Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
503 kB
Datum
08.09.2016
Erstellt
29.08.16, 11:14
Aktualisiert
29.08.16, 12:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
96/2016
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB IV Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Knipping
Telefon:
05208/991-278
Datum:
18. August 2016
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/01 „Mackenbrede“ im Ortsteil Greste im
Bereich der Waldstraße
Antragsteller:
█████████████████████████████████████████████████████████████
████
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
08.09.2016
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Die Antragsteller beantragen eine Änderung des o.g. Bebauungsplanes, damit anstelle eines
Einfamilienhauses mit max. 2 Wohnungen (WE) ein Mehrfamilienhaus mit 4 WE möglich wird.
Abb.1
-2-
Abb. 2 Geltungsbereich / Übersicht rechtskräftiger B-Plan
Sachverhalt:
Bei dem Grundstück handelt es sich um den ehemaligen Bouleplatz in der Waldstraße. Dieser ist aufgrund
der Schaffung einer größeren Spielplatzfläche im Bereich der heutigen Fußballplätze des TUS Asemissen
bzw. der Jugendeinrichtung „GREASE“ von der Gemeinde als entbehrlich eingestuft worden.
Dementsprechend wurde mit der 10. Änderung des B-Planes 04/01 im Jahre 2012 die ehemalige
Gemeindebedarfsfläche in eine Wohnbaufläche geändert. Danach kann das Grundstück mit einem
eingeschossigen Gebäude mit Flach- (Traufhöhe von 3,80 m) oder Satteldach (Traufhöhe von 4,50 m)
bebaut werden.
Diese Festsetzungen sind im Rahmen der Abwägung zu diesem Verfahren von der Politik beschlossen
worden. Anwohner der Kantstraße hatten eine Reduzierung der Gebäudehöhe zum Schutz ihrer
Privatsphäre angeregt. Dem ist die Politik nach einem Ortstermin mit den Einwendern gefolgt. Die
Verwaltung hat die Auffassung vertreten, auch eine zweigeschossige Bebauung auf diesem Grundstück
würde diesem Anliegen genügen. Die damalige Empfehlung der Verwaltung war:
- bis zu II-Vollgeschossen
- Traufhöhe bis 6,75 m.
Weitergehende Details sind den Vorlagen-Nr. 91/2011 (Einwendungen) 141/2011 (Schattenwurf) und
23/2012 (Ergebnis) zu entnehmen.
Die jetzigen Antragsteller streben folgende Änderungen an:
- vom 1 – 2 Familienhaus zum Mehrfamilienhaus mit 4 Wohnungen
- jetzige Traufhöhe von 3,80 m auf 6,00 m zu erhöhen
- die Zahl der Geschosse von I auf II zu erhöhen
Ansicht Osten / Waldstraße
Ansicht von Süden
-3-
Ansicht Westen / Heinestr.
Nach Ansicht der Verwaltung sind die aufgezeigten Änderungsansätze städtebaulich vertretbar, ebenso
auch in Bezug auf die Aspekte der Privatsphäre. Innerhalb des durchzuführenden Bauleitplanverfahrens ist
zu klären, welchen der Interessen Vorrang zu geben ist.
Den Antragstellern ist der dargelegte Sachverhalt bekannt.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten für die Gemeinde Leopoldshöhe aufgrund der vorgesehenen städtebaulichen Maßnahmen sind nicht
gegeben.
Der Antragsteller hat sich bereit und in der Lage erklärt, die mit dieser Planung verbundenen Kosten
vollständig zu tragen.
Die notwendigen Leistungen zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/01 werden durch ein vom
Antragsteller beauftragtes Stadtplanungsbüro erbracht.
Beschlussvorschlag:
Der Hochbau- und Planungsausschuss stimmt dem Antrag auf Einleitung des Verfahrens zur Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 04/01 „Mackenbrede“ zu und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des
Verfahrens.
Schemmel
Anlage:
Schreiben des Antragstellers