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Beschlussvorlage LIL/GM (Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2015 der LIL)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
109 kB
Datum
15.12.2016
Erstellt
04.11.16, 11:14
Aktualisiert
04.11.16, 11:14
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Leopoldshöher Immobilienund Liegenschaftsverwaltung und Kommunales Gebäudemanagement Leopoldshöhe Die Betriebsleitung Beschlussvorlage - öffentlich Drucksache 132/2016 zur Sitzung des Betriebsausschusses Immobilien und Fachbereich: FB V Gemeindebetriebe Gebäudemanagement Auskunft erteilt: Herr Niebuhr der Gemeinde Leopoldshöhe Telefon: 05208/991-261 Datum: 4. November 2016 Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2015 der LIL Beratungsfolge Betriebsausschuss Immobilien und Gebäudemanagement Rat Termin 17.11.2016 Bemerkungen 15.12.2016 Sachdarstellung: Die Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung (LIL) wird seit dem 01. Juli 1996 nach § 107 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) als eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Gemeinde Leopoldshöhe im Sinne des § 1 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen geführt. Durch Honorarvertrag vom 14. / 15. September 2015 wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Röhricht – Dr. Schillen aus Bielefeld mit der Prüfung der Buchführung und des Jahresabschlusses einschl. des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2015 sowie der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gem. § 106 GO NRW unter Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt für das Land Nordrhein-Westfalen in Herne beauftragt. Der entsprechende Prüfungsbericht liegt der Verwaltung vor und soll im Rahmen der Sitzung des Rates am 15. Dezember 2016 abschließend beraten und die noch notwendigen Beschlüsse getroffen werden. Die wichtigsten Teile aus dem Prüfungsbericht (Bilanz zum 31. Dezember 2015, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht) sind beigefügt. Im Übrigen wird der Wirtschaftsprüfer in der Sitzung am 17. November 2016 nähere Erläuterungen zum Prüfungsbericht geben. Für das Wirtschaftsjahr 2015 wurde ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 428.417,15 € erzielt. Daraus resultierend schlägt die Betriebsleitung dem Ausschuss folgende Beschlussempfehlung vor: Unter Berücksichtigung des Vortrages aus 2014 in Höhe von 31.720,17 €, verbleibt ein Bilanzverlust in Höhe von 396.696,98 €, über dessen Verwendung zu entscheiden ist. Dieser Betrag sollte auf neue Rechnung vorgetragen werden. -2- Beschlussvorschlag: a) Unter Bezugnahme auf den Jahresabschlussbericht für das Wirtschaftsjahr 2015 und die Beratung in der Schlussbesprechung empfiehlt der Betriebsausschuss Immobilien- und Gebäudemanagement dem Rat folgende Beschlussfassung: 1.) Der vorliegende Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 wird vom Rat der Gemeinde Leopoldshöhe festgestellt. 2.) Unter Berücksichtigung des Vortrages aus 2014 in Höhe von 31.720,17 €, verbleibt ein Bilanzverlust in Höhe von 396.696,98 €, über dessen Verwendung zu entscheiden ist. Der Bilanzverlust wird auf neue Rechnung vorgetragen. b) Gemäß § 5 Abs. 5 S. 2 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) erteilt der Betriebsausschuss der Betriebsleitung Entlastung und empfiehlt dem Rat, den Betriebsausschuss gem. § 4 Buchstabe c EigVO zu entlasten. Oortman