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Beschlussvorlage (Straßenausbau Parkstraße südlicher Teil. hier: Vorstellung und Beschlussfassung des Planungskonzeptes als Bauprogramm)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
06.07.2016
Erstellt
23.06.16, 12:26
Aktualisiert
23.06.16, 12:26
Beschlussvorlage (Straßenausbau Parkstraße südlicher Teil.
hier: Vorstellung und Beschlussfassung des Planungskonzeptes als Bauprogramm) Beschlussvorlage (Straßenausbau Parkstraße südlicher Teil.
hier: Vorstellung und Beschlussfassung des Planungskonzeptes als Bauprogramm)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 80/2016 zur Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB IV Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Herr Wehmeier Telefon: 05208/991-264 Datum: 23. Juni 2016 Straßenausbau Parkstraße südlicher Teil. hier: Vorstellung und Beschlussfassung des Planungskonzeptes als Bauprogramm Beratungsfolge Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr Termin 06.07.2016 Bemerkungen Sachdarstellung: Der anliegende Lageplan enthält ein Planungskonzept für den Straßenausbau der Parkstraße südl. Teil im OT Asemissen. Die Parkstraße wird in zwei Abschnitten hergestellt. Die Begründung dafür liegt in dem Bewilligungsbescheid zum Bau des multifunktionalen Zentrums am Standort der Festhalle Asemissen. Die dort erwarteten Baubewegungen würden sich sicherlich negativ auf einen frisch erstellten Straßenausbau auswirken. Der Endausbau des Straßenzuges ist im Wirtschaftsplan der LIL als Baumaßnahme verankert. Dem Grundsatzbeschluss dieses Ausschusses folgend, soll der Straßenverlauf in der in allen hiesigen Anliegerstraßen dieser Größenordnung üblichen Pflasterbauweise hergestellt werden. Im Gesamtkonzept sind entsprechende Einbauten vorgesehen um das verkehrsberuhigter Tempo 7 Bereich auch anordnungsbehördlich sicherzustellen. Geplanter Bewuchs wird durch diese Einbauten in Form von Pflanzinseln geschützt. Die Pflanzinseln dienen neben der Verkehrsberuhigung dem Schutz der Stellplätze. Gesamtkonzept als Der Straßenausbau ist nach BauGB abzurechen. Entsprechende Ablöseverträge wurden mit den Eigentümern bereits bei Verkauf der Grundstücke abgeschlossen. Altanlieger sind nach jetzigem Kenntnisstand vom Ausbau nicht betroffen. Eine entsprechende Anliegerinformationsveranstaltung ist zeitnah im Vorfeld des hier zu erwirkenden Ausbaubeschluss durchzuführen. Aus dieser Veranstaltung resultierende Vorschläge werden, soweit sinnvoll und praktikabel, in der Ausführung berücksichtigt. -2- Beschlussvorschlag: Das in heutiger Sitzung vorgestellte Planungskonzept wird in dieser Form als Bauprogramm beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Straßenausbau der Parkstraße südlicher Teil gemäß der vorliegenden Planung und nach den Erkenntnissen aus der Anliegerversammlung auszubauen. Die Finanzierung der Maßnahme ist im aktuellen Wirtschaftsplan der LIL auskömmlich verankert. Schemmel