Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
103 kB
Datum
15.12.2016
Erstellt
02.12.16, 10:38
Aktualisiert
02.12.16, 10:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Dringlichkeitsentscheidung
gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW
OWL-Verkehr GmbH, mittelbare Beteiligung über die KVG Lippe
Beratungsfolge
Rat
Termin
15.12.2016
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Die KVG Lippe verfolgt seit rund einem Jahr das Ziel, im Umfang der auf die ausgeschriebenen Linienbündel
entfallenden Erlösanteile/ Betriebsleistungen Gesellschaftsanteile an der OWL Verkehr GmbH zu erwerben.
Im Aufsichtsrat ist über den Fortgang der Verhandlungen jeweils detailliert berichtet worden. Auf der Basis
eines Eckpunktepapiers und verschiedener Feststellungen hat der von der KVG Lippe, der Minden-Herforder
Verkehrsgesellschaft mbH (mhv) sowie des Verkehrsverbundes Ostwestfalen-Lippe (VV-OWL) gemeinsam
beauftragte Anwalt der Kanzlei BRANDI, Paderborn, den von der OWL Verkehr vorgelegten Vertragsentwurf
über mehrere Verhandlungsrunden angepasst. Insofern sind nun die Forderungen des Eckpunkte-Papiers
umgesetzt und Bedenken und Anregungen der Geschäftsleitungen der Aufgabenträgerorganisationen KVG
Lippe, mhv und VV-OWL in den Vertragsentwurf eingeflossen.
Mit der Übernahme von Gesellschaftsanteilen erhält die KVG Lippe Stimmrechte in der OWL Verkehr, die der
derzeitigen Erlösverantwortung und den erbrachten Betriebsleistungen der ausgeschriebenen Linienbündel
entsprechen. Damit kann die KVG Lippe auf Beschlüsse z.B. zum Tarif oder zum Wirtschaftsplan, Einfluss
nehmen und diese erstmals direkt mit beschließen. Es ist bei der OWL Verkehr keine Erhöhung des
Stammkapitals vorgesehen und insofern übernimmt die KVG Geschäftsanteile von denjenigen
Verkehrsunternehmen, die die Leistungen in den ausgeschriebenen Linienbündeln erbringen, bis auf 1,00 €.
Damit können diese Unternehmen ebenfalls Gesellschafter der OWL Verkehr bleiben. Dies ist u.a. deswegen
wichtig, weil damit der bisherige Weg der Finanzierung der OWL Verkehr unverändert bleiben kann, also auch
weiterhin in gleichem Umfang über die Linienbündel erfolgt. Gegenüber der heutigen Situation hinausgehende
Finanzierungsverpflichtungen ergeben sich nicht. Zur Finanzierung wird ein Konsortialvertrag abgeschlossen.
Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung der KVG Lippe mbH haben am 16.03.2016 den
Beschlussvorschlag 01/2016 „Erwerb von Geschäftsanteilen der OWL Verkehr“ einstimmig beschlossen. Das
gem. § 53 Abs. 1 Kreisordnung NW i.V.m. §§115, 108 Abs. 6 Gemeindeordnung NW vorgesehene Verfahren
(Anzeigepflicht der kommunalen Gesellschafter bei der Bezirksregierung) wird gebündelt für alle
Gesellschafter in Gang gesetzt. Zusätzlich hat die Geschäftsführung der KVG in der lippischen HVB-Konferenz
bereits über die Notwendigkeit der Beteiligung informiert.
Sofern von der Aufsichtsbehörde noch redaktionelle Änderungen vorgeschlagen werden sollte, gelten diese
grundsätzlich als genehmigt.
-2-
Da die Gesellschafterversammlung der KVG Lippe bis Mitte November die Beteiligung an der OWL Verkehr
GmbH beschließen muss und die nächste turnusmäßige Sitzung des Rates erst am 15. Dezember 2016
stattfindet, ist der folgende Beschluss im Wege der Dringlichkeit zu fassen.
Es wird deshalb im Wege der Dringlichkeit folgender Beschluss gefasst:
1. Die Gemeinde Leopoldshöhe stimmt dem Erwerb von Geschäftsanteilen durch dieKommunalen
Verkehrsgesellschaft Lippe mbH (KVG) in Höhe von 10.988,00 € an der OWL-Verkehr GmbH sowie dem
angefügten Gesellschaftsvertrag und dem Konsortialvertrag zu.
2. Die Beschlussfassung steht unter dem Vorbehalt des positiven Abschlusses des Anzeigeverfahrens bei
der Bezirksregierung Detmold.
Leopoldshöhe, den 31.10.2016
Schemmel
Bürgermeister
Fiedler
Ratsmitglied