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Allgemeine Vorlage (Neuaufstellung des Bebauungsplanes Sistig "Quirinusborn" sowie die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall im Parallelverfahren)

Daten

Kommune
Kall
Größe
16 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Allgemeine Vorlage (Neuaufstellung des Bebauungsplanes Sistig "Quirinusborn" sowie die 25. Änderung 
des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall im Parallelverfahren) Allgemeine Vorlage (Neuaufstellung des Bebauungsplanes Sistig "Quirinusborn" sowie die 25. Änderung 
des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall im Parallelverfahren) Allgemeine Vorlage (Neuaufstellung des Bebauungsplanes Sistig "Quirinusborn" sowie die 25. Änderung 
des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall im Parallelverfahren) Allgemeine Vorlage (Neuaufstellung des Bebauungsplanes Sistig "Quirinusborn" sowie die 25. Änderung 
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 21/2004 18.03.2004 Federführung: Fachbereich III An den Planungs-, Bau- und Umweltausschuss mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 5 Neuaufstellung des Bebauungsplanes Sistig „Quirinusborn“ sowie die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall im Parallelverfahren a) Vorstellung des Vorentwurfes b) Beschluss zur Aufstellung der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall gem. § 2 (1 und 4) BauGB c) Einleitung der Verfahren gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB (Vorverfahren) Beschlussvorschlag: Unter Berücksichtigung der in der Sitzung vorgestellten Vorentwurfsplanung empfiehlt der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss dem Rat, für das Baugebiet Sistig “Quirinusborn” 1. die Aufstellung der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gem. § 2 (1 und 4) BauGB i.V.m. § 8 (3) BauGB, 2. die Einleitung des Vorverfahrens gem. § 3 (1) BauGB - frühzeitige Bürgerbeteiligung - und gem. § 4 (1) BauGB - Beteiligung der Träger öffentlicher Belange - für die Neuaufstellung des Bebauungsplanes “Quirinusborn” und die 25. Änderung des FNP der Gemeinde Kall zu beschließen. Plangeltungsbereich: Der Plangeltungsbereich für den Bebauungsplan Sistig “Quirinusborn” wird durch den beigefügten Übersichtsplan (Anlage 1) näher bestimmt. Dieser Plan ist Bestandteil der Beschlüsse. Vorlagen-Nr. 21/2004 Seite 2 Der Plangeltungsbereich für die 25.Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall wird durch den als Anlage 2 beigefügten Übersichtsplan näher bestimmt. Dieser Plan ist Bestandteil der Beschlüsse. Sachdarstellung: Für den im Jahre 2000 rechtskräftig gewordenen Bebauungsplan Sistig “Quirinusborn” hat der Eigentümer des Grundstückes Gemarkung Sistig, Flur 12, Flurstück 394, Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung beim Oberverwaltungsgericht in Münster (OVG NRW) gestellt. Am 16. September 2002 war die mündliche Verhandlung beim Oberverwaltungsgericht in Münster zum Normenkontrollverfahren “Überprüfung des Bebauungsplanes Sistig Quirinusborn”. Der Bebauungsplan wurde für nichtig erklärt. Ausschlaggebend für die Nichtigkeit des Bebauungsplanes waren materielle Fehler, und zwar die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung als Dorfgebiet (MD). In der Sitzung des Rates der Gemeinde Kall vom 17.06.2003 - Punkt 8 der Sitzungsniederschrift - wurde der Aufstellungsbeschluss für die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Sistig “Quirinusborn” gefaßt. Der Plangeltungsbereich ist identisch mit der bisherigen Abgrenzung. Das Planungsbüro wird die Entwürfe für den Bebauungsplan “Quirinusborn” und die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall in der Sitzung detailliert vorstellen. Die Entwürfe wurden unter Würdigung des Beschlusses des OVG Münster neu erarbeitet. Die neuen Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung wurden in Abstimmung mit einem Schallgutachter unter Berücksichtigung des Gebotes der Rücksichtnahme vorgenommen. Das Planungsbüro wird den Vorentwurf des Bebauungsplanes in der Sitzung detailliert vorstellen. Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 21/2004 30.03.2004 Federführung: Fachbereich III An den Rat mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 7 Neuaufstellung des Bebauungsplanes Sistig „Quirinusborn“ sowie die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall im Parallelverfahren a) Beschluss zur Aufstellung der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall gem. § 2 (1 und 4) BauGB b) Einleitung der Verfahren gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB (Vorverfahren) Beschlussvorschlag: Gemäß Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 18.03.2004 TOP 5 - beschließt der Rat für das Baugebiet Sistig “Quirinusborn” 1. die Aufstellung der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gem. § 2 (1 und 4) BauGB i.V.m. § 8 (3) BauGB, 2. die Einleitung des Vorverfahrens gem. § 3 (1) BauGB - frühzeitige Bürgerbeteiligung - und gem. § 4 (1) BauGB - Beteiligung der Träger öffentlicher Belange für die Neuaufstellung des Bebauungsplanes “Quirinusborn” und die 25. Änderung des FNP der Gemeinde Kall. - Plangeltungsbereich: Der Plangeltungsbereich für den Bebauungsplan Sistig “Quirinusborn” wird durch den beigefügten Übersichtsplan (Anlage 1) näher bestimmt. Dieser Plan ist Bestandteil der Beschlüsse. Der Plangeltungsbereich für die 25.Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall wird durch den als Anlage 2 beigefügten Übersichtsplan näher bestimmt. Dieser Plan ist Bestandteil der Beschlüsse. Vorlagen-Nr. 21/2004 Seite 5 Sachdarstellung: Für den im Jahre 2000 rechtskräftig gewordenen Bebauungsplan Sistig “Quirinusborn” hat der Eigentümer des Grundstückes Gemarkung Sistig, Flur 12, Flurstück 394, Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung beim Oberverwaltungsgericht in Münster (OVG NRW) gestellt. Am 16. September 2002 war die mündliche Verhandlung beim Oberverwaltungsgericht in Münster zum Normenkontrollverfahren “Überprüfung des Bebauungsplanes Sistig Quirinusborn”. Der Bebauungsplan wurde für nichtig erklärt. Ausschlaggebend für die Nichtigkeit des Bebauungsplanes waren materielle Fehler, und zwar die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung als Dorfgebiet (MD). In der Sitzung des Rates der Gemeinde Kall vom 17.06.2003 - Punkt 8 der Sitzungsniederschrift - wurde der Aufstellungsbeschluss für die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Sistig “Quirinusborn” gefaßt. Der Plangeltungsbereich ist identisch mit der bisherigen Abgrenzung. Das Planungsbüro hat die Entwürfe für den Bebauungsplan “Quirinusborn” und die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 18.03.2004 detailliert vorgestellt. Die Entwürfe wurden unter Würdigung des Beschlusses des OVG Münster neu erarbeitet. Die neuen Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung wurden in Abstimmung mit einem Schallgutachter unter Berücksichtigung des Gebotes der Rücksichtnahme vorgenommen.