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Beschlussvorlage GB (Z2 / V 164 / 2015 (KA 02.12.2015))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
14 kB
Datum
16.12.2015
Erstellt
11.12.15, 14:49
Aktualisiert
11.12.15, 14:49
Beschlussvorlage GB (Z2 / V 164 / 2015 (KA 02.12.2015))

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z2 / V 164 / 2015 Datum: 10.12.2015 Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Kreisausschusses vom 02.12.2015 A) TOP 3 Öffentliche Sitzung Beratung über die Gültigkeit der Wahl des Landrates am V 164/2015 13.09.2015 sowie der Stichwahl des Landrates am 27.09.2015 und Beschlussvorschlag an den Kreisausschuss und den Kreistag Wahlprüfungsausschuss 11.11.2015 Der Vorsitzende gibt die Sitzungsleitung an seinen Stellvertreter, Herrn Ramers (SPD) ab. Dieser lässt sodann über die Vorlage abstimmen und der Kreisausschuss fasst folgenden Beschlussvorschlag an den Kreistag: 1. Es wird festgestellt, dass keiner der in § 40 Abs. 1 Buchst. a) bis c) Kommunalwahlgesetz genannten Fälle vorliegt. 2. Die Wahl des Landrates vom 13.09.2015 sowie die Stichwahl des Landrates vom 27.09.2015 werden gemäß § 46 b in Verbindung mit § 40 Abs. 1 Buchst. d) für gültig erklärt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig Anschließend gibt Herr Ramers die Sitzungsleitung wieder an den Vorsitzenden zurück. Z1