Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
101 kB
Datum
22.02.2017
Erstellt
10.02.17, 13:29
Aktualisiert
10.02.17, 13:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Mitteilungsvorlage
- öffentlich Drucksache
14/2017
zur Sitzung
des Ausschusses für Generationen,
Soziales, Gleichstellung und Sport
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bürgerservice / Ordnung /
Soziales
Auskunft erteilt:
Frau Siebert
Telefon:
05208/991-316
Datum:
10. Februar 2017
Künftige Struktur der Seniorenadventsfeiern
Beratungsfolge
Ausschuss für Generationen,
Soziales, Gleichstellung und Sport
Termin
22.02.2017
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Wie sich in den vorherigen Jahren und insbesondere im letzten Jahr herausgestellt hat, ist die Zahl der
Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den Seniorenadventsfeiern stark rückläufig. Im Jahr 2010 haben 851
Seniorinnen und Senioren an den Feiern teilgenommen. Im letzten Jahr waren es nur noch 530 Personen.
Ferner steht für die Durchführung dieser Veranstaltungen nur noch die Mensa im Schulzentrum Leopoldshöhe
zur Verfügung. Da die Mensa an Schultagen für die Essensausgaben bis ca. 14.30 Uhr benötigt wird, ist der
Zeitraum für die Vorbereitungen der jeweiligen Feiern (ca. 1 Stunde) sehr knapp bemessen.
Bisher fanden die Adventsfeiern an 4 Wochentagen (montags – donnerstags) jeweils von 16.00 – 18.30 Uhr
statt, wobei 2 Ortsteile pro Nachmittag eingeladen wurden.
Aus den vorgenannten Gründen ist zu überlegen, inwieweit Veränderungen hinsichtlich der bisherigen Praxis
vorzunehmen sind.
In diesem Zusammenhang wurden bereits einige Gespräche geführt. Zusammenfassend ist anzumerken,
dass die Adventsfeiern in Zukunft an einem Wochenende stattfinden sollen, um somit den Aufwand für die
Verwaltung, den Mensaverein und den ehrenamtlichen Kräften reduzieren zu können. Aufgrund der Kapazität
der Mensa könnten dann pro Nachmittag 4 Ortsteile berücksichtigt werden (Beginn jeweils um 15.00 Uhr).
Das 2. Adventswochenende würde sich dafür anbieten.
Um Planungssicherheit zu haben, würde die bisherige Form der Einladung (schriftlich mit Rückantwort) sowie
das Angebot der Beförderung beibehalten.
Schemmel