Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Anlage 9 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
1,5 MB
Datum
10.11.2016
Erstellt
28.10.16, 09:35
Aktualisiert
28.10.16, 09:35

Inhalt der Datei

Mennonitengemeinde Bechterdissen e.V. Bau einer Seniorenwohnanlage mit Spiel- und Freizeitfläche - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - Bau einer Seniorenwohnanlage mit Spiel- und Freizeitfläche - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - Projektnr. 16-329 Auftraggeber Mennonitengemeinde Bechterdissen e.V. Milser Ring 22 33818 Leopoldshöhe Verfasser Projektbearbeitung Meral Saxowsky B.Sc. Landschaftsökologie Dipl.-Ing. Stefan Höke Landschaftsarchitekt I BDLA Bau einer Seniorenwohnanlage mit Spiel- und Freizeitfläche: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Inhaltsverzeichnis 1.0 Veranlassung und Aufgabenstellung ................................................................. 1 2.0 Rechtlicher Rahmen und Methodik .................................................................... 2 2.1 Artenschutzprüfung ......................................................................................... 2 2.1.1 Notwendigkeit der Durchführung einer Artenschutzprüfung (Prüfungsveranlassung) ......................................................................................... 2 2.1.2 Prüfung der artenschutzrechtlichen Tatbestände (Prüfumfang) ............... 2 2.2 Planungsrelevante Arten................................................................................. 3 2.3 Methodik ......................................................................................................... 4 3.0 Vorhabensbeschreibung und Wirkungsanalyse................................................ 5 3.1 Bau einer Seniorenwohnanlage ...................................................................... 5 3.2 Anlage einer Spiel- und Freizeitfläche............................................................. 5 4.0 Darstellung des Untersuchungsgebiets ............................................................. 6 4.1 Festlegung des Untersuchungsrahmens ......................................................... 6 4.2 Lebensraumtypen im Untersuchungsgebiet .................................................... 6 5.0 Stufe I – Vorprüfung .......................................................................................... 11 5.1 Wirkfaktoren ................................................................................................. 11 5.1.1 5.1.2 Baubedingte Wirkfaktoren...................................................................... 12 Anlage- und betriebsbedingte Wirkfaktoren ........................................... 12 5.1.3 Betroffenheit von Lebensraumtypen ...................................................... 13 5.2 Artnachweise ................................................................................................ 13 5.2.1 Datenbasis der Artnachweise ................................................................ 13 5.2.2 Arten im Untersuchungsgebiet ............................................................... 14 5.3 Konfliktanalyse.............................................................................................. 15 5.3.1 Häufige und verbreitete Vogelarten ....................................................... 15 5.3.2 Planungsrelevante Arten........................................................................ 15 6.0 Stufe II - Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände ................................... 29 7.0 Zusammenfassung ............................................................................................ 31 8.0 Quellenverzeichnis ............................................................................................ 33 Bau einer Seniorenwohnanlage mit Spiel- und Freizeitfläche: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 1.0 Veranlassung und Aufgabenstellung Gegenstand des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrages ist der geplante Bau einer Seniorenwohnanlage mit einer Spiel- und Freizeitfläche im Ortsteil Bechterdissen, zwischen „Im Schmeltebruch“ und „Milser Heide“, in der Gemeinde Leopoldshöhe, des Kreises Lippe. Abb. 1 Lage des Plangebiets (roter Kreis) auf Grundlage der TK 1:100.000. Im Zusammenhang mit dem Vorhaben ergibt sich das Erfordernis der Betrachtung der artenschutzrechtlichen Belange gem. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Der entsprechende artenschutzrechtliche Fachbeitrag wird hiermit vorgelegt. 1 Bau einer Seniorenwohnanlage mit Spiel- und Freizeitfläche: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 2.0 Rechtlicher Rahmen und Methodik Artenschutzprüfung 2.1 2.1.1 Notwendigkeit der Durchführung einer Artenschutzprüfung (Prüfungsveranlassung) „Die Notwendigkeit zur Durchführung einer Artenschutzprüfung im Rahmen der Bauleitplanung und bei der Genehmigung von Vorhaben ergibt sich aus den unmittelbar geltenden Regelungen des § 44 Abs. 1 BNatSchG i.V.m. §§ 44 Abs. 5 und 6 und 45 Abs. 7 BNatSchG (MWME 2010). Vorhaben in diesem Zusammenhang sind: 1. nach § 15 BNatSchG i.V.m. §§ 4ff LG zulässige Eingriffe in Natur und Landschaft. Mögliche Trägerverfahren sind in § 6 Abs. 1 LG genannt (z. B. Erlaubnisse, Genehmigungen, Planfeststellungen). 2. nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zulässige Vorhaben (§§ 30, 33, 34, 35 BauGB). Bei der Artenschutzprüfung handelt es sich um eine eigenständige Prüfung, die nicht durch andere Prüfverfahren ersetzt werden kann (z. B. Umweltverträglichkeitsprüfung, FFH-Verträglichkeitsprüfung, Prüfung nach der Eingriffsregelung, Prüfung nach Umweltschadensgesetz)" (MWME 2010). 2.1.2 Prüfung der artenschutzrechtlichen Tatbestände (Prüfumfang) Gemäß § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist es verboten: 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderzeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2 Bau einer Seniorenwohnanlage mit Spiel- und Freizeitfläche: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören. Nach § 44 Abs. 5 BNatSchG liegt kein Verstoß gegen das Verbot Nr. 3 vor, wenn die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungsund Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt ist. Im Hinblick auf damit verbundene unvermeidbare Beeinträchtigungen wild lebender Tiere ist auch das Verbot Nr. 1 nicht erfüllt. Diese Freistellungen gelten auch für Verbot Nr. 4. „Nach Maßgabe des § 44 Abs. 5 Satz 5 BNatSchG sind die „nur" national besonders geschützten Arten von den artenschutzrechtlichen Verboten bei Planungs- und Zulassungsvorhaben freigestellt. Demzufolge beschränkt sich der Prüfumfang bei einem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag auf die europäisch geschützten FFH-Anhang IVArten und die europäischen Vogelarten" (MUNLV 2010). 2.2 Planungsrelevante Arten „Planungsrelevante Arten sind eine naturschutzfachlich begründete Auswahl derjenigen geschützten Arten, die bei einer Artenschutzprüfung im Sinne einer Art-für-ArtBetrachtung einzeln zu bearbeiten sind. Das LANUV bestimmt die für NordrheinWestfalen planungsrelevanten Arten nach einheitlichen naturschutzfachlichen Kriterien […]. Die übrigen FFH-Anhang IV-Arten und europäischen Vogelarten sind entweder in Nordrhein-Westfalen ausgestorbene Arten, Irrgäste sowie sporadische Zuwanderer. Solche unsteten Vorkommen können bei der Entscheidung über die Zulässigkeit eines Vorhabens sinnvollerweise keine Rolle spielen. Oder es handelt sich um s. g. „Allerweltsarten" mit einem landesweit günstigen Erhaltungszustand und einer großen Anpassungsfähigkeit. Im Regelfall kann bei diesen Arten davon ausgegangen werden, dass nicht gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen wird (d. h. keine erhebliche Störung der lokalen Population, keine Beeinträchtigung der ökologischen Funktion ihrer Lebensstätten sowie keine unvermeidbaren Verletzungen oder Tötungen und kein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko" (MUNLV 2010). 3 Bau einer Seniorenwohnanlage mit Spiel- und Freizeitfläche: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 2.3 Methodik Die Untersuchung der artenschutzrechtlichen Relevanz im Zusammenhang mit dem Vorhaben erfolgt entsprechend der Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren (VV-Artenschutz) vom 13.04.2010 (MUNLV 2010). Ablauf und Inhalte eines artenschutzrechtlichen Fachbeitrages umfassen die folgenden drei Stufen: Stufe I: Vorprüfung (Artenspektrum, Wirkfaktoren) In dieser Stufe wird durch eine überschlägige Prognose geklärt, ob und ggf. bei welchen Arten artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können. Um dies beurteilen zu können, sind verfügbare Informationen zum betroffenen Artenspektrum einzuholen. Vor dem Hintergrund des Vorhabentyps und der Örtlichkeit sind alle relevanten Wirkfaktoren des Vorhabens einzubeziehen. Nur wenn artenschutzrechtliche Konflikte möglich sind, ist für die betreffenden Arten eine vertiefende Art-für-Art-Betrachtung in Stufe II erforderlich. Stufe II: Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände Hier werden Vermeidungsmaßnahmen inklusive vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen und ggf. ein Risikomanagement konzipiert. Anschließend wird geprüft, bei welchen Arten trotz dieser Maßnahmen gegen die artenschutzrechtlichen Verbote verstoßen wird. Stufe III: Ausnahmeverfahren In dieser Stufe wird geprüft, ob die drei Ausnahmevoraussetzungen (zwingende Gründe, Alternativlosigkeit, Erhaltungszustand) vorliegen und insofern eine Ausnahme von den Verboten zugelassen werden kann. (MUNLV 2010) Im Rahmen der Artenschutzprüfung ist eine ausreichende Ermittlung und Bestandsaufnahme der im Untersuchungsraum vorkommenden Tier- und Pflanzenarten erforderlich. Im Regelfall bedarf es einer Gesamtschau, die sich auf eine Auswertung vorhandener Erkenntnisse (z. B. Datenbanken) und bei Bedarf auch methodisch beanstandungsfreie Erfassungen vor Ort gründet. 4 Bau einer Seniorenwohnanlage mit Spiel- und Freizeitfläche: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 3.0 Vorhabensbeschreibung und Wirkungsanalyse 3.1 Bau einer Seniorenwohnanlage Im südlichen Teil des Plangebietes sollen Wohneinheiten für Senioren entstehen. Zum derzeitigen Planungsstand liegen noch keine Angaben zu Maß und Art der baulichen Nutzung vor, diese werden im laufenden Verfahren erarbeitet. 3.2 Anlage einer Spiel- und Freizeitfläche Im nördlichen Teil des Plangebietes wird eine Spiel- und Freizeitfläche angelegt. Auch hier liegen derzeitig noch keine Angaben zu Maß und Art der baulichen Nutzung vor. Sie werden ebenfalls im laufenden Verfahren erarbeitet. Abb. 2 Lage des Plangebiets (rote Strichlinie) auf Basis des Luftbilds. 5 Bau einer Seniorenwohnanlage mit Spiel- und Freizeitfläche: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 4.0 Darstellung des Untersuchungsgebiets 4.1 Festlegung des Untersuchungsrahmens Das Untersuchungsgebiet umfasst ca. 1,5 ha der Gemeinde Leopoldshöhe im Kreis Lippe (Flurstücke 703, 704 und 355) und liegt außerhalb eines rechtsverbindlichen Bebauungsplans (KREIS LIPPE 2016). In die Betrachtung einbezogen werden angrenzende Flächen, sofern diese für die Aspekte des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrages relevant sind. 4.2 Lebensraumtypen im Untersuchungsgebiet Plangebiet Das Plangebiet umfasst den Bereich zwischen dem Siedlungsgebiet „Im Schmeltebruch“ und „Milser Heide“. In diesem Bereich befinden sich eine Sportfläche (9) mit kurzrasiger Vegetation, Teilbereiche dreier Ackerschläge (7), grasdominierte (teils mit Gartenabfällen versehene) Saumstrukturen (8) entlang der Siedlungsgärten (9) und eines unbefestigten Feldweges. Untersuchungsgebiet Westlich und Nördlich des Plangebiets liegen weitere, teils großflächige Äcker (7), die von dem oben genannten Feldweg, dessen Saumstrukturen (8) und einer Gehölzreihe mit lebensraumtypischen Gehölzen (Eiche, Kirsche, Buche, Birke mit Heckenkirsche im Unterwuchs) (4), sowie kleinflächiger nitrophytenreicher Hochstaudenflur (8) durchschnitten werden. Im Süden grenzt ein Wohngebiet (9, 10) an das Plangebiet. Im Osten befindet sich ein Waldstück (1) mit lebensraumtypischem Buchen-Mischwald, der punktuell von Lärchen durchsetzt ist. Östlich des Waldes liegt der Waldfriedhof Dalhausen (9), der durch nicht lebensraumtypische Gehölze charakterisiert wird. Im Nordosten des Plangebietes befindet sich ein namenloser Bach (6), mit zum Zeitpunkt der Begehung sehr geringer Wasserführung. Die Quelle des Baches bildet ein künstliches Stillgewässer (5), welches sich in einem Garten befindet (9). Entlang der Bachsenke befinden sich eine Feuchtwiese (3) mit Binsenvegetation sowie einseitig eine grasdominierte Uferböschung mit vereinzelt angepflanzten Weiden (8). Die Randbereiche der Senke sind dem Lebensraumtyp Fettwiese zuzuordnen (2). 6 7 Bau einer Seniorenwohnanlage mit Spiel- und Freizeitfläche: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 7 8 7 3 2 7 6 7 4 9 7 7 2 7 8 7 7 8 10 7 7 5 7 7 7 7 7 8 8 7 Abb. 3 7 7 9 10 7 7 9 1 7 7 7 7 9 10 7 7 9 10 7 7 Lebensraumtypen im Bereich des Plangebiets (schwarze Strichlinie) und der näheren Umgebung. Legende: 1 = Laubwälder mittlerer Standorte 2 = Fettwiesen und -weiden 3 = Feucht- und Nasswiesen und -weiden 4 = Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken 5 = Stillgewässer 6 = Fließgewässer 7 = Äcker, Weinberge 8 = Säume, Hochstaudenfluren 9 = Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen 10 = Gebäude Bau einer Seniorenwohnanlage mit Spiel- und Freizeitfläche: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Lebensraumtyp: Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen Abb. 4 Sportfläche im Süden des Plangebiets. Abb. 5 Waldfriedhof Dalhausen im Osten des Untersuchungsgebiets. Abb. 6 Siedlungsgarten mit überwiegend lebensraumuntypischen Gehölzen im Süden des Untersuchungsgebiets. Abb. 7 Siedlungsgarten mit Obstbaumbestand im Süden des Untersuchungsgebiets. Äcker, Weinberge Abb. 8 Acker im Norden des Plangebiets. Abb. 9 Acker mit Gehölzstreifen im Westen des Untersuchungsgebiets. 8 Bau einer Seniorenwohnanlage mit Spiel- und Freizeitfläche: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Säume, Hochstaudenfluren Abb. 10 Grasbetonte Säume entlang des Feldweges im Plangebiet. Abb. 11 Saumstruktur mit Gartenabfällen entlang der Gärten im Süden des Untersuchungsgebiets. Abb. 12 Kurzwüchsiger Grassaum entlang der Straße im Osten des Plangebiets. Abb. 13 Hochstaudenflur im Westen des Untersuchungsgebiets. Laubwälder mittlerer Standorte Abb. 14 Buchen-Mischwald im Osten des Untersuchungsgebiets. Abb. 15 Lärchen im Buchen-Mischwald. 9 Bau einer Seniorenwohnanlage mit Spiel- und Freizeitfläche: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Fettwiesen und –weiden/ Feucht- und Nasswiesen und –weiden/ Fließgewässer Abb. 16 Fettwiese im Nordosten des Untersuchungsgebiets. Abb. 17 Bachlauf mit Feuchtwiese im Oberlauf und Uferböschung im Nordosten des Untersuchungsgebiets. Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken Abb. 18 Gehölzstreifen von Äckern umgeben im Westen des Untersuchungsgebiets. 10 Bau einer Seniorenwohnanlage mit Spiel- und Freizeitfläche: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 5.0 Stufe I – Vorprüfung 5.1 Wirkfaktoren Folgende potenzielle Wirkfaktoren können sich im Zusammenhang mit dem geplanten Vorhaben ergeben: Tab. 1 Potenzielle Wirkfaktoren im Zusammenhang mit dem Bau einer Seniorenwohnanlage und einer Spiel- und Freizeitfläche. Maßnahme Baubedingt Bauphase Baustellenbetrieb Anlagebedingt Errichtung der Gebäude und der Infrastruktur Errichtung des Spielund Freizeitanlage Betriebsbedingt Betrieb der Seniorenwohnanlage Betrieb der Spielund Freizeitfläche Erhöhter Kfz- und Personen-Verkehr Wirkfaktor Auswirkung Bodenverdichtungen, Bodenabtrag und Veränderung des (natürlichen) Bodenaufbaus Lebensraumverlust/-degeneration^ Verlust krautiger Vegetation Lärmemissionen durch den Baubetrieb; stoffliche Emissionen (z. B. Staub) durch den Baubetrieb Lebensraumverlust Störung von Tieren Versiegelung und Teilversiegelung Lebensraumverlust/-degeneration Silhouettenwirkung Störung von Tieren Teilversiegelung Lebensraumverlust/-degeneration Anlage von Grünstrukturen Lebensraumaufwertung Erhöhung der Lärmemissionen Lärm- und Lichtemissionen durch die Benutzung Lärmemissionen und Stoffemissionen durch zusätzlichen Kfz-Verkehr Störung von Tieren Störung von Tieren Störung von Tieren 11 Bau einer Seniorenwohnanlage mit Spiel- und Freizeitfläche: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 5.1.1 Baubedingte Wirkfaktoren Baubedingte Wirkfaktoren sind Wirkungen, die im Zusammenhang mit den Bauarbeiten auftreten können. Sie sind auf die Zeiten der Baumaßnahme beschränkt. Bauphase Im Rahmen der Bauphase werden Biotopstrukturen, wie Äcker, Säume und eine Rasenfläche (Bolzplatz) dauerhaft verändert bzw. entfernt. Hierdurch gehen Lebensräume von Tierarten verloren, die derartige Strukturen nutzen. Durch den Baubetrieb können zudem Flächen beansprucht werden, die über das geplante Baufeld hinausgehen. Schallemissionen und optische Wirkungen Baumaßnahmen sind durch den Einsatz von Baufahrzeugen und -maschinen mit akustischen und optischen Störwirkungen verbunden. Diese Wirkungen sind zeitlich auf die Bauphase sowie räumlich auf die nähere Umgebung des Vorhabens beschränkt und können zu einer temporären Störung der Tierwelt führen. 5.1.2 Anlage- und betriebsbedingte Wirkfaktoren Flächeninanspruchnahme Durch die Errichtung der Gebäude und der Infrastruktur werden Biotopstrukturen des Plangebietes dauerhaft beansprucht. Hierzu gehören die Lebensraumtypen „Äcker, Weinberge“, „Säume, Hochstaudenfluren“ sowie „Gärten, Parkanlagen und Siedlungsbrachen“. Optische und akustische Wirkungen Auf Grund der Siedlungsrandlage des Plangebietes sind mit der Errichtung der Gebäude nur geringfügige zusätzliche optische Wirkungen zu erwarten. Die Nutzung als Seniorenwohnanlage lässt nur mäßige akustische Wirkungen erwarten, wohingegen von der Nutzung der geplanten Spiel- und Freizeitfläche höhere Lärmemissionen zu erwarten sind. Silhouettenwirkung Das Plangebiet wird im Süden durch Wohnbebauung und im Osten durch einen Wald begrenzt. Es werden optische Wirkungen in Form von Silhouettenwirkung auf empfindliche Tierarten aufgrund der Reduzierung der Freifläche erwartet. Diese Wirkungen 12 Bau einer Seniorenwohnanlage mit Spiel- und Freizeitfläche: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag sind jedoch aufgrund der Vorbelastung durch das östlich des Plangebietes angrenzende Waldgebiet und die südlich angrenzende Wohnbebauung als gering zu werten. 5.1.3 Betroffenheit von Lebensraumtypen Im Zusammenhang mit dem Vorhaben werden folgende Lebensraumtypen unmittelbar beansprucht:  Äcker, Weinberge  Gärten, Parkanlagen und Siedlungsbrachen  Säume und Hochstaudenfluren Weiterhin befinden sich die folgenden potenziell vorhabensrelevanten Lebensraumtypen in der näheren Umgebung. Diese werden hinsichtlich einer potenziellen mittelbaren Beeinträchtigung der näheren Umgebung betrachtet:  Laubwald mittlerer Standorte  Fettwiesen und -weiden  Feucht- und Nasswiesen und -weiden  Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken  Stillgewässer  Fließgewässer  Äcker, Weinberge  Säume und Hochstaudenfluren  Gärten, Parkanlagen und Siedlungsbrachen  Gebäude 5.2 5.2.1 Artnachweise Datenbasis der Artnachweise Die Betrachtungen umfassen die artenschutzrechtlich relevanten Arten aller Artengruppen. Zur Analyse der Verbreitung dieser Arten erfolgte eine Auswertung des Fachinformationssystems „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“ (FIS) und der Landschafts- und Informationssammlung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (Linfos). 13 Bau einer Seniorenwohnanlage mit Spiel- und Freizeitfläche: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Zur konkreten Erfassung der Lebensraumtypen und Biotopstrukturen im Untersuchungsgebiet erfolgte am 15. März 2016 eine Begehung des Untersuchungsgebiets. Parallel dazu wurde auf das Vorkommen von (planungs-) relevanten Arten aller Artengruppen geachtet. 5.2.2 Arten im Untersuchungsgebiet Fachinformationssystem „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen" Das Plangebiet befindet sich im Bereich des Messtischblattes 4018 „Lage“, Quadrant 1. Für dieses Messtischblatt wurde im Fachinformationssystem „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“ (FIS) eine Abfrage der planungsrelevanten Arten für die im Untersuchungsgebiet anzutreffenden unmittelbar und mittelbar betroffenen Lebensraumtypen durchgeführt (LANUV 2016B). Für das Messtischblatt 4018 „Lage“, Quadrant 1, werden vom FIS für die im Bereich des Plangebietes und der Umgebung vorkommenden Lebensräume insgesamt 32 Arten als planungsrelevant genannt. Unter den Tierarten sind sechs Säugetierarten, 25 Vogelarten und eine Amphibienart. Planungsrelevante Pflanzenarten werden nicht aufgeführt. Landschaftsinformationssammlung „Linfos" Die Landschaftsinformationssammlung des Landes Nordrhein-Westfalen (Linfos) weist für das Untersuchungsgebiet keine Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter Arten aus (LANUV 2016A). Schutzgebiete und naturschutzfachlich wertvolle Flächen Landschaftsschutzgebiete Das Untersuchungsgebiet liegt in dem Landschaftsschutzgebiet „Bielefelder Osning mit Teutoburger Wald und Osning Vorbergen sowie Ravensberger Hügelland“ (LSG-39170011) (KREIS LIPPE 2001). Weitere Schutzgebiete oder naturschutzfachlich wertvolle Flächen werden im Untersuchungsgebiet nicht ausgewiesen. 14 Bau einer Seniorenwohnanlage mit Spiel- und Freizeitfläche: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 5.3 5.3.1 Konfliktanalyse Häufige und verbreitete Vogelarten Entsprechend dem geltenden Recht unterliegen alle europäischen Vogelarten den Artenschutzbestimmungen des § 44 Abs. 1 BNatSchG. Damit ist auch die vorhabensspezifische Erfüllung der Verbotstatbestände gegenüber häufigen und verbreiteten Vogelarten (s. g. „Allerweltsarten“ wie Amsel, Buchfink und Kohlmeise) zu prüfen. Bei den häufigen und ungefährdeten Arten kann im Regelfall davon ausgegangen werden, dass wegen ihrer Anpassungsfähigkeit und des günstigen Erhaltungszustandes bei vorhabensbedingten Beeinträchtigungen nicht gegen die Zugriffsverbote verstoßen wird. „Im Regelfall kann bei diesen Arten davon ausgegangen werden, dass nicht gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen wird" (MUNLV 2010). Das Vorhaben entspricht dem Regelfall, so dass von einer vertiefenden Betrachtung dieser Arten abgesehen werden kann. 5.3.2 Planungsrelevante Arten Infolge der Habitatansprüche der Arten, der im Untersuchungsgebiet vorkommenden Biotopstrukturen und der dargestellten Wirkfaktoren kann ein potenzielles Vorkommen bzw. eine potenzielle vorhabensbedingte Betroffenheit für einige der im Rahmen der Datenrecherche ermittelten Arten im Vorfeld ausgeschlossen werden. Da Nahrungsflächen nicht zu den Schutzobjekten des § 44 Abs. 1 BNatSchG gehören, ist eine artenschutzrechtlich relevante Betroffenheit für Arten, welche das Untersuchungsgebiet als nicht essenzielles Nahrungshabitat nutzen, nicht gegeben. In der folgenden Tabelle werden die im Rahmen der Datenrecherche ermittelten Arten dargestellt und eine Voreinschätzung einer möglichen Betroffenheit durch das Vorhaben vorgenommen (Stufe I). 15 16 Bau einer Seniorenwohnanlage mit Spiel- und Freizeitfläche: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Tab. 2 Vorprüfung des Artenspektrums im Untersuchungsraum Erläuterungen: Datenquelle: FIS = Fachinformationssystem, Status: A. v. = Art vorhanden, B = sicher brütend Art Säugetiere Breitflügelfledermaus Großer Abendsegler Quelle/ Habitatansprüche (BAUER et al. 2005, Status DIETZ et al. 2007, HACHTEL et al. 2011) FIS/ A. v. FIS/ A. v. Lebensraum und Jagdgebiet Siedlungs- und siedlungsnaher Bereich. Jagt in offener und halboffener Landschaft über Grünflächen mit randlichen Gehölzstrukturen, Waldrändern oder Gewässern. Wochenstuben / Sommerquartier Spaltenverstecke und Hohlräume an und in Gebäuden / selten Baumhöhlen, Nistkästen. Winterquartier Spaltenverstecke und Hohlräume an und in Gebäuden, Bäumen, Felsen, Stollen, Höhlen. Lebensraum und Jagdgebiet Laubwälder, Habitate mit hohem Baumanteil, offene Lebensräume. Jagt in großen Höhen über Wasserflächen, Waldgebieten, Agrarflächen und beleuchteten Plätzen im Siedlungsbereich. Wochenstuben / Sommerquartier Baumhöhlen, selten in Fledermauskästen. Winterquartier Große Baumhöhlen, Spaltenquartiere in Gebäuden, Felsen, Brücken. Einschätzung des Vorkommens im UG Einschätzung der Betroffenheit ASP erforderlich Untersuchungsgebiet stellt geeigneten Lebensraum dar. Keine Betroffenheit Nein Keine Betroffenheit Nein Das Plangebiet stellt ein potentielles Teilhabitat (nicht essentielles Nahrungshabitat) dar. Untersuchungsgebiet stellt geeigneten Lebensraum dar. Das Plangebiet stellt ein potentielles Teilhabitat (nicht essentielles Nahrungshabitat) dar. 17 Bau einer Seniorenwohnanlage mit Spiel- und Freizeitfläche: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Fortsetzung Tab. 2 Art Kleiner Abendsegler Rauhautfledermaus Quelle/ Status FIS/ A. v. FIS/ A. v. Habitatansprüche (BAUER et al. 2005, DIETZ et al. 2007, HACHTEL et al. 2011) Lebensraum und Jagdgebiet Typische Waldfledermaus, insbesondere von Laubwäldern, Bevorzugung von Wäldern mit hohem Altholzbestand, seltener in Streuobstwiesen und Parkanlagen. Jagt in Wäldern und deren Randstrukturen. Wochenstuben / Sommerquartier Baumhöhlen, Bevorzugung natürlich entstandener Baumhöhlen, vereinzelt Dachräume und Gebäude. Winterquartier Baumhöhlen, aber auch Gebäude. Lebensraum und Jagdgebiet In strukturreichen Landschaften mit einem hohen Wald- und Gewässeranteil (Laub- und Kiefernwälder, Auwaldgebiete). Jagt an Waldrändern, Gewässerufern, Feuchtgebieten in Wäldern. Wochenstuben / Sommerquartier Wochenstuben in NO-Deutschland / Spaltenverstecke an Bäumen, Baumhöhlen, Fledermauskästen, waldnahe Gebäudequartiere. Winterquartier Außerhalb von NRW. Einschätzung des Vorkommens im UG Untersuchungsgebiet stellt geeigneten Lebensraum dar. Einschätzung der Betroffenheit Keine Betroffenheit ASP erforderlich Nein Keine Betroffenheit Nein Das Plangebiet stellt ein potentielles Teilhabitat (nicht essentielles Nahrungshabitat) dar. Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar. 18 Bau einer Seniorenwohnanlage mit Spiel- und Freizeitfläche: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Fortsetzung Tab. 2 Art Wasserfledermaus Quelle/ Status FIS/ A. v. Zwergfledermaus FIS/ A. v. Habitatansprüche (BAUER et al. 2005, DIETZ et al. 2007, HACHTEL et al. 2011) Lebensraum und Jagdgebiet Strukturreiche Landschaften mit einem hohen Gewässer- und Waldanteil. Jagt an offenen Wasserflächen an stehenden und langsam fließenden Gewässern, bevorzugt Ufergehölze, seltener Wälder, Waldlichtungen und Wiesen. Wochenstuben / Sommerquartier Baumhöhlen, seltener Spaltenquartiere und Nistkästen / auch Baumquartiere, Bachverrohrungen, Tunnel, Stollen. Winterquartier Höhlen, Stollen, Brunnen, Eiskeller. Lebensraum und Jagdgebiet Strukturreiche Landschaften in Siedlungsbereichen; jagt an Gewässern, Kleingehölzen, aufgelockerten Laub- und Mischwäldern, parkartigen Gehölzbeständen im Siedlungsbereich. Wochenstuben / Sommerquartier Spaltenverstecke an und in Gebäuden, seltener Baumquartiere und Nistkästen. Winterquartier Oberirdische Spaltenverstecke in und an Gebäuden, natürliche Felsspalten, unterirdische Verstecke. Einschätzung des Vorkommens im UG Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar. Einschätzung der Betroffenheit Keine Betroffenheit ASP erforderlich Nein Untersuchungsgebiet stellt geeigneten Lebensraum dar. Keine Betroffenheit Nein Das Plangebiet stellt ein potentielles Teilhabitat (nicht essentielles Nahrungshabitat) dar. 19 Bau einer Seniorenwohnanlage mit Spiel- und Freizeitfläche: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Fortsetzung Tab. 2 Art Quelle/ Habitatansprüche (BAUER et al. 2005, Status DIETZ et al. 2007, HACHTEL et al. 2011) Vögel Baumpieper FIS/B Eisvogel FIS/B Feldlerche FIS/B Lebensraum Offenes bis halboffenes Gelände mit höheren Gehölzen als Singwarte und einer strukturreichen Krautschicht. Geeignet sind sonnige Waldränder, Lichtungen, Kahlschläge, junge Aufforstungen und lichte Wälder. Besiedelt werden auch Heide- und Moorgebiete sowie Grünländer und Brachen mit einzeln stehenden Bäumen, Hecken und Feldgehölzen. Bruthabitat Nest am Boden unter Grasbulten oder Büschen. Lebensraum Fließ- und Stillgewässer mit Abbruchkanten und Steilufern. Bruthabitat An vegetationsfreien Steilwänden aus Lehm oder Sand. Lebensraum Reichstrukturiertes Ackerland, extensiv genutzte Grünländer und Brachen sowie größere Heidegebiete. Bruthabitat Nest in Bereichen mit kurzer lückiger Vegetation in einer Bodenmulde. Einschätzung des Vorkommens im UG Einschätzung der Betroffenheit ASP erforderlich Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar. Keine Betroffenheit Nein Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar. Keine Betroffenheit Nein Untersuchungsgebiet stellt geeigneten Lebensraum dar. Störung Ja Das Plangebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar. 20 Bau einer Seniorenwohnanlage mit Spiel- und Freizeitfläche: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Fortsetzung Tab. 2 Art Feldsperling Gartenrotschwanz Grauspecht Quelle/ Habitatansprüche (BAUER et al. 2005, Status DIETZ et al. 2007, HACHTEL et al. 2011) Lebensraum FIS/B Offene bis halboffene Landschaften mit dichter Krautschicht, z.B. Riede, extensiv oder nicht genutzte Wiesen sowie lichte Gehölzbestände. Bruthabitat Bodennahes Nest in höherer Vegetation, z.B. extensiv oder nicht genutzte Wiesen sowie lichte Gehölzbestände. Lebensraum FIS/B Reich strukturierte Dorflandschaften mit alten Obstwiesen und -weiden sowie in Feldgehölzen, Alleen, Auengehölzen und lichten, alten Mischwäldern, Randbereiche von größeren Heidelandschaften und sandige Kiefernwälder. Nahrungssuche auf schütterer Bodenvegetation. Bruthabitat In Halbhöhlen in 2–3 m Höhe über dem Boden, z.B. in alten Obstbäumen oder Kopfweiden. Lebensraum FIS/B Reich gegliederte Landschaft mit offenen Flächen, aber auch in ausgedehnten, nicht zu stark geschlossenen Laub- und Mischwäldern (Parkanlagen, Alleen, Friedhöfe, Gärten, Streuobstwiesen, Feldgehölze, Auwälder). Bruthabitat Bruthöhle entweder selbst gebaut in weichholzigen Stämmen oder Aststellen oder Nutzung fremder Baumhöhlen in Gehölzgruppen oder Wäldern. Einschätzung des Vorkommens im UG Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar. Einschätzung der Betroffenheit Keine Betroffenheit ASP erforderlich Nein Untersuchungsgebiet stellt geeigneten Lebensraum dar. Keine Betroffenheit Nein Keine Betroffenheit Nein Das Plangebiet stellt ein potentielles Teilhabitat (nicht essentielles Nahrungshabitat) dar. Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar. 21 Bau einer Seniorenwohnanlage mit Spiel- und Freizeitfläche: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Fortsetzung Tab. 2 Art Habicht Kiebitz Kleinspecht Quelle/ Habitatansprüche (BAUER et al. 2005, Status DIETZ et al. 2007, HACHTEL et al. 2011) Lebensraum FIS/B Kulturlandschaften mit einem Wechsel von geschlossenen Waldgebieten, Waldinseln und Feldgehölzen. Bruthabitat In Wäldern mit altem Baumbestand, vorzugsweise mit freier Anflugmöglichkeit durch Schneisen. Horst in hohen Bäumen (z.B. Lärchen, Fichten, Kiefern, Rotbuchen). Lebensraum FIS/B Charaktervogel der offenen Grünlandgebiete. Feuchte, extensiv genutzte Wiesen und Weiden, seit einigen Jahren verstärkt auf Ackerland. Bruthabitat Nest am Boden in offenen und kurzen Vegetationsstrukturen. FIS/B Einschätzung des Vorkommens im UG Untersuchungsgebiet stellt geeigneten Teillebensraum dar. Das Plangebiet stellt Teil eines potentiellen nicht essentiellen Nahrungshabitats dar. Untersuchungsgebiet stellt geeigneten Lebensraum dar. Einschätzung der Betroffenheit Keine Betroffenheit ASP erforderlich Nein Störung Ja Das Plangebiet stellt ein potentielles Teilhabitat (nicht essentielles Nahrungshabitat) dar. Lebensraum Untersuchungsgebiet Keine Betroffenheit Parkartige oder lichte Laub- und Mischwälder, Weich- stellt keinen geeigneten und Hartholzauen sowie feuchte Erlen- und HainbuLebensraum dar. chenwälder mit einem hohen Alt- und Totholzanteil. Im Siedlungsbereich auch in strukturreichen Parkanlagen, alten Villen- und Hausgärten sowie in Obstgärten mit altem Baumbestand. Bruthabitat Nisthöhle in totem oder morschem Holz, bevorzugt in Weichhölzern (v.a. Pappeln, Weiden). Nein 22 Bau einer Seniorenwohnanlage mit Spiel- und Freizeitfläche: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Fortsetzung Tab. 2 Art Kuckuck Mäusebussard Mehlschwalbe Quelle/ Habitatansprüche (BAUER et al. 2005, Status DIETZ et al. 2007, HACHTEL et al. 2011) Lebensraum FIS/B Bevorzugt in Parklandschaften, Heide- und Moorgebieten oder lichten Wäldern. Ist auch an Siedlungsrändern und Industriebrachen anzutreffen. Bruthabitat Nester bestimmter Singvogelarten z.B. Teich- und Sumpfrohrsänger, Bachstelze, Neuntöter, Heckenbraunelle, Rotkehlchen. Lebensraum FIS/B Alle Lebensräume der Kulturlandschaften, sofern geeignete Baumbestände als Brutplatz vorhanden sind. Jagdgebiete sind Offenlandbereiche in der Umgebung des Horstes. Bruthabitat Horst bevorzugt in Randbereichen von Waldgebieten, Feldgehölzen sowie Baumgruppen und Einzelbäumen. Lebensraum FIS/B In menschlichen Siedlungsbereichen. Nahrungsflächen liegen an insektenreichen Gewässern und offenen Agrarlandschaften in der Nähe der Brutplätze. Bruthabitat Koloniebrüter an frei stehenden, großen, mehrstöckigen Einzelgebäuden in Dörfern und Städten. Einschätzung des Vorkommens im UG Untersuchungsgebiet stellt geeigneten Lebensraum dar. Einschätzung der Betroffenheit Keine Betroffenheit Das Plangebiet stellt ein potentielles Teilhabitat (nicht essentielles Nahrungshabitat) dar. Untersuchungsgebiet Keine Betroffenheit stellt geeigneten Lebensraum dar. ASP erforderlich Nein Nein Das Plangebiet stellt Teil eines potentiellen nicht essentiellen Nahrungshabitats dar. Kein Vorkommen im Untersuchungsgebiet. Keine Betroffenheit Nein 23 Bau einer Seniorenwohnanlage mit Spiel- und Freizeitfläche: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Fortsetzung Tab. 2 Art Nachtigall Rauchschwalbe Rebhuhn Quelle/ Habitatansprüche (BAUER et al. 2005, Status DIETZ et al. 2007, HACHTEL et al. 2011) Lebensraum FIS/B Kulturlandschaften mit Nähe zu Gebüsch- oder Gehölzstrukturen. Auf dem Durchzug und nach der Brutzeit auch in offeneren Landschaften. Bruthabitat In der Kraut-, (seltener in der) Strauchschicht unterholzreicher Laub- und Mischwälder. In Feldgehölzen, Hecken, Gebüschen, Park- und Gartenanlagen niederschlagsarmer Gebiete. Lebensraum FIS/B Extensiv genutzt, bäuerliche Kulturlandschaften. Fehlt in typischen Großstadtlandschaften. Bruthabitat Nester aus Lehm und Pflanzenteilen in Gebäuden mit Einflugmöglichkeiten (z.B. Viehställe, Scheunen, Hofgebäude). Lebensraum FIS/B Offene Ackerlandschaften, Weiden, Heiden, Hecken, Büsche, Staudenfluren, Feld- und Wegraine sowie Brachflächen. Bruthabitat Feldraine, Weg- und Grabenränder, Hecken, Gehölzund Waldränder, zum Teil in Heuhaufen. Einschätzung des Vorkommens im UG Untersuchungsgebiet stellt geeigneten Lebensraum dar. Einschätzung der Betroffenheit Keine Betroffenheit ASP erforderlich Nein Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar. Keine Betroffenheit Nein Untersuchungsgebiet stellt geeigneten Lebensraum dar. Keine Betroffenheit Nein Das Plangebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar. Das Plangebiet stellt ein potentielles Teilhabitat (nicht essentielles Nahrungshabitat) dar. 24 Bau einer Seniorenwohnanlage mit Spiel- und Freizeitfläche: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Fortsetzung Tab. 2 Art Rotmilan Quelle/ Habitatansprüche (BAUER et al. 2005, Status DIETZ et al. 2007, HACHTEL et al. 2011) Lebensraum FIS/B Reich gegliederte Landschaft mit Wald, nicht an Gewässer gebunden. Jagt auf freien Flächen. Bruthabitat In lichten Altholzbeständen, mitunter Feldgehölzen, Baumreihen, Alleen. Schlafplätze in Gehölzen. Schleiereule FIS/B Schwarzspecht FIS/B Lebensraum Kulturfolger in halboffenen Landschaften, in engem Kontakt zu menschlichen Siedlungsbereichen. Jagdgebiete sind Viehweiden, Wiesen und Äcker, Randbereiche von Wegen, Straßen, Gräben sowie Brachen. Bruthabitat Störungsarme, dunkle, geräumige Nischen in Gebäuden, die einen freien An- und Abflug gewähren (z.B. Dachböden, Scheunen, Taubenschläge, Kirchtürme). Gebäude in Einzellagen, Dörfern und Kleinstädten. Lebensraum Alte ausgedehnte Waldgebiete (v.a. alte Buchenwälder mit Fichten- bzw. Kiefernbeständen), Feldgehölze. Wichtig ist ein hoher Anteil an Totholz und vermodernden Baumstümpfen. Bruthabitat Höhlen an glattrindigen, astfreien Stämmen mit freiem Anflug und einem Durchmesser von mind. 35 cm (v.a. Buchen und Kiefern). Einschätzung des Vorkommens im UG Untersuchungsgebiet stellt geeigneten Lebensraum dar. Das Plangebiet stellt Teil eines potentiellen nicht essentiellen Nahrungshabitats dar. Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar. Untersuchungsgebiet stellt geeigneten Lebensraum dar. Das Plangebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar. Einschätzung der Betroffenheit Keine Betroffenheit ASP erforderlich Nein Keine Betroffenheit Nein Keine Betroffenheit Nein 25 Bau einer Seniorenwohnanlage mit Spiel- und Freizeitfläche: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Fortsetzung Tab. 2 Art Sperber Turmfalke Waldkauz Quelle/ Habitatansprüche (BAUER et al. 2005, Status DIETZ et al. 2007, HACHTEL et al. 2011) Lebensraum FIS/B Abwechslungsreiche, gehölzreiche Kulturlandschaften. Halboffene Parklandschaften mit kleinen Waldinseln, Feldgehölzen und Gebüschen. Reine Laubwälder werden kaum besiedelt. Im Siedlungsbereich in mit Fichten bestandenen Parkanlagen und Friedhöfen. Bruthabitat Nest bevorzugt in Fichten mit ausreichender Deckung und freier Anflugmöglichkeit. Nest meist nahe am Stamm oder auf starken horizontalen Ästen. Lebensraum FIS/B Offene Kulturlandschaften, oft in der Nähe menschlicher Siedlungen. Nahrungssuche in Biotopen mit niedriger Vegetation wie Dauergrünland, Äckern und Brachen. Bruthabitat Brutplätze in Felsnischen und Halbhöhlen an natürlichen Felswänden, Steinbrüchen oder Gebäuden (Hochhäuser, Scheunen, Ruinen, Brücken). Lebensraum FIS/B Reich strukturierte Kulturlandschaften mit einem guten Nahrungsangebot. Lichte und lückige Altholzbestände in Laub- und Mischwäldern, Parkanlagen, Gärten oder Friedhöfen mit gutem Angebot an Höhlen. Bruthabitat Baumhöhlen, Nisthilfen. Einschätzung des Vorkommens im UG Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar. Einschätzung der Betroffenheit Keine Betroffenheit ASP erforderlich Nein Untersuchungsgebiet stellt geeigneten Lebensraum dar. Keine Betroffenheit Nein Keine Betroffenheit Nein Das Plangebiet stellt Teil eines potentiellen nicht essentiellen Nahrungshabitats dar. Untersuchungsgebiet stellt geeigneten Lebensraum dar. Das Plangebiet stellt ein potentielles Teilhabitat (nicht essentielles Nahrungshabitat) dar. 26 Bau einer Seniorenwohnanlage mit Spiel- und Freizeitfläche: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Fortsetzung Tab. 2 Art Waldlaubsänger Waldohreule Waldschnepfe Quelle/ Habitatansprüche (BAUER et al. 2005, Status DIETZ et al. 2007, HACHTEL et al. 2011) Lebensraum FIS/B Nicht zu dichte, aber während der Brutzeit schattige Wälder mit wenig krautiger Vegetation. Hoch- oder Niederwald mit geschlossenem Kronendach. Bruthabitat Nest an unterholzfreien Waldstellen, meist unmittelbar auf dem Boden, oft in Vertiefungen, im dürren Laub, unter altem Gras oder zwischen Baumwurzeln. Sehr selten Hochnester. Lebensraum FIS/B Halboffene Parklandschaften mit kleinen Feldgehölzen, Baumgruppen und Waldrändern. Im Siedlungsbereich in Parks- und Grünanlagen sowie an Siedlungsrändern. Nahrungshabitate sind strukturreiche Offenlandbereiche und größere Waldlichtungen. Bruthabitat Nistplätze sind alte Nester von anderen Vogelarten (v.a. Rabenkrähe, Elster, Mäusebussard, Ringeltaube). Lebensraum FIS/B Nicht zu dichte Wälder mit Einflugmöglichkeiten und einer Kraut- sowie Strauchschicht. Reich gegliederte, vorzugsweise ausgedehnte Hochwälder mit weicher Humusschicht, bevorzugt Laub- und Laubmischwälder, aber auch in reinen Nadelwäldern. Bruthabitat Flache Nestmulde am Boden meist am Rande eines geschlossenen Baumbestandes, z.B. an Wegschneisen, Gräben und anderen Stellen. Einschätzung des Vorkommens im UG Untersuchungsgebiet stellt geeigneten Lebensraum dar. Einschätzung der Betroffenheit Keine Betroffenheit ASP erforderlich Nein Keine Betroffenheit Nein Keine Betroffenheit Nein Das Plangebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar. Untersuchungsgebiet stellt geeigneten Lebensraum dar. Das Plangebiet stellt Teil eines potentiellen nicht essentiellen Nahrungshabitats dar. Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar. 27 Bau einer Seniorenwohnanlage mit Spiel- und Freizeitfläche: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Fortsetzung Tab. 2 Art Wespenbussard Amphibien Kammmolch Quelle/ Habitatansprüche (BAUER et al. 2005, Status DIETZ et al. 2007, HACHTEL et al. 2011) Lebensraum FIS/B Reich strukturierte, halboffene Landschaften mit alten Baumbeständen. Die Nahrungsgebiete liegen überwiegend an Waldrändern und Säumen, in offenen Grünlandbereichen (Wiesen und Weiden), aber auch innerhalb geschlossener Waldgebiete auf Lichtungen. Bruthabitat Horst auf Laubbäumen in einer Höhe von 15-20 m. Alte Horste von anderen Greifvögeln werden gerne genutzt. Einschätzung des Vorkommens im UG Untersuchungsgebiet stellt geeigneten Lebensraum dar. Lebensraum Typische Offenlandart. Niederungslandschaften von Fluss- und Bachauen, Kies-, Sand-, Tonabgrabungen in Flussauen, Steinbrüche, ausgeprägte Ufer-/ Unterwasservegetation, geringe Beschattung, fischfrei. Landlebensräume: feuchte Laub- und Mischwälder, Gebüsche/ Hecken/ Gärten in Laichgewässernähe. Untersuchungsgebiet stellt geeigneten Lebensraum dar. FIS/ A. v. Einschätzung der Betroffenheit Keine Betroffenheit ASP erforderlich Nein Keine Betroffenheit Nein Das Plangebiet stellt Teil eines potentiellen nicht essentiellen Nahrungshabitats dar. Das Plangebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar. Bau einer Seniorenwohnanlage mit Spiel- und Freizeitfläche: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Zusammenfassende Betrachtung der nicht konfliktträchtigen Arten Fledermausarten Für die wald- und gebäudebewohnenden Arten Breitflügelfledermaus, Großer Abendsegler, Kleiner Abendsegler und Zwergfledermaus stellt die Vorhabensfläche Teil eines potenziellen Nahrungshabitates dar. Da Gebäude und Höhlenbäume im Vorhabensbereich fehlen ist eine Eignung der Vorhabensfläche als Fortpflanzungsund Ruhestätte auszuschließen. Vogelarten Die avifaunistische Kartierung und die Lebensraumtypen im Untersuchungsgebiet lassen nicht auf ein Vorkommen der Arten Baumpieper, Eisvogel, Feldsperling, Grauspecht, Kleinspecht, Rauchschwalbe, Schleiereule, Sperber und Waldschnepfe schließen. Der Wald im Osten des Untersuchungsgebiets stellt einen geeigneten Lebensraum für die waldbewohnenden Arten Nachtigall, Waldlaubsänger und Schwarzspecht dar. An den Gebäuden im Süden des Untersuchungsgebietes wurden keine Mehlschwalbennester festgestellt, weshalb ein Vorkommen dieser Art ausgeschlossen werden kann. Für die Arten Gartenrotschwanz, Habicht, Kuckuck, Mäusebussard, Rebhuhn, Rotmilan, Turmfalke, Waldkauz, Waldohreule und Wespenbussard stellt das Plangebiet ein potentielles Nahrungs(teil)habitat dar. Aufgrund der Vielzahl ähnlicher Strukturen im Untersuchungsgebiet werden die potentiellen Nahrungs(teil)habitate im Plangebiet als nicht essentiell angesehen. Eine artenschutzrechtliche Betroffenheit wird daher auch für diese Arten ausgeschlossen. Amphibien Das vorhandene Stillgewässer sowie die gewässernahen Waldbereiche und Gärten im Untersuchungsgebiet sind für das Vorkommen des Kammmolches geeignet. Das Plangebiet stellt aufgrund fehlender geeigneter Laichgewässer und Landlebensräume keinen geeigneten Lebensraum dieser Art dar. 28 Bau einer Seniorenwohnanlage mit Spiel- und Freizeitfläche: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 6.0 Stufe II - Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände Im Rahmen der Vorprüfung konnten artenschutzrechtlich relevante Beeinträchtigungen durch das Vorhaben für die folgende Art nicht ausgeschlossen werden: Vogelarten  Feldlerche, Kiebitz Vogelarten der Kulturlandschaften/ des Offenlandes Feldlerche Wirkungsspezifische Betroffenheiten Feldlerchen sind Charaktervögel der Kulturlandschaft. Sie brüten vorwiegend im Bereich extensiv genutzter Felder und Wiesen, nutzten aber auch mehr oder weniger intensiv genutzte Flächen. Vertikale Strukturen wie z. B. Gebäude und Gehölze werden dagegen weitläufig (min. 60 m) gemieden. Die Feldlerche brütet ein bis zwei Mal im Jahr im Zeitraum von April bis Juni. Nach der ca. 14-tägigen Brut verbleiben die Jungvögel etwa weitere 14 Tage im Nest, bevor sie flügge werden. Als Nahrungsflächen werden von Feldlerchen überwiegend Getreidefelder, Stoppelbrachen und Blühstreifen aufgesucht. Das Untersuchungsgebiet stellt auf Grund der überwiegenden Nutzung als Acker einen geeigneten Lebensraum der Feldlerche (potenzielle Fortpflanzungs- und Ruhestätte, Teil eines Nahrungshabitates) dar. Aufgrund der Vorbelastung des Plangebiets durch die südlich angrenzende Wohnsiedlung bzw. den östlich angrenzenden Wald, eignet sich die Fläche nur bedingt für die Feldlerche. Dennoch ist eine Störwirkung im Nahbereich des Plangebietes durch die Errichtung von Gebäuden und weiteren vertikalen Strukturen anzunehmen. Der durch das Vorhaben entstehende Störbereich kommt aufgrund der „Vorbelastungen“ durch die südliche Wohnsiedlung und den östlichen Wald für die Feldlerche nur als potentielles Nahrungshabitat in Frage. Aufgrund der Vielzahl ähnlicher Strukturen im Umfeld des Untersuchungsgebiets werden die potentiellen Nahrungshabitate im Störbereich als nicht essentiell angesehen. Eine Störung im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG ist daher auszuschließen. Beeinträchtigungen gem. § 44 Abs. 1 Nr. 3 (Fortpflanzungs- und Ruhestätten) BNatSchG und gem. § 44 Abs. 1 Nr. 1 (Tötung und Verletzung) BNatSchG sind im Rahmen des Vorhabens nicht zu erwarten. Ein Bedarf an Maßnahmen zur Vermeidung der Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG ist demnach nicht erforderlich. 29 Bau einer Seniorenwohnanlage mit Spiel- und Freizeitfläche: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Kiebitz Wirkungsspezifische Betroffenheiten Als Charaktervogel der offenen Grünlandgebiete bevorzugt der Kiebitz flache, baumarme, wenig strukturierte Flächen mit kurzwüchsiger Vegetation, wie feuchte Wiesenund Weidenkomplexe, aber auch Ackerland, Heideflächen oder Flugplätze. Der Kiebitz brütet in Mitteleuropa im Zeitraum März - Juli in einer Bodenmulde. Die Küken schlüpfen nach vier Wochen und verbleiben bis zum flügge werden in der Nestumgebung. Ein Abwandern in günstigere Aufzuchtgebiete ist speziell bei Bruten auf Ackerflächen häufig. Die Nahrungssuche findet auch getrennt von Neststandorten auf Äckern und im Grünland der Umgebung statt. In NRW kommt der Kiebitz auch in den Monaten September - Dezember und Februar - April als Durchzügler vor. In dieser Zeit werden Offenlandstrukturen als Rastgebiete genutzt. Das Untersuchungsgebiet stellt auf Grund der überwiegenden Nutzung als Acker einen geeigneten Lebensraum des Kiebitzes (potenzielle Fortpflanzungs- und Ruhestätte, Teil eines Nahrungshabitates) dar, wobei das Gebiet besonders als Rastgebiet für ziehende Tiere geeignet ist. Aufgrund der Vorbelastung des Plangebiets durch die südlich angrenzende Wohnsiedlung bzw. den östlich angrenzenden Wald, eignet sich die Fläche nur bedingt für den Kiebitz. Dennoch ist eine Störwirkung im Nahbereich des Plangebietes durch die Errichtung von Gebäuden und weiteren vertikalen Strukturen anzunehmen. Der von Störwirkung betroffene Nahbereich des Plangebietes kommt für den Kiebitz als potentielles Nahrungshabitat, speziell für rastende Tiere auf dem Vogelzug in Frage. Aufgrund der Vielzahl ähnlicher Strukturen im Umfeld des Untersuchungsgebiets werden die potentiellen Nahrungshabitate in dem betroffenen Bereich als nicht essentiell angesehen. Eine Störung im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG ist daher auszuschließen. Beeinträchtigungen gem. § 44 Abs. 1 Nr. 3 (Fortpflanzungs- und Ruhestätten) BNatSchG und gem. § 44 Abs. 1 Nr. 1 (Tötung und Verletzung) BNatSchG sind im Rahmen des Vorhabens nicht zu erwarten. Ein Bedarf an Maßnahmen zur Vermeidung der Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG ist demnach nicht erforderlich 30 Bau einer Seniorenwohnanlage mit Spiel- und Freizeitfläche: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 7.0 Zusammenfassung Die Mennonitengemeinde Bechterdissen e.V. in der Gemeinde Leopoldshöhe, Kreis Lippe, plant den Bau einer Seniorenwohnanlage mit einer Spiel- und Freizeitfläche in dem Ortsteil Bechterdissen zwischen „Im Schmeltebruch“ und „Milser Heide“. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 703, 704 und 355 und liegt außerhalb eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes (KREIS LIPPE 2016). Zur weitergehenden Bewertung der zu erwartenden vorhabensspezifischen Auswirkungen wurden das Plangebiet und die nähere Umgebung in die Lebensraumtypen: „Laubwälder mittlerer Standorte“, „Fettwiesen und –weiden“, „Feucht- und Nasswiesen und –weiden“, „Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken“, „Stillgewässer“, „Fließgewässer“, „Äcker, Weinberge“, „Säume, Hochstaudenfluren“, „Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen“ und „Gebäude“ des Fachinformationssystems „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“ (FIS) überführt. Es ergibt sich das Erfordernis der Betrachtung der artenschutzrechtlichen Belange gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Zunächst wurden die Wirkfaktoren des Vorhabens ermittelt. Anschließend sind die Lebensraumtypen im Untersuchungsgebiet erfasst und das Fachinformationssystem „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“ (FIS) sowie die Landschafts- und Informationssammlung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NordrheinWestfalen (LINFOS) ausgewertet worden. Es erfolgte am 15. März 2016 eine Begehung zur Untersuchung des Untersuchungsgebiets. Aufbauend auf diesen Datenquellen sind im Zuge der Vorprüfung alle relevanten Arten untersucht worden. Das Fachinformationssystem „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen" (FIS) nennt für das Messtischblatt 4018 „Lage“, Quadrant 1, für die im Untersuchungsgebiet vorkommenden Lebensräume insgesamt 32 Arten als planungsrelevant. Unter den Tierarten sind sechs Säugetierarten, 25 Vogelarten und eine Amphibienart. Planungsrelevante Pflanzenarten werden nicht benannt (LANUV 2016B). Die Landschaftsinformationssammlung des Landes Nordrhein-Westfalen (LINFOS ) weist für das Untersuchungsgebiet kein Vorkommen planungsrelevanter Arten aus (LANUV 2016A). 31 Bau einer Seniorenwohnanlage mit Spiel- und Freizeitfläche: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Als mögliche Konfliktarten wurden folgende Arten ermittelt: Feldlerche, Kiebitz Das Eintreten der Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 (Töten und Verletzen) BNatSchG wird ausgeschlossen. Betroffenheiten gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 2 (Störung) werden nicht erwartet. Das Eintreten der Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 3 (Fortpflanzungs- und Ruhestätten) kann ausgeschlossen werden, da die ökologische Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten durch vergleichbare Strukturen im Umfeld der Vorhabensfläche weiterhin erhalten bleibt. Besonders geschützte Pflanzenarten kommen im Untersuchungsgebiet nicht vor. Der Bau einer Seniorenwohnanlage mit Spiel- und Freizeitfläche in Bechterdissen, Gemeinde Leopoldshöhe, löst keine Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG aus. Bielefeld, im März 2016 32 Bau einer Seniorenwohnanlage mit Spiel- und Freizeitfläche: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 8.0 Quellenverzeichnis BAUER, H.-G., BEZZEL, E., FRIEDLER, W. (2005): Das Kompendium der Vögle Mitteleuropas. – Ein umfassendes Handbuch zu Biologie, Gefährdung und Schutz. AULAVerlag, Wiebelsheim. DIETZ, C., VON HELVERSEN, O., NILL, D. (2007): Handbuch der Fledermäuse Europas und Nordafrikas. – Biologie, Kennzeichen, Gefährdung. Kosmos-Verlag, Stuttgart. HACHTEL, M., SCHLÜPMANN, M., WEDDELING, K., THIESMEIER, B., GEIGER, A., WILLIGALLA, C. (2011): Handbuch der Amphibien und Reptilien Nordrhein-Westfalens. – Band 1. Laurenti-Verlag, Bielefeld. KREIS LIPPE (2001): Landschaftsplan Nr. 2, Leopoldhöhe/Oerlinghausen Nord. Stand: 11.12.2001, Detmold KREIS LIPPE (2016): Geoportal. Kartenanzeige. (WWW-Seite) http://geo.kreislippe.de/bplan-auskunft.html Zugriff: 16.03.2016, 15:30 MEZ LANUV (2016A): Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, @LINFOS – Landschaftsinformationssammlung, Düsseldorf (WWW-Seite) http://www.gis6.nrw.de/osirisweb/ASC_Frame/portal.jsp Zugriff: 10.03.2016, 09:30 MEZ. LANUV (2016B): Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen. (WWW-Seite) http://artenschutz.naturschutzinformationen.nrw.de/artenschutz/de/arten/blatt/liste/4018 1 Zugriff: 10.03.2016, 09:30:00 MEZ. MUNLV (2010): Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren (VVArtenschutz), Rd.Erl. d. MUNLV v. 13.04.2010, - III 4 – 616.06.01.17. 33 Bau einer Seniorenwohnanlage mit Spiel- und Freizeitfläche: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag MWME (2010): Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen, Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben. Gemeinsame Handlungsempfehlung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom 22.12.2010. 34