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Beschlussvorlage (Hebesatzsatzung 2017)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
187 kB
Datum
15.12.2016
Erstellt
25.11.16, 11:11
Aktualisiert
25.11.16, 11:11
Beschlussvorlage (Hebesatzsatzung 2017)

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Inhalt der Datei

Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer in der Gemeinde Leopoldshöhe vom 15. Dezember 2016 Aufgrund des § 16 des Gewerbesteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.11.2015 (BGBl. I S. 1834) und des § 1 des Gesetzes über die Zuständigkeit für die Festsetzung und die Erhebung von Realsteuern vom 16. Dezember 1981 (GV NRW S. 732) i. V. m. § 7 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.07.2015 (GV NRW S. 496) hat der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe in seiner Sitzung am 15. Dezember 2016 die nachstehende Satzung beschlossen: §1 Die Hebesätze für die Grundsteuern und für die Gewerbesteuer werden für das Gebiet der Gemeinde Leopoldshöhe wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer 1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 260 v. H. 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 560 v. H. auf 495 v. H. 2. Gewerbesteuer §2 Die Satzung tritt am 01.01.2017 in Kraft.