Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Mitteilungsvorlage Abwasserwerk (Informationen der Betriebsleitung zum Thema Klärschlammbeseitigung)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
157 kB
Datum
28.11.2016
Erstellt
18.11.16, 12:34
Aktualisiert
18.11.16, 12:34
Mitteilungsvorlage Abwasserwerk (Informationen der Betriebsleitung zum Thema Klärschlammbeseitigung)

öffnen download melden Dateigröße: 157 kB

Inhalt der Datei

Abwasserwerk Leopoldshöhe Die Betriebsleitung Mitteilungsvorlage - öffentlich Drucksache 145/2016 zur Sitzung des Betriebsausschusses Wasser/Abwasser Fachbereich: der Gemeinde Leopoldshöhe FB V Gemeindebetriebe Auskunft erteilt: Herr Friedrich Telefon: 05208/991-268 Datum: 18. November 2016 Informationen der Betriebsleitung zum Thema Klärschlammbeseitigung Beratungsfolge Betriebsausschuss Wasser/Abwasser Termin 28.11.2016 Bemerkungen Sachdarstellung: Am 02.09.2016 fand bei der Bezirksregierung eine Dienstbesprechung zum g. g. Thema statt. Der seinerzeit im Betriebsausschuss Wasser/Abwasser vorgestellte Referentenentwurf zur neuen Klärschlammverordnung wurde zwischenzeitlich etwas überarbeitet. Geplant war, dass Kläranlagen der Größenklassen 1 – 3 (also bis max. 10.000 Einwohnerwerte -EW) weiterhin den Klärschlamm landwirtschaftlich verwerten dürfen, erst ab Größenklasse 4 (10.000 – 100.000 EW) sollte die Verbrennung vorgeschrieben werden. Mittlerweile gibt es eine Arbeitsunterlage, nach der die Größenklasse 4 in 4a (10.000 – 50.000 EW) und 4b (50.000 – 100.000 EW) unterteilt werden soll. Die Verbrennung soll dann erst ab Größenklasse 4b, also ab 50.000 EW Pflicht sein. Unter dieser Voraussetzung könnte der Klärschlamm aus Leopoldshöhe weiterhin kostengünstig landwirtschaftlich verwertet werden. Im Betriebsausschuss wurde ebenfalls darauf hingewiesen, dass für die Verwertung mittlerweile sowohl das Abwasser– wie auch das Abfall- und Düngemittelrecht mit unterschiedlichen Grenzwerten und Analysemethoden gilt. Die aktuelle Analyse des Klärschlamms unterschreitet die –mittlerweile verschärften- Grenzwerte nach wie vor. Zur Entwässerung der Klärschlämme werden u.a. Polymere eingesetzt. Diese dürfen nach der geplanten Klärschlammverordnung ab 2017 nur dann Verwendung finden, wenn sie kurzfristig biologisch abbaubar sind. Die in Leopoldshöhe eingesetzten Polymere erfüllen diese Voraussetzung. Oortman