Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
30 kB
Datum
25.08.2016
Erstellt
12.08.16, 21:16
Aktualisiert
12.08.16, 21:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Mitteilungsvorlage
- öffentlich -
Drucksache
88/2016
zur Sitzung
des Ausschusses für Umwelt und
Klimaschutz
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB IV Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Dr. Thiele
Telefon:
05208/991-271
Datum:
12. August 2016
Abfallwirtschaftskonzept des Kreises Lippe
hier: Entwurf für die 3. Fortschreibung (Mai 2016)
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt und
Klimaschutz
Termin
25.08.2016
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Der Kreis Lippe hat den Entwurf der 3. Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes (AWK) vorgelegt.
Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) haben die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger AWKs über
die Verwertung und Beseitigung der in ihrem Gebiet anfallenden und ihnen zu überlassenden Abfälle zu
erstellen. Im Mai 2016 wurde vom Land NRW ein neuer Abfallwirtschaftsplan erarbeitet. Dessen Vorgaben
sind in dem Entwurf berücksichtigt sowie die Vorgaben des KrWG.
Das AWK wird in Form einer Satzung erlassen und enthält auch die erforderlichen Festlegungen für die
Maßnahmen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Vor der Verabschiedung in den Gremien des
Kreises sind daher die kreisangehörigen Kommunen zu hören. Der Kreis hat ihnen daher einen Entwurf des
AWK vorgelegt. Die eventuell geäußerten Anregungen und Bedenken der Kommunen prüft der Kreis und
teilt den Kommunen das Ergebnis mit.
Das AWK enthält eine ausführliche Darstellung der Abfallwirtschaft im Kreis Lippe mit dem
Abfallwirtschaftsverband (AWV) und der Gesellschaft für Abfallentsorgung Lippe mbH (GAL). Darin werden
zunächst u. a. die einzelnen Abfallarten, die Erfassungssysteme und die Entsorgungseinrichtungen erläutert.
Zusätzlich geht es auch um die Fortentwicklung der Abfallwirtschaft bzw. Optimierungsmöglichkeiten.
Nach Ansicht des Kreises sind bei den Abfallgruppen Altpapiersammlung und Erfassung der
Schadstoffe keine Verbesserungen notwendig. Das gilt auch für die behandlungsbedürftigen Restabfälle,
sofern sie jeweils zu den beiden nächstgelegenen Müllverbrennungsanlagen, also in Bielefeld-Herford oder
in Hameln, gebracht werden. Das gilt ebenso für die Grünabfallverwertung (abgesehen von der
Durchführung von Biotonnenkontrollen zur Sicherung der Qualität).
Das gilt auch für Erfassung der sonstigen Wertstoffe über die Recyclinghöfe „Abfallbeseitigungs-GmbH
Lippe“ (ABG) und die „Arbeitsgemeinschaft Arbeit gGmbH“ (AGA).
Verschiedene Sammelgruppen des Elektroschrotts vermarktet der AWV bereits seit mehreren Jahren in
eigener Verantwortung.
Weitere Themen im AWK betreffen Abfallvermeidung, Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit. Der
Bund hat unter Beteiligung der Länder ein Abfallvermeidungsprogramm aufgestellt (KrWG). Dieses enthält
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einen Handlungsleitfaden zur „Abfallvermeidung / Vorbereitung der Wiederverwendung“, der die
zuständigen Stellen und Maßnahmen benennt. Dementsprechend sind die öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträger „zur Information und Beratung über die Möglichkeiten der Vermeidung, Verwertung und
Beseitigung von Abfällen verpflichtet“. Nach dem NRW-Landesabfallgesetz sind die Kreise und kreisfreien
Städte zur „ortsnahen Information und Beratung über Möglichkeiten der Vermeidung und Verwertung von
Abfällen verpflichtet.
Maßnahmen zur Abfallvermeidung, Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit
Hier ist im Kreis Lippe bereits vieles schon länger umgesetzt (z. B. Beratung von Bürgern und Betrieben,
Maßnahmen zur Wiederverwendung oder Mehrfachnutzung von Produkten.
Als Stichwort wird hier die öffentliche Beschaffung genannt, die entsprechend des Landesabfallgesetzes
(LAbfG) durch ihr Verhalten Sorge zu tragen hat, dass Abfälle und Schadstoffe in Abfällen soweit wie
möglich zu vermeiden, zu verringern und möglichst wieder zu verwerten sind.
Genannt wird in diesem Zusammenhang im AWK die Fortführung zusätzlicher Maßnahmen aus den
Abfallvermeidungsprogramm (KrWG, Handlungsleitfaden für verschiedene Akteure).
Ressourcen und Klimaschutz
Genannt wird hier die (begrenzte) Entsorgungsmöglichkeit von Abfällen, indem sie für die ortsnahe
Energieversorgung durch Kraft-Wärme-Kopplung genutzt werden. Dies geschieht bei den beiden
Müllverbrennungsanlagen Bielefeld-Herford und Hameln sowie im Kompostwerk.
Fortentwicklung der Abfallwirtschaft und Optimierungsmöglichkeiten:
Optimierung der Sammelsysteme
Dies betrifft in Lippe vor allem zwei Abfallgruppen:
•
Leichtstofffraktion (LVP) (Gelber Sack)
Um diese Mengen weitestgehend abschöpfen zu können, strebt der Kreis die Einführung einer
kreisweiten Wertstofftonne für Verpackungen und stoffgleiche Nichtverpackungen an. Dazu soll es
eine Abstimmung mit den Kommunen geben und Gespräche mit Systembetreibern.
•
Elektroschrott
Die Vermarktung durch den AWV soll beibehalten und der jeweiligen Wirtschaftslage angepasst und
optimiert werden, da diese Einnahmen in den Gebührenhaushalt einfließen.
Weitere Optimierungen
Ein völlig neuer Ansatz ist das „Crade-to-Cradle-Konzept“. Das Konzept kennt, wie die Natur, keinen Abfall.
Sämtliche Produkte und Prozesse werden so „designt“, dass sie weniger schädlich und nützlich für den
jeweiligen biologischen oder technischen Kreislauf sind, in den sie zurückgeführt werden. Hier sieht der
Kreis Potentiale, die zu einer neuartigen zirkulären Wertschöpfung führen können. (Näheres dazu ist im
Entwurf des Abfallwirtschaftskonzeptes auf Seite 35-37 nachzulesen.)
Klärschlamm
Klärschlamm wird zurzeit in Lippe noch landwirtschaftlich verwertet (auch in Leopoldshöhe) oder in
Kohlekraftwerken verbrannt. Die Bundesregierung plant die Beendigung der landwirtschaftlichen
Verwertung. Die andere Möglichkeit, die Verbrennung in Kohlekraftwerken, könnte sich vermindern durch
den geringer werdenden Einsatz dieser Anlagen.
Für die langfristige Entsorgungssicherheit befürwortet der Kreis die Erstellung eines bezirksweiten Konzepts
zur thermischen Verwertung. Dabei soll die Phosphatrückgewinnung eine zentrale Rolle spielen.
Höher belastete Inertabfälle (Stoffe, die nur gering bis gar nicht mit anderen Substanzen reagieren, z. B.
Bauschutt)
Für diese Abfälle kooperiert der Kreis mit dem Entsorgungszentrum „Pohlsche Heide“ im Kreis MindenLübbecke (bis Ende 2014 auch mit einer Deponie im Kreis Paderborn). Um die Entsorgungsmöglichkeiten
zu erweitern, bietet sich für den Kreis Lippe an, eine Kooperation mit dem Kreis Herford (Deponie
„Reesberg“) in Betracht zu ziehen.
Logistische Leistungen
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Durch die mit der GAL geschlossenen Verträge sind die logistischen Leistungen bis Mitte 2024 gesichert.
Neuregelungen sind spätestens 2021 einzuleiten.
Verschiedene Bundesländer haben einen Antrag eingebracht zur „Entschließung des Bundesrates für ein
effizientes, ökologisches und bürgernahes Wertstoffgesetz“. Dabei geht es um eine kommunale
Organisationsverantwortung für die Erfassung von Verpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen.
Diesem Antrag wurde mehrheitlich zugestimmt. Das Bundesministerium hat hierzu bisher noch nichts
vorgelegt.
Sollte es dazu eine entsprechende Entscheidung geben, sind Planungen für Sammlung und Transport der
Wertstoffe anzustellen, um die Entsorgung sicherzustellen.
Deponien „Hellsiek“ und „Dörentrup“
Durch verschiedene durchgeführte Maßnahmen bei den stillgelegten lippischen Deponien Dörentrup und
Hellsiek ist der Zustand für die nächsten Jahre gesichert und der Sickerwasseranfall erheblich reduziert.
Überlegungen zur Nutzung des Ressourcenpotentials und der Wirtschaftlichkeit eines Deponierückbaus
bieten sich an. Hinsichtlich der im Kompostwerk anfallenden Abwärme, die teilweise zurzeit ungenutzt an die
Umgebung abgegeben wird, soll ein Konzept zur vollständigen Nutzung entwickelt werden.
Mengenprognose
Das 2015 erfasste Restabfallaufkommen, das dem AWK zugrunde liegt, wird als niedrig eingestuft. Weitere
Reduzierungen könnten durch die Einführung einer Wertstofftonne erreicht werden. Darüber hinaus wird
keine erhebliche Mengenreduzierung erwartet, außer der durch den demographischen Wandel.
Entsorgungssicherheit
Die Entsorgungssicherheit wird durch Verträge des Abfallwirtschaftsverbands mit Entsorgungsunternehmen
und -einrichtungen gewährleistet. Über Neuregelungen bzw. die weitere Entsorgungssicherheit muss
spätestens 2021 entschieden werden.
Der vollständige Entwurf der 3. Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes kann
Ratsinformationssystem zu dieser Drucksache eingesehen werden.
Konkrete Maßnahmen, die kurzfristig umgesetzt werden können, stehen offensichtlich noch aus.
Schemmel
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