Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
109 kB
Datum
22.09.2016
Erstellt
02.09.16, 10:45
Aktualisiert
02.09.16, 10:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
106/2016
zur Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses
Fachbereich:
FB III Bürgerservice / Ordnung /
Soziales
der Gemeinde Leopoldshöhe
Auskunft erteilt:
Herr Sunkovsky
Telefon:
05208/991-301
Datum:
2. September 2016
Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Gemeinde Leopoldshöhe zur
Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde
Leopoldshöhe
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
15.09.2016
Rat
22.09.2016
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Die derzeit gültige Ordnungsbehördliche Verordnung der Gemeinde Leopoldshöhe zur Aufrechterhaltung
der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Leopoldshöhe vom 19. Dezember 1997
tritt am 31.12.2016 außer Kraft.
Es ist daher erforderlich, die Ordnungsbehördliche Verordnung neu zu fassen.
Der vorliegende Entwurf entspricht im Wesentlichen der Musterverordnung des Städte- und
Gemeindebundes NRW und übernimmt auch in einigen Teilen die Regelungen der bisherigen
Ordnungsbehördlichen Verordnung der Gemeinde Leopoldshöhe.
Die vorzunehmenden Änderungen bzw. Aktualisierungen resultieren u.a. aus verschiedenen in den
vergangenen Jahren geänderten oder neu erlassenen Rechtsvorschriften des Bundes und des Landes.
Sicherlich ist eine solche Verordnung aber auch immer vor dem Hintergrund veränderter
Rahmenbedingungen und auch veränderter Lebensumstände in der Gesellschaft und der örtlichen
Gemeinschaft zu überprüfen.
Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung einige Änderungen gegenüber der bisherigen Verordnung
vorgesehen.
Als wesentliche Veränderungen sind zu nennen:
-
Regelung über besondere Schutzvorkehrungen bezüglich Gebäuden und Grundstücken (neuer § 3);
Erweiterung der Vorschriften zu Werbung und wildem Plakatieren, hier insbesondere zum Plakatieren an
Grundstückseinfriedungen (neuer § 5);
Neufassung der Regelungen zum Verunreinigungsverbot (neuer § 7) – hier wurde auch der bisherige § 6
„Waschen und Ausbessern von Fahrzeugen“ eingearbeitet;
Neufassung der Vorschriften zu Abfallbehältern und Bereitstellen von Abfällen zur Abfuhr (neuer § 8);
-2Neufassung der Regelungen zur Lärmbekämpfung (neuer § 13) – hier wird auf die bundeseinheitlichen
Vorschriften der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung – 32. Verordnung zur Durchführung des
Bunds-Immissionsschutzgesetzes - 32. BImSchV- Bezug genommen). In der 32. BImSchV sind auch
weiterhin Regelungen zu Ruhezeiten getroffen;
- Neufassung der Vorschriften bzgl. Fäkalien-, Dung- und Klärschlammabfuhr (neuer § 15) – hier ist im
Wesentlichen die Zuständigkeit der Landwirtschaftskammer gegeben;
und
die Einführung von Regelungen zu Brauchtumsfeuern (neuer § 16).
-
Weitere Änderungen sind vorwiegend redaktioneller Art.
Neu aufgenommene Regelungen bzw. wesentliche Änderungen sind kursiv gedruckt.
Die im Entwurf vorliegende Ordnungsbehördliche Verordnung stellt aus Sicht der Verwaltung eine solide
Basis für das ordnungsbehördliche Handeln der Gemeinde als örtlicher Ordnungsbehörde dar.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der im Entwurf vorliegenden Ordnungsbehördlichen Verordnung
der Gemeinde Leopoldshöhe zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der
Gemeinde Leopoldshöhe zu, und empfiehlt dem Rat, entsprechend zu beschließen.
Schemmel