Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
15 kB
Datum
16.12.2015
Erstellt
25.11.15, 12:01
Aktualisiert
25.11.15, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 1 / V 164 / 2015
Datum: 23.11.2015
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Wahlprüfungsausschusses vom 11.11.2015
Öffentliche Sitzung
TOP 3
Beratung über die Gültigkeit der Wahl des Landrates am
V 164/2015
13.09.2015 sowie der Stichwahl des Landrates am 27.09.2015
und Beschlussvorschlag an den Kreisausschuss und den
Kreistag
Der Vorsitzende informiert den Ausschuss darüber, dass bis zum
Ablauf der Einspruchsfristen am 19.10.2015 (Hauptwahl) und
02.11.2015 (Stichwahl) keine Einsprüche gegen die Gültigkeit der
Wahl bzw. Stichwahl des Landrats eingegangen sind und dem
Wahlleiter keine Sachverhalte bekannt geworden sind, die sich
auf das Ergebnis der Wahl bzw. Stichwahl des Landrats
ausgewirkt hätten. Anschließend gibt er Gelegenheit zur
Aussprache.
Sodann fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag an
den Kreisausschuss und den Kreistag:
1.
Es wird festgestellt, dass keiner der in § 40 Abs. 1 Buchst. a)
bis c) Kommunalwahlgesetz genannten Fälle vorliegt.
2.
Die Wahl des Landrates vom 13.09.2015 sowie die
Stichwahl des Landrates vom 27.09.2015 werden gemäß §
46 b in Verbindung mit § 40 Abs. 1 Buchst. d) für gültig
erklärt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig