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Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/01 „Mackenbrede“ im Ortsteil Greste)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
503 kB
Datum
08.09.2016
Erstellt
29.08.16, 11:14
Aktualisiert
29.08.16, 12:45
Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/01 „Mackenbrede“ im Ortsteil Greste) Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/01 „Mackenbrede“ im Ortsteil Greste) Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/01 „Mackenbrede“ im Ortsteil Greste)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 96/2016 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB IV Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Knipping Telefon: 05208/991-278 Datum: 18. August 2016 Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/01 „Mackenbrede“ im Ortsteil Greste im Bereich der Waldstraße Antragsteller: █████████████████████████████████████████████████████████████ ████ Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 08.09.2016 Bemerkungen Sachdarstellung: Die Antragsteller beantragen eine Änderung des o.g. Bebauungsplanes, damit anstelle eines Einfamilienhauses mit max. 2 Wohnungen (WE) ein Mehrfamilienhaus mit 4 WE möglich wird. Abb.1 -2- Abb. 2 Geltungsbereich / Übersicht rechtskräftiger B-Plan Sachverhalt: Bei dem Grundstück handelt es sich um den ehemaligen Bouleplatz in der Waldstraße. Dieser ist aufgrund der Schaffung einer größeren Spielplatzfläche im Bereich der heutigen Fußballplätze des TUS Asemissen bzw. der Jugendeinrichtung „GREASE“ von der Gemeinde als entbehrlich eingestuft worden. Dementsprechend wurde mit der 10. Änderung des B-Planes 04/01 im Jahre 2012 die ehemalige Gemeindebedarfsfläche in eine Wohnbaufläche geändert. Danach kann das Grundstück mit einem eingeschossigen Gebäude mit Flach- (Traufhöhe von 3,80 m) oder Satteldach (Traufhöhe von 4,50 m) bebaut werden. Diese Festsetzungen sind im Rahmen der Abwägung zu diesem Verfahren von der Politik beschlossen worden. Anwohner der Kantstraße hatten eine Reduzierung der Gebäudehöhe zum Schutz ihrer Privatsphäre angeregt. Dem ist die Politik nach einem Ortstermin mit den Einwendern gefolgt. Die Verwaltung hat die Auffassung vertreten, auch eine zweigeschossige Bebauung auf diesem Grundstück würde diesem Anliegen genügen. Die damalige Empfehlung der Verwaltung war: - bis zu II-Vollgeschossen - Traufhöhe bis 6,75 m. Weitergehende Details sind den Vorlagen-Nr. 91/2011 (Einwendungen) 141/2011 (Schattenwurf) und 23/2012 (Ergebnis) zu entnehmen. Die jetzigen Antragsteller streben folgende Änderungen an: - vom 1 – 2 Familienhaus zum Mehrfamilienhaus mit 4 Wohnungen - jetzige Traufhöhe von 3,80 m auf 6,00 m zu erhöhen - die Zahl der Geschosse von I auf II zu erhöhen Ansicht Osten / Waldstraße Ansicht von Süden -3- Ansicht Westen / Heinestr. Nach Ansicht der Verwaltung sind die aufgezeigten Änderungsansätze städtebaulich vertretbar, ebenso auch in Bezug auf die Aspekte der Privatsphäre. Innerhalb des durchzuführenden Bauleitplanverfahrens ist zu klären, welchen der Interessen Vorrang zu geben ist. Den Antragstellern ist der dargelegte Sachverhalt bekannt. Finanzielle Auswirkungen: Kosten für die Gemeinde Leopoldshöhe aufgrund der vorgesehenen städtebaulichen Maßnahmen sind nicht gegeben. Der Antragsteller hat sich bereit und in der Lage erklärt, die mit dieser Planung verbundenen Kosten vollständig zu tragen. Die notwendigen Leistungen zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/01 werden durch ein vom Antragsteller beauftragtes Stadtplanungsbüro erbracht. Beschlussvorschlag: Der Hochbau- und Planungsausschuss stimmt dem Antrag auf Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/01 „Mackenbrede“ zu und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Verfahrens. Schemmel Anlage: Schreiben des Antragstellers