Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
21 kB
Datum
22.09.2016
Erstellt
19.08.16, 10:40
Aktualisiert
19.08.16, 10:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
91/2016
zur Sitzung
des Rechnungsprüfungs- und
Bilanzausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB II Finanzen
Auskunft erteilt:
Herr Lange
Telefon:
05208 / 991-200
Datum:
19. August 2016
Beratung und Beschlussempfehlung über die Anwendung des vereinfachten Verfahrens für
die Aufstellung der Gesamtabschlüsse für die Jahre 2011 bis 2014 gem. § 116 GO NRW
i.V.m. § 96 GO NWR i.V.m. § 1 des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung
kommunaler Gesamtabschlüsse
Beratungsfolge
Rechnungsprüfungs- und
Bilanzausschuss
Termin
01.09.2016
Rat
22.09.2016
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Nach § 1 des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse sind die
Gesamtabschlüsse für die Jahre 2011 bis 2014 der Anzeige des Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr
2015 beizufügen, soweit diese noch nicht der Aufsichtsbehörde angezeigt worden sind. Der Anzeige können
die Gesamtabschlüsse der Haushaltsjahre 2011 bis 2014 in der vom Bürgermeister bestätigten
Entwurfsfassung beigefügt werden. Der Rat ist über diese Anzeige zu unterrichten. Die Verwaltung schlägt
vor, dieses vereinfachte Verfahren für die Aufstellung der Gesamtabschlüsse der Jahre 2011 bis 2014
anzuwenden. Somit wäre die Prüfung und anschließende Bestätigung des Gesamtabschlusses durch
Beschluss des Rates gem. § 116 Abs. 1 S. 3 GO NRW erst ab dem Jahr 2015 wieder notwendig.
Beschlussvorschlag:
Der Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschuss schlägt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe vor, für die
Aufstellung der Gesamtabschlüsse der Gemeinde Leopoldshöhe für die Jahre 2011 bis 2014 das
vereinfachte Verfahren nach § 1 des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler
Gesamtabschlüsse anzuwenden. Danach werden die Gesamtabschlüsse für die Jahre 2011 bis 2014 in der
durch den Bürgermeister bestätigten Entwurfsfassung mit der Anzeige des Gesamtabschlusses für das Jahr
2015 der Aufsichtsbehörde vorgelegt. Nach erfolgter Anzeige wird der Rat hierüber unterrichtet.
In Vertretung
Lange