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Beschlussvorlage (B-Plan Planzeichnung)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
2,3 MB
Datum
10.11.2016
Erstellt
28.10.16, 09:35
Aktualisiert
28.10.16, 09:35
Beschlussvorlage (B-Plan Planzeichnung)

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Inhalt der Datei

Gebietsabgrenzung: Größe des 1,6 ha Plangebietes: im Norden: durch die südlichen Grenzen des Flurstückes 1175 in der Flur 4 sowie des Flurstückes 67 in der Flur 9; im Osten: durch die westlichen Grenzen der Flurstücke 948 (tlw.) und 1437 (tlw.) in der Flur 8; im Süden: durch die nördlichen Grenzen der Flurstücke 399, 400, 401, 402 und 403 in der Flur 4; im Westen: durch die östliche Grenze des Flurstückes 1176 in der Flur 4. Ortsteil Bechterdissen Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen“ Bestandteile des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes: Gemarkung: Bechterdissen Flur: 4 Flurstücke: 355, 703, 704 Gemarkung: Greste Flurstücke: 1437 (tlw.). Flur: 8 B. Rechtsgrundlagen A1. Vorhaben- und Erschließungsplan A2. Nutzungsplan B. Rechtsgrundlagen C. Textliche Festsetzungen mit Zeichenerklärungen und Anmerkungen D. Sonstige Darstellungen und Hinweise zum Planinhalt Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722); Die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBI. I S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBI. I S. 1548); Die Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhaltes (Planzeichenverordnung-PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. I S. 58), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509); Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetztes vom 04.08.2016 (BGBl. I S. 1972); Die Bauordnung für das Land Nordrhein - Westfalen (BauO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.03.2000 (GV NRW S. 256), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20.05.2014 (GV NRW S. 294); Beigefügt ist diesem vorhabenbezogenen Bebauungsplan: - Begründung - Artenschutzrechtliches Fachgutachten A2. Nutzungsplan A1. Vorhaben- und Erschließungsplan C.5 Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25.06.2015 (GV. NRW. S. 496); Na St/Ca C.6 Flur 9 Gemarkung Berchterdissen C. Textliche Festsetzungen mit Zeichenerklärungen und Anmerkungen C.1 Grenzen gem. § 9 (7) BauGB und Abgrenzungen gem. §§ 1 (4) und 16 (5) BauNVO Gemarkung Berchterdissen C.7 Flur 4 C.8 Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen gem. § 9 (1) Ziffer 25a BauGB Die festgesetzten Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sind mit einer Baum- und Strauchhecke aus heimischen, standorttypischen Arten abzupflanzen. C.9 L 40 16 Gebiet für betreutes Wohnen und Tagespflege Art der baulichen Nutzung gem. § 9 (1) Ziffer 1 BauGB i. V. m. §§ 1 - 15 BauNVO Streuobstwiese Beispiel für die Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung sowie der Bauweise II a Gebiet für betreutes Wohnen und Tagespflege GRZ 0,4 WD 10-15° 16 ,0 GRZ 0,4 ch WD melteb ru ) äht em ht g Ackerland weg Flur 8 40,0 40,0 6,0 ) 5,0 äht em g (g 36,0 12,0 Gra Ackerland swe 4 Zahl der Bauweise Vollgeschosse Grundflächenzahl Dachform Dachneigung Traufhöhe / Firsthöhe In dem Gebiet sind zulässig: · Gebäude und Anlagen für Betreutes Wohnen und Pflegeeinrichtungen mit · Wohnungen für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf gem. § 9 (1) Ziffer 8 BauGB (Personen, die altersbedingt der Betreuung und Pflege bedürfen); · dem betreuten Wohnen und den Bedürfnissen der Pflegeeinrichtung entsprechende Anlagen und Räume für Dienstleistungen und Aktivitäten, insbesondere Gruppenbereiche sowie Anlagen für gemeinschaftliche Aktivitäten und Therapie einschließlich des Außenwohnbereiches; · zum Betrieb der zulässigen Nutzungen erforderlichen Nebenanlagen, Funktionsräume, Abstellräume, Zugänge, Terrassen, freie Stellplätze, Carports und Zufahrten. Na St/Ca Baugebiet 27,0 Bolzplatz Balkon Mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastende Flächen gem. § 9 (1) Ziffer 21 BauGB Mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastende Flächen zugunsten der Anlieger und der Versorgungsträger Leitungsrecht zugunsten der Versorgungsträger Die festgesetzte Fläche ist von tiefwurzelnden Bäumen und Sträuchern freizuhalten. Die Lage der festgesetzten Flächen kann verändert werden, wenn der Bestimmungszweck gewahrt bleibt. C.10 Festsetzungen gem. § 9 (4) BauGB i. V. m. § 86 (4) BauONRW (Örtliche Bauvorschriften) WD 10-15° Gebiet für betreutes Wohnen und Tagespflege Flur 8 3 10-15° TH max. 9,50m FH max. 11,50m Gemarkung Greste Im Sch (nic Ackerland Gra s Im Sch melteb ru ch TH max. 9,50m FH max. 11,50m Gemarkung Greste II a Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gem. § 9 (1) Ziffer 20, 25 BauGB Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gem. § 9 (1) Ziffer 20 BauGB Diese Flächen werden den Baugrundstücken, auf denen Eingriffe in Natur und Landschaft nach den Festsetzungen des vorhabenbezogenenen Bebauungsplanes zugelassen sind, gem. § 9 (1a) BauGB zugeordnet. hier: Anlage einer Streuobstwiese ,0 C.2 Grünflächen gem. § 9 (1) Ziffer 15 BauGB Private Grünfläche (Bolzplatz / Spielfläche) Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gem. § 9 (7) BauGB Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung 40 Flur 4 Verkehrsflächen gem. § 9 (1) Ziffer 11 BauGB Straßenverkehrsflächen Gemarkung Berchterdissen Flur 9 Nebenanlagen, Stellplätze und Carports sind in den nicht überbaubaren Grundstücksflächen unzulässig, Garagen sind im gesamten Plangebiet unzulässig. Nebenanlagen, Stellplätze und Carports mit ihren Zufahrten sind auf den besonders dafür festgesetzten Flächen zulässig. Flächen für Nebenanlagen und Stellplätze und ihre Zufahrt mit dem jeweiligen Eintrag. Flächen für Nebenanlagen Flächen für Stellplätze, Carports und ihre Zufahrten Straßenbegrenzungslinie Das Wassergesetz für das Land Nordrhein - Westfalen (Landeswassergesetz -LWG-) in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes zur Änderung wasser- und wasserverbandsrechtlicher Vorschriften vom 08.07.2016 (GV. NRW. S. 559). Anmerkung: Zuwiderhandlungen gegen die gem. § 86 BauO NRW in dem Bebauungsplan aufgenommenen Festsetzungen (Örtliche Bauvorschriften) sind Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 84 (1) Ziffer 20 BauO NRW und können gem. § 84 (3) BauO NRW als solche geahndet werden. Gemarkung Berchterdissen Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen gem. § 9 (1) Ziffer 4, 19 und 22 BauGB E. 75 355 37,5 25,5 1,5 3 3 L C.3 GRZ 0.4 65 Leitungsrecht 65 65 a 65 a 67 67 69 69 Sc hm 2 2 e II a elis-B Corn GRZ 0,4 WD z.B. FH max.11,50m 10-15° 3 TH max. 8,00m FH max. 9,50m C.4 21 21 3 z.B. TH max. 9,50m 74 4 4 Corn elis-B 74 Gebiet für betreutes Wohnen und Tagespflege 72 laauw 72 laauw 70 -Str. -Str. 70 75 r Heid e hm elt Milse r Heid Sc 75 Milse 73 66 Im 73 66 eb ruc h elt eb ru ch II 71 Im 71 6 6 5 5 19 19 a 11 a 11 a 13 a vorhandene Flurstücksgrenze Flurstücksnummer vorhandene Leitung / Kanal Dieser vorhabenbezogene Bebauungsplan ist gem. § 2 (1) BauGB durch Beschluß des Rates der Gemeinde Leopoldshöhe vom aufgestellt worden. Der Beschluß wurde am ortsüblich bekannt gemacht. Dieser Plan hat als Entwurf einschließlich Text und Begründung gem. § 3 (2) BauGB in der Zeit vom bis öffentlich ausgelegen. Die öffentliche Auslegung wurde am ortsüblich bekannt gemacht. Dieser Plan ist gem. § 10 BauGB und § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666) vom Rat der Gemeinde Leopoldshöhe vom als Satzung beschlossen worden. Dieser beschlossene Plan mit Begründung liegt gem. § 10 (3) BauGB ab zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Mit Bekanntmachung vom tritt dieser Bebauungsplan in Kraft. Die Übereinstimmung mit dem Offenlegungsexemplar vom wird bescheinigt. ALK: Vermessungsbüro Dipl.-Ing. Thomas Hülsmann in Bürogemeinschaft mit Dipl.-Ing. Eckhard Braune (Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure) Detmold, ........................... Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB hat in Form einer Bürgerversammlung am und durch mögliche Einsichtnahme in der Zeit vom bis stattgefunden. Die Termine wurden am ortsüblich bekannt gemacht. Leopoldshöhe, den Leopoldshöhe, den Leopoldshöhe, den Leopoldshöhe, den Leopoldshöhe, den Leopoldshöhe, den Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Gemeinde Leopoldshöhe (Bürgermeister) Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister .............................................................................. ......................................... ......................................... ......................................... ......................................... ......................................... ......................................... (Es gilt der Eintrag in der Planzeichnung.) Grundflächenzahl, Vollgeschosse maximale Grundflächenzahl (GRZ) Gemäß § 19 (4) BauNVO ist für Stellplätze, Carports und ihre Zufahrten eine Überschreitung der Grundflächenzahl bis maximal 0,5 zulässig. Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß Höhe der baulichen Anlagen Als unterer Bezugspunkt für die Trauf- und Firsthöhe gem. § 18 (1) BauNVO gilt der NHN-Höhenpunkt 124,50 m über NHN. Die maximale Traufhöhe beträgt 9,50 m, Der Traufpunkt wird gebildet durch die Schnittlinien der Außenflächen der Außenwand mit der Dachhaut. Die maximale Firsthöhe beträgt 11,50 m. Als Firstpunkt gilt der Schnittpunkt der Dachflächen. Bauweise, die überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen sowie Stellung baulicher Anlagen gem. § 9 (1) Ziffer 2 BauGB abweichende Bauweise In Abweichung von der offenen Bauweise sind bauliche Anlagen mit größeren Abmessungen (Länge und Breite) als 50,00 m zulässig. Baugrenze Baugrenze zur Abgrenzung der maximalen überbaubaren Grundstücksflächen, soweit die festgesetzte Grundflächenzahl nicht entgegenstehen. überbaubare Grundstücksfläche nicht überbaubare Grundstücksfläche Bodenfunde Wenn bei Erdarbeiten kultur- oder erdgeschichtliche Bodenfunde oder Befunde (etwa Tonscherben, Metallfunde, dunkle Bodenverfärbungen, Knochen, Fossilien) entdeckt werden, ist nach §§ 15 und 16 des Denkmalschutzgesetzes die Entdeckung der Gemeinde oder dem Amt für Bodendenkmalpflege, hier im Auftrag: Lippisches Landesmuseum, Ameide 4, 32756 Detmold, Tel. 05231/9925-0; Fax. 05231/9925-25, anzuzeigen und die Entdeckungsstätte drei Werktage in unverändertem Zustand zu erhalten. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen“ Verfahrensstand: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB sowie Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB Bodenschutz Bei dem Aushub, der Lagerung und dem Transport von Bodenaushub sind die Satzung über die Abfallentsorgung im Kreis Lippe vom 27.06.2005 und das Kreislaufwirtschaftsund Abfallgesetz (KrW-/AbfG) vom 01.06.2012 zu beachten. Nach jetzigem Kenntnisstand sind im Plangebiet keine Altablagerungen bzw. Altstandorte bekannt. In der vorbereitenden Bauphase (z.B. Baugrubenaushub) ist auf Anzeichen von Altablagerungen zu achten. Sofern derartige Feststellungen getroffen werden, ist das Umweltamt der Kreises Lippe umgehend zu verständigen. Nach § 5 Abs. 4 Landesabfallgesetz sind beim Abbruch baulicher Anlagen alle Bauabfälle zu trennen. Landschaftsschutzgebiet Das Plangebiet befindet sich vollständig innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Bielefelder Osning mit Teutoburger Wald und Osningvorbergen sowie Ravensberger Hügelland“ (LSG-3917-0011). Vor einer baulichen Inanspruchnahme ist eine Teilaufhebung des Landschaftsschutzgebietes in Abstimmung mit der unteren Landschaftsbehörde des Kreises Lippe durchzuführen. Übersichtsplan M. 1 : 10.000 F:\Cad\Projekte\Leopoldshöhe\VB-Plan-Bechterdissen 0 20 40 60 Drees 25.10.2016Mü. 80m Maßstab im Original 1 : 1000 Huesmann Pl an Die Darstellung des in dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan ausgewiesenen Zustandes stimmt mit dem Katasternachweis überein. Es wird bescheinigt, dass die Festlegung der städtebaulichen Planung geometrisch eindeutig ist. Stand der Planungsunterlagen: August 2016 17 a 17 a 13 a Maß der baulichen Nutzung gem. § 9 (1) Ziffer 1 BauGB i. V. m. § 16 - 21 BauNVO Ortsteil Bechterdissen Maßzahl (in m) vorhandene Bebauung Balkon 3 Gemeinde Leopoldshöhe Sonstige Darstellungen und Hinweise zum Planinhalt 6,0 z.B. Dachform / Dachneigung: Als Dachform ist nur das Walmdach zulässig mit einer Dachneigung für den Hauptbaukörper von 10 - 15°. Für eingeschossige Anbauten und Nebenanlagen sind auch Flachdächer zulässig. Dachaufbauten / Dacheinschnitte: Dachaufbauten und Dacheinschnitte sind unzulässig. er Gemeinde Leopoldshöhe Norden Vennhofallee 97 D-33689 Bielefeld fon 05205.3230/6502 fax 05205.22679 info@dhp-sennestadt.de www.dhp-sennestadt.de