Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage Abwasserwerk (Neufassung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und Abwassergebühren der Gemeinde Leopoldshöhe)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
186 kB
Datum
15.12.2016
Erstellt
18.11.16, 12:34
Aktualisiert
18.11.16, 12:34
Beschlussvorlage Abwasserwerk (Neufassung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und Abwassergebühren der Gemeinde Leopoldshöhe)

öffnen download melden Dateigröße: 186 kB

Inhalt der Datei

Abwasserwerk Leopoldshöhe Die Betriebsleitung Beschlussvorlage - öffentlich Drucksache 146/2016 zur Sitzung des Betriebsausschusses Wasser/Abwasser Fachbereich: der Gemeinde Leopoldshöhe FB V Gemeindebetriebe Auskunft erteilt: Herr Friedrich Telefon: 05208/991-272 Datum: 18. November 2016 Neufassung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und Abwassergebühren der Gemeinde Leopoldshöhe Beratungsfolge Betriebsausschuss Wasser/Abwasser Rat Termin 28.11.2016 Bemerkungen 15.12.2016 Sachdarstellung: Am 16.07.2016 ist das neue Landeswassergesetz NRW in Kraft getreten. Aus diesem Grunde ist es erforderlich, auf Basis der neuen Mustersatzung auch die „Beitrags- und Gebührensatzung“ zu überarbeiten. Zusätzlich wurden die (deutlich niedrigeren) Gebührensätze für 2017 eingearbeitet. Bedingt durch die Landesgebührenhilfe werden auf den Bescheiden nochmals niedrigere Gebühren als in der Satzung auftauchen, nämlich 0,98 €/m² bei Regenwasser und 3,99 €/m³ bei Schmutzwasser. Verglichen mit der Spitze im Jahr 2014 (1,33 €/m² bzw. 5,41 €/m³ werden die Gebühren 2017 also um ca. 30 % sinken! Bei den Regenwassergebühren wurde zudem berücksichtigt, dass die Flächen ab 2017 quadratmetergenau abgerechnet werden, bislang wurde auf volle 10 Quadratmeter abgerundet. Für den einzelnen Hauseigentümer bedeutet dies eine Änderung um max. 3 Euro/Jahr sowohl nach oben wie auch nach unten. Abgesehen von den rein redaktionellen Änderungen sind nur noch folgende Punkte zu erwähnen: In § 4 Abs. 3 wird ausdrücklich festgehalten, dass der abgelesene Wasserverbrauch auch für die Abwasserberechnung genutzt werden darf, um so das Recht auf informelle Selbstbestimmung nicht zu verletzen. In § 4 Abs. 4 u.a. werden die Regeln über private Messeinrichtungen überarbeitet, da die Mess- und Eichordnung ebenfalls geändert wurde. Außerdem wird an einigen Stellen darauf hingewiesen, dass mehrere Gebührenpflichtige als Gesamtschuldner in Anspruch genommen werden können. Beschlussvorschlag: Der Betriebsausschuss Wasser/ Abwasser empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die als Anlage beigefügte Neufassung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und Abwassergebühren der Gemeinde Leopoldshöhe zu beschließen. Lange Anlage Satzungstext