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Mitteilungsvorlage (Entwicklung im Bereich der gemeindlichen Grundschulen und in der offenen Ganztagsgrundschule)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
119 kB
Datum
21.02.2017
Erstellt
10.02.17, 13:29
Aktualisiert
10.02.17, 13:29
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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Mitteilungsvorlage - öffentlich Drucksache 11/2017 zur Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur Fachbereich: BM Bürgermeister der Gemeinde Leopoldshöhe Auskunft erteilt: Herr Schemmel Telefon: 05208/991-400 Datum: 10. Februar 2017 Entwicklung im Bereich Ganztagsgrundschule Beratungsfolge Ausschuss für Bildung und Kultur der gemeindlichen Termin 21.02.2017 Grundschulen und in der offenen Bemerkungen Sachdarstellung: 1. Schulanmeldungen zum Schuljahr 2017/2018 Nach Abschluss der diesjährigen Anmeldephase für das Schuljahr 2017/2018 wurden für den Besuch an der - Grundschule Asemissen 41 Kinder und an der - Grundschule Nord 90 Kinder angemeldet. Auf dieser Grundlage könnten zum neuen Schuljahr in Asemissen 2 Klassen gebildet werden (die Schule hat sich konzeptionell auf einen jahrgangsübergreifenden Unterricht in der Eingangsphase festgelegt). An der GS Nord werden 4 Klassen neu gebildet (im Vergleich zum Vorjahr eine zusätzliche Klasse). Über die unterschiedliche Entwicklung an den beiden Grundschulstandorten wurde bereits in zurückliegender Zeit diskutiert. Es bleibt festzustellen, dass die vg. Entwicklung im Vergleich zum Vorjahr unverändert weiter vorangeschritten ist. Zu dieser Entwicklung haben vielfältige Ursachen beigetragen, nicht zuletzt wurde durch den Neubau einer weiteren Grundschule in freier Trägerschaft in Lage / Ehlenbruch, unmittelbar hinter der Gemeindegrenze, ein weiteres (Konkurrenz-)Angebot geschaffen. Für den Schulträger nicht unerheblich ist bei alledem die unterschiedliche Auslastung der räumlichen Ressourcen. Vor dem Hintergrund der zurückgegangenen Schülerzahlen an der Grundschule Asemissen wird dort ein umfassendes und differenziertes Raumangebot oberhalb der einschlägigen Standards vorgehalten. Im Norden sind in Verbindung mit der weiter gestiegenen Nachfrage nach OGS-Plätzen diese Bedingungen so nicht gegeben. -2- 2. Betreuungsangebote an Schulen Für das "Offene Ganztagsschulangebot" und das Betreuungsangebot "8 - 1" wurden folgende Zahlen gemeldet: Grundschule Asemissen: OGS 94 Kinder / "8-1" 46 Kinder Grundschule Nord OGS 161 Kinder / "8-1" 53 Kinder Während aufgrund der besseren räumlichen Ressourcen in Asemissen alle Anmeldungen berücksichtigt werden, können an der Grundschule Nord in den 6 vorhandenen OGS Gruppen nur 154 Kinder betreut werden. Schulleitung, VHS als zuständiger Dienstleister und Schulträger empfehlen unter Berücksichtigung der vg. Anmeldezahlen die Aufnahme der noch nicht berücksichtigten Kinder in eine Warteliste bzw. den Hinweis auf noch vorhandene Ressourcen in Asemissen. 3 Bauliche Maßnahmen Die og. Entwicklung an der Grundschule Nord erfordert weitere bauliche Veränderungen. In diesem Zusammenhang muss kurzfristig für die 4. Eingangsklasse ein weiteres Klassenzimmer zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus sollen die Rahmenbedingungen für das Mittagessen der OGS Kinder in der Mensa optimiert werden. Mit der Schulleitung wurden in diesem Zusammenhang einvernehmlich folgende Baumaßnahmen vereinbart: 1. Auslagerung und Sanierung eines bislang von der FFG genutzten Technikraums im Kellergeschoss. Zukünftige Nutzung dieses Raumes durch die OGS. 2. Möblierung eines bisherigen OGS Raums als Klassenzimmer. 3. Verlagerung eines bisherigen Technikraums der FFG in das Kellergeschoss des alten Aula-Traktes / Zusammenfassung "Darstellen u. Gestalten" und Technik. 4. Herrichtung eines Nebenraums (Verbindungsraum zwischen Mensa und Sporthalle) als zusätzlicher Essensraum für die OGS Kinder. Die Kosten der vg. Baumaßnahmen sollen aus dem Programm "Gute Schule 2020" bestritten werden. Konkrete Summen werden gegenwärtig ermittelt und in der Sitzung entsprechend vorgestellt. 4. Weitere Entwicklung Bei der Betrachtung der weiteren Entwicklung im Grundschulbereich ist einerseits noch einmal auf die besonders prekäre Entwicklung im Vergleich der beiden gemeindlichen Grundschulen hinzuweisen. Darüber hinaus ist im Grundsatz jedoch ein immer deutlicher werdendes "Auseinanderdriften" zwischen Wohnort und Beschulungsort festzustellen. Auch die Grundschule Nord verliert aus ihrem Einzugsbereich Kinder an benachbarte Schulträger, während sie gleichzeitig im Rahmen ihrer Ressourcen (4-zügig) Kinder aus anderen Schuleinzugsbereichen aufnimmt. Die mit dieser unterschiedlichen Entwicklung einhergehenden Flächenbedarfe zeigen auch die engen Grenzen eines weiteren Ausbaus der OGS auf. In diesem Zusammenhang hat sich die Nachfrage nach OGS Plätzen im Zeitraum der letzten 7 Jahre im Verhältnis zur Gesamtzahl der SchülerInnen in Asemissen von 29 % auf 35 % und in Nord von 28 % auf rd. 52 % gesteigert. -3- Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung anderer Schulträger wurde beobachtet, dass bei Aufnahmequoten ab ca. 40 - 50 % häufig noch einmal ein deutlich sprunghaftes Ansteigen der Nachfrage nach OGS Plätzen beobachtet wurde, da am Nachmittag für die "nicht betreuten Kinder" entsprechende Spielpartner nur eingeschränkt zur Verfügung stehen. Ein sogenanntes "additives" Betreuungsangebot mit weitestgehend getrennten Raumressourcen für den (vormittäglichen) Unterricht und die (nachmittägliche) Betreuung der Kinder ist unter Berücksichtigung der eingeschränkten Leistungsfähigkeit des Schulträgers insoweit auch nicht mehr beliebig ausbaubar. Die vom Schulträger initiierte Schulentwicklungsplanung wird in diesem Zusammenhang sicherlich entsprechende Empfehlungen und Hinweise, u.U. auch "best practice Ideen" anderer Schulträger zutage fördern. Zusammenfassend sehen sich Schulträger und Schulen gemeinsam verpflichtet, auch vor dem Hintergrund zunehmender Konkurrenz, das örtliche Schulangebot weiter zu qualifizieren und auf die örtlichen Bedarfe der Familien auszurichten. Die Schulen sind dabei auch ein wichtiger Standortfaktor („Gute Bildung vor Ort“). Die Qualität dieses Bildungsangebots wird zukünftig vermutlich noch deutlicher die Bereitschaft junger Familien bestimmen, sich am Ort anzusiedeln bzw. dort zu verbleiben. An den unterschiedlichen Zuständigkeiten (äußere und innere schul. Angelegenheiten) darf ein notwendiger Entwicklungsprozess nicht scheitern. Schemmel