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Beschlussvorlage (Bestellung eines allgemeinen Vertreters / einer allgemeinen Vertreterin des Bürgermeisters gem. § 68 Abs. 1 S. 4 GO NRW)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
45 kB
Datum
15.12.2016
Erstellt
25.11.16, 11:11
Aktualisiert
25.11.16, 11:11
Beschlussvorlage (Bestellung eines allgemeinen Vertreters / einer allgemeinen Vertreterin des Bürgermeisters gem. § 68 Abs. 1 S. 4 GO NRW)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich Drucksache 123/2016 zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Fachbereich: BM Bürgermeister der Gemeinde Leopoldshöhe Auskunft erteilt: Herr Schemmel Telefon: 05208/991-400 Datum: 25. November 2016 Bestellung eines allgemeinen Vertreters / einer allgemeinen Vertreterin des Bürgermeisters gem. § 68 Abs. 1 S. 4 GO NRW Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Rat Termin 08.12.2016 Bemerkungen 15.12.2016 Sachdarstellung: Der allgemeine Vertreter des Bürgermeisters, Herr Hans-Jürgen Lange, scheidet mit Ablauf des 31. Dezember 2016 aus dem Dienst der Gemeinde Leopoldshöhe aus. Daher ist diese Funktion zum 1. Januar 2017 neu zu besetzen. Gemäß § 68 Abs. 1 S. 4 GO NRW hat der Rat einen allgemeinen Vertreter zu bestellen, soweit ein Beigeordneter nicht vorhanden ist. Die Vertretungsvollmacht des allgemeinen Vertreters bezieht sich ausschließlich auf die Vertretung des Bürgermeisters als Verwaltungsspitze zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Ablaufs der Dienstgeschäfte. Als allgemeiner Vertreter soll regelmäßig nur ein Beamter aus dem Kreis der leitenden Laufbahnbeamten der Gemeinde bestellt werden. Bei der allgemeinen Vertretung i.S. des § 68 GO NRW handelt es sich um eine Querschnittsfunktion mit zentraler Bedeutung. Die einschlägige Kommentierung zu § 68 GO führt in diesem Zusammenhang unter Verweis auf ein Urteil des VG Düsseldorf weiter aus: "...Wegen der zentralen Bedeutung des Amtes des allgemeinen Vertreters des Bürgermeisters liegt es nahe, von vornherein eine Verbindung zum Leiter des Hauptamtes ins Auge zu fassen...". Die Beamtin Heike Sunkovsky ist als Leiterin des Fachbereiches I (Zentrale Dienste / Haupt- und Personalverwaltung) mit den zentralen Fragen der Organisation und Steuerung der Gemeindeverwaltung betraut und verfügt auch vor dem Hintergrund ihrer zurückliegenden Tätigkeit im Büro des Rates über einschlägige Erfahrungen und umfassende kommunalrechtliche Kenntnisse. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, - die Bestellung von Herrn Hans-Jürgen Lange zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters mit Ablauf des 31. Dezember 2016 aufzuheben, - die Leiterin des Fachbereiches I, Frau Heike Sunkovsky, gem. § 68 Abs. 1 S. 4 GO NRW mit Wirkung zum 1. Januar 2017 zur allgemeinen Vertreterin des Bürgermeisters zu bestellen. Schemmel