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Beschlussvorlage (6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 „Zentrum-Ost“ im beschleunigten Verfahren hier: -Beratung und Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffent-lichkeit / der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB - Satzungsempfehlung an den Rat über die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 „Zentrum-Ost“)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
27 kB
Datum
23.06.2016
Erstellt
25.05.16, 21:17
Aktualisiert
25.05.16, 21:17
Beschlussvorlage (6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 „Zentrum-Ost“ im beschleunigten Verfahren
hier: -Beratung und Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffent-lichkeit / der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB
- Satzungsempfehlung an den Rat über die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 „Zentrum-Ost“) Beschlussvorlage (6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 „Zentrum-Ost“ im beschleunigten Verfahren
hier: -Beratung und Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffent-lichkeit / der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB
- Satzungsempfehlung an den Rat über die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 „Zentrum-Ost“) Beschlussvorlage (6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 „Zentrum-Ost“ im beschleunigten Verfahren
hier: -Beratung und Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffent-lichkeit / der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB
- Satzungsempfehlung an den Rat über die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 „Zentrum-Ost“)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 63/2016 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB IV Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Herr Raddatz Telefon: 05208/991-272 Datum: 25. Mai 2016 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 „Zentrum-Ost“ im beschleunigten Verfahren hier: - Beratung und Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit / der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB - Satzungsempfehlung an den Rat über die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 „Zentrum-Ost“ Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 09.06.2016 Rat 23.06.2016 Bemerkungen Sachdarstellung: Auf Antrag des Betreibers des im Änderungsgebiet ansässigen Lebensmittel-Marktes soll die maximal zulässige Verkaufsfläche von derzeit ca. 1.000 m² auf 1.300 m² erhöht werden. Die Erweiterung des Marktes ist im Norden des Baukörpers vorgesehen. Die vorhandene Stellplatzanlage soll entsprechend in nördliche Richtung auf dem betreffenden Grundstück erweitert werden. Die Erweiterung des Lebensmittel-Marktes an der Krentruper Straße dient der langfristigen Absicherung der Nahversorgung in dem Quartier. Die Verwaltung hat dem Hochbau- und Planungsausschuss empfohlen, dem Antrag zuzustimmen. Aufgrund dieser Zielvorstellungen für den Standort ist der Bebauungsplan zu ändern. Die angestrebte Bebauungsplanänderung leistet einen Beitrag zur Sicherung und Fortentwicklung des Nahversorgungszentrums in Leopoldshöhe. Die gewünschte Verkaufsfläche entspricht der Entwicklung im Lebensmitteleinzelhandel, wie sie auch andere Unternehmen an anderen Standorten im Gemeindegebiet bereits vollzogen haben. Mit dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Gemeinde steht die Planungsabsicht im Einklang. Der Hochbau- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 05.11.2015 dem Antrag zugestimmt und den Aufstellungsbeschluss zur Einleitung des Bauleitplanverfahrens für die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 „Zentrum-Ost“ gefasst. -2- Aufgrund dieser Zielvorstellungen für den Standort ist der Bebauungsplan zu ändern. Wesentlicher Gegenstand der Bauleitplanung ist vor dem beantragten Hintergrund: • die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit für einen Lebensmittel-Markt (1.300 m² Verkaufsfläche -VK), • die entsprechende Anpassung der festgesetzten überbaubaren Grundstücksfläche, • die daraus resultierende notwendige Erhöhung der zulässigen Grundflächenzahl sowie • eine Neufassung der Bepflanzungsregelung bei der Anlage von Stellplätzen. Im Zusammenhang mit der beantragten Erweiterung des Lebensmittel-Marktes soll gleichzeitig im Rahmen der Änderung des Bebauungsplanes eine Berücksichtigung der südlich des Marktes, ebenfalls durch Einzelhandel genutzten Flächen erfolgen. Insgesamt ergibt sich hier – auch unter Berücksichtigung des weiteren Umfeldes des Standortes mit zwei weiteren Lebensmittelmärkten – eine Einzelhandels-Agglomeration, die bauplanungsrechtlich gefasst werden soll. Inhalt des Bebauungsplanes soll die Festsetzung als „Großflächiger Einzelhandel – Lebensmittelund Fachmärkte“ entsprechend § 11 (3) Ziffer 2 BauNVO sein. Mit der Festsetzung der Sondergebiete SO 1-3 kann an dem Standort eine Steuerung der zulässigen Einzelhandelsnutzung innerhalb dieses Teilbereiches des zentralen Versorgungsbereiches der Gemeinde Leopoldshöhe vorgenommen werden. Die Differenzierung in drei Sondergebiete ist dabei erforderlich und sinnvoll, um die maximale Größe einzelner Angebotsformen des großflächigen Einzelhandels bei dem nahversorgungs- und zentrenrelevanten Sortiment zu reglementieren. Mit der Bauleitplanung ergeben sich folgende zukünftig mögliche maximale Verkaufsflächen (VK), die neben der beantragten Erweiterung der VK des Lebensmittelmarktes auch Entwicklungsoptionen für den Gesamtstandort berücksichtigen: Lebensmittelmarkt von rd. 1.000 m² auf 1.300 m² Fachmärkte u.a. von rd. 600 m² auf 700 m² Getränkemarkt von 400 m² auf 500 m² Bauleitplanverfahren Die Änderung des Bebauungsplanes konnte als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a (4) BauGB erfolgen. Die Voraussetzungen für die Anwendung des § 13a BauGB sind gegeben: • Die Planung dient der Innenentwicklung. • Die zulässige Grundfläche nach BauNVO innerhalb des Änderungsgebietes liegt unter 20.000 m² (Hinweis: Änderungsgebietsgröße 1,52 ha). • Es wird durch die Planung keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die der Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. • Mit der Planung ist keine Beeinträchtigung der in § 1 (6) Ziffer 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter (Natura 2000-Gebiete) verbunden. Die für das Bauleitplanverfahren notwendigen Beteiligungsschritte konnten im beschleunigten Verfahren erfolgen. Im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a (2) BauGB gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 (2) und (3) Satz 1 BauGB entsprechend. Die Beteiligung der Öffentlichkeit -Öffenlage- gemäß § 13 (2) Ziffer 2 BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 (2) Ziffer 3 BauGB i.V.m. § 4 (2) BauGB erfolgten auf der Grundlage des § 4a (2) BauGB parallel. Es wird vorgeschlagen, den abwägungsrelevanten Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Nachbarkommunen und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß Abwägungsvorschlag in der Anlage 7 zu folgen bzw. nicht zu folgen. -3- Unter Berücksichtigung der Abwägungsvorschläge kann der das Bauleitplanverfahren abschließende Satzungsbeschluss gefasst werden. Finanzielle Auswirkungen Kosten für die Gemeinde Leopoldshöhe aufgrund der vorgesehenen städtebaulichen Maßnah-men sind nicht gegeben. Die Initiative / der Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes geht von einem Antragsteller aus. Dieser hat sich bereit und in der Lage erklärt, die mit dieser Planung verbundenen Kosten vollständig zu tragen. Die notwendigen Leistungen zur Änderung des Bebauungsplanes werden durch ein vom Antragsteller beauftragtes Stadtplanungsbüro erbracht. Beschlussvorschlag: 1. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die in der Anlage 7 aufgeführten „Vorschläge zur Abwägung“ zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Nachbarkommunen sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange im Rah-men der Beteiligung gem. §§ 2 (2), 3 (2) und 4 (2) BauGB zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 „Zentrum-Ost zu beschließen. 2. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 „Zentrum-Ost“ mit Text und Begründung als SATZUNG nach § 10 (1) BauGB zu beschließen. Schemmel Anlagen Anlage 1 Begründung zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 „Zentrum-Ost (ist ausschließlich im Ratsinformationssystem eingestellt) Anlage 2 Lage des Geltungsbereiches der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 „Zentrum-Ost“ (M. 1: 5.000) Anlage 3 Ausschnitt Bebauungsplan Nr. 06/05 „Zentrum-Ost“ mit Abgrenzung des Geltungsbereiches der 6. Änderung des Bebauungsplanes Anlage 4 Zeichnerische Festsetzungen der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 „Zentrum-Ost“ Anlage 5 Legende zu den zeichnerischen Festsetzungen der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 „Zentrum-Ost“ Anlage 6 3. Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe – Anpassung im Wege der Berichtigung (Sonderbaufläche – Großflächiger Einzelhandel) Anlage 7 Vorschläge zur Abwägung aus der Beteiligung gemäß §§ 2 (2), 3 (2) und 4 (2) BauGB