Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
14 kB
Datum
16.12.2015
Erstellt
11.12.15, 14:49
Aktualisiert
11.12.15, 14:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z2 / V 164 / 2015
Datum: 10.12.2015
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Kreisausschusses vom 02.12.2015
A)
TOP 3
Öffentliche Sitzung
Beratung über die Gültigkeit der Wahl des Landrates am
V 164/2015
13.09.2015 sowie der Stichwahl des Landrates am 27.09.2015
und Beschlussvorschlag an den Kreisausschuss und den
Kreistag
Wahlprüfungsausschuss
11.11.2015
Der Vorsitzende gibt die Sitzungsleitung an seinen Stellvertreter,
Herrn Ramers (SPD) ab.
Dieser lässt sodann über die Vorlage abstimmen und der
Kreisausschuss fasst folgenden Beschlussvorschlag an den
Kreistag:
1.
Es wird festgestellt, dass keiner der in § 40 Abs. 1 Buchst. a)
bis c) Kommunalwahlgesetz genannten Fälle vorliegt.
2.
Die Wahl des Landrates vom 13.09.2015 sowie die
Stichwahl des Landrates vom 27.09.2015 werden gemäß §
46 b in Verbindung mit § 40 Abs. 1 Buchst. d) für gültig
erklärt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Anschließend gibt Herr Ramers die Sitzungsleitung wieder an
den Vorsitzenden zurück.
Z1