Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
27 kB
Datum
23.06.2016
Erstellt
25.05.16, 21:17
Aktualisiert
25.05.16, 21:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
63/2016
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB IV Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Herr Raddatz
Telefon:
05208/991-272
Datum:
25. Mai 2016
6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 „Zentrum-Ost“ im beschleunigten Verfahren
hier:
- Beratung und Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit / der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden
und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB
- Satzungsempfehlung an den Rat über die 6. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 06/05 „Zentrum-Ost“
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
09.06.2016
Rat
23.06.2016
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Auf Antrag des Betreibers des im Änderungsgebiet ansässigen Lebensmittel-Marktes soll die
maximal zulässige Verkaufsfläche von derzeit ca. 1.000 m² auf 1.300 m² erhöht werden.
Die Erweiterung des Marktes ist im Norden des Baukörpers vorgesehen. Die vorhandene Stellplatzanlage soll entsprechend in nördliche Richtung auf dem betreffenden Grundstück erweitert
werden.
Die Erweiterung des Lebensmittel-Marktes an der Krentruper Straße dient der langfristigen Absicherung der Nahversorgung in dem Quartier.
Die Verwaltung hat dem Hochbau- und Planungsausschuss empfohlen, dem Antrag zuzustimmen. Aufgrund dieser Zielvorstellungen für den Standort ist der Bebauungsplan zu ändern.
Die angestrebte Bebauungsplanänderung leistet einen Beitrag zur Sicherung und Fortentwicklung
des Nahversorgungszentrums in Leopoldshöhe. Die gewünschte Verkaufsfläche entspricht
der Entwicklung im Lebensmitteleinzelhandel, wie sie auch andere Unternehmen an anderen
Standorten im Gemeindegebiet bereits vollzogen haben.
Mit dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Gemeinde steht die Planungsabsicht im Einklang.
Der Hochbau- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 05.11.2015 dem Antrag zugestimmt und den Aufstellungsbeschluss zur Einleitung des Bauleitplanverfahrens für die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 „Zentrum-Ost“ gefasst.
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Aufgrund dieser Zielvorstellungen für den Standort ist der Bebauungsplan zu ändern.
Wesentlicher Gegenstand der Bauleitplanung ist vor dem beantragten Hintergrund:
• die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit für einen Lebensmittel-Markt (1.300 m²
Verkaufsfläche -VK),
• die entsprechende Anpassung der festgesetzten überbaubaren Grundstücksfläche,
• die daraus resultierende notwendige Erhöhung der zulässigen Grundflächenzahl sowie
• eine Neufassung der Bepflanzungsregelung bei der Anlage von Stellplätzen.
Im Zusammenhang mit der beantragten Erweiterung des Lebensmittel-Marktes soll gleichzeitig im
Rahmen der Änderung des Bebauungsplanes eine Berücksichtigung der südlich des Marktes,
ebenfalls durch Einzelhandel genutzten Flächen erfolgen.
Insgesamt ergibt sich hier – auch unter Berücksichtigung des weiteren Umfeldes des Standortes
mit zwei weiteren Lebensmittelmärkten – eine Einzelhandels-Agglomeration, die bauplanungsrechtlich gefasst werden soll.
Inhalt des Bebauungsplanes soll die Festsetzung als „Großflächiger Einzelhandel – Lebensmittelund Fachmärkte“ entsprechend § 11 (3) Ziffer 2 BauNVO sein.
Mit der Festsetzung der Sondergebiete SO 1-3 kann an dem Standort eine Steuerung der zulässigen Einzelhandelsnutzung innerhalb dieses Teilbereiches des zentralen Versorgungsbereiches
der Gemeinde Leopoldshöhe vorgenommen werden.
Die Differenzierung in drei Sondergebiete ist dabei erforderlich und sinnvoll, um die maximale
Größe einzelner Angebotsformen des großflächigen Einzelhandels bei dem nahversorgungs- und
zentrenrelevanten Sortiment zu reglementieren.
Mit der Bauleitplanung ergeben sich folgende zukünftig mögliche maximale Verkaufsflächen (VK),
die neben der beantragten Erweiterung der VK des Lebensmittelmarktes auch Entwicklungsoptionen für den Gesamtstandort berücksichtigen:
Lebensmittelmarkt
von rd. 1.000 m² auf 1.300 m²
Fachmärkte u.a.
von rd. 600 m² auf 700 m²
Getränkemarkt
von 400 m² auf 500 m²
Bauleitplanverfahren
Die Änderung des Bebauungsplanes konnte als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß
§
13a (4) BauGB erfolgen.
Die Voraussetzungen für die Anwendung des § 13a BauGB sind gegeben:
• Die Planung dient der Innenentwicklung.
• Die zulässige Grundfläche nach BauNVO innerhalb des Änderungsgebietes liegt unter
20.000 m² (Hinweis: Änderungsgebietsgröße 1,52 ha).
• Es wird durch die Planung keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die der Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen.
• Mit der Planung ist keine Beeinträchtigung der in § 1 (6) Ziffer 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter (Natura 2000-Gebiete) verbunden.
Die für das Bauleitplanverfahren notwendigen Beteiligungsschritte konnten im beschleunigten
Verfahren erfolgen. Im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a (2) BauGB gelten die Vorschriften
des vereinfachten Verfahrens nach § 13 (2) und (3) Satz 1 BauGB entsprechend. Die Beteiligung
der Öffentlichkeit -Öffenlage- gemäß § 13 (2) Ziffer 2 BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 (2) Ziffer 3
BauGB i.V.m. § 4 (2) BauGB erfolgten auf der Grundlage des § 4a (2) BauGB parallel.
Es wird vorgeschlagen, den abwägungsrelevanten Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Nachbarkommunen und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß Abwägungsvorschlag in der Anlage 7 zu folgen bzw. nicht zu folgen.
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Unter Berücksichtigung der Abwägungsvorschläge kann der das Bauleitplanverfahren abschließende Satzungsbeschluss gefasst werden.
Finanzielle Auswirkungen
Kosten für die Gemeinde Leopoldshöhe aufgrund der vorgesehenen städtebaulichen Maßnah-men
sind nicht gegeben.
Die Initiative / der Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes geht von einem Antragsteller aus.
Dieser hat sich bereit und in der Lage erklärt, die mit dieser Planung verbundenen Kosten vollständig zu tragen.
Die notwendigen Leistungen zur Änderung des Bebauungsplanes werden durch ein vom Antragsteller beauftragtes Stadtplanungsbüro erbracht.
Beschlussvorschlag:
1. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die in
der Anlage 7 aufgeführten „Vorschläge zur Abwägung“ zu den Stellungnahmen der
Öffentlichkeit, der Nachbarkommunen sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange im Rah-men der Beteiligung gem. §§ 2 (2), 3 (2) und 4 (2) BauGB zur 6. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 06/05 „Zentrum-Ost zu beschließen.
2. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die
6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 „Zentrum-Ost“ mit Text und Begründung als SATZUNG nach § 10 (1) BauGB zu beschließen.
Schemmel
Anlagen
Anlage 1
Begründung zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 „Zentrum-Ost (ist
ausschließlich im Ratsinformationssystem eingestellt)
Anlage 2
Lage des Geltungsbereiches der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05
„Zentrum-Ost“ (M. 1: 5.000)
Anlage 3
Ausschnitt Bebauungsplan Nr. 06/05 „Zentrum-Ost“ mit Abgrenzung des Geltungsbereiches der 6. Änderung des Bebauungsplanes
Anlage 4
Zeichnerische Festsetzungen der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05
„Zentrum-Ost“
Anlage 5
Legende zu den zeichnerischen Festsetzungen der 6. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 06/05 „Zentrum-Ost“
Anlage 6
3. Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe
– Anpassung im Wege der Berichtigung (Sonderbaufläche – Großflächiger Einzelhandel)
Anlage 7
Vorschläge zur Abwägung aus der Beteiligung gemäß §§ 2 (2), 3 (2) und 4 (2) BauGB