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Beschlussvorlage (Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Gemeinde Leopoldshöhe zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Leopoldshöhe)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
109 kB
Datum
22.09.2016
Erstellt
02.09.16, 10:45
Aktualisiert
02.09.16, 10:45
Beschlussvorlage (Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Gemeinde Leopoldshöhe zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Leopoldshöhe) Beschlussvorlage (Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Gemeinde Leopoldshöhe zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Leopoldshöhe)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 106/2016 zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Fachbereich: FB III Bürgerservice / Ordnung / Soziales der Gemeinde Leopoldshöhe Auskunft erteilt: Herr Sunkovsky Telefon: 05208/991-301 Datum: 2. September 2016 Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Gemeinde Leopoldshöhe zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Leopoldshöhe Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 15.09.2016 Rat 22.09.2016 Bemerkungen Sachdarstellung: Die derzeit gültige Ordnungsbehördliche Verordnung der Gemeinde Leopoldshöhe zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Leopoldshöhe vom 19. Dezember 1997 tritt am 31.12.2016 außer Kraft. Es ist daher erforderlich, die Ordnungsbehördliche Verordnung neu zu fassen. Der vorliegende Entwurf entspricht im Wesentlichen der Musterverordnung des Städte- und Gemeindebundes NRW und übernimmt auch in einigen Teilen die Regelungen der bisherigen Ordnungsbehördlichen Verordnung der Gemeinde Leopoldshöhe. Die vorzunehmenden Änderungen bzw. Aktualisierungen resultieren u.a. aus verschiedenen in den vergangenen Jahren geänderten oder neu erlassenen Rechtsvorschriften des Bundes und des Landes. Sicherlich ist eine solche Verordnung aber auch immer vor dem Hintergrund veränderter Rahmenbedingungen und auch veränderter Lebensumstände in der Gesellschaft und der örtlichen Gemeinschaft zu überprüfen. Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung einige Änderungen gegenüber der bisherigen Verordnung vorgesehen. Als wesentliche Veränderungen sind zu nennen: - Regelung über besondere Schutzvorkehrungen bezüglich Gebäuden und Grundstücken (neuer § 3); Erweiterung der Vorschriften zu Werbung und wildem Plakatieren, hier insbesondere zum Plakatieren an Grundstückseinfriedungen (neuer § 5); Neufassung der Regelungen zum Verunreinigungsverbot (neuer § 7) – hier wurde auch der bisherige § 6 „Waschen und Ausbessern von Fahrzeugen“ eingearbeitet; Neufassung der Vorschriften zu Abfallbehältern und Bereitstellen von Abfällen zur Abfuhr (neuer § 8); -2Neufassung der Regelungen zur Lärmbekämpfung (neuer § 13) – hier wird auf die bundeseinheitlichen Vorschriften der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung – 32. Verordnung zur Durchführung des Bunds-Immissionsschutzgesetzes - 32. BImSchV- Bezug genommen). In der 32. BImSchV sind auch weiterhin Regelungen zu Ruhezeiten getroffen; - Neufassung der Vorschriften bzgl. Fäkalien-, Dung- und Klärschlammabfuhr (neuer § 15) – hier ist im Wesentlichen die Zuständigkeit der Landwirtschaftskammer gegeben; und die Einführung von Regelungen zu Brauchtumsfeuern (neuer § 16). - Weitere Änderungen sind vorwiegend redaktioneller Art. Neu aufgenommene Regelungen bzw. wesentliche Änderungen sind kursiv gedruckt. Die im Entwurf vorliegende Ordnungsbehördliche Verordnung stellt aus Sicht der Verwaltung eine solide Basis für das ordnungsbehördliche Handeln der Gemeinde als örtlicher Ordnungsbehörde dar. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der im Entwurf vorliegenden Ordnungsbehördlichen Verordnung der Gemeinde Leopoldshöhe zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Leopoldshöhe zu, und empfiehlt dem Rat, entsprechend zu beschließen. Schemmel