Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
108 kB
Datum
15.12.2016
Erstellt
18.11.16, 12:34
Aktualisiert
18.11.16, 12:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Abwasserwerk Leopoldshöhe
Die Betriebsleitung
Beschlussvorlage
- öffentlich Drucksache
137/2016
zur Sitzung
des Betriebsausschusses
Wasser/Abwasser
Fachbereich:
der Gemeinde Leopoldshöhe
FB II Finanzen
Auskunft erteilt:
Herr Aust
Telefon:
05208 / 991-200
Datum:
18. November 2016
Jahresabschluss 2015 des Abwasserwerkes Leopoldshöhe
Beratungsfolge
Betriebsausschuss
Wasser/Abwasser
Rat
Termin
28.11.2016
Bemerkungen
15.12.2016
Sachdarstellung:
Der Jahresabschluss ist durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Röhricht – Dr. Schillen geprüft worden.
Gegenstand der Prüfung ist die Buchführung, der Jahresabschluss und der Lagebericht sowie die Einhaltung
der einschlägigen Vorschriften zur Rechnungslegung. Auf den Bericht sowie den mündlichen Vortrag wird
verwiesen.
Die Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht stehen in Kürze im Ratsinformationssystem
zur Verfügung.
Die Prüfung führte zu keinen Einwendungen und der Bestätigungsvermerk wurde erteilt. Die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft übermittelt den Jahresabschluss der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA).
Sobald die Beschlüsse über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Behandlung des Ergebnisses
vorliegen, wird die GPA ihren abschließenden Vermerk zu dem Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfer
übersenden, der bekannt zu geben ist.
Gem. § 4 Buchstabe c) EigVO stellt der Rat den Jahresabschluss fest (Beschlussvorschlag 1) und entscheidet
über die Verwendung des Jahresergebnisses (Beschlussvorschlag 2). Das Ergebnis beträgt 1.401.865,91 €.
Von dem Ergebnis sind im Rahmen der planmäßigen und im Wirtschaftsplan veranschlagten
Vorabausschüttung bereits 1.400.000,00 € an die Gemeinde im Wirtschaftsjahr geleistet worden (vgl. auch
Ratsbeschluss vom 23.06.2016).
Weiterhin entscheidet der Rat über die Entlastung des Betriebsausschusses (Beschlussvorschlag 3). Der
Betriebsausschuss hat sich in seinen Sitzungen mit dem Wirtschaftsplan, den Berichten und dem
Jahresabschluss eingehend befasst. Er ist seiner Kontroll- und Gestaltungsfunktion nachgekommen. Es wird
deshalb vorgeschlagen, dem Betriebsausschuss die Entlastung zu erteilen.
Gem. § 5 Abs. 5 S. 2 EigVO entscheidet der Betriebsausschuss über die Entlastung der Betriebsleitung
(separate Vorlage).
-2-
Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe stellt den Jahresabschluss des Abwasserwerkes Leopoldshöhe
für das Wirtschaftsjahr 2015 mit einer Bilanzsumme von 34.017.065,95 € und einem
Jahresüberschuss von 1.401.865,91 € fest. Der Rat nimmt den Lagebericht zur Kenntnis.
2. Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe fasst folgenden Verwendungsbeschluss: Das Jahresergebnis
(Jahresüberschuss) wird in Höhe von 1.865,91 € vorgetragen und der Rücklage zugeführt sowie in
Höhe von 1.400.000,00 € an die Gemeinde ausgeschüttet (nachrichtlich: Im Rahmen einer
Vorabschüttung sind bereits im laufenden Wirtschaftsjahr planmäßig 1.400.000,00 € ausgeschüttet
worden).
3. Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe erteilt dem Betriebsausschuss Wasser/Abwasser die
Entlastung.
Lange