Daten
Kommune
Kall
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Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
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Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
21/2004
18.03.2004
Federführung: Fachbereich III
An den
Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den Rat
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 5
Neuaufstellung des Bebauungsplanes Sistig „Quirinusborn“ sowie die 25.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall im Parallelverfahren
a)
Vorstellung des Vorentwurfes
b)
Beschluss zur Aufstellung der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Gemeinde Kall gem. § 2 (1 und 4) BauGB
c)
Einleitung der Verfahren gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB
(Vorverfahren)
Beschlussvorschlag:
Unter Berücksichtigung der in der Sitzung vorgestellten Vorentwurfsplanung empfiehlt
der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss dem Rat, für das Baugebiet Sistig “Quirinusborn”
1.
die Aufstellung der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren
gem. § 2 (1 und 4) BauGB i.V.m. § 8 (3) BauGB,
2.
die Einleitung des Vorverfahrens gem. § 3 (1) BauGB - frühzeitige Bürgerbeteiligung - und gem. § 4 (1) BauGB - Beteiligung der Träger öffentlicher Belange - für
die Neuaufstellung des Bebauungsplanes “Quirinusborn” und die 25. Änderung
des FNP der Gemeinde Kall
zu beschließen.
Plangeltungsbereich:
Der Plangeltungsbereich für den Bebauungsplan Sistig “Quirinusborn” wird durch den
beigefügten Übersichtsplan (Anlage 1) näher bestimmt. Dieser Plan ist Bestandteil der
Beschlüsse.
Vorlagen-Nr. 21/2004
Seite 2
Der Plangeltungsbereich für die 25.Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Kall wird durch den als Anlage 2 beigefügten Übersichtsplan näher bestimmt.
Dieser Plan ist Bestandteil der Beschlüsse.
Sachdarstellung:
Für den im Jahre 2000 rechtskräftig gewordenen Bebauungsplan Sistig “Quirinusborn”
hat der Eigentümer des Grundstückes Gemarkung Sistig, Flur 12, Flurstück 394,
Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung beim Oberverwaltungsgericht in Münster (OVG NRW) gestellt. Am 16. September 2002 war die mündliche Verhandlung beim Oberverwaltungsgericht in Münster zum Normenkontrollverfahren “Überprüfung des Bebauungsplanes Sistig Quirinusborn”.
Der Bebauungsplan wurde für nichtig erklärt. Ausschlaggebend für die Nichtigkeit des
Bebauungsplanes waren materielle Fehler, und zwar die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung als Dorfgebiet (MD).
In der Sitzung des Rates der Gemeinde Kall vom 17.06.2003 - Punkt 8 der Sitzungsniederschrift - wurde der Aufstellungsbeschluss für die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Sistig “Quirinusborn” gefaßt. Der Plangeltungsbereich ist identisch mit der
bisherigen Abgrenzung.
Das Planungsbüro wird die Entwürfe für den Bebauungsplan “Quirinusborn” und die
25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall in der Sitzung detailliert
vorstellen. Die Entwürfe wurden unter Würdigung des Beschlusses des OVG Münster
neu erarbeitet. Die neuen Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung wurden in Abstimmung mit einem Schallgutachter unter Berücksichtigung des Gebotes der Rücksichtnahme vorgenommen.
Das Planungsbüro wird den Vorentwurf des Bebauungsplanes in der Sitzung detailliert
vorstellen.
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
21/2004
30.03.2004
Federführung: Fachbereich III
An den
Rat
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 7
Neuaufstellung des Bebauungsplanes Sistig „Quirinusborn“ sowie die
25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall im Parallelverfahren
a)
Beschluss zur Aufstellung der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Gemeinde Kall gem. § 2 (1 und 4) BauGB
b)
Einleitung der Verfahren gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB
(Vorverfahren)
Beschlussvorschlag:
Gemäß Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 18.03.2004
TOP 5 - beschließt der Rat für das Baugebiet Sistig “Quirinusborn”
1.
die Aufstellung der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gem. § 2 (1 und 4) BauGB i.V.m. § 8 (3) BauGB,
2.
die Einleitung des Vorverfahrens gem. § 3 (1) BauGB - frühzeitige Bürgerbeteiligung - und gem. § 4 (1) BauGB - Beteiligung der Träger öffentlicher Belange für die Neuaufstellung des Bebauungsplanes “Quirinusborn” und die
25. Änderung des FNP der Gemeinde Kall.
-
Plangeltungsbereich:
Der Plangeltungsbereich für den Bebauungsplan Sistig “Quirinusborn” wird durch den
beigefügten Übersichtsplan (Anlage 1) näher bestimmt. Dieser Plan ist Bestandteil der
Beschlüsse.
Der Plangeltungsbereich für die 25.Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Kall wird durch den als Anlage 2 beigefügten Übersichtsplan näher bestimmt. Dieser
Plan ist Bestandteil der Beschlüsse.
Vorlagen-Nr. 21/2004
Seite 5
Sachdarstellung:
Für den im Jahre 2000 rechtskräftig gewordenen Bebauungsplan Sistig “Quirinusborn”
hat der Eigentümer des Grundstückes Gemarkung Sistig, Flur 12, Flurstück 394,
Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung beim Oberverwaltungsgericht in Münster (OVG NRW) gestellt. Am 16. September 2002 war die mündliche Verhandlung beim Oberverwaltungsgericht in Münster zum Normenkontrollverfahren “Überprüfung des Bebauungsplanes Sistig Quirinusborn”.
Der Bebauungsplan wurde für nichtig erklärt. Ausschlaggebend für die Nichtigkeit des
Bebauungsplanes waren materielle Fehler, und zwar die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung als Dorfgebiet (MD).
In der Sitzung des Rates der Gemeinde Kall vom 17.06.2003 - Punkt 8 der Sitzungsniederschrift - wurde der Aufstellungsbeschluss für die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Sistig “Quirinusborn” gefaßt. Der Plangeltungsbereich ist identisch mit der
bisherigen Abgrenzung.
Das Planungsbüro hat die Entwürfe für den Bebauungsplan “Quirinusborn” und die 25.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall in der Sitzung des
Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 18.03.2004 detailliert vorgestellt. Die Entwürfe
wurden unter Würdigung des Beschlusses des OVG Münster neu erarbeitet. Die neuen
Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung wurden in Abstimmung mit einem Schallgutachter unter Berücksichtigung des Gebotes der Rücksichtnahme vorgenommen.