Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
211 kB
Datum
10.11.2016
Erstellt
28.10.16, 09:35
Aktualisiert
28.10.16, 09:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich Drucksache
130/2016
zur Sitzung
des Hochbau- und Planungsausschusses
Fachbereich:
FB IV Bauen / Planen / Umwelt
der Gemeinde Leopoldshöhe
Auskunft erteilt:
Herr Raddatz
Telefon:
05208/991-271
Datum:
28. Oktober 2016
Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Schaffung der
bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit für die Errichtung einer baulichen Anlage für betreutes Wohnen
und Tagespflege
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und
Tagespflege Bechterdissen“ in einem Teilbereich der landwirtschaftlichen Nutzfläche / Grünfläche an
der Straße „Im Schmeltebruch“ im Ortsteil Bechterdissen
Einleitung des Verfahrens zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren
hier:
- Beschluss zur Annahme des Antrages auf Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes
- Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan
- Beschluss zur Einleitung des Flächennutzungsplan-Änderungsverfahrens
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
10.11.2016
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Mit Schreiben vom Oktober 2016 hat die Mennonitengemeinde Bechterdissen e.V. als
Vorhabenträger die Einleitung des Satzungsverfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes für die Errichtung einer baulichen Anlage für betreutes Wohnen und Tagespflege
gem. § 12 BauGB beantragt.
Die Mennonitengemeinde Bechterdissen e.V. hatte in der Sache bereits mit Schreiben vom
17.01.2011 einen Antrag gestellt.
Dieser ist in den Sitzungen des Hochbau- und Planungsausschusses vom 19.05.2011, 21.07.2011
und 24.11.2011 beraten und aufgrund einer mit Schreiben vom 11.10.2011 seitens der
Bezirksregierung Detmold negativ beschiedenen landesplanerischen Anfrage nicht weiter verfolgt
worden.
Weitere Gespräche mit der Bezirksplanungsbehörde bei der Bezirksregierung Detmold in der
Sache führten zu dem Ergebnis, dass die Anpassung der beabsichtigten Planung an die Ziele der
Raumordnung und Landesplanung durch die Bezirksregierung Detmold in Aussicht gestellt wird,
wenn für die Planung im Flächennutzungsplan die Darstellung einer „Fläche für den Gemeinbedarf“
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erfolgt und in gleichem Flächenumfang im Flächennutzungsplan die Darstellung von „Fläche für
den Gemeinbedarf“ im Bereich „Bobes Feld“ zurückgenommen wird.
Dieses Vorgehen ist in den Sitzungen des Hochbau- und Planungsausschusses am 15.11.2012
und des Rates am 13.12.2012 mehrheitlich beschlossen worden, unter der Maßgabe, dass
das geplante Gebäude an den bestehenden Ortsrand festzulegen ist und
am westlichen Rand des Plangebietes eine entsprechende Bepflanzung zum
Landschaftsraum vorzusehen ist.
Die auf dieser Grundlage erneut gestellte landesplanerische Anfrage nach § 34
Landesplanungsgesetz (LPlG) ist von der Bezirksregierung Detmold mit Schreiben vom
16.04.2014 positiv beschieden worden.
Formal ist der Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes westlich der Straße „Im
Schmeltebruch“ nunmehr neu und unter Berücksichtigung der aktuellen Vorhabenplanung im
Sinne der Beantragung auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12
BauGB zu stellen (Der Antrag wird nachgereicht).
Die Verwaltung empfiehlt den Antrag auf Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
gem. § 12 BauGB vor dem Hintergrund der nachfolgenden Ausführungen anzunehmen.
Planungsinhalte
Mit der Planung soll im Ortsteil Bechterdissen ein Seniorenwohnheim inklusive Tagespflege der
Mennonitengemeinde Bechterdissen e.V. realisiert werden. Anlass für die Planung ist der hohe
Bedarf an Betreuungs- und Pflegeplätzen aufgrund der demografischen Entwicklung hinsichtlich
einer stark zunehmenden Zahl älterer und pflegebedürftiger Gemeindemitglieder sowie auch in der
allgemeinen Bevölkerung in Bechterdissen. Das Nutzungskonzept des geplanten Projektes sieht
sowohl betreutes Wohnen als auch eine ambulante Tagespflege vor. Dabei soll das betreute
Wohnen nicht nur für Gemeindemitglieder sondern auch allgemein für Leopoldshöher Bürger
angeboten werden.
Der Standort befindet sich im Norden des Ortsteils Bechterdissen am Übergang zur freien
Landschaft und umfasst eine als Bolzplatz genutzte Grünfläche sowie landwirtschaftliche Flächen.
Es werden derzeit keine Möglichkeiten gesehen, andere Flächen im südlichen Gemeindegebiet für
das geplante Bauprojekt der Mennonitengemeinde Bechterdissen in Anspruch zu nehmen. Die
bauliche Inanspruchnahme einer Fläche im Übergang zum Freiraum ist im vorgesehenen
geringfügigen Umfang unumgänglich.
Der gewählte Standort stellt sich für das Vorhaben als besonders geeignet dar. Viele Mitglieder der
Mennonitengemeinde haben in den 50er bis 70er Jahren in den Ortsteilen Bechterdissen, Greste
oder Asemissen eigene Häuser gebaut und leben somit im näheren Umfeld. Das
Gemeindezentrum mit dem Kirchengebäude, das Gemeindehaus sowie das bereits bestehende
Seniorenwohnheim an der Straße „Im Schmeltebruch“ bieten bereits eine bestehende Struktur in
den Bereichen Veranstaltungen, Organisation und Verwaltung. Zudem können im Bereich der
ambulanten Pflege Synergien aufgrund der vorhandenen Diakoniestation in Bechterdissen genutzt
werden.
Die Schaffung des notwendigen Bauplanungsrechtes für die Projekt- und Vorhabenplanung soll
durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes gemäß § 30 BauGB, hier im Sinne eines
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB erfolgen. Die Vorteile eines
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes liegen in den genau auf das Vorhaben abgestimmten
Festsetzungsmöglichkeiten. Kommt der Vorhabenträger seinen im Durchführungsvertrag
geregelten Verpflichtungen nicht nach, kann der Bebauungsplan ohne weitere Ansprüche gegen
die Stadt wieder aufgehoben werden.
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Inhalt des Bebauungsplanes soll die ausschließliche Zulässigkeit des Seniorenwohnheims im
Sinne des betreuten Wohnens sowie ambulanter Tagespflege mit den entsprechenden baulichen
Anlagen und zugehörigen Räumlichkeiten sein. Hierfür soll die Festsetzung eines „Gebietes für
betreutes Wohnen und einer Tagespflege“ erfolgen.
Mit dem Vorhaben sollen 44 Wohneinheiten, drei Gemeinschafts- sowie ein Mehrzweckbereich
entstehen, die in einem sich zum Landschaftsraum hin öffnenden Baukörper untergebracht sind.
Das Gebäude soll in Ost-West-Ausrichtung entlang der bisherigen Siedlungskante ausgerichtet
werden. Von einem zentral gelegenen Hauptgebäude mit quadratischem Grundriss gehen zwei Lförmige Gebäudeteile ab, die sich nach Norden hin öffnen. Insgesamt soll der Baukörper mit einer
Länge von rd. 78 m sowie eine maximale Breite von rd. 30 m errichtet werden.
Das Gebäude wird mit zwei Fassadengeschossen und einem leicht geneigtem Walmdach (10°
Dachneigung) ausgebildet. Dabei soll eine Gliederung der Höhen in Bezug auf die
unterschiedlichen Gebäudeteile erfolgen. Der zentrale Gebäudeteil ist mit einer maximalen
Gebäudehöhe von rd. 11,50 m vorgesehen sowie die östlich und westlich angegliederten
Gebäudeteile mit einer maximalen Höhe von jeweils rd. 9,50 m. Nordwestlich des Hauptgebäudes
ist zusätzlich ein Geräteschuppen vorgesehen.
Die Erschließung des Vorhabens erfolgt nördlich des Hauptgebäudes über die östlich gelegene
Straße Im Schmeltebruch. Entlang der Zuwegung sind insgesamt 14 Stellplätze vorgesehen,
wovon drei als Behindertenstellplätze angelegt werden. Nördlich an die Erschließungsstraße
angrenzend ist eine großzügige Grünfläche vorgesehen, die als Bolz- und Spielplatz genutzt
werden soll. Im Westen soll zur Eingrünung des Vorhabens sowie zur Kompensation der
Eingriffsfolgen ein rd. 15 m breiter Streifen mit Baumpflanzungen versehen werden.
Der beantragte Planungsinhalt entspricht den planerischen Zielvorstellungen der Gemeinde
Leopodshöhe. Mit der Durchführung / Umsetzung der Planung wird ein für die Gemeinde wichtiger
Beitrag im Bereich der Wohnversorgung älterer Menschen geleistet.
Bauleitplanverfahren
Das Planverfahren wird als sog. Vollverfahren durchgeführt.
Dem Aufstellungsbeschluss folgt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden
und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB.
Die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und der sonstigen
Träger öffentlicher Belange soll gem. § 4 (2) BauGB erfolgen.
Im weiteren Verfahren sind noch vorzulegen:
eine naturschutzrechtliche Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung und
eine Umweltprüfung auf der Ebene der Bauleitplanung.
Dem Entwicklungsgebot des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan
gem. § 8 (2) BauGB kann entsprochen werden, da der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren
gem. § 8 (3) BauGB geändert wird (23. Änderung). Hierbei soll die Darstellung von „Flächen für die
Landwirtschaft“ in „Flächen für den Gemeinbedarf" geändert werden (Teilbereich A).
Gleichzeitig soll in entsprechendem Flächenumfang im Bereich „Bobes Feld“ die Darstellung von
„Flächen für den Gemeinbedarf" in „Flächen für die Landwirtschaft“ geändert werden (Teilbereich B).
Finanzielle Auswirkungen
Kosten für die Gemeinde Leopoldshöhe aufgrund der vorgesehenen städtebaulichen Maßnahmen
sind nicht gegeben.
Die Initiative / der Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes geht von einem Antragsteller aus.
Dieser hat sich bereit und in der Lage erklärt, die mit dieser Planung verbundenen Kosten
vollständig zu tragen.
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Die notwendigen Leistungen zur Änderung des Bebauungsplanes werden durch ein vom
Antragsteller beauftragtes Stadtplanungsbüro erbracht.
Beschlussvorschlag:
1. Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt, den Antrag auf Aufstellung eines
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in einem Teilbereich der landwirtschaftlichen
Nutzfläche / Grünfläche an der Straße „Im Schmeltebruch“ im Ortsteil Bechterdissen zur
Schaffung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit für die Errichtung einer baulichen Anlage für
betreutes Wohnen und Tagespflege anzunehmen.
2. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist mit der Bezeichnung Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen
und Tagespflege Bechterdissen“ gem. § 2 (1) BauGB neu aufzustellen.
Für die genauen Grenzen des Plangebietes ist die im Abgrenzungsplan vorgenommene
Abgrenzung im Sinne des § 9 (7) BauGB verbindlich.
3. Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren gem. § 8 (3) BauGB zu ändern (23. Änderung).
4. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB ist auf der Grundlage der
allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes sowie der Darstellung und Begründung zur
23. Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen.
5. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.
§ 4 (1) BauGB erfolgt gleichzeitig mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit.
I.V.
Lange
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Anlagen
Anlage 1
Abgrenzung Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen“
Anlage 2
Vorhaben-und Erschließungsplan zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen“
Anlage 3
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und
Tagespflege Bechterdissen“ - VORENTWURF
Anlage 4
Begründung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 02/001 „Betreutes
Wohnen und Tagespflege Bechterdissen“
– VORENTWURF (ist ausschließlich im Ratsinformationssystem eingestellt)
Anlage 5
Abgrenzung Geltungsbereich der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes
Anlage 6
23. Änderung des Flächennutzungsplanes - VORENTWURF
Anlage 7
Begründung
zur
23.
Änderung
des
Flächennutzungsplanes
– VORENTWURF (ist ausschließlich im Ratsinformationssystem eingestellt)
Anlage 8
Antrag auf Einleitung des Satzungsverfahrens gem. § 12
(Vorhabenbezogener Bebauungsplan) Dieser wird nachgereicht.
Anlage 9
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Höke Landschaftsarchitekten,
März 2016) (ist ausschließlich im Ratsinformationssystem eingestellt)
(2)
BauGB
Bielefeld,