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Beschlussvorlage (Beratung und Beschlussempfehlung über die Anwendung des vereinfachten Verfahrens für die Aufstellung der Gesamtabschlüsse für die Jahre 2011 bis 2014 gem. § 116 GO NRW i.V.m. § 96 GO NWR i.V.m. § 1 des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
21 kB
Datum
22.09.2016
Erstellt
19.08.16, 10:40
Aktualisiert
19.08.16, 10:40
Beschlussvorlage (Beratung und Beschlussempfehlung über die Anwendung des vereinfachten Verfahrens für die Aufstellung der Gesamtabschlüsse für die Jahre 2011 bis 2014 gem. § 116 GO NRW i.V.m. § 96 GO NWR i.V.m. § 1 des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 91/2016 zur Sitzung des Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB II Finanzen Auskunft erteilt: Herr Lange Telefon: 05208 / 991-200 Datum: 19. August 2016 Beratung und Beschlussempfehlung über die Anwendung des vereinfachten Verfahrens für die Aufstellung der Gesamtabschlüsse für die Jahre 2011 bis 2014 gem. § 116 GO NRW i.V.m. § 96 GO NWR i.V.m. § 1 des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse Beratungsfolge Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschuss Termin 01.09.2016 Rat 22.09.2016 Bemerkungen Sachdarstellung: Nach § 1 des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse sind die Gesamtabschlüsse für die Jahre 2011 bis 2014 der Anzeige des Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2015 beizufügen, soweit diese noch nicht der Aufsichtsbehörde angezeigt worden sind. Der Anzeige können die Gesamtabschlüsse der Haushaltsjahre 2011 bis 2014 in der vom Bürgermeister bestätigten Entwurfsfassung beigefügt werden. Der Rat ist über diese Anzeige zu unterrichten. Die Verwaltung schlägt vor, dieses vereinfachte Verfahren für die Aufstellung der Gesamtabschlüsse der Jahre 2011 bis 2014 anzuwenden. Somit wäre die Prüfung und anschließende Bestätigung des Gesamtabschlusses durch Beschluss des Rates gem. § 116 Abs. 1 S. 3 GO NRW erst ab dem Jahr 2015 wieder notwendig. Beschlussvorschlag: Der Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschuss schlägt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe vor, für die Aufstellung der Gesamtabschlüsse der Gemeinde Leopoldshöhe für die Jahre 2011 bis 2014 das vereinfachte Verfahren nach § 1 des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse anzuwenden. Danach werden die Gesamtabschlüsse für die Jahre 2011 bis 2014 in der durch den Bürgermeister bestätigten Entwurfsfassung mit der Anzeige des Gesamtabschlusses für das Jahr 2015 der Aufsichtsbehörde vorgelegt. Nach erfolgter Anzeige wird der Rat hierüber unterrichtet. In Vertretung Lange