Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
161 kB
Datum
24.06.2015
Erstellt
22.05.15, 14:46
Aktualisiert
22.05.15, 14:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 128/2015
20.05.2015
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels.
01.06.2015
Kreisausschuss
17.06.2015
Kreistag
24.06.2015
Konversion Vogelsang:
Auswirkungen der Landesentscheidung zur Finanzierung Forum Vogelsang
Sachbearbeiter/in: Frau Müller
Tel.: (02251) 15 190
Stab: 80
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
x
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt:
a) über den beschlossenen Rahmen von 3 Mio. € (D8/2014 vom 17.12.2014) hinaus eine
Ausfallbürgschaft zugunsten der Vogelsang IP gGmbH zur Besicherung der zur Finanzierung der
Mehrkosten erforderlich werdenden Kreditaufnahmen in Höhe von gegebenenfalls bis zu einem
Gesamtbetrag von 5 Mio. € zu übernehmen. Der Höchstbetrag für die zu übernehmende
Ausfallbürgschaft beträgt 1.818.182 €.
-2-
b) für die Gewährung der Bürgschaft wird ein einmaliges Entgelt in Höhe von 9.092 € erhoben,
zahlbar binnen eines Monats nach Unterzeichnung der Bürgschaftsurkunde.
c) die Geschäftsführung und die Gremien der Vogelsang IP gGmbH werden gebeten, zu prüfen, ob
eine Änderung der Landeshaltung in Bezug auf die Nachfinanzierung bewirkt werden kann bzw. ob
alternative Fördermöglichkeiten in der Stadtentwicklung o.a. Landesprogrammen, gegebenenfalls
auch Möglichkeiten der Betriebsförderung, gegeben sind.
d) die Geschäftsführung der Vogelsang IP gGmbH zu bitten, dem Ausschuss für Bildung und
Inklusion sowie dem Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang das
Konzept der Bildungsarbeit der Akademie Vogelsang IP unter Berücksichtigung der neuen
Rahmenbedingungen bei nächster Gelegenheit dezidiert vorzustellen. Hierbei ist das Interesse des
Kreistages an einer qualifizierten und breiten Bildungsarbeit zu berücksichtigen.
Begründung:
Bei seiner Sitzung am 08.01.2015 wurde der Ausschuss von Albert Moritz, Geschäftsführer der
Vogelsang IP gemeinnützige GmbH (als Projektträgerin), umfassend über den Projektstatus
informiert, insbesondere über baufachlich hinterlegte, unvermeidbare Mehrkosten in Höhe von 3 Mio.
EUR. Die diesbezüglichen Finanzierungsmodelle „1 | Förderung der Mehrkosten“ bzw. „2 |
Eigenfinanzierung der Mehrkosten durch die GmbH“ (via einer gesellschafterseitig verbürgten
Darlehensaufnahme) wurden vorgestellt.
Die Verwaltung wurde beauftragt, im Sinne des allseits favorisierten Finanzierungsmodells „1 |
Förderung der Mehrkosten“ einen Nachfinanzierungsantrag beim Land zu stellen. Gleichzeitig wurde
mit der Bereitstellung eines kreisseitigen Zuschusses bis zu einer Höhe von 86.000 EUR –
vorbehaltlich der weiteren Projektförderung durch das Land NRW – die Voraussetzung für die
Durchführung des Finanzierungsmodells 1 geschaffen.
Der Nachfinanzierungsantrag wurde kreisseitig am 02.02.2015 bei der Bezirksregierung Köln
eingereicht. Der Projektstatus und die Mehrkosten von 3 Mio. EUR wurden dort baufachlich geprüft;
die Kosten wurden - von kleineren Ausnahmen abgesehen - als förderfähig anerkannt. Gemeinsam
mit dem ebenfalls vorgelegten Antrag des Kreises auf Verlängerung des Durchführungszeitraums des
Projekts wurde der Nachfinanzierungsantrag durch die Bezirksregierung Köln beim Bau- und
Wirtschaftsministerium vorgelegt.
Mit positivem Beschluss der Stadt Schleiden vom 24.02.2015 war die für den Förderfall erforderliche
10%ige kommunale Kofinanzierung durch Gremienbeschlüsse aller sieben Gesellschafter, und damit
in Gänze, gesichert.
Am 08.05.2015 ging beim Kreis das anliegende Schreiben (Anlage zu V 128/2015) aus dem
Wirtschaftsministerium ein, in dem zwar die Verlängerung des Durchführungszeitraums unterstützt
wird, der Förderung der Mehrkosten jedoch eine Absage erteilt wird. Nachfolgende Gespräche mit
Vertretern der Ministerien haben bisher keine Änderung dieser Haltung bewirken können.
Begründet wird die Absage ausschließlich mit der vereinbarten Deckelung des ursprünglichen
Bewilligungsrahmens.
-3Die Strukturkommission des Regionalrates hat den Förderantrag mit der höchsten Förderpriorität
bewertet und innerhalb des der Bezirksregierung Köln für 2015 zugeteilten
Städtebauförderungsbudgets platziert.
Die Förderabsage führt dazu, dass das Land NRW den auf die Nationalparkausstellung entfallenden
Teil der durch die Kreditaufnahme der Vogelsang IP gGmbH entstehenden Mehraufwendungen zu
tragen hat.
Damit greift notwendiger Weise das Finanzierungsmodell „2 | Eigenfinanzierung der Mehrkosten
durch die GmbH“. Auch für dieses Modell wurde bei der Ausschusssitzung am 08.01.2015 bereits die
grundlegende Voraussetzung beschlossen: Die Übernahme einer anteiligen (im Verhältnis zum
Gesellschaftsanteil LVR) Ausfallbürgschaft für eine Kreditaufnahme in Höhe von max. 3 Mio. EUR.
Damit war der zum Zeitpunkt der Ausschusssitzung baufachlich hinterlegte Mehrkostenrahmen von 3
Mio. EUR gesichert.
Am 11.02.2015 erfolgte im Landschaftsausschuss des LVR eine analoge Beschlussfassung zur
Darlehensbesicherung. Vor dem Hintergrund einer zwischenzeitlich durchgeführten, dezidierten
Risikoanalyse zum Projekt durch die Geschäftsführung der GmbH, die mit einer Risikolage von „1,1
bis 1,3 Mio. EUR, im „worst case“ bis 2 Mio. EUR “endete – zusätzlich zu den bereits baufachlich
hinterlegten 3 Mio. EUR –, wurde folgender, über den Kreistagsbeschluss hinaus gehender
Beschluss gefasst:
„Der Landschaftsausschuss beschließt … für den Fall, dass eine landesseitige
Nachfinanzierung nicht realisiert werden kann und die zu erwartenden Mehrkosten sich auf bis
zu 5 Mio. Euro belaufen, eine Ausfallbürgschaft bis zu 3.181.833 Euro zugunsten der
Vogelsang IP gGmbH zur Absicherung der zur Finanzierung der Mehrkosten erforderlichen
Kreditaufnahme i.H.v. bis zu 5 Mio. Euro zu übernehmen.“
Auf Grund der Tatsache, dass die jüngste Kostenfortschreibung der beauftragten Architekten,
Ingenieure und Bauleitungen sowie der Geschäftsführung der GmbH, vorgelegt bei der
Aufsichtsratssitzung am 23.04.2015, gegenüber dem landesseitig geförderten Volumen von 35,1 Mio.
EUR aktuell 3,4 Mio. EUR an Mehrkosten ergibt, besteht der Bedarf, dass auch kreisseitig ein über
den bereits beschlossenen 3 Mio. EUR-Rahmen hinaus gehender Darlehensrahmen besichert wird –
analog dem LVR-Beschluss.
Lt. Geschäftsführung der GmbH bestehen auch weiterhin finanzielle Risiken im Projekt. Zwar sind
mittlerweile 99 % des Auftragsvolumens submittiert, so dass dort nur noch in geringem Maße mit
Überraschungen zu rechnen ist, doch bestehen auch weiterhin Kostenrisiken und - damit verbunden eine Prognoseunsicherheit. Diese resultiert u.a. aus weiterhin vorhandenen baulichen Risiken (u.a.
bei den Stützmauern / Natursteinarbeiten), noch laufenden Nachträgen bzw. Auftragsanpassungen,
noch ausstehenden Firmenrechnungen und Schlussrechnungen, noch nicht abschließend
bezifferbaren Auswirkungen der eingetretenen Bauzeitverlängerungen und laufenden bzw.
unvorhersehbaren Komplikationen auf Seiten der beauftragten Firmen (Firmenkonkurs,
Personalausfälle, u.a.m.).
Es wird daher vorgeschlagen, den kreisseitigen Besicherungsbeschluss auf einen potenziellen
Mehrkostenrahmen von im „worst case“ bis zu 5 Mio. EUR zu erweitern – analog der bestehenden
Beschlusslage beim LVR. Ein Beschluss zum jetzigen Zeitpunkt ist erforderlich, um der GmbH das
Eingehen der mit der Restprojektabwicklung verbundenen Verbindlichkeiten zu ermöglichen und
insbesondere eine kurzfristige und flexible Handlungsmöglichkeit zu gewährleisten.
Am 26.05.2015 wird der Aufsichtsrat der GmbH in einer Sondersitzung über die weitere
Projektabwicklung sowie die bevorstehende Kreditaufnahme beraten. Über das Ergebnis wird in der
Sitzung berichtet werden.
-4In der mittelfristigen Wirtschaftsplanung der GmbH ist der beschriebene „worst case“ von bis zu 5
Mio. EUR an Kreditaufnahme bereits untersucht worden. Es ist zu erwarten, dass die GmbH bei den
der Wirtschaftsplanung zu Grunde gelegten Nachfragewerten und aufbauend auf einem erwarteten
Besucheraufkommen von 300.000 Besuchern pro Jahr (ab 2016) auch zukünftig den Betrieb im
Rahmen des durch die Satzung als Obergrenze festgelegten, jährlichen Verlustausgleichs von
„maximal 500.000 EUR“ abwickeln kann. Dieses Ergebnis gilt vorbehaltlich bestehender Risiken (z.B.
ggf. höherer Aufwand im Facilitymanagement, geringere Besucherzahlen / Nachfragewerte, o.a.),
aber auch Chancen (z.B. ggf. höhere Besucherzahlen u.a. Nachfragewerte, Spenden /
Fundraisingeffeke, Effizienzsteigerungen, o.a.). Unverändert ist es Ziel der Gesellschaft, den
notwendigen Verlustausgleich von zur Zeit 500.000 EUR zurückzuführen.
Die notwendige Kreditaufnahme schlägt im Geschäftsergebnis der GmbH mit +/- 65.000 EUR (bei 3
Mio. EUR) bis +/- 100.000 EUR (bei 5 Mio. EUR) negativ zu Buche. Dies ist, da die Grundkosten für
den Betrieb des Forums und des Kulturkinos (als Veranstaltungsort und pädagogisches Zentrum)
sowie für das Geländemanagement und das Besucherzentrum zwingend aufgebracht werden
müssen, mit einem verminderten Handlungsspielraum im Bereich der bildungsbezogenen
Sonderaktivitäten der Akademie Vogelsang IP verbunden. Trotzdem ist ein qualifiziertes,
umfangreiches und dem Gesellschaftszweck und den Förderrangbedingungen gerecht werdendes
Bildungsangebot auch weiterhin gesichert. Der Geschäftsführer der GmbH wird hierzu im Rahmen
der Sitzung näher ausführen.
gez. Rosenke
Landrat
Stabsstelle:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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