Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
969 kB
Datum
10.11.2016
Erstellt
28.10.16, 09:35
Aktualisiert
28.10.16, 09:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich Drucksache
129/2016
zur Sitzung
des Hochbau- und Planungsausschusses
Fachbereich:
FB IV Bauen / Planen / Umwelt
der Gemeinde Leopoldshöhe
Auskunft erteilt:
Frau Knipping
Telefon:
05208/ 991-278
Datum:
28. Oktober 2016
Beratung und Beschluss zum Bebauungsvorschlag des ehemaligen Bolz- und Spielplatzgrundstückes Am Mühlenbach / Schuckenhofstraße im Bebauungsplan Nr. 08/04 „Königskamp“
im Ortsteil Schuckenbaum
Investor:
Reimer Wohnungsbau GmbH, Sudbrackstr. 12, 33611 Bielefeld
Bauvorhaben: Errichtung von 6 Doppelhäusern und einem Gebäude mit 10 Wohnungen
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
10.11.2016
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Die Spiel- und Bolzplatzfläche an der Schuckenhofstraße / Am Mühlenbach ist im Eigentum von zwei
Privatpersonen. Die Gemeinde Leopoldshöhe hatte bis Ende 2015 diese Flächen angepachtet. Nach
Kündigung des Pachtverhältnisses durch die Eigentümerin der Bolzplatzfläche hat die Gemeinde diese Fläche
zwischenzeitlich geräumt. Dafür mussten auch vorhandene Anpflanzungen beseitigt werden.
Die Eigentümerin des ehemaligen Bolzplatzes strebt eine Bebauung ihres Grundstückes an.
Der Eigentümer der Spielplatzfläche hatte 2007, i.V.m. der 9. Änderung des Bebauungsplanes (B-Planes), die
Ausweisung von Baufläche angefragt. Auf dieser Grundlage sind die heutigen Wohnhäuser Am Mühlenbach
in direkter Nachbarschaft zum Spiel- und Bolzplatz entstanden.
Abb. 1 Katasterplan
Abb. 2 Luftbild
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Nunmehr hat ein Investor der Verwaltung einen Bebauungsvorschlag vorgelegt. Dieser sieht eine Bebauung
mit Doppelhäusern und einem Gebäude mit 10 Wohnungen vor. Das Bebauungskonzept sieht wie folgt aus:
- geplant sind zweigeschossige Gebäude mit Walm- bzw. Satteldächern und einer Dachneigung von 25° - 45°
sowie einer Grundstücksausnutzung gemäß GRZ von 0,3
- die 6 Doppelhäuser (13 m x 14 m) erhalten max. 2 Wohneinheiten, eine Traufhöhe von 6,20 m bzw. eine
Firsthöhe von 11,50 m auf einer Grundstücksgröße von ca. 950 qm bis 640 qm.
- das Mehrfamilienhaus (25 m x 13 m) besteht aus max. 10 Wohneinheiten mit einer Traufhöhe von 7,0 m und
einer Firsthöhe von 12,0 m auf einer Grundstücksgröße von ca. 1000 qm
- der Mühlenbach erhält einen ca. 6,0 m bis ca. 11,0 m breiten Schutzstreifen, der begrünt wird
- am westlichen Rand des angestrebten Bebauungsbereiches ist ein Spielplatz mit einer Fläche von ca. 480
qm (12 m x 40 m) vorgesehen.
Mühlenbach
Die Fläche ist bereits mehrfach in politischen Gremien erörtert worden, so im HFA am 10.03.2016, mit Vorlage
im AfGSGS am 24.02.2016 (Vorlagen-Nr. 24/2016) und im HoPlA am 20.06.2007 (Vorlagen-Nr. 105/2007). In
diese Erörterungen haben sich Anwohner der Straße „Am Mühlenbach“ schriftlich eingebracht und ihre
Argumente gegen eine ersatzlose Auflösung der Spiel- und Bolzplatzfläche ausgeführt.
Als Fazit dieser Diskussion ist zusammenzufassen, dass durch die Kündigung des Pachtverhältnisses eine
Fortführung der Nutzung als Bolzplatz für die Gemeinde ausgeschlossen ist. Allerdings suchen Verwaltung,
Politik und Anlieger gemeinsam nach einer Lösung für die Situation.
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Sachdarstellung
Der bestehende Flächennutzungsplan (FNP) sowie der Bebauungsplan (B-Plan) sehen eine Ausweisung als
Spielplatzfläche vor.
FNP
B- Plan Nr. 08/04 Ur-Fassung
Die 2007 beantragte Umwandlung des
Spielplatzes in ein Wohnbaugrundstück
wurde von der Verwaltung nach
Darstellung
der
Spielplatzsituation
negativ beurteilt. Gerade die Kombination
mit der großen Freifläche, die als
Bolzplatz genutzt wurde, war ein
Qualitätskriterium des Standortes. Details
sind der dortigen Vorlage zu entnehmen.
Nach der Beratung im Hochbau- und
Planungsausschuss ruhte der Antrag.
Die Straße Am Mühlenbach wurde jüngst zusammen mit der Straße Am Königskamp ausgebaut. Die
Erhebung der Erschließungsbeiträge ist abgeschlossen.
Die Gemeinde Leopoldshöhe ist weiterhin für junge Familien, die ein Eigenheim bauen möchten, interessant.
Bestes Beispiel hierfür ist die angrenzende Neubebauung und deren schnelle Realisierung.
Bewertung des Sachverhaltes
Die Attraktivität der Fläche als Baugrundstück ist aufgrund seiner Lage (Siedlungsrand, Blick zum Teutoburger
Wald) und Entfernung zu den Infrastruktureinrichtungen der Gemeinde (Schule, Ortszentrum, Bushaltestellen
usw.) unstrittig. Die technische Erschließung ist gesichert und als neuwertig zu bezeichnen.
Die wünschenswerte Erhaltung der Spiel- und Bolzplatzfläche ist den Beteiligten bewusst. Die Gemeinde hat
aufgrund der Kündigung des Pachtverhältnisses durch die Eigentümerin in diese Richtung keinen
Handlungsspielraum mehr. Wird das Baurecht für die Fläche als Spielplatz beibehalten, kann weder die
Eigentümerin noch die Gemeinde bzw. die Öffentlichkeit diese Fläche nutzen. Im Ergebnis wird die Fläche
verkrauten und sich zu Brachland entwickeln.
Wird das Baurecht geändert, so eröffnen sich ggf. Diskussionsmöglichkeiten.
Der hier vorgestellte Investor bemüht sich bereits seit einiger Zeit um eine entsprechende städtebauliche
Entwicklung dieser Fläche. Aufgrund der Diskussionen um die Auflösung / Wegfall der Bolz- und
Spielplatzfläche hat die Verwaltung dem Investor empfohlen, in seine Überlegungen zur Standortentwicklung
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einen Spielplatz vorzusehen. Hierdurch entfällt Bauland. Um u.a. diese Kosten sowie die erforderlichen
Vorausleistungen wie z.B. die umfangreichen Planungskosten zu kompensieren, ist das vorgelegte
Bebauungskonzept entstanden. Dieses nähert sich der Umgebungsbebauung an, wobei das Einzelhaus in
der Straße Am Mühlenbach dominiert. In der Schuckenhofstraße stehen Reihenhäuser und größere ältere
Einzelgebäude. Dem entsprechend wurde im Bereich der Straßenecke Am Mühlenbach / Schuckenhofstr.
ein
Mehrfamilienhaus B-Plan Nr. 08/04 hier 9. Änd. i.V.m.11. Änderung
platziert
und
die
verbleibende Fläche mit
großzügigeren
Doppelhäusern
gestaltet.
Die äußeren Eckdaten der
Gebäude wie Traufhöhe /
Firsthöhe sind gegenüber
den
angrenzenden
Festsetzungen
in
der
Nachbarschaft angehoben.
Gemäß den zu erwartenden
bauplanungsrechtlichen
Vorgaben
wurde
ein
Abstand zum Mühlenbach
vorgesehen,
der
als
ökologischer
Ausgleich
anzusehen
ist
(s.
Bebauungsvorschlag oben).
Einzelhausbebauung
WD / SD 25°-45°, 2 WE. TH 5,10 m; FH 10,0 m
Grüne Fläche = Ausgleichsfläche
Soweit sich für den Ausschuss das Bebauungskonzept als realistisch darstellt, sind für die Änderung des FNPs
und des B-Planes nach derzeitigem Kenntnisstand insbesondere folgende Dinge zu beachten:
- es ist ein Parallel- und Vollverfahren für beide Pläne durchzuführen
- es ist eine Sozialargumentation gem. § 1 (6) BauGB hier: insbesondere zu den Bedürfnissen der Familie,
der jungen Menschen sowie bzgl. der Belange von Sport, Freizeit und Erholung zu erstellen
- Erarbeitung eines Umweltberichtes mit ökologischer Beurteilung
- Ausarbeitung eines Artenschutzgutachtens
- Beachtung wasserrechtliche Aspekte gem. Gesetzeslage und dem Gewässerkonzept der Gemeinde
Leopoldshöhe
- Beachtung der querenden Kanalleitung
- Berücksichtigung / ggf. weitere Untersuchung der vorhandenen Bodenaufschüttung.
Eine Entlassung aus dem Landschaftsschutz ist dagegen nicht zu beantragen, da der Landschaftsplan keine
Vorgaben / Auflagen zu dieser Fläche enthält.
Ohne Berücksichtigung der bisherigen Nutzung bietet sich unter dem Gesichtspunkt der Nachverdichtung,
Auslastung vorhandener Erschließungsausstattungen und der guten Erreichbarkeit aller zentralen
Einrichtungen die nun entstandene Freifläche für eine Wohnbebauung an. Mit der Bereitstellung eines
Spielplatzes durch den Investor könnte dies eine Lösung hinsichtlich der Sozialargumentation der
Nachbarschaft sein und genügt, je nach Abwägungsergebnis, dem städtebaulichen Ziel gem. § 1 (6) BauGB.
Die Gebäudearten und deren Positionen sind vertretbar, genauso die Zweigeschossigkeit und die
Dachneigung. Bei der Gebäudekubatur, bestimmt durch die Trauf- und Firsthöhe, wird von der
Umgebungssituation um mehr als 1,0 m abgewichen (vgl. obige Festsetzungen zur 9. bzw. 11. Änderung).
Aufgrund der Gestaltungsdiskussion i.V.m. der 11. Änderung dieses B-Planes behält sich die Verwaltung vor,
die Einschätzung des Ausschusses hierzu abzuwarten. Zudem sind die gestalterischen Auswirkungen durch
die Geländesituation im Verhältnis zu den erweiterten Vorgaben zur Trauf- und Firsthöhe nur schwer
einzuschätzen. Dem könnte durch eine städtebauliche Entwurfsdarstellung abgeholfen werden. Dieses Detail
könnte dann separat diskutiert werden.
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Grundsätzlich wird ein Verfahren zur Änderung des B-Planes befürwortet, denn sie stellt eine angemessene
Nachverdichtung dar und sieht parallel dazu einen Ersatzspielplatz vor, der durch den Investor hergerichtet
wird.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten für die Gemeinde Leopoldshöhe aufgrund der vorgesehenen städtebaulichen Maßnahmen sind nicht
gegeben.
Der Antragsteller hat sich bereit und in der Lage erklärt, die mit dieser Planung verbundenen Kosten vollständig
zu tragen.
Die notwendigen Leistungen zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 werden durch ein vom
Antragsteller beauftragtes Stadtplanungsbüro erbracht.
Beschlussvorschlag:
Der Hochbau- und Planungsausschuss stimmt dem Antrag auf Einleitung des Verfahrens zur Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“ zu und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des
Verfahrens. Das Bebauungskonzept dient dabei als Grundlage, wobei der Ersatzspielplatz zu erbringen ist.
Vor dem Aufstellungsbeschluss hat der Investor eine städtebauliche Entwurfsdarstellung vorzulegen, aus der
die gestalterische Wechselwirkung zwischen dem Geländeverlauf, dem Gebäudebestand und dem
Neubaubereich erkennbar wird
I.V.
Lange