Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
6,4 MB
Datum
06.07.2016
Erstellt
23.06.16, 12:26
Aktualisiert
23.06.16, 12:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Beleuchtungskonzept Neubau B 66 n
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Gemeinde Leopoldshöhe
Beleuchtungskonzept Neubau B 66 n
(Detmolder Straße)
Neubau B 66 n zwischen Ubbedissen und Scherenkrug
Im Herbst letzten Jahres stand in der Bielefelder Ausgabe der Neuen
Westfälischen folgende Überschrift:
Auszug aus der Neuen Westfälischen
Mit der Umsetzung des Neubau der B 66 n muss auch auf die Gemeinde Leopoldshöhe
einige Aufgaben umsetzen. Unter diesen Aufgaben ist der Umbau und eventuellen Ergänzung
der Straßenbeleuchtung an den betroffenen Straßenzügen.
In dem nachfolgenden Konzept wird erst die Gesamtsituation dargestellt und dann in den
jeweiligen Abschnitten die maximale und die minimale Umbaumöglichkeit dargestellt.
Die Abschnitte unterteilen sich wie folgt:
1.
2.
3.
4.
Anschlussbereich Hauptstraße (Scherenkrug)
Anschlussbereich Gewerbestraße (Gewerbegebiet Asemissen)
Geh-/Radweg Detmolder Straße inkl. Anschluss Hansastraße
Verbindungsstraße Alleestraße – Gewerbestraße
Beleuchtungskonzept Neubau B 66 n
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Beleuchtungskonzept Neubau B 66 n
(Detmolder Straße)
Gesamtübersicht
Vorhandene Straßenbeleuchtung:
In diesem Plan ist die vorhandene Straßenbeleuchtung südlich der
Bahnlinie mit einem schwarzen Strich dargestellt. Derzeit ist im
Bereich der Anbindung Scherenkrug und im Bereich der Anbindung
Gewerbestraße eine vorhandene Straßenbeleuchtung im Ausbaubereich der B 66 n.
Beleuchtungskonzept Neubau B 66 n
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Gesamtübersicht, Seite 2
Mögliche Straßenbeleuchtung nach dem Umbau:
Maximale
Lösung:
Beleuchtung der
2 Kreisel am
Anschluss
Scherenkrug
Beleuchtung des
nördlichen
Anschluss am
Gewerbegebiet
Orientierungsbeleuchtung am
Geh-/Radweg
entlang der B 66
Beleuchtung der
Verbindungsstraße zwischen
Alleestraße und
Gewerbestraße
Legende:
Schwarze Linie:
Blaue Linie:
Gestrichelte blaue Linie:
bestehende Beleuchtung
mögliche neue Beleuchtung
mögliche Orientierungsbeleuchtung
Minimale
Lösung:
Beleuchtung des
nördlichen
Kreisels am
Anschluss
Scherenkrug
Leichter Rückbau
der Beleuchtung
Gewerbestraße
am nördlichen
Anschluss am
Gewerbegebiet
Keine Beleuchtung
am Geh-/Radweg
Keine Beleuchtung
der Verbindungsstraße zwischen
Alleestraße und
Gewerbestraße
Beleuchtungskonzept Neubau B 66 n
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Vorschlag des Planers:
1. Anschlussbereich Hauptstraße (Scherenkrug)
Beleuchtung des nördlichen Kreisels am Anschluss Scherenkrug mit anschließender
Geh-/Radwegbeleuchtung durch den 2. Kreisel
2. Anschlussbereich Gewerbestraße (Gewerbegebiet Asemissen)
Leichter Rückbau der Beleuchtung Gewerbestraße am nördlichen Anschluss am
Gewerbegebiet
3. Geh-/Radweg Detmolder Straße inkl. Anschluss Hansastraße
Aufstellung einer LED-Solar-Lampe an der Kreuzung Verlängerung Hansastraße
und Geh-/Radweg Alte Detmolder Straße
4. Verbindungsstraße Alleestraße – Gewerbestraße
Beleuchtungsverlängerung der Alleestraße um 4 Lampen (ca. 120 m für die
vorhandene Bebauung und die neue Haltestelle
Beleuchtungskonzept Neubau B 66 n
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1. Anbindung Hauptstraße (Scherenkrug)
Vorhandene Straßenbeleuchtung:
Legende:
Schwarze Linie: bestehende Beleuchtung
Die vorhandene Straßenbeleuchtung im Bereich des Anbindungsabschnittes Hauptstraße (L 751) umfasst 13 Leuchtkörper im Bereich der alten B 66 (Detmolder Straße),
6 Leuchtkörper im Bereich der L 751 (Tunnelstraße) und einen Leuchtkörper im
Bereich der L 751 (Hauptstraße). Die weitere L 751 in der Ortsdurchfahrt Asemissen
ist nicht vom Umbau betroffen. Im Bereich der alten B 66 sind nur 9 Leuchtkörper
vom Umbau direkt betroffen. Die restlichen 5 Lampenstandorte können in der
Funktion bestehen bleiben.
Beleuchtungskonzept Neubau B 66 n
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Anbindung Hauptstraße, Seite 2
Mögliche Straßenbeleuchtung nach dem Umbau:
a) Nördlicher Kreisverkehrsplatz
b) Anbindung Detmolder Straße
Maximale Umbaumöglichkeit
Legende:
Blaue Kreise:
Rote Kreise:
bestehende Lampenstandorte
Mögliche neue Lampenstandorte
blaue gestrichelte Linie:
rote gestichelte Linie:
Rote parallel verlaufende Linien:
Bestehende Stromleitung
Geplante Leitungsverlegung
Geplante Schutzrohre
Die maximal mögliche Variante der Umsetzung der Ausleuchtung der
Anbindung der Hauptstraße an die B 66 n wäre die Ausleuchtung beider Kreisverkehrsplätze mit den jeweiligen Adaptionstrecken, wo die Beleuchtung in
ihrer Wattage von Mast zu Mast reduziert wird um so die Augen des Auto- bzw.
Radfahrers an die angrenzende Dunkelheit zu gewöhnen.
Im nördlichen Kreisverkehrsplatz sieht das Konzept vor, sieben der vorhandenen
Peitschenmasten (Lichtpunkthöhe (LPH) 8,5 m / Ausladung 1,5 m) umzustellen
und an eine neue Verkabelung anzuschließen. In der Detmolder Straße in
Richtung Grester Straße sind weitere zwei vorhandene Beleuchtungsmasten
umzustellen. Das größte Problem stellt beleuchtungs-technisch die neue
Brückenüberquerung der B 66 dar. Hier ist eine Beleuchtung zu wählen, die eine
Ausleuchtung der L 751 möglich macht, aber keine große Ausleuchtung auf die
B 66 zulässt. Außerdem ist eine Mastart zu wählen, die auf eine Brücke montiert
werden könnte. Hier ist aber noch eine Abstimmung mit der Planungsabteilung
vom Landesbetrieb Strassen.NRW der Niederlassung Bielefeld notwendig. Nach
Ansicht des Planers ist eine Ausleuchtung mit niedrigen Peitschenmasten (LPH
5,0 / 1,0 m) die richtige Wahl dieses Problem zu lösen.
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Anbindung Hauptstraße, Seite 3
c)
d)
e)
f)
Südlicher Kreisverkehrsplatz
Anbindung Tunnelstraße
Anbindung B 66 Fahrtrichtung Lage
Anbindung Gut Niederbarkhausen
Maximale Umbaumöglichkeit
Damit vor Ort es zu einem angenehmen Straßenbild kommen soll, ist eine
Weiterführung der 5,0 m hohen Peitschenmasten am südlichen Kreisverkehrsplatz vorgesehen. Dies umfasst insgesamt 14 Peitschenmasten inklusive der
notwendigen Adaptionsstrecken. Zwischen den Kreisverkehrsplätzen sind
beidseitig der Straße insgesamt 3 neue Masten, um den Kreisverkehrsplatz 6
neue Masten, an der Zu- und Abfahrt zur B 66 drei neue Masten, auf der L 751
in Richtung Oerlinghausen zwei neue Masten und am Wirtschaftsweg in
Richtung Gut Niederbarkhausen einen neuen Masten vorgesehen.
Beleuchtungskonzept Neubau B 66 n
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Anbindung Hauptstraße, Seite 4
g) Anbindung Zufahrt B 66 Fahrtrichtung Bielefeld
Maximale Umbaumöglichkeit
Zusätzlich ist es vorgesehen
an der Zufahrt zur B 66 vom
nördlichen Kreisverkehr zwei
Peitschenmasten
mit
der
Lichtpunkthöhe von 5,0 m als
Adaption aufzustellen.
h) Anbindung Abfahrt B 66 aus Fahrtrichtung Lage (Höhe Grester Straße)
Maximale Umbaumöglichkeit
Eine weitere Adaptionsstrecke ist an der Abfahrt von der B 66 auf die alte B 66
(Detmolder Straße) in Höhe der Zufahrt Grester Straße geplant, die ebenfalls mit
5,0 m hohe Peitschenmasten umgesetzt werden.
Eine weiterer Umbau der vorhandenen Beleuchtung ist auf Grund der beibehaltenen Struktur nicht notwendig.
Eine Umsetzung dieser DIN-gerechten Umbauvariante würde einen maximalen
Kostenaufwand von 54.000 Euro bedeuten. Eine zusätzliche Umrüstung der
vorhandenen Masten auf LED-Technik würde die Kosten um ca. 8.500 Euro auf
62.500 Euro erhöhen.
Beleuchtungskonzept Neubau B 66 n
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Anbindung Hauptstraße, Seite 5
Mögliche Straßenbeleuchtung nach dem Umbau:
a) Nördlicher Kreisverkehrsplatz
b) Anbindung Detmolder Straße
Minimale Umbaumöglichkeit
Die minimal mögliche Variante der Umsetzung der Ausleuchtung der Anbindung
der Hauptstraße an die B 66 n wäre nur die Ausleuchtung des nördlichen
Kreisverkehrsplatzes mit den jeweiligen Adaptionstrecken in Richtung Bielefeld
und Oerlinghausen. Das Konzept sieht wie in der maximal-möglichen Variante vor,
neun der vorhandenen Peitschenmasten umzustellen und an eine neue Verkabelung
anzuschließen. Dabei soll soweit wie möglich die vorhandene Verkabelung genutzt
werden. Das große beleuchtungs-technische Problem der neuen Brückenüberquerung der B 66 wird ähnliche wie in der maximal-möglichen Variante gelöst. Der
einzige Unterschied ist, dass nur zwei 5 Meter hohe Peitschenmasten auf der Geh/Radweg-Seite vorgesehen sind, die als Adaption zu bestücken sind. Die Adaption
an der Zufahrt zur B 66 vom nördlichen Kreisverkehrsplatz in Richtung Bielefeld
wird wie in der maximal-möglichen Variante umgesetzt. Eine Adaption aus
Richtung Lage auf die Detmolder Straße ist in dieser Variante nicht geplant.
Eine Umsetzung dieser nicht ganz DIN-gerechten Umbauvariante würde einen
maximalen Kostenaufwand von 28.000 Euro bedeuten. Eine zusätzliche Umrüstung
der vorhandenen Masten auf LED-Technik würde die Kosten um ca. 5.500 Euro
auf 33.500 Euro erhöhen.
Beleuchtungskonzept Neubau B 66 n
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Vorschlag des Planers:
Die
vom
Planer
vorgeschlagene Variante umfasst im nördlichen Kreisverkehrsplatz, dass sieben der
vorhandenen
Peitschenmasten (Lichtpunkthöhe (LPH) 8,5
m / Ausladung 1,5 m)
umgestellt und an
eine neue Verkabelung angeschlossen
werden. In der Detmolder Straße in
Richtung Grester Straße
werden
weitere
zwei
vorhandene Beleuchtungsmasten umgestellt. Im Bereich der neuen Brückenüberquerung der B 66 wird
eine Adaptionsstrecke und
der Weiterführung des Geh/Radweges durch den 2.
Kreisverkehrsplatz
eine
Geh-/Radwegbeleuchtung
aufgestellt. Vorgesehen sind
hier für die Ausleuchtung
acht niedrige Peitschenmasten (LPH 5,0 / 1,0 m)
aufzustellen.
Eine weitere Adaptionsstrecke wird an der Abfahrt von der B
66 auf die alte B 66 (Detmolder Straße)
in Höhe der Zufahrt Grester Straße mit
5 m hohen Peitschenmasten umgesetzt.
Diese Adaptionsstrecke soll als mögliche Unfallvorbeugung im Bereich der
dargestellten Einmündung dienen.
Die Kosten für die Umsetzung dieser Umbauvariante würde mit Umrüstung
auf LED-Technik einen Kostenaufwand von 53.300 Euro bedeuten.
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2. Anbindung Gewerbestraße (Gewerbegebiet)
Vorhandene Straßenbeleuchtung:
Legende:
Schwarze Linie: bestehende Beleuchtung
Die vorhandene Straßenbeleuchtung im Bereich des Anbindungsabschnittes
Gewerbestraße umfasst 10 Leuchtkörper im Bereich der Gewerbestraße.
Davon können 4 Leuchtkörper am Geh-/Radweg und ein Leuchtkörper an
der Ausfahrt am Kreisverkehrsplatz unangetastet stehen bleiben.
Beleuchtungskonzept Neubau B 66 n
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Anbindung Gewerbestraße, Seite 2
Mögliche Straßenbeleuchtung nach dem Umbau:
a) Gewerbestraße
b) Anbindung in Detmolder Straße in Richtung Ubbedissen
c) Anbindungen B 66 in Richtung Bielefeld
Beim Anschluss der Gewerbestraße an die B 66 n ist beleuchtungs-technisch das große
Problem der zwei Anbindungen der B 66 n auf verschiedenen Kreisgebieten. Während
der nördliche Anschluss in Fahrtrichtung Bielefeld auf Leopoldshöher Gebiet im Kreis
Lippe liegt, befindet sich der südliche Anschluss auf Bielefelder Gebiet. Die maximalmögliche Variante der Umsetzung der Ausleuchtung der Anbindung Gewerbestraße
wäre die Ausleuchtung beider Anbindungen auf Leopoldshöher und auf Bielefelder
Gebiet. Auf Grund der finanziellen Lage der Stadt Bielefeld ist diese Umsetzung recht
unwahrscheinlich.
Die maximal-mögliche Variante der Umsetzung auf Leopoldshöher Gebiet wäre die Ausleuchtung der nördlichen Anbindung. Hier wird vorgesehen,
fünf Peitschenmasten umzustellen und entlang der Zu- und
Abfahrt der B 66 jeweils eine
Adaptionsstrecke, von zwei
bzw.
Masten
vorgesehen.
Durch die Nähe zum Brückenbauwerk ergibt sich hier auch
das
beleuchtungs-technische
Problem der neuen Brückenüberquerung der B 66 dar. Hier
ist nach Ansicht des Planers
ebenfalls eine Ausleuchtung
mit niedrigen Peitschenmasten
(LPH 5,0 / 1,0 m) die richtige
Wahl dieses Problem zu lösen.
Damit vor Ort es zu einem angenehmen Straßenbild kommen
soll, sind die Adaptionsstrecken
an der Zu- und Abfahrt auf die
B 66 n auch mit 5,0 m hohen
Peitschenmasten vorgesehen.
Eine Umsetzung dieser nicht ganz DIN-gerechten Umbauvariante würde einen
maximalen Kostenaufwand von 29.000 Euro bedeuten. Eine zusätzliche
Umrüstung der vorhandenen Masten auf LED-Technik würde die Kosten um ca.
6.000 Euro auf 35.000 Euro erhöhen.
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Anbindung Gewerbestraße, Seite 3
Mögliche Straßenbeleuchtung nach dem Umbau:
a) Rückbau Beleuchtung Gewerbestraße
Minimale Umbaumöglichkeit
Bei der minimal-mögliche Variante der Umsetzung der Ausleuchtung der Anbindung
Gewerbestraße wäre ein Beleuchtungsrückbau im Bereich der Gewerbestraße.
Hier wird vorgesehen vier Peitschenmasten auf
der Westseite und
den letzten Masten auf der Ostseite abzubauen.
Dabei sind bei
den 3 stehengebliebenen Leuchtkörper die Lichteinheiten auszutauschen oder die
Lampenköpfe auf
LED umzurüsten.
Der
Nachteil
dieser Variante ist
die
spätere
Adaption
der
Beleuchtung bei
der Einfahrt von
Ubbedissen in das
Gewerbegebiet.
Die Zufahrt des
ersten
Unternehmens
liegt
gleich hinter dem
zweiten
Maststandort.
Eine Umsetzung dieser nicht ganz DIN-gerechten Umbauvariante würde einen
maximalen Kostenaufwand von 4.000 Euro bedeuten. Eine zusätzliche
Umrüstung der drei vorhandenen Masten auf LED-Technik würde die Kosten
um ca. 1.200 Euro auf 5.200 Euro, bei alle fünf Masten um ca. 2.400 Euro auf
6.400 Euro, erhöhen.
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Vorschlag des Planers:
Die vom Planer
vorgeschlagene
Variante
umfasst in etwa die
minimal-mögliche Variante der
Umsetzung der
Ausleuchtung
durch einen Beleuchtungsrückbau im Bereich
der
Gewerbestraße. Hier werden die vier
Peitschenmasten
auf der Westseite und den
letzten Masten
auf der Ostseite
abgebaut.
Bei
den drei stehengebliebenen
Leuchtkörper
erfolgt eine Umrüstung
auf
LED. Zusätzlich
müsste in den
Kosten
eine
mögliche höhenmäßige Anpassung von 3 Lampen mit eingerechnet werden.
Die Kosten für die Umsetzung dieser Rückbauvariante würde mit Umrüstung auf LED-Technik und höhenmäßige Anpassung von ca. 3 Masten
einen Kostenaufwand von 9.300 Euro bedeuten.
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3. Geh-/Radweg „Alte“ Detmolder Straße
Durch den Umbau der B 66 n wird der Geh-/Radweg-Verkehr weiterhin auf der alten
Trasse des vorhandenen Geh-/Radweges geführt. Zwischen dem Bruchweg und dem
Roller-Markt verschwindet der Geh-/Radweg hinter einem Lärmschutzwall zur neuen
B 66. Durch die teilweise allein verlaufenden Trasse liegt der Geh-/Radweg oft ohne
mögliche Beleuchtung nachts komplett im Dunkeln. Hier ist es ratsam eine mögliche
Orientierungsbeleuchtung vorzusehen.
a) Anbindung Gewerbestraße
Beim Anschluss an die Gewerbestraße würde beim Ausbau der maximalen Variante
die Orientierungsbeleuchtung am Ende der Adaptionsstrecke der Abfahrt aus Richtung
Lage beginnen. (Plandarstellung)
Beim Ausbau der minimalen Variante (Mastrückbau) würde die Orientierungsbeleuchtung um drei Mast erhöhen – zwei Masten am Geh-/Radweg und einen Masten
an der Geh-/Radweg-Querung - und an das vorhandene Beleuchtungskabel im
Anschlussbereich angeschlossen.
b) Anbindung Bruchstraße
Beim Anschluss an die Bruchstraße verlässt der Geh-/Radweg die B 66 n und läuft
weiter auf der alten Trasse des Geh-/Radweges. Zwischen Bruchstraße und der Zufahrt
zum Hof Alleestraße 32/34 („Hof Kipp“) läuft die alte Detmolder Straße als ca. 3,5
Meter breiter Wirtschaftsweg. Der seitliche Abstand zwischen Geh-/Radweg und
Wirtschaftsweg beträgt ca. 6,5 Meter.
Beleuchtungskonzept Neubau B 66 n
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Geh-/Radweg „Alte“ Detmolder Straße, Seite 2
c) Zwischenstück Bruchstraße – Zufahrt Hof Kipp
Der Geh-/Radweg verläuft hier weiter in der alten Trasse. Parallel in einem seitlichen
Abstand von ca. 6,5 Meter läuft weiterhin die alte Detmolder Straße als ca. 3,5 Meter
breiter Wirtschaftsweg. In diesem Bereich wird der dunkelste Abschnitt des Geh/Radweg sein. Am Geh-/Radweg stehen die vorhandenen Bäume. Südlich des Geh/Radweges entsteht beim Bau ein Lärmschutzwall und nördlich des Wirtschaftsweges
steht ebenfalls eine Baumreihe aus älteren Bäumen. Durch die nördlich anliegenden
Hofstellen stehen zusätzlich noch vereinzelte private ältere Anpflanzungsbereiche.
d) Anbindung Hof Kippe
e) Anbindung Verlängerung Hansastraße
Bei der Zufahrt zum Hof Kipp verschwenkt der Geh-/Radweg von der alten Trasse auf
den Wirtschaftsweg und läuft gemeinsam auf die Anrampung der Brückenüberquerung
des Wirtschaftsweges zwischen der Anbindung an dem Wendehammer der Hansastraße und den südlich gelegenen Felder und den Hochbehältern des Wasserwerkes.
Hinter der Querung des Wirtschaftsweges verläuft der Geh-/Radweg in einer leichten
Verschwenkung wieder bergab auf die alte Trasse des Geh-/Radweges. Beleuchtungstechnisch beabsichtigt der Planer im Bereich des Kreuzpunktes des Wirtschaftsweges
innerhalb des Konzeptes der Orientierungsbeleuchtung einen ca. 6 Meter hoher
Beleuchtungsmasten mit LED-Beleuchtung aufzustellen.
Beleuchtungskonzept Neubau B 66 n
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Geh-/Radweg „Alte“ Detmolder Straße, Seite 3
f) Bereich Roller-Markt
Im Bereich des Roller-Marktes läuft der Geh-/Radweg in der alten Trasse weiter.
g) Anbindung nördlicher Kreisverkehrsplatz Anbindung Hauptstraße
Der Geh-/Radweg läuft in der alten Trasse auf den nördlichen Kreisverkehrsplatz der
Anbindung Hauptstraße zu, wo er seitlich in Richtung Norden verschwenkt und wieder
seitlich verlaufender Geh-/Radweg einer Landesstraße wird. Die Beleuchtung wird
hier an den letzten Peitschenmast des Kreisverkehrsplatzes angeschlossen.
Beim Geh-/Radweg besteht beleuchtungs-technisch kein großes Problem. Hier ist die
Länge des Geh-/Radweges eher ein Problem. Hier ist es geplant, dass die Stromversorgung zwischen den Schaltschränken an der Tankstelle der Hauptstraße am südlichen
Kreisverkehrsplatz des Gewerbegebietes aufgeteilt wird. Die Hälfte der Strecke wäre
beim Lärmschutzwall zwischen der Anbindung Bruchstraße und der Zufahrt Hof Kipp.
Die Beleuchtung des Geh-/Radweges umfasst 19 Lichtpunkte für die Orientierungsbeleuchtung und einen Lichtpunkt für die Kreuzpunktbeleuchtung am Wirtschaftsweg
Verlängerung Hansastraße Eine Umsetzung dieser Beleuchtung würde einen Kostenaufwand von 42.000 Euro bedeuten. Alternativ wäre eine Umsetzung auf LED-SolarLampen möglich. Hier ist von einem Kostenaufwand je Lampenstandort von 2.500 bis
3.000 Euro zu rechnen, da der Planer noch keine Erfahrung bei so hoher Stückzahl von
dieser Art der Beleuchtung hat. Der Mindestaufwand läge somit bei 47.500 Euro.
Bei dem Rückbau der Beleuchtung an der Anbindung Gewerbestraße würde sich hier
die Kosten der Beleuchtung um 7.500 Euro auf 49.000 Euro erhöhen. Bei den LEDSolarlampen käme es auch zu einer Steigerung um min. 7.500 Euro auf min. 55.000
Euro.
Beleuchtungskonzept Neubau B 66 n
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3a. Anbindung Hansastraße
Die Beleuchtung der Anbindung Verlängerung Hansastraße sieht der Planer nur als
Ergänzung zur Beleuchtung des
Geh-/Radweges an der „Alten“
Detmolder Straße.
Die Planung hier sieht vor die
Beleuchtung der Verlängerung
an die Beleuchtung an die
Hansastraße oder an die Geh./Radweg-Beleuchtung
anzuschließen. Dieser Beleuchtungsabschnitt umfasst zwei 4 MeterMasten mit zwei Kofferleuchten mit jeweils einer Energiesparlampe von max. 18 Watt.
Der Kostenaufwand für die
Umsetzung läge bei 4.000
Euro beim Anschluss am
Geh-/Radweg und bei 9.000
Euro beim Anschluss an die
Hansastraße.
Alternativ könnte man nur den Kreuzpunkt des Wirtschaftsweges mit einer
LED-Solar-Lampe beleuchten, wo die Kosten ca. bei 3.000 bis 3.500 Euro
liegen würde.
Beleuchtungskonzept Neubau B 66 n
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Vorschlag des Planers:
Die vom Planer vorgeschlagene
Variante umfasst nur eine punktuelle Beleuchtung der Kreuzung
Verlängerung Hansastraße mit
dem Geh-/Radweg durch eine
LED-Solarlampe, die zwischen
23.00 Uhr und 5.00 Uhr ausgeschaltet ist. Die Aufgabe dieser
Lampe sieht der Planer vor allem
bei möglichem Kreuzverkehr
zwischen nachts arbeitende landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen
und einem kreuzenden Fußgänger, Läufer oder Radfahrer in den
Abend- oder Morgenstunden. Die
Lampe soll mit Bewegungsmelder ausgerüstet sein, wo dann die
Lampe bei Näherung auf volle
Leistung geht.
Eine Ausleuchtung des Geh/Radweg besteht derzeit am alten
Geh-/Radweg auch nicht. Aus
dem Grunde kann durchaus auf
eine komplette Geh-/Radwegbeleuchtung verzichtet werden.
Falls sich weitere Gefahrenpunkte an dem Geh-/Radweg herausstellen, kann
man hier auch eine punktuelle LED-Solar-Beleuchtung aufstellen.
Die Kosten für die Umsetzung dieser punktuellen Beleuchtungsvariante
würde einen Kostenaufwand von ca. 4.400 Euro bedeuten.
Beleuchtungskonzept Neubau B 66 n
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4. Verbindungsstraße Alleestr. – Gewerbestr.
Durch den Umbau der B 66 n entsteht eine neue Verbindungsstraße zwischen der
Alleestraße bei Firma SOR und der Gewerbestraße bei der Anbindung Bruchstraße.
Der Planer der Beleuchtung sieht diese Verbindungsstraße und den Geh-/Radweg an
der Detmolder Straße in Konkurrenz im Radwegeverkehr. Aus Sicht des
Leopoldshöher Radverkehr werden wahrscheinlich die Leopoldshöher Bürger – vor
allem ortskundigen Radfahrer aus Asemissen – später die Verbindungsstraße als
Radweg ins Gewerbegebiet nutzen, da so der Weg kürzer und bequemer sein wird.
Somit steht beleuchtungs-technisch aus Sicht des Radfahrers die Verbindungsstraße
ebenfalls in Konkurrenz zum Geh-/Radweg. Wenn die Verbindungsstraße beleuchtet
wird, sollte von einer kompletten Beleuchtung des Geh-/Radweges abgesehen werden.
Hier stellt sich aber für den Planer weiterhin die Frage, ob die Verbindungsstraße
überhaupt eine durchgehende Beleuchtung bekommen soll. Welche Funktion wird
diese Verbindungsstraße nach Fertigstellung der Straße in den nächsten Jahren
bekommen? Bleibt es bei einer reinen Verbindungsstraße, vor allem für den
Busverkehr, oder kann hier auch eine mögliche Erweiterung der beiden
Gewerbegebiete erfolgen? Diese Fragen sind durchaus berechtigt und sollten bei der
endgültigen Festlegung der Straßenbeleuchtung berücksichtigt werden.
Die Planung umfasst eine Weiterführung der Beleuchtung der Gewerbestraße mit 8,5
m hohen Peitschenmasten mit einer Bestückung aus LED-Leuchtkörper. Bei einer
Umsetzung der Maßnahme ist durchaus zu prüfen, ob die abgebauten Peitschenmasten
an den beiden Anbindungsstellen nicht hier wieder verwendet werden können. Die
Planung sieht vor 13 Beleuchtungsmasten in einem Abstand von ca. 31 Meter entlang
der Verbindungsstraße aufzustellen. Die Stromversorgung der Beleuchtung erfolgt hier
auch von beiden Seiten von den Schaltschränken am südlichen Kreisverkehrsplatz im
Gewerbegebiet und an der Einmundung Hansastraße / Alleestraße.
Soweit es dem Planer bekannt ist, besteht durchaus die Möglichkeit, dass diese
Beleuchtung unter das KAG-Gesetz fällt und somit auf die anliegenden Grundbesitzer
abgabefähig ist.
a) Anbindung Gewerbestraße
Bei der Anbindung Gewerbestraße erfolgt der Anschluss der Beleuchtung am letzten Mast auf
der linken Seite der Gewerbestraße in Höhe Einmündung Bruchweg.
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Verbindungsstraße Alleestraße-Gewerbestraße, Seite 2
b) Passage Hofstelle Alleestraße 32 / 34
Die Beleuchtung verläuft weiterhin auf der nördlichen Seite der Verbindungsstraße.
c) Anbindung Alleestraße
Bei der Anbindung Alleestraße erfolgt der Anschluss der Beleuchtung auch am letzten Mast
auf der rechten Seite der Alleestraße. Der letzte Mast liegt 56 m vom jetzigen Ausbauende des
Wendeplatzes der Firma SOR entfernt. Hier wird es aus Beleuchtungssicht kostentechnisch
interessant sein, wo der eigentliche Ausbaubeginn der Maßnahme ist, da eine Kabelverlegung
im Bestand weit aus höher ist als in einer Baustelle. Der Planer ist bei der Kostenberechnung
von einer Oberflächenwiederherstellung von 35 m Länge.
Somit würde eine Umsetzung dieser DIN-gerechten Umbauvariante würde einen
Kostenaufwand von 34.000 Euro bei Neuaufstellung aller 13 Masten bedeuten. Eine
Kostenreduktion bei der Wiederverwendung von gebrauchten Masten läge bei 6
wiederverwendeten Masten bei ca. 1.500 Euro und bei 11 bei ca. 3.000 Euro. Somit
könnte der Kostenaufwand hier bis auf 31.000 Euro gesenkt werden.
Beleuchtungskonzept Neubau B 66 n
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Vorschlag des Planers:
Die vom Planer vorgeschlagene Variante umfasst eine Verlängerung der Beleuchtung
auf der Seite der Alleestraße um 4 Lampen (ca. 120 m) vor. Diese Beleuchtung soll
den Bereich der bestehenden Gewerbegebietes und der neu entstehenden
Bushaltestelle beleuchten. Als zusätzlicher Effekt würde die Beleuchtung so die Bebauung im Bereich der alten Alleestraße beleuchtungstechnisch mit dem Gewerbegebiet Alleestraße mit einander verbinden.
Hier mit der geplanten Haltestelle „Alleestraße“:
Bei Umsetzung dieser Maßnahme würden die vier Beleuchtungspunkte mit den wie in
der Alleestraße vorhandenen Aufsatzmasten mit einer Lichtpunkthöhe von 7 Meter
ausgestattet werden. Die Anbindung erfolgt an den letzten Mast Alleestraße.
Die Kosten für die Umsetzung der hier beschriebenen Teilbeleuchtung der
Alleestraße würde einen Kostenaufwand von ca. 14.000 Euro bedeuten.
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5. Fazit
Im Bereich der Anbindung Hauptstraße hat der Planer mit der hier vorgeschlagenen
Beleuchtungskonzept eine umsetzbare Lösung für die notwendige Anschlussbeleuchtung der
Ortsdurchfahrt Asemissen und der vorhandenen Beleuchtung Detmolder Straße gefunden.
Aus Sicherheitsgründen für den kreuzenden Radfahrer und Fußgänger wäre es ratsam, bei
beiden Kreisverkehrsplätzen die Geh-/Radwege zu beleuchten und erst nach dem südlichen
Kreisel die Beleuchtung enden zu lassen. Außerdem ist der mögliche Gefahrenpunkt der
abknickenden Vorfahrt im Bereich der Einmündung Grester Straße beleuchtungstechnisch
aufgewertet worden.
Im Bereich der Anbindung Gewerbestraße ist aus Sicht des Planers durchaus die Minimalvariante zu bevorzugen. Da hier ein Rückbau der Beleuchtung mit Änderung der Beleuchtungsköpfe der vorhandenen Lampenmasten die beste Lösung wäre.
Im Bereich des Geh-/Radweges sieht der Planer, wenn eine Beleuchtung umgesetzt wird eher
eine Orientierungsbeleuchtung aus vereinzelten LED-Solar-Lampen im Vordergrund. Ratsam
wäre hier eine Lampe am Kreuzpunkt des Geh-/Radweges mit dem Wirtschaftsweg Verlängerung Hansastraße. Somit würde eine Beleuchtung an der Verlängerung auch entfallen. Hier ist
auch eine punktuelle Nachrüstung von LED-Solar-Lampen möglich.
Wie unter Punkt 4 schon erklärt, ist im Bereich der Verbindungsstraße erst einmal zu klären,
welche Funktion diese Verbindungsstraße später haben könnte. Aus dieser Sicht ist dementsprechend mit der Beleuchtung zu verfahren. Aus Sicht des Radfahrers wäre eine Beleuchtung
durchaus ratsam, da diese Straße auch einen überörtlichen Charakter als Verbindungsstraße
zwischen Hillegossen und Asemissen entwickeln könnte. Aus Sicht des Planers kämen hier
drei mögliche Varianten zum Tragen:
1. Umsetzung der vorgestellten Beleuchtungsvariante
2. Umsetzung einer Anschlussbeleuchtung an der Gewerbestraße und/oder an der Alleestraße zwecks Ausleuchtung des vorhandenen Bebauungsbereiches und der neu entstehenden Bushaltestelle im Bereich der Alleestraße mit möglichem Bau von DIN-gerechten Adaptionsstrecken. Die Kosten würden bei ca. 14.000 Euro auf der Seite der
Alleestraße und bei 8.000 Euro auf der Seite der Gewerbestraße liegen.
3. keine Veränderung einer Beleuchtung
Eine Umsetzung einer absoluten minimal ratsamen Variante läge bei:
1. Anbindung Hauptstraße ohne LED-Umrüstung
28.000 Euro
2. Anbindung Gewerbestraße ohne LED-Umrüstung
5.200 Euro
______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Gesamtkosten:
Eine Umsetzung einer maximal DIN-gerechten Variante läge bei:
1. Anbindung Hauptstraße
2. Anbindung Gewerbestraße
3. Geh-/Radweg „Alte“ Detmolder Straße
33.200 Euro
62.500 Euro
35.000 Euro
46.000 Euro
(inklusive Anbindung Hansastraße)
4. Verbindungsstraße Allee-/Gewerbestraße
32.500 Euro
______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Gesamtkosten:
Die Umsetzung vom Planer empfohlene Variante läge bei:
1. Anbindung Hauptstraße mit LED-Umrüstung
2. Anbindung Gewerbestraße mit LED-Umrüstung
3. Geh-/Radweg „Alte“ Detmolder Straße
4. Verbindungsstraße Allee-/Gewerbestraße
176.000 Euro
53.300 Euro
9.300 Euro
4.400 Euro
14.000 Euro
______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Gesamtkosten:
81.000 Euro