Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
690 kB
Datum
08.09.2016
Erstellt
29.08.16, 11:14
Aktualisiert
29.08.16, 13:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
95/2016
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB IV Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Knipping
Telefon:
05208/991-278
Datum:
23. August 2016
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt A) im
Ortsteil Leopoldshöhe im Bereich der Schötmarschen Straße
Antragsteller: ███████████████████████████████████████████
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
08.09.2016
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Der Antragsteller beantragt die Änderung des o.g. Bebauungsplanes, damit anstelle des bestehenden
Gebäudekomplexes 4 Einfamilienhäuser errichtet werden können.
Abb 1
Abb 2 Übersicht rechtskräftiger B-Plan / Standort
Sachverhalt:
Das Grundstück ist mit einem älteren Gebäudekomplex bebaut. Diesen beabsichtigt der Eigentümer
abzureißen. Bei entsprechender Änderung des B-Planes könnten hier 4 Bauplätze für Einfamilienhäuser auf
dem Grundstück des Antragstellers entstehen. Hierfür ist die überbaubare Fläche zu vergrößern und die
Schaffung einer Zuwegung nötig.
Nach Rücksprachen mit der Verwaltung hat der Antragsteller Kontakt mit den östlich und westlich
angrenzenden Nachbarn aufgenommen, um das Interesse an einer Nachverdichtung zu erfragen. Beide
-2-
Nachbarn an der Schötmarschen Straße sind aufgeschlossen gegenüber einer baurechtlichen Optimierung
ihrer Grundstücke. Der westliche Nachbar kann durch eine gemeinschaftliche Zuwegung mit den 4
Neubauten eine Verbesserung der Erschließungsfunktion seines bisher bestehenden Baufensters in der 2.
Reihe sowie eine großzügigere Baufläche erreichen. Der östliche Nachbar könnte ebenfalls durch
Erweiterung des jetzigen Baufensters eine bessere Ausnutzung des Grundstückes erzielen.
Abb 3: rechtskräftiger B-Plan
Abb 4: angestrebte Änderung
Verwaltungsseitig wird ein Verfahren zur Änderung des B-Planes befürwortet, denn sie stellt eine
angemessene Nachverdichtung dar. Die technische Ver- und Entsorgung sowie die verkehrliche
Erschließung ist möglich, jedoch teilweise privatrechtlich zu organisieren.
Soweit größere zusammenhängende Bauflächen ausgewiesen werden, sind Details wie z.B. die Anzahl der
Wohneinheiten pro Gebäude im Verfahren zu klären.
Die angestrebte Bebauung führt nicht zu einer Beeinträchtigung der Nachbargrundstücke.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten für die Gemeinde Leopoldshöhe aufgrund der vorgesehenen städtebaulichen Maßnahmen sind nicht
gegeben.
Der Antragsteller hat sich bereit und in der Lage erklärt, die mit dieser Planung verbundenen Kosten
vollständig zu tragen.
Die notwendigen Leistungen zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 (Blatt A) werden durch ein vom
Antragsteller beauftragtes Stadtplanungsbüro erbracht.
Beschlussvorschlag:
Der Hochbau- und Planungsausschuss stimmt dem Antrag auf Einleitung des Verfahrens zur Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt A) zu und beauftragt die Verwaltung mit der
Durchführung des Verfahrens.
Schemmel
Anlage:
Schreiben des Antragstellers