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Beschlussvorlage GB (Entwicklung altengerechter Quartiere in NRW)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
175 kB
Datum
21.10.2015
Erstellt
28.08.15, 12:01
Aktualisiert
28.08.15, 12:01
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 150/2015 20.08.2015 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 02.09.2015 Kreisausschuss 30.09.2015 Kreistag 21.10.2015 Entwicklung altengerechter Quartiere in NRW Sachbearbeiter/in: Frau Conrad Tel.: 15 964 Abt.: 60.3 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. gez. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Deckungsvorschlag: Produkt: Zeile: Hessenius Kreiskämmerer Die Mittel sind im Haushalt 2015 (Produkt 57104, Zeile 13), berücksichtigt und stehen nach Rechtskraft des Haushaltes zur Verfügung. Der Restbetrag wird ab dem Haushalt 2016 berücksichtigt. Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung und Einreichung eines Förderantrags "Entwicklung altengerechter Quartiere NRW". Unter Vorbehalt der Förderzusage stimmt der Kreistag der Finanzierung des Eigenanteils in Höhe von insgesamt 71.051,91 € für die Jahre 2015 bis 2018 zu. -2Begründung: 1. Informationen zum Förderangebot "Entwicklung altengerechter Quartiere in NRW" Das Land NRW hat zur Entwicklung altengerechter Quartiere in NRW ein Förderprogramm aufgelegt. Die Förderung erfolgt in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von bis zu 40.000 € pro Jahr (davon 30.000 € Personalkosten (mind. Entgeltgruppe 10), 4.500 € Sachkosten und 5.500 € teilhabeorientierte Maßnahmen und Veranstaltung). Es handelt sich um eine anteilige Finanzierung der tatsächlich entstehenden Kosten. Der maximale Förderzeitraum ist 3 Jahre. Der Förderzeitraum endet mit Februar 2018. Mögliche Antragsteller sind Kreise, kreisfreie Städte sowie kreisangehörige Städte und Gemeinden. Bei kreisangehörigen Kommunen ist der Antrag über den Kreis zu stellen. Grundlage für die Auswahl des Quartiers muss eine Analyse seiner Bevölkerungs- und Versorgungsstruktur sein, die eine Darstellung der bisher ungedeckten Bedarfe an Infrastrukturangeboten einschließt und die Notwendigkeit für die Schaffung eines demographiefesten Quartiers im Sinne des Masterplans altengerechte Quartiere.NRW begründet. 2. Vorschlag der Verwaltung In der Bürgermeisterkonferenz am 1. Juni 2015 stimmten die Bürgermeister über das Projekt ab: 6 Bürgermeister stimmten dagegen, 5 Bürgermeister dafür. Letztlich ist kreisseitig zu entscheiden. Die Gemeinde Kall unterstützt die Bewerbung und hat zugesagt, den Prozess aktiv zu begleiten. Finanzierung Zur Kofinanzierung von Wettbewerben dieser Art steht im Produkt 57104 ein Haushaltsansatz für Projekte der Strukturentwicklung zur Verfügung (siehe S. 197 in Band III des Haushalts 2015). Dieser Ansatz der in 2015 wie im Vorjahr mit 190.000 € eingeplant ist, soll nach Auffassung der Verwaltung auch in den künftigen Jahren fortgeführt werden. Der erforderliche Eigenanteil entsprechend der folgenden Tabelle wird über diesen Ansatz finanziert. Eine zusätzliche Einplanung zu Lasten der Kreisumlage erfolgt daher nicht. Finanzierungsplan Zeitpunkt der voraussichtlichen Fälligkeit (Kassenwirksamkeit) 2015 2016 2017 2018 in € 4.1 Gesamtausgaben (Nr. 3) 4.2 Eigenanteil 4.3 Leistungen Dritter (ohne öffentliche Förderungen) 4.4 Beantragte Zuwendungen (Nr. 3/5) 11.667,60 € 69.085,63 € 69.671,48 € 13.960,53 € 5.000,93 € 29.085,63 € 29.671,48 € 7.293,87 € Personal und Arbeitszeit der Projekt- und Kooperationspartner. 6.666,67 € 40.000,00 € 40.000,00 € 6.666,67 € Quartiersauswahl Nach dem auf eine Abfrage der Kommunen keine Vorschläge eingegangen sind, schlägt die Verwaltung die Quartiere Kall-Sistig und Kall-Scheven vor. Kall-Scheven und Kall-Sistig werden hier für die Quartiersentwicklung aus folgenden Gründen ausgewählt: - Bevölkerungsentwicklung und -prognosen zeigen eine deutliche Problemlage. - Nahversorgung und Daseinsvorsorge sind in Grundzügen, die Ansatzpunkte bieten, vorhanden, Vieles muss jedoch in der Umgebung besorgt und erledigt werden. - Ein gewisses ÖPNV-Angebot ist vorhanden, Bedarf besteht jedoch v.a. für alte und nicht-mobile Personen. In Scheven können, angebunden an den im Ort vorhandenen Haltepunkt der Bahn, interessante Mobilitätslösungen für ältere und wenig mobile Menschen entwickelt werden. Sistig hingegen verfügt mit BUS, AST und TaxiBus über das "übliche" ÖPNV-Angebot des ländlichen Raumes der Euskirchener Eifel. -3- Beide Orte haben eine engagierte und motivierte Dorfgemeinschaft. Sistig verfügt bereits über Erfahrungen mit der erfolgreichen Umsetzung von Projekten. In Scheven hat sich eine neue Motivation zur aktiven und zukunftsorientierten Gestaltung des Dorflebens entwickelt. Insgesamt bieten beide Dörfer unterschiedliche Voraussetzungen die individuelle Lösungen erfordern. Sie bieten eine optimale Kombination aus Bedarf und Grundlage an Strukturen und Engagement, auf denen mit der Umsetzung des Projektes aufgebaut werden kann und soll. Die für Scheven und Sistig entwickelten Lösungen können und sollen im Nachgang zum Projekt als Beispiele und Vorbilder für andere Dörfer in der Region mit ähnlichen Problemlagen dienen. Zusammenfassung des geplanten Prozesses Auf Grundlage einer Analyse durch Befragung und Kartierung in den beiden Dorfquartieren sollen im ersten Schritt die Bedarfe in den Quartieren ermittelt werden. Federführend für die Entwicklung der Maßnahmen ist die örtliche Bevölkerung. Die Partizipation der Bevölkerung und die Einbindung und Aktivierung der relevanten Kooperationspartner ist die zentrale Grundlage für den gesamten Projektprozess. Die Bevölkerung wird, in enger Zusammenarbeit mit dem Quatiersmanagement, den Ortsvorstehern, der Kommune, verschiedenen Abteilungen der Kreisverwaltung und den Kooperationspartnern in Arbeitsgruppen konkrete Maßnahmen und die erforderlichen Schritte für die Umsetzung konzipieren. QuartiersmanagerIn, engagierte Ehrenamtliche und Kooperationspartner werden in einer ersten Umsetzungsphase gemeinsam die wichtigsten und dringendsten Maßnahmen oder solche, die zunächst mit relativ geringem Aufwand umzusetzen sind, realisieren. Von großer Bedeutung ist der Aufbau selbsttragender Strukturen für eine nachhaltige Entwicklung des Prozesses und langfristige Umsetzung der konzipierten Maßnahmen über die Laufzeit des Projektes hinaus. Neben der Arbeit in den Orten Sistig und Scheven wird es Teil des Projektes sein, weitere interessierte Dörfer aus der Region aktiv in das Projekt einzubinden. Der Prozess und die Ergebnisse werden so aufzubereiten und zu verbreiten sein, dass die Orte der gesamten Region von diesem Projekt profitieren und für ihr Dorf spezifische Lösungen entwickeln können. gez. i.V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)