Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
119 kB
Datum
21.02.2017
Erstellt
10.02.17, 13:29
Aktualisiert
10.02.17, 13:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Mitteilungsvorlage
- öffentlich Drucksache
11/2017
zur Sitzung
des Ausschusses für Bildung und Kultur
Fachbereich:
BM Bürgermeister
der Gemeinde Leopoldshöhe
Auskunft erteilt:
Herr Schemmel
Telefon:
05208/991-400
Datum:
10. Februar 2017
Entwicklung im Bereich
Ganztagsgrundschule
Beratungsfolge
Ausschuss für Bildung und Kultur
der
gemeindlichen
Termin
21.02.2017
Grundschulen
und
in
der
offenen
Bemerkungen
Sachdarstellung:
1. Schulanmeldungen zum Schuljahr 2017/2018
Nach Abschluss der diesjährigen Anmeldephase für das Schuljahr 2017/2018 wurden für den Besuch an
der
- Grundschule Asemissen 41 Kinder und an der
- Grundschule Nord 90 Kinder
angemeldet.
Auf dieser Grundlage könnten zum neuen Schuljahr in Asemissen 2 Klassen gebildet werden (die Schule
hat sich konzeptionell auf einen jahrgangsübergreifenden Unterricht in der Eingangsphase festgelegt). An
der GS Nord werden 4 Klassen neu gebildet (im Vergleich zum Vorjahr eine zusätzliche Klasse).
Über die unterschiedliche Entwicklung an den beiden Grundschulstandorten wurde bereits in
zurückliegender Zeit diskutiert. Es bleibt festzustellen, dass die vg. Entwicklung im Vergleich zum Vorjahr
unverändert weiter vorangeschritten ist.
Zu dieser Entwicklung haben vielfältige Ursachen beigetragen, nicht zuletzt wurde durch den Neubau einer
weiteren Grundschule in freier Trägerschaft in Lage / Ehlenbruch, unmittelbar hinter der Gemeindegrenze,
ein weiteres (Konkurrenz-)Angebot geschaffen.
Für den Schulträger nicht unerheblich ist bei alledem die unterschiedliche Auslastung der räumlichen
Ressourcen. Vor dem Hintergrund der zurückgegangenen Schülerzahlen an der Grundschule Asemissen
wird dort ein umfassendes und differenziertes Raumangebot oberhalb der einschlägigen Standards
vorgehalten. Im Norden sind in Verbindung mit der weiter gestiegenen Nachfrage nach OGS-Plätzen diese
Bedingungen so nicht gegeben.
-2-
2. Betreuungsangebote an Schulen
Für das "Offene Ganztagsschulangebot" und das Betreuungsangebot "8 - 1" wurden folgende Zahlen
gemeldet:
Grundschule Asemissen:
OGS 94 Kinder / "8-1" 46 Kinder
Grundschule Nord
OGS 161 Kinder / "8-1" 53 Kinder
Während aufgrund der besseren räumlichen Ressourcen in Asemissen alle Anmeldungen berücksichtigt
werden, können an der Grundschule Nord in den 6 vorhandenen OGS Gruppen nur 154 Kinder betreut
werden.
Schulleitung, VHS als zuständiger Dienstleister und Schulträger empfehlen unter Berücksichtigung der vg.
Anmeldezahlen die Aufnahme der noch nicht berücksichtigten Kinder in eine Warteliste bzw. den Hinweis
auf noch vorhandene Ressourcen in Asemissen.
3 Bauliche Maßnahmen
Die og. Entwicklung an der Grundschule Nord erfordert weitere bauliche Veränderungen.
In diesem Zusammenhang muss kurzfristig für die 4. Eingangsklasse ein weiteres Klassenzimmer zur
Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus sollen die Rahmenbedingungen für das Mittagessen der OGS
Kinder in der Mensa optimiert werden.
Mit der Schulleitung wurden in diesem Zusammenhang einvernehmlich folgende Baumaßnahmen
vereinbart:
1. Auslagerung und Sanierung eines bislang von der FFG genutzten Technikraums im
Kellergeschoss. Zukünftige Nutzung dieses Raumes durch die OGS.
2. Möblierung eines bisherigen OGS Raums als Klassenzimmer.
3. Verlagerung eines bisherigen Technikraums der FFG in das Kellergeschoss des alten Aula-Traktes
/ Zusammenfassung "Darstellen u. Gestalten" und Technik.
4. Herrichtung eines Nebenraums (Verbindungsraum zwischen Mensa und Sporthalle) als
zusätzlicher Essensraum für die OGS Kinder.
Die Kosten der vg. Baumaßnahmen sollen aus dem Programm "Gute Schule 2020" bestritten werden.
Konkrete Summen werden gegenwärtig ermittelt und in der Sitzung entsprechend vorgestellt.
4. Weitere Entwicklung
Bei der Betrachtung der weiteren Entwicklung im Grundschulbereich ist einerseits noch einmal auf die
besonders prekäre Entwicklung im Vergleich der beiden gemeindlichen Grundschulen hinzuweisen.
Darüber hinaus ist im Grundsatz jedoch ein immer deutlicher werdendes "Auseinanderdriften" zwischen
Wohnort und Beschulungsort festzustellen. Auch die Grundschule Nord verliert aus ihrem Einzugsbereich
Kinder an benachbarte Schulträger, während sie gleichzeitig im Rahmen ihrer Ressourcen (4-zügig) Kinder
aus anderen Schuleinzugsbereichen aufnimmt.
Die mit dieser unterschiedlichen Entwicklung einhergehenden Flächenbedarfe zeigen auch die engen
Grenzen eines weiteren Ausbaus der OGS auf.
In diesem Zusammenhang hat sich die Nachfrage nach OGS Plätzen im Zeitraum der letzten 7 Jahre im
Verhältnis zur Gesamtzahl der SchülerInnen in Asemissen von 29 % auf 35 % und in Nord von 28 % auf
rd. 52 % gesteigert.
-3-
Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung anderer Schulträger wurde beobachtet, dass bei
Aufnahmequoten ab ca. 40 - 50 % häufig noch einmal ein deutlich sprunghaftes Ansteigen der Nachfrage
nach OGS Plätzen beobachtet wurde, da am Nachmittag für die "nicht betreuten Kinder" entsprechende
Spielpartner nur eingeschränkt zur Verfügung stehen.
Ein sogenanntes "additives" Betreuungsangebot mit weitestgehend getrennten Raumressourcen für den
(vormittäglichen) Unterricht und die (nachmittägliche) Betreuung der Kinder ist unter Berücksichtigung der
eingeschränkten Leistungsfähigkeit des Schulträgers insoweit auch nicht mehr beliebig ausbaubar. Die
vom Schulträger initiierte Schulentwicklungsplanung wird in diesem Zusammenhang sicherlich
entsprechende Empfehlungen und Hinweise, u.U. auch "best practice Ideen" anderer Schulträger zutage
fördern.
Zusammenfassend sehen sich Schulträger und Schulen gemeinsam verpflichtet, auch vor dem Hintergrund
zunehmender Konkurrenz, das örtliche Schulangebot weiter zu qualifizieren und auf die örtlichen Bedarfe
der Familien auszurichten. Die Schulen sind dabei auch ein wichtiger Standortfaktor („Gute Bildung vor
Ort“). Die Qualität dieses Bildungsangebots wird zukünftig vermutlich noch deutlicher die Bereitschaft
junger Familien bestimmen, sich am Ort anzusiedeln bzw. dort zu verbleiben.
An den unterschiedlichen Zuständigkeiten (äußere und innere schul. Angelegenheiten) darf ein
notwendiger Entwicklungsprozess nicht scheitern.
Schemmel