Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
21 kB
Datum
22.09.2016
Erstellt
12.08.16, 21:16
Aktualisiert
12.08.16, 21:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
86/2016
zur Sitzung
des Ausschusses für Umwelt und
Klimaschutz
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bürgerbüro / Ordnung /
Soziales
Auskunft erteilt:
Herr Sunkovsky
Telefon:
05208/991-301
Datum:
12. August 2016
Friedhofsgebühren
hier: Kalkulation 2016 und Gebührenhöhe 2017
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt und
Klimaschutz
Termin
25.08.2016
Haupt- und Finanzausschuss
15.09.2016
Rat
22.09.2016
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Für die Benutzung der kommunalen Friedhöfe erhebt die Gemeinde Leopoldshöhe Friedhofsgebühren nach
der Friedhofsgebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen der
Gemeinde Leopoldshöhe vom 19. Dezember 2003 in der Fassung der Änderung vom 10. Dezember 2015.
Mittlerweile liegt die aktuelle Gebührenkalkulation des Instituts für Kommunale Haushaltswirtschaft für das
Jahr 2017 vor.
Gemäß Kostenträgerrechnung gibt es fast keine oder nur geringe Abweichungen von den derzeitigen
Gebührensätzen.
Aus Sicht der Verwaltung kann daher für 2017 auf eine Anpassung der Gebühren verzichtet werden.
Nach einer Aufstellung über Vergleichskennzahlen im Friedhofswesen des IKH liegt der
Kostendeckungsgrad in Leopoldshöhe bei 90 % gegenüber den Gesamtkosten und 98 % gegenüber den
entgeltfähigen Kosten
Da in 2017 mit dem Bau einer Urnenwandanlage und der Grabfeldsanierung auf dem Waldfriedhof
Dahlhausen zwei größere Investitionen anstehen, die sich durch die kalkulatorischen Kosten auch auf die
Gebührenkalkulation auswirken, wird für 2018 jedoch voraussichtlich wieder eine Anhebung der Gebühren
vorzunehmen sein.
Beschlussvorschlag:
Dem Haupt- und Finanzausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
Die vom Institut für Kommunale Haushaltswirtschaft erstellte und vom Ausschuss für Umwelt und
Klimaschutz erörterte Gebührenbedarfsberechnung der Friedhofs- und Bestattungsanlagen der Gemeinde
Leopoldshöhe wird gebilligt.
Schemmel