Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
186 kB
Datum
15.12.2016
Erstellt
18.11.16, 12:34
Aktualisiert
18.11.16, 12:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Abwasserwerk Leopoldshöhe
Die Betriebsleitung
Beschlussvorlage
- öffentlich Drucksache
146/2016
zur Sitzung
des Betriebsausschusses
Wasser/Abwasser
Fachbereich:
der Gemeinde Leopoldshöhe
FB V Gemeindebetriebe
Auskunft erteilt:
Herr Friedrich
Telefon:
05208/991-272
Datum:
18. November 2016
Neufassung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und Abwassergebühren
der Gemeinde Leopoldshöhe
Beratungsfolge
Betriebsausschuss
Wasser/Abwasser
Rat
Termin
28.11.2016
Bemerkungen
15.12.2016
Sachdarstellung:
Am 16.07.2016 ist das neue Landeswassergesetz NRW in Kraft getreten. Aus diesem Grunde ist es
erforderlich, auf Basis der neuen Mustersatzung auch die „Beitrags- und Gebührensatzung“ zu überarbeiten.
Zusätzlich wurden die (deutlich niedrigeren) Gebührensätze für 2017 eingearbeitet. Bedingt durch die
Landesgebührenhilfe werden auf den Bescheiden nochmals niedrigere Gebühren als in der Satzung
auftauchen, nämlich 0,98 €/m² bei Regenwasser und 3,99 €/m³ bei Schmutzwasser. Verglichen mit der Spitze
im Jahr 2014 (1,33 €/m² bzw. 5,41 €/m³ werden die Gebühren 2017 also um ca. 30 % sinken!
Bei den Regenwassergebühren wurde zudem berücksichtigt, dass die Flächen ab 2017 quadratmetergenau
abgerechnet werden, bislang wurde auf volle 10 Quadratmeter abgerundet. Für den einzelnen
Hauseigentümer bedeutet dies eine Änderung um max. 3 Euro/Jahr sowohl nach oben wie auch nach unten.
Abgesehen von den rein redaktionellen Änderungen sind nur noch folgende Punkte zu erwähnen:
In § 4 Abs. 3 wird ausdrücklich festgehalten, dass der abgelesene Wasserverbrauch auch für die
Abwasserberechnung genutzt werden darf, um so das Recht auf informelle Selbstbestimmung nicht zu
verletzen.
In § 4 Abs. 4 u.a. werden die Regeln über private Messeinrichtungen überarbeitet, da die Mess- und
Eichordnung ebenfalls geändert wurde.
Außerdem wird an einigen Stellen darauf hingewiesen, dass mehrere Gebührenpflichtige als
Gesamtschuldner in Anspruch genommen werden können.
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss Wasser/ Abwasser empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die als Anlage
beigefügte Neufassung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und Abwassergebühren
der Gemeinde Leopoldshöhe zu beschließen.
Lange
Anlage
Satzungstext