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Mitteilungsvorlage (Abfallwirtschaftskonzept des Kreises Lippe hier: Entwurf für die 3. Fortschreibung (Mai 2016))

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
30 kB
Datum
25.08.2016
Erstellt
12.08.16, 21:16
Aktualisiert
12.08.16, 21:16
Mitteilungsvorlage (Abfallwirtschaftskonzept des Kreises Lippe
hier: Entwurf für die 3. Fortschreibung (Mai 2016)) Mitteilungsvorlage (Abfallwirtschaftskonzept des Kreises Lippe
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hier: Entwurf für die 3. Fortschreibung (Mai 2016))

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Mitteilungsvorlage - öffentlich - Drucksache 88/2016 zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB IV Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Dr. Thiele Telefon: 05208/991-271 Datum: 12. August 2016 Abfallwirtschaftskonzept des Kreises Lippe hier: Entwurf für die 3. Fortschreibung (Mai 2016) Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz Termin 25.08.2016 Bemerkungen Sachdarstellung: Der Kreis Lippe hat den Entwurf der 3. Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes (AWK) vorgelegt. Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) haben die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger AWKs über die Verwertung und Beseitigung der in ihrem Gebiet anfallenden und ihnen zu überlassenden Abfälle zu erstellen. Im Mai 2016 wurde vom Land NRW ein neuer Abfallwirtschaftsplan erarbeitet. Dessen Vorgaben sind in dem Entwurf berücksichtigt sowie die Vorgaben des KrWG. Das AWK wird in Form einer Satzung erlassen und enthält auch die erforderlichen Festlegungen für die Maßnahmen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Vor der Verabschiedung in den Gremien des Kreises sind daher die kreisangehörigen Kommunen zu hören. Der Kreis hat ihnen daher einen Entwurf des AWK vorgelegt. Die eventuell geäußerten Anregungen und Bedenken der Kommunen prüft der Kreis und teilt den Kommunen das Ergebnis mit. Das AWK enthält eine ausführliche Darstellung der Abfallwirtschaft im Kreis Lippe mit dem Abfallwirtschaftsverband (AWV) und der Gesellschaft für Abfallentsorgung Lippe mbH (GAL). Darin werden zunächst u. a. die einzelnen Abfallarten, die Erfassungssysteme und die Entsorgungseinrichtungen erläutert. Zusätzlich geht es auch um die Fortentwicklung der Abfallwirtschaft bzw. Optimierungsmöglichkeiten. Nach Ansicht des Kreises sind bei den Abfallgruppen Altpapiersammlung und Erfassung der Schadstoffe keine Verbesserungen notwendig. Das gilt auch für die behandlungsbedürftigen Restabfälle, sofern sie jeweils zu den beiden nächstgelegenen Müllverbrennungsanlagen, also in Bielefeld-Herford oder in Hameln, gebracht werden. Das gilt ebenso für die Grünabfallverwertung (abgesehen von der Durchführung von Biotonnenkontrollen zur Sicherung der Qualität). Das gilt auch für Erfassung der sonstigen Wertstoffe über die Recyclinghöfe „Abfallbeseitigungs-GmbH Lippe“ (ABG) und die „Arbeitsgemeinschaft Arbeit gGmbH“ (AGA). Verschiedene Sammelgruppen des Elektroschrotts vermarktet der AWV bereits seit mehreren Jahren in eigener Verantwortung. Weitere Themen im AWK betreffen Abfallvermeidung, Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit. Der Bund hat unter Beteiligung der Länder ein Abfallvermeidungsprogramm aufgestellt (KrWG). Dieses enthält -2- einen Handlungsleitfaden zur „Abfallvermeidung / Vorbereitung der Wiederverwendung“, der die zuständigen Stellen und Maßnahmen benennt. Dementsprechend sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger „zur Information und Beratung über die Möglichkeiten der Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen verpflichtet“. Nach dem NRW-Landesabfallgesetz sind die Kreise und kreisfreien Städte zur „ortsnahen Information und Beratung über Möglichkeiten der Vermeidung und Verwertung von Abfällen verpflichtet. Maßnahmen zur Abfallvermeidung, Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit Hier ist im Kreis Lippe bereits vieles schon länger umgesetzt (z. B. Beratung von Bürgern und Betrieben, Maßnahmen zur Wiederverwendung oder Mehrfachnutzung von Produkten. Als Stichwort wird hier die öffentliche Beschaffung genannt, die entsprechend des Landesabfallgesetzes (LAbfG) durch ihr Verhalten Sorge zu tragen hat, dass Abfälle und Schadstoffe in Abfällen soweit wie möglich zu vermeiden, zu verringern und möglichst wieder zu verwerten sind. Genannt wird in diesem Zusammenhang im AWK die Fortführung zusätzlicher Maßnahmen aus den Abfallvermeidungsprogramm (KrWG, Handlungsleitfaden für verschiedene Akteure). Ressourcen und Klimaschutz Genannt wird hier die (begrenzte) Entsorgungsmöglichkeit von Abfällen, indem sie für die ortsnahe Energieversorgung durch Kraft-Wärme-Kopplung genutzt werden. Dies geschieht bei den beiden Müllverbrennungsanlagen Bielefeld-Herford und Hameln sowie im Kompostwerk. Fortentwicklung der Abfallwirtschaft und Optimierungsmöglichkeiten: Optimierung der Sammelsysteme Dies betrifft in Lippe vor allem zwei Abfallgruppen: • Leichtstofffraktion (LVP) (Gelber Sack) Um diese Mengen weitestgehend abschöpfen zu können, strebt der Kreis die Einführung einer kreisweiten Wertstofftonne für Verpackungen und stoffgleiche Nichtverpackungen an. Dazu soll es eine Abstimmung mit den Kommunen geben und Gespräche mit Systembetreibern. • Elektroschrott Die Vermarktung durch den AWV soll beibehalten und der jeweiligen Wirtschaftslage angepasst und optimiert werden, da diese Einnahmen in den Gebührenhaushalt einfließen. Weitere Optimierungen Ein völlig neuer Ansatz ist das „Crade-to-Cradle-Konzept“. Das Konzept kennt, wie die Natur, keinen Abfall. Sämtliche Produkte und Prozesse werden so „designt“, dass sie weniger schädlich und nützlich für den jeweiligen biologischen oder technischen Kreislauf sind, in den sie zurückgeführt werden. Hier sieht der Kreis Potentiale, die zu einer neuartigen zirkulären Wertschöpfung führen können. (Näheres dazu ist im Entwurf des Abfallwirtschaftskonzeptes auf Seite 35-37 nachzulesen.) Klärschlamm Klärschlamm wird zurzeit in Lippe noch landwirtschaftlich verwertet (auch in Leopoldshöhe) oder in Kohlekraftwerken verbrannt. Die Bundesregierung plant die Beendigung der landwirtschaftlichen Verwertung. Die andere Möglichkeit, die Verbrennung in Kohlekraftwerken, könnte sich vermindern durch den geringer werdenden Einsatz dieser Anlagen. Für die langfristige Entsorgungssicherheit befürwortet der Kreis die Erstellung eines bezirksweiten Konzepts zur thermischen Verwertung. Dabei soll die Phosphatrückgewinnung eine zentrale Rolle spielen. Höher belastete Inertabfälle (Stoffe, die nur gering bis gar nicht mit anderen Substanzen reagieren, z. B. Bauschutt) Für diese Abfälle kooperiert der Kreis mit dem Entsorgungszentrum „Pohlsche Heide“ im Kreis MindenLübbecke (bis Ende 2014 auch mit einer Deponie im Kreis Paderborn). Um die Entsorgungsmöglichkeiten zu erweitern, bietet sich für den Kreis Lippe an, eine Kooperation mit dem Kreis Herford (Deponie „Reesberg“) in Betracht zu ziehen. Logistische Leistungen -3- Durch die mit der GAL geschlossenen Verträge sind die logistischen Leistungen bis Mitte 2024 gesichert. Neuregelungen sind spätestens 2021 einzuleiten. Verschiedene Bundesländer haben einen Antrag eingebracht zur „Entschließung des Bundesrates für ein effizientes, ökologisches und bürgernahes Wertstoffgesetz“. Dabei geht es um eine kommunale Organisationsverantwortung für die Erfassung von Verpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen. Diesem Antrag wurde mehrheitlich zugestimmt. Das Bundesministerium hat hierzu bisher noch nichts vorgelegt. Sollte es dazu eine entsprechende Entscheidung geben, sind Planungen für Sammlung und Transport der Wertstoffe anzustellen, um die Entsorgung sicherzustellen. Deponien „Hellsiek“ und „Dörentrup“ Durch verschiedene durchgeführte Maßnahmen bei den stillgelegten lippischen Deponien Dörentrup und Hellsiek ist der Zustand für die nächsten Jahre gesichert und der Sickerwasseranfall erheblich reduziert. Überlegungen zur Nutzung des Ressourcenpotentials und der Wirtschaftlichkeit eines Deponierückbaus bieten sich an. Hinsichtlich der im Kompostwerk anfallenden Abwärme, die teilweise zurzeit ungenutzt an die Umgebung abgegeben wird, soll ein Konzept zur vollständigen Nutzung entwickelt werden. Mengenprognose Das 2015 erfasste Restabfallaufkommen, das dem AWK zugrunde liegt, wird als niedrig eingestuft. Weitere Reduzierungen könnten durch die Einführung einer Wertstofftonne erreicht werden. Darüber hinaus wird keine erhebliche Mengenreduzierung erwartet, außer der durch den demographischen Wandel. Entsorgungssicherheit Die Entsorgungssicherheit wird durch Verträge des Abfallwirtschaftsverbands mit Entsorgungsunternehmen und -einrichtungen gewährleistet. Über Neuregelungen bzw. die weitere Entsorgungssicherheit muss spätestens 2021 entschieden werden. Der vollständige Entwurf der 3. Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes kann Ratsinformationssystem zu dieser Drucksache eingesehen werden. Konkrete Maßnahmen, die kurzfristig umgesetzt werden können, stehen offensichtlich noch aus. Schemmel im