Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
109 kB
Datum
15.12.2016
Erstellt
04.11.16, 11:14
Aktualisiert
04.11.16, 11:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Leopoldshöher Immobilienund Liegenschaftsverwaltung
und Kommunales Gebäudemanagement Leopoldshöhe
Die Betriebsleitung
Beschlussvorlage
- öffentlich Drucksache
132/2016
zur Sitzung
des Betriebsausschusses Immobilien und
Fachbereich:
FB V Gemeindebetriebe
Gebäudemanagement
Auskunft erteilt:
Herr Niebuhr
der Gemeinde Leopoldshöhe
Telefon:
05208/991-261
Datum:
4. November 2016
Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2015 der LIL
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Immobilien und
Gebäudemanagement
Rat
Termin
17.11.2016
Bemerkungen
15.12.2016
Sachdarstellung:
Die Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung (LIL) wird seit dem 01. Juli 1996 nach § 107
Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) als eigenbetriebsähnliche
Einrichtung der Gemeinde Leopoldshöhe im Sinne des § 1 der Eigenbetriebsverordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen geführt. Durch Honorarvertrag vom 14. / 15. September 2015 wurde die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Röhricht – Dr. Schillen aus Bielefeld mit der Prüfung der Buchführung und
des Jahresabschlusses einschl. des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2015 sowie der wirtschaftlichen
Verhältnisse und der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gem. § 106 GO NRW unter Zustimmung der
Gemeindeprüfungsanstalt für das Land Nordrhein-Westfalen in Herne beauftragt.
Der entsprechende Prüfungsbericht liegt der Verwaltung vor und soll im Rahmen der Sitzung des Rates am
15. Dezember 2016 abschließend beraten und die noch notwendigen Beschlüsse getroffen werden. Die
wichtigsten Teile aus dem Prüfungsbericht (Bilanz zum 31. Dezember 2015, Gewinn- und Verlustrechnung
sowie Lagebericht) sind beigefügt. Im Übrigen wird der Wirtschaftsprüfer in der Sitzung am 17. November
2016 nähere Erläuterungen zum Prüfungsbericht geben. Für das Wirtschaftsjahr 2015 wurde ein
Jahresfehlbetrag in Höhe von 428.417,15 € erzielt.
Daraus resultierend schlägt die Betriebsleitung dem Ausschuss folgende Beschlussempfehlung vor:
Unter Berücksichtigung des Vortrages aus 2014 in Höhe von 31.720,17 €, verbleibt ein Bilanzverlust in Höhe
von 396.696,98 €, über dessen Verwendung zu entscheiden ist. Dieser Betrag sollte auf neue Rechnung
vorgetragen werden.
-2-
Beschlussvorschlag:
a) Unter Bezugnahme auf den Jahresabschlussbericht für das Wirtschaftsjahr 2015 und die Beratung in der
Schlussbesprechung empfiehlt der Betriebsausschuss Immobilien- und Gebäudemanagement dem Rat
folgende Beschlussfassung:
1.) Der vorliegende Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 wird vom Rat der Gemeinde Leopoldshöhe
festgestellt.
2.) Unter Berücksichtigung des Vortrages aus 2014 in Höhe von 31.720,17 €, verbleibt ein Bilanzverlust
in Höhe von 396.696,98 €, über dessen Verwendung zu entscheiden ist. Der Bilanzverlust wird auf
neue Rechnung vorgetragen.
b) Gemäß § 5 Abs. 5 S. 2 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) erteilt der
Betriebsausschuss der Betriebsleitung Entlastung und empfiehlt dem Rat, den Betriebsausschuss gem. §
4 Buchstabe c EigVO zu entlasten.
Oortman