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Beschlussvorlage (Neufassung der Satzung über den Verdienstausfall für die beruflich selbständigen ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Leopoldshöhe)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
21 kB
Datum
23.06.2016
Erstellt
03.06.16, 11:10
Aktualisiert
03.06.16, 11:10
Beschlussvorlage (Neufassung der Satzung über den Verdienstausfall für die beruflich selbständigen ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Leopoldshöhe)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 56/2016 zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Fachbereich: FB III Bürgerbüro / Ordnung / Soziales der Gemeinde Leopoldshöhe Auskunft erteilt: Frau Beckmann Telefon: 05208/991-306 Datum: 3. Juni 2016 Neufassung der Satzung über den Verdienstausfall für die beruflich selbständigen ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Leopoldshöhe Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 15.06.2016 Rat 23.06.2016 Bemerkungen Sachdarstellung: Seit dem 01.01.2016 hat das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) das Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) abgelöst. Auf Grund dieser neuen gesetzlichen Grundlage ist es erforderlich, eine neue Satzung zu erlassen, wobei auch eine Anpassung der Verdienstausfallpauschale bzw. des Regelstundensatzes erfolgen sollte. Die kommunalen Spitzenverbände in NRW und der Verband der Feuerwehren in NRW haben in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe unter Zuhilfenahme kommunaler Praktiker neue kommunale Mustersatzungen erarbeitet, an denen sich die Verwaltung weitestgehend orientiert hat. Die Festlegung der zu zahlenden Verdienstausfallbeträge für die beruflich selbständigen ehrenamtlichen Angehörigen muss der Höhe nach vor Ort auf kommunaler Ebene entschieden werden. In den entsprechenden Erläuterungen der Verbände wurde diesbezüglich dargelegt, dass nach aktuellem Stand der Regelstundensatz nicht unter 40 Euro liegen sollte und ein Höchstsatz von ca. 75 Euro angemessen erscheinen würde. Gemäß der bisherigen Satzung lag der Regelstundensatz bei 15 Euro und der Höchstsatz bei 25 Euro je Stunde. Diese Beträge können nicht mehr als zeitgemäß erachtet werden. Aus Sicht der Verwaltung sollten diesbezüglich mindestens 30 Euro Regelstundensatz und ein Höchstbetrag von 50 Euro festgesetzt werden (Verdoppelung der bisherigen Sätze). Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, dem Entwurf der Satzung über den Verdienstausfall für die beruflich selbständigen ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Leopoldshöhe zuzustimmen und entsprechend zu beschließen. Schemmel