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Beschlussvorlage (Konzept)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
612 kB
Datum
23.02.2017
Erstellt
10.02.17, 13:29
Aktualisiert
10.02.17, 13:29

Inhalt der Datei

„Gute Schule 2020“ Konzept für die Jahre 2017 bis 2020 zum Haushalts-/Wirtschaftsplanjahr 2017 1 Inhalt A) Einleitung ......................................................................................................................................... 3 Rechtliche Grundlagen ........................................................................................................................ 3 Haushaltsrahmen ................................................................................................................................ 3 Verfahren............................................................................................................................................. 4 Hinweise und Verweise ....................................................................................................................... 4 B) Konzept über die Verwendung ........................................................................................................ 5 Einleitung ............................................................................................................................................. 5 Verwendung – Allgemein .................................................................................................................... 5 Verwendung für die Jahre 2017 bis 2020 ............................................................................................ 6 Beschluss ............................................................................................................................................. 9 C) Breitbandzugang und Digitalisierung an Schulen .......................................................................... 10 Einleitung ........................................................................................................................................... 10 Analyse .............................................................................................................................................. 10 Schlussfolgerung................................................................................................................................ 10 Kenntnisnahme ................................................................................................................................. 10 Gemeinde Leopoldshöhe – Der Bürgermeister Fachbereich II Finanzen Aufgestellt: Uwe Aust (u.aust@leopoldshoehe.de; 05208/991-200) Status: Entwurf zur Vorlage DS 17/2017 Stand: 09.02.2017 2 A) Einleitung Rechtliche Grundlagen Das Land Nordrhein-Westfalen stellt mit dem Gesetz zur Stärkung der Schulinfrastruktur in NordrheinWestfalen (Gute Schule 2020) im Zusammenwirken mit der NRW.Bank Mittel für Maßnahmen zur Verfügung. Es handelt sich um Schuldendiensthilfen, deren Tilgung und Zinsaufwendungen vollständig vom Land getragen werden. Hiermit sollen die Kommunen entlastet werden. § 1 des Gesetzes beschreibt die Maßnahmen, die mit der Gewährung der Schuldendiensthilfen finanziert werden können: Sanierung, Modernisierung und Ausbau der baulichen und digitalen kommunalen Schulinfrastruktur. Der Rat hat ein Konzept über die Maßnahmen zu beschließen. Die Höhe der Schuldendiensthilfen bzw. das Gesamtkreditkontingent legt (§ 2) fest. Die Gemeinde bekommt für die Jahre 2017 bis 2020 insgesamt 921.249 €, jeweils gerundet 230.312 € pro Jahr. Rechtlich unselbständige Eigenbetriebe können ebenfalls einen Antrag stellen, allerdings wird die Gemeinde Vertragspartnerin.1 Über die haushaltswirtschaftliche Abwicklung hat das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen einen Runderlass veröffentlicht.2 Haushaltsrahmen Die Gemeinde Leopoldshöhe ist Schulträgerin der Grundschule Nord, der Grundschule Asemissen sowie der Felix-Fechenbach-Gesamtschule. Für die drei Schulen werden durch die KGL umfangreiche Gebäude, Einrichtungen sowie durch die Gemeinde die notwendige Betriebs- und Geschäftsausstattung zur Verfügung gestellt. Für die Bereitstellung der Schulinfrastruktur bringt die KGL jedes Jahr erhebliche Mittel auf. Zum einen werden die Schulgebäude unterhalten und instandgesetzt, wobei insbesondere versucht wird, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel einen Unterhaltungsstau zu vermeiden. Darüber hinaus werden in einem erheblichen Umfang Investitionen vorgenommen, um die notwendigen Einrichtungen zur Verfügung zu stellen. Die Kunst ist es, zwischen nachvollziehbaren Anforderungen und Wünschen auf der einen Seite und die Finanzierbarkeit auf der anderen Seite einen angemessenen Ausgleich zu finden, mit denen alle beteiligten Akteure zufrieden sein können. Die Gemeinde Leopoldshöhe ist sich ihrer Verantwortung für ihre Schulen bewusst und kommt dieser Verantwortung mit den in den Wirtschaftsplänen der KGL berücksichtigten Maßnahmen nach. Jedes Bauprogramm und alle Unterhaltungs- bzw. Instandhaltungsmaßnahmen müssen sich nach dem aktuellen Bedarf und der Realisierbarkeit orientieren. Hier sind intelligente Raumprogramme, die Einbeziehung von schulischen Abläufen und auch interschulische Abstimmungen einzubeziehen, um die verfügbaren Mittel bestmöglich verwenden zu können. 1 Ziffer 7 FAQ (30.01.2017). Diese Regelung gilt auch für die rechtlich unselbständige eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Kommunales Gebäudemanagement Leopoldshöhe“ (KGL). 2 Runderlass vom 16.12.2016, Aktenzeichen 34-46.11. 3 Verfahren Das Konzept ist auf Basis der Daten des Wirtschaftsplanes der KGL für das Wirtschaftsjahr 2017 sowie der Finanzplanungsjahre 2018 bis 2020 aufgestellt worden.3 Beteiligt sind die in der Verwaltung zuständigen Stellen, insbesondere die KGL und für Schulangelegenheiten sowie Finanzen beteiligten Fachbereiche. Die Schulen sind im Vorfeld mit einbezogen und informiert worden. Die politische Beratung erfolgt am 21.02.2017 im Ausschuss für Bildung und Kultur, 23.02.2017 im Betriebsausschuss Immobilien- und Gebäudemanagement (hinsichtlich des Wirtschaftsplanentwurfes, vorbehaltlich des Beschlusses durch den Rat) sowie am 23.03.2017 im Rat (Beschluss zu B und Kenntnisnahme zu C). Hinweise und Verweise Auf das Gesetz sowie die Informationen der NRW.Bank wird an dieser Stelle hingewiesen. Die NRW.Bank und die Landesregierung haben unter anderem auch häufig gestellte Fragen zusammengestellt (FAQ), auf die unter anderem hier Bezug genommen wird. Grundlegende Informationen können über folgenden Link abgerufen werden: https://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/NRWBANKGute-Schule2020/15839/nrwbankproduktdetail.html 3 Grundlage ist der am 26.01.2017 eingebrachte Entwurf des Wirtschaftsplans. 4 B) Konzept über die Verwendung Einleitung Das vom Rat zu beschließende Konzept wird aus den Maßnahmen abgeleitet, die für die drei Schulen in den Jahren 2017 bis 2020 vorgesehen sind. Wichtig hierbei ist es, dass die Zuordnung des Programmes „Gute Schule 2020“ zu bestimmten Maßnahmen nicht gleichzeitig bedeutet, dass die betroffenen Schulen bevorzugt oder andere Schulen „zu kurz“ kommen. Aus den Wirtschaftsplänen kann abgelesen werden, dass alle notwendigen Maßnahmen auch veranschlagt werden (siehe „Haushaltsrahmen“). Verwendung – Allgemein § 1 beschreibt die in Frage kommenden Maßnahmen. Dabei ist es nicht erforderlich, dass es sich um zusätzliche Maßnahmen handelt. Ebenfalls können begonnenen und jahresübergreifende Projekte einbezogen werden. Was förderfähig ist und welche Maßnahmen nicht gefördert werden, kann dem Merkblatt der NRW.Bank entnommen werden, aus dem folgender Auszug4 abgedruckt wird: 4 Fassung 1/2017. 5 Neben neu geplanten Investitionsmaßnahmen können ausdrücklich auch Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen einbezogen werden.5 Ebenso sind bestehende Maßnahmen förderfähig, wenn die zu finanzierenden Aufwendungen nach Programmstart entstanden sind (z. B. in Bauabschnitten/Teilabschnitten veranschlagte Maßnahmen).6 Der o. g. Runderlass regelt die haushaltsmäßige Abwicklung, u. a. auch die Möglichkeit, einen Ertrag für die Aufwendungen aus Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen buchen zu können. Da die in den Wirtschaftsplänen vorgesehenen Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen Aufwand darstellen, die letztendlich durch die Gemeinde auszugleichen sind, entlastet die Möglichkeit der Ertragsbuchung die KGL und damit die Gemeinde. Diese Entlastung ist so weit wie möglich zu nutzen, um den Handlungsspielraum der Gemeinde zu stärken. Eine Zuordnung solcher Maßnahmen bedeutet nicht, dass den Schulen Mittel vorenthalten werden. Im Gegenteil verschafft das Programm der Gemeinde die Spielräume, in Zukunft die bestmögliche Infrastruktur im Rahmen der Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen. Verwendung für die Jahre 2017 bis 2020 In dem Konzept werden Maßnahmen aufgeführt, für die die Schuldendiensthilfen in Anspruch genommen werden. Eine Zuordnung führt nicht zu Kürzungen oder Benachteiligungen bei anderen Einrichtungen; die Veranschlagung der notwendigen Sanierungs-, Modernisierungs- sowie Investitionsmaßnahmen erfolgt weiterhin nach den Notwendigkeiten im Rahmen der Haushaltsmittel. Die Zuordnung erfolgt vor allen Dingen, um eine gesamtgemeindliche optimierte Nutzung der Mittel zu erreichen. In der Maßnahmenliste werden verschiedene Maßnahmen aufgeführt und beschrieben, die grundsätzlich förderfähig sind. Soweit sich Maßnahmen verschieben oder über Dringlichkeit im Laufe des Planungszeitraumes hinzukommen, behält sich der Rat vor, das Konzept anzupassen und beauftragt die Verwaltung, mit der NRW.Bank eine Anpassung des Konzeptes zu erreichen. Die Verwendung der jährlichen Kontingente kann im Rahmen der Planaufstellung angepasst werden; es bestehen keine Formvorschriften.7 5 Ziffer 11 S. 2 f FAQ (30.01.2017): „Aufwendungen für unterlassene Instandhaltungsmaßnahmen sind ebenfalls aus dem Programm förderfähig. Die Rückstellungen für diese Maßnahmen müssen im Gegenzug aufgelöst werden.“ Siehe auch Ziffer 12 FAQ (30.01.2017). 6 Ziffer 11 S. 1 FAQ (30.01.2017). 7 Ziffer 24 FAQ (30.01.2017). 6 Aus der Reihenfolge ergibt sich die Zuordnung, wobei bei Verschiebungen (z. B. witterungsbedingt) oder eine nicht volle Inanspruchnahme der veranschlagten Mittel die nächstfolgende Maßnahme8 nachrückt: Jahr 2017 Schule GS Nord GS Asemissen FFG GS Nord + FFG GS Nord Maßnahme und Beschreibung Erfolgsplan: Erneuerung des Fußbodens im OGS-Bereich (3. Trakt): Der Fußboden ist abgängig aufgrund Risse und losen Teilen nach 30 Jahren. Unfallgefahr. Erfolgsplan: Einbau einer Glastrennwand (Schallschutz) im Souterrain der OGS: Einbau einer Glastrennwand oder Trockenbauwand (Schallschutz) im Souterrain der OGS, um einen Spielbereich vom Lernbereich/Hausaufgabenbetreuung abzutrennen. Erfolgsplan: Sanierungsarbeiten Flurbereich Eingang D: Im Flurbereich des Eingangs D sind mehrere Risse und der Putz platzt von den Wänden ab. Die Ursache ist herauszufinden und anschließend dementsprechend zu sanieren. Vermögensplan: Erneuerung der Entfeuchtungsanlage im Schwimmbad: Die Entfeuchtungsanlage des Schwimmbades ist in die Jahre gekommen und erbringt nicht mehr die erforderliche Leistung. Erfolgsplan: Erneuerung des Bodenbelages im Sekretariat und im Schulleiterbüro: Der jetzige Bodenbelag im Sekretariat (Teppich) soll durch einen Vinyl-Belag ersetzt werden, gleiches gilt für den Belag im Büro des Schulleiters. Erfolgsplan: Erweiterung der Mensaküche im Schulzentrum, hier: notwendige bauliche Umbaumaßnahmen: Eine bauliche Erweiterung der Mensaküche (inkl. Geräten) ist auf Grund der gestiegenen Anzahl der ausgegebenen Mahlzeiten unabdingbar. Vermögensplan: Erweiterung der Mensaküche im Schulzentrum, hier: Geräte. Vermögensplan: Energetische Sanierungsmaßnahmen (Pultdächer der Flure in den Klassentrakten einschließlich Oberlichtfenster (dringend sanierungsbedürftig), Erneuerung der Eingangstüren, Erneuerung der Fenster im Obergeschoss sowie der Beleuchtung im Lehrerflur, Überarbeitung der Akustik in der Pausenhalle); hier: 2. Teilbetrag (von 4): Die Dachhaut der Pultdächer ist altersbedingt an der Verschleißgrenze. Ebenso sind die Eingangstüren und Fenster, welche teilweise nicht mehr dicht schließen und 8 Betrag 5.000 € 7.000 € 15.000 € 30.000 € 15.000 € 60.000 € 90.000 € 80.000 € Im Wirtschaftsplan 2017 sind sämtliche Instandhaltungsmaßnehmen des Erfolgsplanes sowie Investitionen des Vermögensplans dargestellt. Die Vorgehensweise ist laut telefonischer Rückmeldung der NRW.Bank vom 27.12.2016 möglich. Vgl. auch Ziffer 27 FAQ (30.01.2017). 7 Jahr Schule FFG 2017 2018 Summe GS Nord GS Asemissen FFG 9 Maßnahme und Beschreibung Betrag die sichere Funktion nicht mehr gewährleisten, sanierungsbedürftig. Die Beleuchtung im Lehrerflur bedarf einer Überarbeitung, da das vorhandene Licht für das Lesen und Schreiben nicht ausreichend ist. Vermögensplan: Erweiterungsbau, Gesamtkosten 2 Mio. €, 990.000 € hier 3. Teilbetrag (Ausführungskosten); (2015: 10 T €, 2016: 1 Mio. €): Auf Grund des Platzbedarfes der Gesamtschule entsteht ein Erweiterungsbau mit sieben Klassenzimmern und einem Aufenthaltsraum. Das Gebäude soll hauptsächlich von der Oberstufe genutzt werden. Vermögensplan: Aulatrakt der FFG, energetische 170.000 € Sanierungsmaßnahmen (Dacherneuerung einschließlich Dämmung und Umbau der Entwässerung, Erneuerung von 3 Fensteranlagen einschließlich Sonnenschutz, Erneuerung der Decke im Probebühnenbereich; Gesamtkosten 200 T€, 2016: 30 T€): Die alten und glatten Holzdecken in der Pausenhalle, Fluren und Klassen sind aus Lärm- und Gesundheitsgründen dringend zu erneuern und durch Akustikdecken auszutauschen. Vermögensplan: Energetische Sanierungsmaßnahmen 2.000.000 € (Fassade, Fenster, Dach, Innenausbau, Brandschutz etc.); Gesamtbetrag 4,64 Mio. €, Zeitraum 2015 – 2018, hier: 3. Teilbetrag (2015: 130 T€, 2016: 510 T€, 2018: 2 Mio. €): Das Bestandsgebäude der Gesamtschule erhält eine energetische Sanierung. In dem Zuge wird die Fassade (inkl. Fenster) und das Dach erneuert. Brandschutzmaßnahmen sind ebenfalls Teil der Sanierung. Alle möglichen Maßnahmen >230.312 € Erfolgsplan: Überdachung eines Teiles des Pausenhofes 30.000 € Erfolgsplan: Erneuerung des Fußbodens im 1. Klassentrakt 10.000 € (Platten sind lose, Asbestgefahr) Vermögensplan: Energetische Sanierungsmaßnahmen 65.000 € (Fortführung der Dachflächensanierung (Schwimmbad, Pausenhalle und Flur zum Schwimmbad) sowie Erneuerung der Fensterfronten der Pausenhalle, 3. Teilbetrag von 4 Sanierung des Schwimmbades9 (technische Anlage), 1. 125.000 € Teilbetrag von 2 Erfolgsplan: Erneuerung des Fußbodens in den 15.000 € Klassenräumen, 1. Teilbetrag Vermögensplan: Energetische Sanierungsmaßnahmen 600.000 € (Dämmung der Außenwände und Austausch der Fenster), 1. Teilbetrag von 3  OGS, Forum, Schwimmbad Erfolgsplan: Aulatrakt Erneuerung der Flurdecken, 1. 8.000 € Teilbetrag von 2 FAQ Ziffer 14 (30.01.2017): Es handelt sich um ein Lehrschwimmbecken der Schule auf dem Schulgelände. 8 Jahr 2018 2019 Schule Summe GS Nord GS Asemissen FFG 2019 2020 Summe GS Asemissen GS Nord 2020 Summe Maßnahme und Beschreibung Betrag Vermögensplan: Energetische Sanierungsmaßnahmen 2.000.000 € (Fassade, Fenster, Dach, Innenausbau, Brandschutz etc.), 4. Teilbetrag von 4 Alle möglichen Maßnahmen >230.312 € Erfolgsplan: Einbau von Akustikdecken in Klassenräumen 60.000 € und Fluren Vermögensplan: Energetische Sanierungsmaßnahmen 65.000 € (Fortführung der Dachflächensanierung (Schwimmbad, Pausenhalle und Flur zum Schwimmbad) sowie Erneuerung der Fensterfronten der Pausenhalle, 4. Teilbetrag von 4 Sanierung des Schwimmbades (technische Anlage), 2. 125.000 € Teilbetrag von 2 Erfolgsplan: Erneuerung des Fußbodens in den 15.000 € Klassenräumen, 2. Teilbetrag von 2 Vermögensplan: Energetische Sanierungsmaßnahmen 550.000 € (Dämmung der Außenwände und Austausche der Fenster), 2. Teilbetrag von 3  Klassentrakt Erfolgsplan: Sanierung von Klassenräumen und 50.000 € Treppenhäusern Erfolgsplan: Aulatrakt Erneuerung von Flurdecken, 2. 8.000 € Teilbetrag von 2 Alle möglichen Maßnahmen >230.312 € Vermögensplan: Energetische Sanierungsmaßnahmen 550.000 € (Dämmung der Außenwände und Austausche der Fenster), 3. Teilbetrag von 3  Klassentrakt Vermögensplan: Hauptgebäude Dach Gefälldämmung, 350.000 € Fassadendämmung und Erneuerung der Fensterfronten Alle möglichen Maßnahmen >230.312 € In der Aufstellung sind folgende Maßnahmen noch nicht enthalten, die im Rahmen der Planberatungen ggf. noch aufgenommen werden; hier sind verwaltungsseitig noch Ermittlungen (Kosten etc.) sowie Abstimmungen erforderlich:   Kosten für eine externe Schul-Raum-Planung10, Umbaumaßnahmen in der Grundschule Nord (OGS/Klassenraum/Werkraum). Beschluss Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt das Konzept über die Verwendung im Rahmen des Programmes „Gute Schule 2020“. Die Mittel sind in den Plänen entsprechend einzuplanen und gegenüber der NRW.Bank zu beantragen. 10 Ziffer 15 FAQ (30.01.2017): Diese Kosten sind förderfähig, wenn sie für die spätere Umsetzung der Sanierungs- bzw. Modernisierungsmaßnahmen notwendig sind. 9 C) Breitbandzugang und Digitalisierung an Schulen Einleitung Dem Rat ist ein Konzept zur Kenntnis zu geben, in dem die Möglichkeiten des Breitbandzuganges dargestellt werden. Dabei sind im Rahmen „Gute Schule 2020“ zunächst einmal Maßnahmen förderfähig, um einen Zugang an die Breitbandversorgung zu ermöglichen (von der Grundstücksgrenze zum Gebäude). Die Verlegung von Einrichtungen zur Breitbandversorgung in die Straße wird nicht gefördert. Weiterhin sind Maßnahmen zur Vernetzung innerhalb der Schule sowie Richtfunkanlagen, die ausschließlich für die geförderte Schule genutzt werden, förderfähig.11 Investitionsgüter, die über geringwertige Wirtschaftsgüter hinausgehen, sind nur förderfähig, wenn sie die Umsetzung der Digitalisierungskonzeption der Schule unterstützen.12 Analyse Die Grundschulen Asemissen und Nord sowie die Felix-Fechenbach-Schule liegen an Straßen, in denen die Infrastruktur für einen Breitbandzugang nicht vorhanden ist. Ein Anschluss an das Breitband ist aktuell somit nicht möglich. Vor diesem Hintergrund sind Maßnahmen zur schulinternen Vernetzung nur in Erwägung zu ziehen, wenn sie auch ohne den Anschluss an die Breitbandversorgung sinnvoll sind. In diesem Zusammenhang sind die schulinternen IT-Konzepte zu berücksichtigen, um eine bedarfs-, nutzungsgerechte sowie zukunftssichere Infrastruktur zu ermöglichen.13 Schlussfolgerung Sollte ein späterer Ausbau der Breitbandinfrastruktur erfolgen, können Konzepte zum Anschluss der Schulen an die Breitbandversorgung im Zusammenhang mit IT-Konzepten der Schulen erstellt werden.14 Die Bereitstellung von Haushaltsmitteln für notwendige Maßnahmen des Schulträgers Gemeinde Leopoldshöhe ist dann zu gegebener Zeit zu prüfen. Kenntnisnahme Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe nimmt den Sachstand zum Breitbandzugang und zur Digitalisierung an Schulen zur Kenntnis. 11 Ziffer 18 FAQ (30.01.2017). Ziffern 17, 20 FAQ (30.01.2017). Geringfügige Wirtschaftsgüter sind Wirtschaftsgüter unter 410,00 € netto (487,90 € brutto). Hochwertige Gegenstände, wie z. B. sogenannte White-Boards sind demnach grundsätzlich förderfähig. 13 Ziffer 17 FAQ (30.01.2017). Die Maßnahmen sollen ein Digitalisierungskonzept der Schulen unterstützen. 14 Das Lernen mit digitalen Medien soll schrittweise in Lehr- und Bildungspläne einfließen. Die notwendigen Medienkonzepte sollen für Grundschulen bis Schuljahresende 2018/2019 und für weiterführende Schulen bis Schuljahresende 2019/2020 vorliegen. 12 10