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Beschlussvorlage (Beleuchtungskonzept)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
6,4 MB
Datum
06.07.2016
Erstellt
23.06.16, 12:26
Aktualisiert
23.06.16, 12:26

Inhalt der Datei

Beleuchtungskonzept Neubau B 66 n Seite 1 von 23 Gemeinde Leopoldshöhe Beleuchtungskonzept Neubau B 66 n (Detmolder Straße) Neubau B 66 n zwischen Ubbedissen und Scherenkrug Im Herbst letzten Jahres stand in der Bielefelder Ausgabe der Neuen Westfälischen folgende Überschrift: Auszug aus der Neuen Westfälischen Mit der Umsetzung des Neubau der B 66 n muss auch auf die Gemeinde Leopoldshöhe einige Aufgaben umsetzen. Unter diesen Aufgaben ist der Umbau und eventuellen Ergänzung der Straßenbeleuchtung an den betroffenen Straßenzügen. In dem nachfolgenden Konzept wird erst die Gesamtsituation dargestellt und dann in den jeweiligen Abschnitten die maximale und die minimale Umbaumöglichkeit dargestellt. Die Abschnitte unterteilen sich wie folgt: 1. 2. 3. 4. Anschlussbereich Hauptstraße (Scherenkrug) Anschlussbereich Gewerbestraße (Gewerbegebiet Asemissen) Geh-/Radweg Detmolder Straße inkl. Anschluss Hansastraße Verbindungsstraße Alleestraße – Gewerbestraße Beleuchtungskonzept Neubau B 66 n Seite 2 von 23 Beleuchtungskonzept Neubau B 66 n (Detmolder Straße) Gesamtübersicht Vorhandene Straßenbeleuchtung: In diesem Plan ist die vorhandene Straßenbeleuchtung südlich der Bahnlinie mit einem schwarzen Strich dargestellt. Derzeit ist im Bereich der Anbindung Scherenkrug und im Bereich der Anbindung Gewerbestraße eine vorhandene Straßenbeleuchtung im Ausbaubereich der B 66 n. Beleuchtungskonzept Neubau B 66 n Seite 3 von 23 Gesamtübersicht, Seite 2 Mögliche Straßenbeleuchtung nach dem Umbau: Maximale Lösung: Beleuchtung der 2 Kreisel am Anschluss Scherenkrug Beleuchtung des nördlichen Anschluss am Gewerbegebiet Orientierungsbeleuchtung am Geh-/Radweg entlang der B 66 Beleuchtung der Verbindungsstraße zwischen Alleestraße und Gewerbestraße Legende: Schwarze Linie: Blaue Linie: Gestrichelte blaue Linie: bestehende Beleuchtung mögliche neue Beleuchtung mögliche Orientierungsbeleuchtung Minimale Lösung: Beleuchtung des nördlichen Kreisels am Anschluss Scherenkrug Leichter Rückbau der Beleuchtung Gewerbestraße am nördlichen Anschluss am Gewerbegebiet Keine Beleuchtung am Geh-/Radweg Keine Beleuchtung der Verbindungsstraße zwischen Alleestraße und Gewerbestraße Beleuchtungskonzept Neubau B 66 n Seite 4 von 23 Vorschlag des Planers: 1. Anschlussbereich Hauptstraße (Scherenkrug) Beleuchtung des nördlichen Kreisels am Anschluss Scherenkrug mit anschließender Geh-/Radwegbeleuchtung durch den 2. Kreisel 2. Anschlussbereich Gewerbestraße (Gewerbegebiet Asemissen) Leichter Rückbau der Beleuchtung Gewerbestraße am nördlichen Anschluss am Gewerbegebiet 3. Geh-/Radweg Detmolder Straße inkl. Anschluss Hansastraße Aufstellung einer LED-Solar-Lampe an der Kreuzung Verlängerung Hansastraße und Geh-/Radweg Alte Detmolder Straße 4. Verbindungsstraße Alleestraße – Gewerbestraße Beleuchtungsverlängerung der Alleestraße um 4 Lampen (ca. 120 m für die vorhandene Bebauung und die neue Haltestelle Beleuchtungskonzept Neubau B 66 n Seite 5 von 23 1. Anbindung Hauptstraße (Scherenkrug) Vorhandene Straßenbeleuchtung: Legende: Schwarze Linie: bestehende Beleuchtung Die vorhandene Straßenbeleuchtung im Bereich des Anbindungsabschnittes Hauptstraße (L 751) umfasst 13 Leuchtkörper im Bereich der alten B 66 (Detmolder Straße), 6 Leuchtkörper im Bereich der L 751 (Tunnelstraße) und einen Leuchtkörper im Bereich der L 751 (Hauptstraße). Die weitere L 751 in der Ortsdurchfahrt Asemissen ist nicht vom Umbau betroffen. Im Bereich der alten B 66 sind nur 9 Leuchtkörper vom Umbau direkt betroffen. Die restlichen 5 Lampenstandorte können in der Funktion bestehen bleiben. Beleuchtungskonzept Neubau B 66 n Seite 6 von 23 Anbindung Hauptstraße, Seite 2 Mögliche Straßenbeleuchtung nach dem Umbau: a) Nördlicher Kreisverkehrsplatz b) Anbindung Detmolder Straße Maximale Umbaumöglichkeit Legende: Blaue Kreise: Rote Kreise: bestehende Lampenstandorte Mögliche neue Lampenstandorte blaue gestrichelte Linie: rote gestichelte Linie: Rote parallel verlaufende Linien: Bestehende Stromleitung Geplante Leitungsverlegung Geplante Schutzrohre Die maximal mögliche Variante der Umsetzung der Ausleuchtung der Anbindung der Hauptstraße an die B 66 n wäre die Ausleuchtung beider Kreisverkehrsplätze mit den jeweiligen Adaptionstrecken, wo die Beleuchtung in ihrer Wattage von Mast zu Mast reduziert wird um so die Augen des Auto- bzw. Radfahrers an die angrenzende Dunkelheit zu gewöhnen. Im nördlichen Kreisverkehrsplatz sieht das Konzept vor, sieben der vorhandenen Peitschenmasten (Lichtpunkthöhe (LPH) 8,5 m / Ausladung 1,5 m) umzustellen und an eine neue Verkabelung anzuschließen. In der Detmolder Straße in Richtung Grester Straße sind weitere zwei vorhandene Beleuchtungsmasten umzustellen. Das größte Problem stellt beleuchtungs-technisch die neue Brückenüberquerung der B 66 dar. Hier ist eine Beleuchtung zu wählen, die eine Ausleuchtung der L 751 möglich macht, aber keine große Ausleuchtung auf die B 66 zulässt. Außerdem ist eine Mastart zu wählen, die auf eine Brücke montiert werden könnte. Hier ist aber noch eine Abstimmung mit der Planungsabteilung vom Landesbetrieb Strassen.NRW der Niederlassung Bielefeld notwendig. Nach Ansicht des Planers ist eine Ausleuchtung mit niedrigen Peitschenmasten (LPH 5,0 / 1,0 m) die richtige Wahl dieses Problem zu lösen. Beleuchtungskonzept Neubau B 66 n Seite 7 von 23 Anbindung Hauptstraße, Seite 3 c) d) e) f) Südlicher Kreisverkehrsplatz Anbindung Tunnelstraße Anbindung B 66 Fahrtrichtung Lage Anbindung Gut Niederbarkhausen Maximale Umbaumöglichkeit Damit vor Ort es zu einem angenehmen Straßenbild kommen soll, ist eine Weiterführung der 5,0 m hohen Peitschenmasten am südlichen Kreisverkehrsplatz vorgesehen. Dies umfasst insgesamt 14 Peitschenmasten inklusive der notwendigen Adaptionsstrecken. Zwischen den Kreisverkehrsplätzen sind beidseitig der Straße insgesamt 3 neue Masten, um den Kreisverkehrsplatz 6 neue Masten, an der Zu- und Abfahrt zur B 66 drei neue Masten, auf der L 751 in Richtung Oerlinghausen zwei neue Masten und am Wirtschaftsweg in Richtung Gut Niederbarkhausen einen neuen Masten vorgesehen. Beleuchtungskonzept Neubau B 66 n Seite 8 von 23 Anbindung Hauptstraße, Seite 4 g) Anbindung Zufahrt B 66 Fahrtrichtung Bielefeld Maximale Umbaumöglichkeit Zusätzlich ist es vorgesehen an der Zufahrt zur B 66 vom nördlichen Kreisverkehr zwei Peitschenmasten mit der Lichtpunkthöhe von 5,0 m als Adaption aufzustellen. h) Anbindung Abfahrt B 66 aus Fahrtrichtung Lage (Höhe Grester Straße) Maximale Umbaumöglichkeit Eine weitere Adaptionsstrecke ist an der Abfahrt von der B 66 auf die alte B 66 (Detmolder Straße) in Höhe der Zufahrt Grester Straße geplant, die ebenfalls mit 5,0 m hohe Peitschenmasten umgesetzt werden. Eine weiterer Umbau der vorhandenen Beleuchtung ist auf Grund der beibehaltenen Struktur nicht notwendig. Eine Umsetzung dieser DIN-gerechten Umbauvariante würde einen maximalen Kostenaufwand von 54.000 Euro bedeuten. Eine zusätzliche Umrüstung der vorhandenen Masten auf LED-Technik würde die Kosten um ca. 8.500 Euro auf 62.500 Euro erhöhen. Beleuchtungskonzept Neubau B 66 n Seite 9 von 23 Anbindung Hauptstraße, Seite 5 Mögliche Straßenbeleuchtung nach dem Umbau: a) Nördlicher Kreisverkehrsplatz b) Anbindung Detmolder Straße Minimale Umbaumöglichkeit Die minimal mögliche Variante der Umsetzung der Ausleuchtung der Anbindung der Hauptstraße an die B 66 n wäre nur die Ausleuchtung des nördlichen Kreisverkehrsplatzes mit den jeweiligen Adaptionstrecken in Richtung Bielefeld und Oerlinghausen. Das Konzept sieht wie in der maximal-möglichen Variante vor, neun der vorhandenen Peitschenmasten umzustellen und an eine neue Verkabelung anzuschließen. Dabei soll soweit wie möglich die vorhandene Verkabelung genutzt werden. Das große beleuchtungs-technische Problem der neuen Brückenüberquerung der B 66 wird ähnliche wie in der maximal-möglichen Variante gelöst. Der einzige Unterschied ist, dass nur zwei 5 Meter hohe Peitschenmasten auf der Geh/Radweg-Seite vorgesehen sind, die als Adaption zu bestücken sind. Die Adaption an der Zufahrt zur B 66 vom nördlichen Kreisverkehrsplatz in Richtung Bielefeld wird wie in der maximal-möglichen Variante umgesetzt. Eine Adaption aus Richtung Lage auf die Detmolder Straße ist in dieser Variante nicht geplant. Eine Umsetzung dieser nicht ganz DIN-gerechten Umbauvariante würde einen maximalen Kostenaufwand von 28.000 Euro bedeuten. Eine zusätzliche Umrüstung der vorhandenen Masten auf LED-Technik würde die Kosten um ca. 5.500 Euro auf 33.500 Euro erhöhen. Beleuchtungskonzept Neubau B 66 n Seite 10 von 23 Vorschlag des Planers: Die vom Planer vorgeschlagene Variante umfasst im nördlichen Kreisverkehrsplatz, dass sieben der vorhandenen Peitschenmasten (Lichtpunkthöhe (LPH) 8,5 m / Ausladung 1,5 m) umgestellt und an eine neue Verkabelung angeschlossen werden. In der Detmolder Straße in Richtung Grester Straße werden weitere zwei vorhandene Beleuchtungsmasten umgestellt. Im Bereich der neuen Brückenüberquerung der B 66 wird eine Adaptionsstrecke und der Weiterführung des Geh/Radweges durch den 2. Kreisverkehrsplatz eine Geh-/Radwegbeleuchtung aufgestellt. Vorgesehen sind hier für die Ausleuchtung acht niedrige Peitschenmasten (LPH 5,0 / 1,0 m) aufzustellen. Eine weitere Adaptionsstrecke wird an der Abfahrt von der B 66 auf die alte B 66 (Detmolder Straße) in Höhe der Zufahrt Grester Straße mit 5 m hohen Peitschenmasten umgesetzt. Diese Adaptionsstrecke soll als mögliche Unfallvorbeugung im Bereich der dargestellten Einmündung dienen. Die Kosten für die Umsetzung dieser Umbauvariante würde mit Umrüstung auf LED-Technik einen Kostenaufwand von 53.300 Euro bedeuten. Beleuchtungskonzept Neubau B 66 n Seite 11 von 23 2. Anbindung Gewerbestraße (Gewerbegebiet) Vorhandene Straßenbeleuchtung: Legende: Schwarze Linie: bestehende Beleuchtung Die vorhandene Straßenbeleuchtung im Bereich des Anbindungsabschnittes Gewerbestraße umfasst 10 Leuchtkörper im Bereich der Gewerbestraße. Davon können 4 Leuchtkörper am Geh-/Radweg und ein Leuchtkörper an der Ausfahrt am Kreisverkehrsplatz unangetastet stehen bleiben. Beleuchtungskonzept Neubau B 66 n Seite 12 von 23 Anbindung Gewerbestraße, Seite 2 Mögliche Straßenbeleuchtung nach dem Umbau: a) Gewerbestraße b) Anbindung in Detmolder Straße in Richtung Ubbedissen c) Anbindungen B 66 in Richtung Bielefeld Beim Anschluss der Gewerbestraße an die B 66 n ist beleuchtungs-technisch das große Problem der zwei Anbindungen der B 66 n auf verschiedenen Kreisgebieten. Während der nördliche Anschluss in Fahrtrichtung Bielefeld auf Leopoldshöher Gebiet im Kreis Lippe liegt, befindet sich der südliche Anschluss auf Bielefelder Gebiet. Die maximalmögliche Variante der Umsetzung der Ausleuchtung der Anbindung Gewerbestraße wäre die Ausleuchtung beider Anbindungen auf Leopoldshöher und auf Bielefelder Gebiet. Auf Grund der finanziellen Lage der Stadt Bielefeld ist diese Umsetzung recht unwahrscheinlich. Die maximal-mögliche Variante der Umsetzung auf Leopoldshöher Gebiet wäre die Ausleuchtung der nördlichen Anbindung. Hier wird vorgesehen, fünf Peitschenmasten umzustellen und entlang der Zu- und Abfahrt der B 66 jeweils eine Adaptionsstrecke, von zwei bzw. Masten vorgesehen. Durch die Nähe zum Brückenbauwerk ergibt sich hier auch das beleuchtungs-technische Problem der neuen Brückenüberquerung der B 66 dar. Hier ist nach Ansicht des Planers ebenfalls eine Ausleuchtung mit niedrigen Peitschenmasten (LPH 5,0 / 1,0 m) die richtige Wahl dieses Problem zu lösen. Damit vor Ort es zu einem angenehmen Straßenbild kommen soll, sind die Adaptionsstrecken an der Zu- und Abfahrt auf die B 66 n auch mit 5,0 m hohen Peitschenmasten vorgesehen. Eine Umsetzung dieser nicht ganz DIN-gerechten Umbauvariante würde einen maximalen Kostenaufwand von 29.000 Euro bedeuten. Eine zusätzliche Umrüstung der vorhandenen Masten auf LED-Technik würde die Kosten um ca. 6.000 Euro auf 35.000 Euro erhöhen. Beleuchtungskonzept Neubau B 66 n Seite 13 von 23 Anbindung Gewerbestraße, Seite 3 Mögliche Straßenbeleuchtung nach dem Umbau: a) Rückbau Beleuchtung Gewerbestraße Minimale Umbaumöglichkeit Bei der minimal-mögliche Variante der Umsetzung der Ausleuchtung der Anbindung Gewerbestraße wäre ein Beleuchtungsrückbau im Bereich der Gewerbestraße. Hier wird vorgesehen vier Peitschenmasten auf der Westseite und den letzten Masten auf der Ostseite abzubauen. Dabei sind bei den 3 stehengebliebenen Leuchtkörper die Lichteinheiten auszutauschen oder die Lampenköpfe auf LED umzurüsten. Der Nachteil dieser Variante ist die spätere Adaption der Beleuchtung bei der Einfahrt von Ubbedissen in das Gewerbegebiet. Die Zufahrt des ersten Unternehmens liegt gleich hinter dem zweiten Maststandort. Eine Umsetzung dieser nicht ganz DIN-gerechten Umbauvariante würde einen maximalen Kostenaufwand von 4.000 Euro bedeuten. Eine zusätzliche Umrüstung der drei vorhandenen Masten auf LED-Technik würde die Kosten um ca. 1.200 Euro auf 5.200 Euro, bei alle fünf Masten um ca. 2.400 Euro auf 6.400 Euro, erhöhen. Beleuchtungskonzept Neubau B 66 n Seite 14 von 23 Vorschlag des Planers: Die vom Planer vorgeschlagene Variante umfasst in etwa die minimal-mögliche Variante der Umsetzung der Ausleuchtung durch einen Beleuchtungsrückbau im Bereich der Gewerbestraße. Hier werden die vier Peitschenmasten auf der Westseite und den letzten Masten auf der Ostseite abgebaut. Bei den drei stehengebliebenen Leuchtkörper erfolgt eine Umrüstung auf LED. Zusätzlich müsste in den Kosten eine mögliche höhenmäßige Anpassung von 3 Lampen mit eingerechnet werden. Die Kosten für die Umsetzung dieser Rückbauvariante würde mit Umrüstung auf LED-Technik und höhenmäßige Anpassung von ca. 3 Masten einen Kostenaufwand von 9.300 Euro bedeuten. Beleuchtungskonzept Neubau B 66 n Seite 15 von 23 3. Geh-/Radweg „Alte“ Detmolder Straße Durch den Umbau der B 66 n wird der Geh-/Radweg-Verkehr weiterhin auf der alten Trasse des vorhandenen Geh-/Radweges geführt. Zwischen dem Bruchweg und dem Roller-Markt verschwindet der Geh-/Radweg hinter einem Lärmschutzwall zur neuen B 66. Durch die teilweise allein verlaufenden Trasse liegt der Geh-/Radweg oft ohne mögliche Beleuchtung nachts komplett im Dunkeln. Hier ist es ratsam eine mögliche Orientierungsbeleuchtung vorzusehen. a) Anbindung Gewerbestraße Beim Anschluss an die Gewerbestraße würde beim Ausbau der maximalen Variante die Orientierungsbeleuchtung am Ende der Adaptionsstrecke der Abfahrt aus Richtung Lage beginnen. (Plandarstellung) Beim Ausbau der minimalen Variante (Mastrückbau) würde die Orientierungsbeleuchtung um drei Mast erhöhen – zwei Masten am Geh-/Radweg und einen Masten an der Geh-/Radweg-Querung - und an das vorhandene Beleuchtungskabel im Anschlussbereich angeschlossen. b) Anbindung Bruchstraße Beim Anschluss an die Bruchstraße verlässt der Geh-/Radweg die B 66 n und läuft weiter auf der alten Trasse des Geh-/Radweges. Zwischen Bruchstraße und der Zufahrt zum Hof Alleestraße 32/34 („Hof Kipp“) läuft die alte Detmolder Straße als ca. 3,5 Meter breiter Wirtschaftsweg. Der seitliche Abstand zwischen Geh-/Radweg und Wirtschaftsweg beträgt ca. 6,5 Meter. Beleuchtungskonzept Neubau B 66 n Seite 16 von 23 Geh-/Radweg „Alte“ Detmolder Straße, Seite 2 c) Zwischenstück Bruchstraße – Zufahrt Hof Kipp Der Geh-/Radweg verläuft hier weiter in der alten Trasse. Parallel in einem seitlichen Abstand von ca. 6,5 Meter läuft weiterhin die alte Detmolder Straße als ca. 3,5 Meter breiter Wirtschaftsweg. In diesem Bereich wird der dunkelste Abschnitt des Geh/Radweg sein. Am Geh-/Radweg stehen die vorhandenen Bäume. Südlich des Geh/Radweges entsteht beim Bau ein Lärmschutzwall und nördlich des Wirtschaftsweges steht ebenfalls eine Baumreihe aus älteren Bäumen. Durch die nördlich anliegenden Hofstellen stehen zusätzlich noch vereinzelte private ältere Anpflanzungsbereiche. d) Anbindung Hof Kippe e) Anbindung Verlängerung Hansastraße Bei der Zufahrt zum Hof Kipp verschwenkt der Geh-/Radweg von der alten Trasse auf den Wirtschaftsweg und läuft gemeinsam auf die Anrampung der Brückenüberquerung des Wirtschaftsweges zwischen der Anbindung an dem Wendehammer der Hansastraße und den südlich gelegenen Felder und den Hochbehältern des Wasserwerkes. Hinter der Querung des Wirtschaftsweges verläuft der Geh-/Radweg in einer leichten Verschwenkung wieder bergab auf die alte Trasse des Geh-/Radweges. Beleuchtungstechnisch beabsichtigt der Planer im Bereich des Kreuzpunktes des Wirtschaftsweges innerhalb des Konzeptes der Orientierungsbeleuchtung einen ca. 6 Meter hoher Beleuchtungsmasten mit LED-Beleuchtung aufzustellen. Beleuchtungskonzept Neubau B 66 n Seite 17 von 23 Geh-/Radweg „Alte“ Detmolder Straße, Seite 3 f) Bereich Roller-Markt Im Bereich des Roller-Marktes läuft der Geh-/Radweg in der alten Trasse weiter. g) Anbindung nördlicher Kreisverkehrsplatz Anbindung Hauptstraße Der Geh-/Radweg läuft in der alten Trasse auf den nördlichen Kreisverkehrsplatz der Anbindung Hauptstraße zu, wo er seitlich in Richtung Norden verschwenkt und wieder seitlich verlaufender Geh-/Radweg einer Landesstraße wird. Die Beleuchtung wird hier an den letzten Peitschenmast des Kreisverkehrsplatzes angeschlossen. Beim Geh-/Radweg besteht beleuchtungs-technisch kein großes Problem. Hier ist die Länge des Geh-/Radweges eher ein Problem. Hier ist es geplant, dass die Stromversorgung zwischen den Schaltschränken an der Tankstelle der Hauptstraße am südlichen Kreisverkehrsplatz des Gewerbegebietes aufgeteilt wird. Die Hälfte der Strecke wäre beim Lärmschutzwall zwischen der Anbindung Bruchstraße und der Zufahrt Hof Kipp. Die Beleuchtung des Geh-/Radweges umfasst 19 Lichtpunkte für die Orientierungsbeleuchtung und einen Lichtpunkt für die Kreuzpunktbeleuchtung am Wirtschaftsweg Verlängerung Hansastraße Eine Umsetzung dieser Beleuchtung würde einen Kostenaufwand von 42.000 Euro bedeuten. Alternativ wäre eine Umsetzung auf LED-SolarLampen möglich. Hier ist von einem Kostenaufwand je Lampenstandort von 2.500 bis 3.000 Euro zu rechnen, da der Planer noch keine Erfahrung bei so hoher Stückzahl von dieser Art der Beleuchtung hat. Der Mindestaufwand läge somit bei 47.500 Euro. Bei dem Rückbau der Beleuchtung an der Anbindung Gewerbestraße würde sich hier die Kosten der Beleuchtung um 7.500 Euro auf 49.000 Euro erhöhen. Bei den LEDSolarlampen käme es auch zu einer Steigerung um min. 7.500 Euro auf min. 55.000 Euro. Beleuchtungskonzept Neubau B 66 n Seite 18 von 23 3a. Anbindung Hansastraße Die Beleuchtung der Anbindung Verlängerung Hansastraße sieht der Planer nur als Ergänzung zur Beleuchtung des Geh-/Radweges an der „Alten“ Detmolder Straße. Die Planung hier sieht vor die Beleuchtung der Verlängerung an die Beleuchtung an die Hansastraße oder an die Geh./Radweg-Beleuchtung anzuschließen. Dieser Beleuchtungsabschnitt umfasst zwei 4 MeterMasten mit zwei Kofferleuchten mit jeweils einer Energiesparlampe von max. 18 Watt. Der Kostenaufwand für die Umsetzung läge bei 4.000 Euro beim Anschluss am Geh-/Radweg und bei 9.000 Euro beim Anschluss an die Hansastraße. Alternativ könnte man nur den Kreuzpunkt des Wirtschaftsweges mit einer LED-Solar-Lampe beleuchten, wo die Kosten ca. bei 3.000 bis 3.500 Euro liegen würde. Beleuchtungskonzept Neubau B 66 n Seite 19 von 23 Vorschlag des Planers: Die vom Planer vorgeschlagene Variante umfasst nur eine punktuelle Beleuchtung der Kreuzung Verlängerung Hansastraße mit dem Geh-/Radweg durch eine LED-Solarlampe, die zwischen 23.00 Uhr und 5.00 Uhr ausgeschaltet ist. Die Aufgabe dieser Lampe sieht der Planer vor allem bei möglichem Kreuzverkehr zwischen nachts arbeitende landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen und einem kreuzenden Fußgänger, Läufer oder Radfahrer in den Abend- oder Morgenstunden. Die Lampe soll mit Bewegungsmelder ausgerüstet sein, wo dann die Lampe bei Näherung auf volle Leistung geht. Eine Ausleuchtung des Geh/Radweg besteht derzeit am alten Geh-/Radweg auch nicht. Aus dem Grunde kann durchaus auf eine komplette Geh-/Radwegbeleuchtung verzichtet werden. Falls sich weitere Gefahrenpunkte an dem Geh-/Radweg herausstellen, kann man hier auch eine punktuelle LED-Solar-Beleuchtung aufstellen. Die Kosten für die Umsetzung dieser punktuellen Beleuchtungsvariante würde einen Kostenaufwand von ca. 4.400 Euro bedeuten. Beleuchtungskonzept Neubau B 66 n Seite 20 von 23 4. Verbindungsstraße Alleestr. – Gewerbestr. Durch den Umbau der B 66 n entsteht eine neue Verbindungsstraße zwischen der Alleestraße bei Firma SOR und der Gewerbestraße bei der Anbindung Bruchstraße. Der Planer der Beleuchtung sieht diese Verbindungsstraße und den Geh-/Radweg an der Detmolder Straße in Konkurrenz im Radwegeverkehr. Aus Sicht des Leopoldshöher Radverkehr werden wahrscheinlich die Leopoldshöher Bürger – vor allem ortskundigen Radfahrer aus Asemissen – später die Verbindungsstraße als Radweg ins Gewerbegebiet nutzen, da so der Weg kürzer und bequemer sein wird. Somit steht beleuchtungs-technisch aus Sicht des Radfahrers die Verbindungsstraße ebenfalls in Konkurrenz zum Geh-/Radweg. Wenn die Verbindungsstraße beleuchtet wird, sollte von einer kompletten Beleuchtung des Geh-/Radweges abgesehen werden. Hier stellt sich aber für den Planer weiterhin die Frage, ob die Verbindungsstraße überhaupt eine durchgehende Beleuchtung bekommen soll. Welche Funktion wird diese Verbindungsstraße nach Fertigstellung der Straße in den nächsten Jahren bekommen? Bleibt es bei einer reinen Verbindungsstraße, vor allem für den Busverkehr, oder kann hier auch eine mögliche Erweiterung der beiden Gewerbegebiete erfolgen? Diese Fragen sind durchaus berechtigt und sollten bei der endgültigen Festlegung der Straßenbeleuchtung berücksichtigt werden. Die Planung umfasst eine Weiterführung der Beleuchtung der Gewerbestraße mit 8,5 m hohen Peitschenmasten mit einer Bestückung aus LED-Leuchtkörper. Bei einer Umsetzung der Maßnahme ist durchaus zu prüfen, ob die abgebauten Peitschenmasten an den beiden Anbindungsstellen nicht hier wieder verwendet werden können. Die Planung sieht vor 13 Beleuchtungsmasten in einem Abstand von ca. 31 Meter entlang der Verbindungsstraße aufzustellen. Die Stromversorgung der Beleuchtung erfolgt hier auch von beiden Seiten von den Schaltschränken am südlichen Kreisverkehrsplatz im Gewerbegebiet und an der Einmundung Hansastraße / Alleestraße. Soweit es dem Planer bekannt ist, besteht durchaus die Möglichkeit, dass diese Beleuchtung unter das KAG-Gesetz fällt und somit auf die anliegenden Grundbesitzer abgabefähig ist. a) Anbindung Gewerbestraße Bei der Anbindung Gewerbestraße erfolgt der Anschluss der Beleuchtung am letzten Mast auf der linken Seite der Gewerbestraße in Höhe Einmündung Bruchweg. Beleuchtungskonzept Neubau B 66 n Seite 21 von 23 Verbindungsstraße Alleestraße-Gewerbestraße, Seite 2 b) Passage Hofstelle Alleestraße 32 / 34 Die Beleuchtung verläuft weiterhin auf der nördlichen Seite der Verbindungsstraße. c) Anbindung Alleestraße Bei der Anbindung Alleestraße erfolgt der Anschluss der Beleuchtung auch am letzten Mast auf der rechten Seite der Alleestraße. Der letzte Mast liegt 56 m vom jetzigen Ausbauende des Wendeplatzes der Firma SOR entfernt. Hier wird es aus Beleuchtungssicht kostentechnisch interessant sein, wo der eigentliche Ausbaubeginn der Maßnahme ist, da eine Kabelverlegung im Bestand weit aus höher ist als in einer Baustelle. Der Planer ist bei der Kostenberechnung von einer Oberflächenwiederherstellung von 35 m Länge. Somit würde eine Umsetzung dieser DIN-gerechten Umbauvariante würde einen Kostenaufwand von 34.000 Euro bei Neuaufstellung aller 13 Masten bedeuten. Eine Kostenreduktion bei der Wiederverwendung von gebrauchten Masten läge bei 6 wiederverwendeten Masten bei ca. 1.500 Euro und bei 11 bei ca. 3.000 Euro. Somit könnte der Kostenaufwand hier bis auf 31.000 Euro gesenkt werden. Beleuchtungskonzept Neubau B 66 n Seite 22 von 23 Vorschlag des Planers: Die vom Planer vorgeschlagene Variante umfasst eine Verlängerung der Beleuchtung auf der Seite der Alleestraße um 4 Lampen (ca. 120 m) vor. Diese Beleuchtung soll den Bereich der bestehenden Gewerbegebietes und der neu entstehenden Bushaltestelle beleuchten. Als zusätzlicher Effekt würde die Beleuchtung so die Bebauung im Bereich der alten Alleestraße beleuchtungstechnisch mit dem Gewerbegebiet Alleestraße mit einander verbinden. Hier mit der geplanten Haltestelle „Alleestraße“: Bei Umsetzung dieser Maßnahme würden die vier Beleuchtungspunkte mit den wie in der Alleestraße vorhandenen Aufsatzmasten mit einer Lichtpunkthöhe von 7 Meter ausgestattet werden. Die Anbindung erfolgt an den letzten Mast Alleestraße. Die Kosten für die Umsetzung der hier beschriebenen Teilbeleuchtung der Alleestraße würde einen Kostenaufwand von ca. 14.000 Euro bedeuten. Beleuchtungskonzept Neubau B 66 n Seite 23 von 23 5. Fazit Im Bereich der Anbindung Hauptstraße hat der Planer mit der hier vorgeschlagenen Beleuchtungskonzept eine umsetzbare Lösung für die notwendige Anschlussbeleuchtung der Ortsdurchfahrt Asemissen und der vorhandenen Beleuchtung Detmolder Straße gefunden. Aus Sicherheitsgründen für den kreuzenden Radfahrer und Fußgänger wäre es ratsam, bei beiden Kreisverkehrsplätzen die Geh-/Radwege zu beleuchten und erst nach dem südlichen Kreisel die Beleuchtung enden zu lassen. Außerdem ist der mögliche Gefahrenpunkt der abknickenden Vorfahrt im Bereich der Einmündung Grester Straße beleuchtungstechnisch aufgewertet worden. Im Bereich der Anbindung Gewerbestraße ist aus Sicht des Planers durchaus die Minimalvariante zu bevorzugen. Da hier ein Rückbau der Beleuchtung mit Änderung der Beleuchtungsköpfe der vorhandenen Lampenmasten die beste Lösung wäre. Im Bereich des Geh-/Radweges sieht der Planer, wenn eine Beleuchtung umgesetzt wird eher eine Orientierungsbeleuchtung aus vereinzelten LED-Solar-Lampen im Vordergrund. Ratsam wäre hier eine Lampe am Kreuzpunkt des Geh-/Radweges mit dem Wirtschaftsweg Verlängerung Hansastraße. Somit würde eine Beleuchtung an der Verlängerung auch entfallen. Hier ist auch eine punktuelle Nachrüstung von LED-Solar-Lampen möglich. Wie unter Punkt 4 schon erklärt, ist im Bereich der Verbindungsstraße erst einmal zu klären, welche Funktion diese Verbindungsstraße später haben könnte. Aus dieser Sicht ist dementsprechend mit der Beleuchtung zu verfahren. Aus Sicht des Radfahrers wäre eine Beleuchtung durchaus ratsam, da diese Straße auch einen überörtlichen Charakter als Verbindungsstraße zwischen Hillegossen und Asemissen entwickeln könnte. Aus Sicht des Planers kämen hier drei mögliche Varianten zum Tragen: 1. Umsetzung der vorgestellten Beleuchtungsvariante 2. Umsetzung einer Anschlussbeleuchtung an der Gewerbestraße und/oder an der Alleestraße zwecks Ausleuchtung des vorhandenen Bebauungsbereiches und der neu entstehenden Bushaltestelle im Bereich der Alleestraße mit möglichem Bau von DIN-gerechten Adaptionsstrecken. Die Kosten würden bei ca. 14.000 Euro auf der Seite der Alleestraße und bei 8.000 Euro auf der Seite der Gewerbestraße liegen. 3. keine Veränderung einer Beleuchtung Eine Umsetzung einer absoluten minimal ratsamen Variante läge bei: 1. Anbindung Hauptstraße ohne LED-Umrüstung 28.000 Euro 2. Anbindung Gewerbestraße ohne LED-Umrüstung 5.200 Euro ______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Gesamtkosten: Eine Umsetzung einer maximal DIN-gerechten Variante läge bei: 1. Anbindung Hauptstraße 2. Anbindung Gewerbestraße 3. Geh-/Radweg „Alte“ Detmolder Straße 33.200 Euro 62.500 Euro 35.000 Euro 46.000 Euro (inklusive Anbindung Hansastraße) 4. Verbindungsstraße Allee-/Gewerbestraße 32.500 Euro ______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Gesamtkosten: Die Umsetzung vom Planer empfohlene Variante läge bei: 1. Anbindung Hauptstraße mit LED-Umrüstung 2. Anbindung Gewerbestraße mit LED-Umrüstung 3. Geh-/Radweg „Alte“ Detmolder Straße 4. Verbindungsstraße Allee-/Gewerbestraße 176.000 Euro 53.300 Euro 9.300 Euro 4.400 Euro 14.000 Euro ______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Gesamtkosten: 81.000 Euro