Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage Abwasserwerk (Neufassung der Abwasserbeseitigungssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
195 kB
Datum
15.12.2016
Erstellt
18.11.16, 12:34
Aktualisiert
18.11.16, 12:34
Beschlussvorlage Abwasserwerk (Neufassung der Abwasserbeseitigungssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe) Beschlussvorlage Abwasserwerk (Neufassung der Abwasserbeseitigungssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe)

öffnen download melden Dateigröße: 195 kB

Inhalt der Datei

Abwasserwerk Leopoldshöhe Die Betriebsleitung Beschlussvorlage - öffentlich Drucksache 148/2016 zur Sitzung des Betriebsausschusses Wasser/Abwasser Fachbereich: der Gemeinde Leopoldshöhe FB V Gemeindebetriebe Auskunft erteilt: Herr Friedrich Telefon: 05208/991-268 Datum: 18. November 2016 Neufassung der Abwasserbeseitigungssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe Beratungsfolge Betriebsausschuss Wasser/Abwasser Rat Termin 28.11.2016 Bemerkungen 15.12.2016 Sachdarstellung: Bedingt durch die Änderungen des Landeswassergesetzes NRW sowie anderer Rechtsvorschriften wird vom Städte- und Gemeindebund empfohlen, die kommunales Satzungen der neuen Mustersatzung anzupassen, wobei individuelle Regelungen weiterhin möglich sind. Aus Gründen der Rechtssicherheit empfiehlt es sich natürlich, nahe an der Mustersatzung zu bleiben. Nachfolgend werden die Änderungen (mit Ausnahme der redaktionellen) kurz erläutert: § 1 Abs. 2 § 2 Nr. 7 b § 7 Abs. 2 Nr.11 und § 7 Abs. 7 § 7 Abs. 8 § 8 Abs. 2 § 8 Abs. 3 § 12 (Abs. 2+3) § 13 Abs. 1 § 13 Abs. 2 § 13 Abs. 3 Neuaufnahme von Straßengräben etc., sofern diese gewidmet sind. Der Gebäudebegriff wird erweitert, um z.B. auch Flächen zu erfassen. Zudem wird der „Schachtbegriff“ konkretisiert. Neben Drainagewasser etc. wird auch wild abfließendes Wasser ausdrücklich erwähnt. Neu eingefügt wird die Klarstellung, dass kein Anspruch darauf besteht, Stoffe die nicht Abwasser sind (z.B. Drainagen), in die Kanalisation einleiten zu dürfen. Die Vorbehandlungspflicht für (z.B. von Straßen) verschmutztes Regenwasser wird konkretisiert. Die Siebung von Schlachtabfällen sind hier derzeit kein Thema, für alle Eventualitäten sollte die Passage aber mit aufgenommen werden. In der Mustersatzung werden Wartungsverträge für Druckentwässerungspumpen gefordert. Zwecks Kostenreduzierung sollen diese Absätze nicht übernommen werden. Im Trennsystem werden nun auch getrennte Schächte verlangt. Die bisherige Regelung, dass der Eigentümer zusätzliche Grundstücksanschlüsse selber bezahlen muss, sollte erhalten bleiben. Konkretisierungen bezüglich der Rückstausicherungen. -2- § 13 Abs. 4 § 13 Abs. 8 § 15 § 18 Abs. 3 § 21 Abs. 3 Die in Leopoldshöhe geübte Praxis, bei zu beengten Verhältnissen von einem Kontrollschacht abzusehen, wird nun auch in die Mustersatzung aufgenommen. Auch hier wird die Leopoldshöher Praxis, gemeinsame Anschlussleitungen zuzulassen sofern sie dinglich gesichert sind, aufgenommen. Hier wird der geänderten Rechtslage in Sachen Dichtheitsprüfung Rechnung getragen (Hinweis: Erforderlich nur noch in Wasserschutzgebieten und bei Neubauten). Es wird klargestellt, dass beispielsweise das Betretungsrecht Grundrechte (Unverletzlichkeit der Wohnung) einschränkt. Infolge der Änderung des LWG können Ordnungswidrigkeiten nur noch mit bis zu 1.000 € (bislang 50.000 €) geahndet werden. Beschlussvorschlag: Der Betriebsausschuss Wasser/ Abwasser empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die Neufassung der Abwasserbeseitigungssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe zu beschließen. Oortman Anlage Satzungstext