Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
24 kB
Datum
23.06.2016
Erstellt
03.06.16, 11:10
Aktualisiert
03.06.16, 11:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
48/2016
zur Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses
Fachbereich:
FB I Zentrale Dienste / Hauptund Personalverwaltung
der Gemeinde Leopoldshöhe
Auskunft erteilt:
Frau Sunkovsky
Telefon:
05208/991-114
Datum:
3. Juni 2016
Bildung einer Einigungsstelle gem. § 67 des Landespersonalvertretungsgesetzes NRW
(LPVG NRW)
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
15.06.2016
Rat
23.06.2016
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Gemäß § 67 Landespersonalvertretungsgesetz NRW (LPVG) ist bei jeder obersten Dienstbehörde für die
Dauer der Wahlperiode der Personalvertretung eine Einigungsstelle zu bilden. Die Einigungsstelle besteht
aus einer unparteiischen vorsitzenden Person, ihrer Stellvertreterin oder ihrem Stellvertreter und Beisitzerinnen und Beisitzern. Auf die vorsitzende Person und deren Stellvertreterin oder Stellvertreter haben sich die
oberste Dienstbehörde und die bei ihr bestehende Personalvertretung zu einigen. Die Beisitzerinnen und
Beisitzer werden für das jeweilige Einigungsstellenverfahren benannt; sie müssen Beschäftigte im Geltungsbereich eines Personalvertretungsgesetzes sein. Die Mitglieder der Einigungsstelle sind unabhängig und üben ihre Tätigkeit als Ehrenamt in eigener Verantwortung aus.
Am 21. April 2016 wurde für die Gemeinde Leopoldshöhe ein neuer Personalrat gewählt. Nach Beginn der
Wahlperiode ist die Einigungsstelle neu zu bilden. In der vergangenen Legislaturperiode des Personalrates
fungierten Frau Elke Kleymann als Vorsitzende (Rechtsanwältin mit den Schwerpunkten Sozialrecht, Arbeitsrecht und Strafrecht) und Herr Welf Sundermann als stellvertretender Vorsitzender (bis Januar 2011
stellv. Studienleiter, Fachbereichsleiter und Dozent am Studieninstitut für Kommunale Verwaltung Westfalen-Lippe).
Seitens der obersten Dienstbehörde waren die folgenden Ratsmitglieder bzw. Sachkundigen Bürgerinnen
und Sachkundigen Bürgern als Beisitzer benannt worden: SKB Herr Amelung (SPD), RM Herr Banze (SPD),
SKB Herr Droste (SPD), SKB Herr Leiding (SPD), RM Herr Domke (CDU) und RM Herr Schmidt (CDU).
Dass weder von der Fraktion B 90/G, noch seitens der FDP Beisitzerinnen bzw. Beisitzer bestellt waren, lag
darin begründet, dass beide Gruppierungen keine Mitglieder benennen konnten, die Beschäftigte im Geltungsbereich eines LPVG waren.
Gemäß § 67 Abs. 3 LPVG war die Einigungsstelle zuletzt tätig in der Besetzung mit der vorsitzenden Person
oder –im Verhinderungsfall- der Stellvertreterin oder dem Stellvertreter und sechs Beisitzerinnen und Beisitzern, die auf Vorschlag der obersten Dienstbehörde und der Personalvertretung je zur Hälfte benannt werden. Die Zahl der Beisitzerinnen und Beisitzer sollte so hoch bemessen werden, dass während der gesam-
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ten Wahlperiode genügend Beisitzerinnen und Beisitzer vorhanden sind. In den vorangegangenen Legislaturperioden des Personalrates lag die Zahl der Beisitzerinnen und Beisitzer stets bei 12. Sowohl Personalrat
als auch Verwaltung schlagen vor, an dieser Regelung festzuhalten.
Frau Kleymann hat erklärt, dass sie auch für die Wahlperiode 2016-2020 des Personalrats für das Amt der
Vorsitzenden der Einigungsstelle zur Verfügung steht. Als stellvertretender Vorsitzender wird im Einvernehmen mit dem Personalrat Herr Wolfgang Tomiak (ltd. Regierungsdirektor a.D., ehemaliger Senioren- und
Behindertenbeauftragter, Sachkundiger Bürger) vorgeschlagen.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe folgende Beschlussfassung:
1. Als Vorsitzende der Einigungsstelle wird für die Dauer der Wahlperiode des Personalrats der Gemeinde
Leopoldshöhe 2016-2020 Frau Elke Kleymann (Rechtsanwältin mit den Schwerpunkten Sozialrecht, Arbeitsrecht und Strafrecht) bestellt.
2. Als stellv. Vorsitzender der Einigungsstelle wird für die Dauer der Wahlperiode des Personalrats der Gemeinde Leopoldshöhe 2016-2020 Herr Wolfgang Tomiak (ltd. Regierungsschuldirektor a.D., ehem. Senioren- u. Behindertenbeauftragter, Sachkundiger Bürger) bestellt.
3. Die Zahl der Beisitzerinnen und Beisitzer wird auf 12 (davon 6 durch den Rat und 6 durch den Personalrat) festgelegt. Folgende Beisitzerinnen und Beisitzer werden seitens des Rates der Gemeinde Leopoldshöhe bestellt:
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(Vorschläge für die vom Rat zu bestellenden Beisitzerinnen und Beisitzer sollen in der Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses unterbreitet werden).
Schemmel