Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
21 kB
Datum
23.06.2016
Erstellt
03.06.16, 11:10
Aktualisiert
03.06.16, 11:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
55/2016
zur Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses
Fachbereich:
FB III Bürgerbüro / Ordnung /
Soziales
der Gemeinde Leopoldshöhe
Auskunft erteilt:
Frau Beckmann
Telefon:
05208/991-306
Datum:
3. Juni 2016
Neufassung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen
der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Leopoldshöhe
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
15.06.2016
Rat
23.06.2016
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Seit dem 01.01.2016 hat das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz
(BHKG) das Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) abgelöst. Auf Grund dieser neuen
gesetzlichen Grundlage muss eine neue Satzung erlassen werden. Die Verwaltung hat sich hierbei
weitestgehend an den Wortlaut der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW orientiert.
Der mögliche Kostenersatz (§ 2) wurde dahingehend erweitert, dass nunmehr auch bei einer Gefahr / einem
Schaden aufgrund grober Fahrlässigkeit Kosten geltend gemacht werden können.
Darüber hinaus hat der Gesetzgeber eine neue Definition in Sachen “Gebühren und Entgelte“
vorgenommen, was sich auch auf die Bestimmungen dieser Satzung auswirkt.
Die Kosten- / Entgeltsätze wurden gegenüber der bisherigen Satzung nicht verändert.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, dem Entwurf der Satzung über die Erhebung von
Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Leopoldshöhe sowie
dem der Satzung als Anlage beigefügten Kostentarif zuzustimmen und entsprechend zu beschließen.
Schemmel