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Beschlussvorlage GB (Z 1 / V 164 / 2015 (WahlprüfungsA 11.11.2015))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
15 kB
Datum
16.12.2015
Erstellt
25.11.15, 12:01
Aktualisiert
25.11.15, 12:01
Beschlussvorlage GB (Z 1 / V 164 / 2015 (WahlprüfungsA 11.11.2015))

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z 1 / V 164 / 2015 Datum: 23.11.2015 Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Wahlprüfungsausschusses vom 11.11.2015 Öffentliche Sitzung TOP 3 Beratung über die Gültigkeit der Wahl des Landrates am V 164/2015 13.09.2015 sowie der Stichwahl des Landrates am 27.09.2015 und Beschlussvorschlag an den Kreisausschuss und den Kreistag Der Vorsitzende informiert den Ausschuss darüber, dass bis zum Ablauf der Einspruchsfristen am 19.10.2015 (Hauptwahl) und 02.11.2015 (Stichwahl) keine Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl bzw. Stichwahl des Landrats eingegangen sind und dem Wahlleiter keine Sachverhalte bekannt geworden sind, die sich auf das Ergebnis der Wahl bzw. Stichwahl des Landrats ausgewirkt hätten. Anschließend gibt er Gelegenheit zur Aussprache. Sodann fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag an den Kreisausschuss und den Kreistag: 1. Es wird festgestellt, dass keiner der in § 40 Abs. 1 Buchst. a) bis c) Kommunalwahlgesetz genannten Fälle vorliegt. 2. Die Wahl des Landrates vom 13.09.2015 sowie die Stichwahl des Landrates vom 27.09.2015 werden gemäß § 46 b in Verbindung mit § 40 Abs. 1 Buchst. d) für gültig erklärt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig