Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage Stab (Konversion Vogelsang: Auswirkungen der Landesentscheidung zur Finanzierung Forum Vogelsang)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
161 kB
Datum
24.06.2015
Erstellt
22.05.15, 14:46
Aktualisiert
22.05.15, 14:46
Beschlussvorlage Stab (Konversion Vogelsang:
Auswirkungen der Landesentscheidung zur Finanzierung Forum Vogelsang) Beschlussvorlage Stab (Konversion Vogelsang:
Auswirkungen der Landesentscheidung zur Finanzierung Forum Vogelsang) Beschlussvorlage Stab (Konversion Vogelsang:
Auswirkungen der Landesentscheidung zur Finanzierung Forum Vogelsang) Beschlussvorlage Stab (Konversion Vogelsang:
Auswirkungen der Landesentscheidung zur Finanzierung Forum Vogelsang)

öffnen download melden Dateigröße: 161 kB

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 128/2015 20.05.2015 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. 01.06.2015 Kreisausschuss 17.06.2015 Kreistag 24.06.2015 Konversion Vogelsang: Auswirkungen der Landesentscheidung zur Finanzierung Forum Vogelsang Sachbearbeiter/in: Frau Müller Tel.: (02251) 15 190 Stab: 80 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. x Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: gez. Hessenius Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt: a) über den beschlossenen Rahmen von 3 Mio. € (D8/2014 vom 17.12.2014) hinaus eine Ausfallbürgschaft zugunsten der Vogelsang IP gGmbH zur Besicherung der zur Finanzierung der Mehrkosten erforderlich werdenden Kreditaufnahmen in Höhe von gegebenenfalls bis zu einem Gesamtbetrag von 5 Mio. € zu übernehmen. Der Höchstbetrag für die zu übernehmende Ausfallbürgschaft beträgt 1.818.182 €. -2- b) für die Gewährung der Bürgschaft wird ein einmaliges Entgelt in Höhe von 9.092 € erhoben, zahlbar binnen eines Monats nach Unterzeichnung der Bürgschaftsurkunde. c) die Geschäftsführung und die Gremien der Vogelsang IP gGmbH werden gebeten, zu prüfen, ob eine Änderung der Landeshaltung in Bezug auf die Nachfinanzierung bewirkt werden kann bzw. ob alternative Fördermöglichkeiten in der Stadtentwicklung o.a. Landesprogrammen, gegebenenfalls auch Möglichkeiten der Betriebsförderung, gegeben sind. d) die Geschäftsführung der Vogelsang IP gGmbH zu bitten, dem Ausschuss für Bildung und Inklusion sowie dem Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang das Konzept der Bildungsarbeit der Akademie Vogelsang IP unter Berücksichtigung der neuen Rahmenbedingungen bei nächster Gelegenheit dezidiert vorzustellen. Hierbei ist das Interesse des Kreistages an einer qualifizierten und breiten Bildungsarbeit zu berücksichtigen. Begründung: Bei seiner Sitzung am 08.01.2015 wurde der Ausschuss von Albert Moritz, Geschäftsführer der Vogelsang IP gemeinnützige GmbH (als Projektträgerin), umfassend über den Projektstatus informiert, insbesondere über baufachlich hinterlegte, unvermeidbare Mehrkosten in Höhe von 3 Mio. EUR. Die diesbezüglichen Finanzierungsmodelle „1 | Förderung der Mehrkosten“ bzw. „2 | Eigenfinanzierung der Mehrkosten durch die GmbH“ (via einer gesellschafterseitig verbürgten Darlehensaufnahme) wurden vorgestellt. Die Verwaltung wurde beauftragt, im Sinne des allseits favorisierten Finanzierungsmodells „1 | Förderung der Mehrkosten“ einen Nachfinanzierungsantrag beim Land zu stellen. Gleichzeitig wurde mit der Bereitstellung eines kreisseitigen Zuschusses bis zu einer Höhe von 86.000 EUR – vorbehaltlich der weiteren Projektförderung durch das Land NRW – die Voraussetzung für die Durchführung des Finanzierungsmodells 1 geschaffen. Der Nachfinanzierungsantrag wurde kreisseitig am 02.02.2015 bei der Bezirksregierung Köln eingereicht. Der Projektstatus und die Mehrkosten von 3 Mio. EUR wurden dort baufachlich geprüft; die Kosten wurden - von kleineren Ausnahmen abgesehen - als förderfähig anerkannt. Gemeinsam mit dem ebenfalls vorgelegten Antrag des Kreises auf Verlängerung des Durchführungszeitraums des Projekts wurde der Nachfinanzierungsantrag durch die Bezirksregierung Köln beim Bau- und Wirtschaftsministerium vorgelegt. Mit positivem Beschluss der Stadt Schleiden vom 24.02.2015 war die für den Förderfall erforderliche 10%ige kommunale Kofinanzierung durch Gremienbeschlüsse aller sieben Gesellschafter, und damit in Gänze, gesichert. Am 08.05.2015 ging beim Kreis das anliegende Schreiben (Anlage zu V 128/2015) aus dem Wirtschaftsministerium ein, in dem zwar die Verlängerung des Durchführungszeitraums unterstützt wird, der Förderung der Mehrkosten jedoch eine Absage erteilt wird. Nachfolgende Gespräche mit Vertretern der Ministerien haben bisher keine Änderung dieser Haltung bewirken können. Begründet wird die Absage ausschließlich mit der vereinbarten Deckelung des ursprünglichen Bewilligungsrahmens. -3Die Strukturkommission des Regionalrates hat den Förderantrag mit der höchsten Förderpriorität bewertet und innerhalb des der Bezirksregierung Köln für 2015 zugeteilten Städtebauförderungsbudgets platziert. Die Förderabsage führt dazu, dass das Land NRW den auf die Nationalparkausstellung entfallenden Teil der durch die Kreditaufnahme der Vogelsang IP gGmbH entstehenden Mehraufwendungen zu tragen hat. Damit greift notwendiger Weise das Finanzierungsmodell „2 | Eigenfinanzierung der Mehrkosten durch die GmbH“. Auch für dieses Modell wurde bei der Ausschusssitzung am 08.01.2015 bereits die grundlegende Voraussetzung beschlossen: Die Übernahme einer anteiligen (im Verhältnis zum Gesellschaftsanteil LVR) Ausfallbürgschaft für eine Kreditaufnahme in Höhe von max. 3 Mio. EUR. Damit war der zum Zeitpunkt der Ausschusssitzung baufachlich hinterlegte Mehrkostenrahmen von 3 Mio. EUR gesichert. Am 11.02.2015 erfolgte im Landschaftsausschuss des LVR eine analoge Beschlussfassung zur Darlehensbesicherung. Vor dem Hintergrund einer zwischenzeitlich durchgeführten, dezidierten Risikoanalyse zum Projekt durch die Geschäftsführung der GmbH, die mit einer Risikolage von „1,1 bis 1,3 Mio. EUR, im „worst case“ bis 2 Mio. EUR “endete – zusätzlich zu den bereits baufachlich hinterlegten 3 Mio. EUR –, wurde folgender, über den Kreistagsbeschluss hinaus gehender Beschluss gefasst: „Der Landschaftsausschuss beschließt … für den Fall, dass eine landesseitige Nachfinanzierung nicht realisiert werden kann und die zu erwartenden Mehrkosten sich auf bis zu 5 Mio. Euro belaufen, eine Ausfallbürgschaft bis zu 3.181.833 Euro zugunsten der Vogelsang IP gGmbH zur Absicherung der zur Finanzierung der Mehrkosten erforderlichen Kreditaufnahme i.H.v. bis zu 5 Mio. Euro zu übernehmen.“ Auf Grund der Tatsache, dass die jüngste Kostenfortschreibung der beauftragten Architekten, Ingenieure und Bauleitungen sowie der Geschäftsführung der GmbH, vorgelegt bei der Aufsichtsratssitzung am 23.04.2015, gegenüber dem landesseitig geförderten Volumen von 35,1 Mio. EUR aktuell 3,4 Mio. EUR an Mehrkosten ergibt, besteht der Bedarf, dass auch kreisseitig ein über den bereits beschlossenen 3 Mio. EUR-Rahmen hinaus gehender Darlehensrahmen besichert wird – analog dem LVR-Beschluss. Lt. Geschäftsführung der GmbH bestehen auch weiterhin finanzielle Risiken im Projekt. Zwar sind mittlerweile 99 % des Auftragsvolumens submittiert, so dass dort nur noch in geringem Maße mit Überraschungen zu rechnen ist, doch bestehen auch weiterhin Kostenrisiken und - damit verbunden eine Prognoseunsicherheit. Diese resultiert u.a. aus weiterhin vorhandenen baulichen Risiken (u.a. bei den Stützmauern / Natursteinarbeiten), noch laufenden Nachträgen bzw. Auftragsanpassungen, noch ausstehenden Firmenrechnungen und Schlussrechnungen, noch nicht abschließend bezifferbaren Auswirkungen der eingetretenen Bauzeitverlängerungen und laufenden bzw. unvorhersehbaren Komplikationen auf Seiten der beauftragten Firmen (Firmenkonkurs, Personalausfälle, u.a.m.). Es wird daher vorgeschlagen, den kreisseitigen Besicherungsbeschluss auf einen potenziellen Mehrkostenrahmen von im „worst case“ bis zu 5 Mio. EUR zu erweitern – analog der bestehenden Beschlusslage beim LVR. Ein Beschluss zum jetzigen Zeitpunkt ist erforderlich, um der GmbH das Eingehen der mit der Restprojektabwicklung verbundenen Verbindlichkeiten zu ermöglichen und insbesondere eine kurzfristige und flexible Handlungsmöglichkeit zu gewährleisten. Am 26.05.2015 wird der Aufsichtsrat der GmbH in einer Sondersitzung über die weitere Projektabwicklung sowie die bevorstehende Kreditaufnahme beraten. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet werden. -4In der mittelfristigen Wirtschaftsplanung der GmbH ist der beschriebene „worst case“ von bis zu 5 Mio. EUR an Kreditaufnahme bereits untersucht worden. Es ist zu erwarten, dass die GmbH bei den der Wirtschaftsplanung zu Grunde gelegten Nachfragewerten und aufbauend auf einem erwarteten Besucheraufkommen von 300.000 Besuchern pro Jahr (ab 2016) auch zukünftig den Betrieb im Rahmen des durch die Satzung als Obergrenze festgelegten, jährlichen Verlustausgleichs von „maximal 500.000 EUR“ abwickeln kann. Dieses Ergebnis gilt vorbehaltlich bestehender Risiken (z.B. ggf. höherer Aufwand im Facilitymanagement, geringere Besucherzahlen / Nachfragewerte, o.a.), aber auch Chancen (z.B. ggf. höhere Besucherzahlen u.a. Nachfragewerte, Spenden / Fundraisingeffeke, Effizienzsteigerungen, o.a.). Unverändert ist es Ziel der Gesellschaft, den notwendigen Verlustausgleich von zur Zeit 500.000 EUR zurückzuführen. Die notwendige Kreditaufnahme schlägt im Geschäftsergebnis der GmbH mit +/- 65.000 EUR (bei 3 Mio. EUR) bis +/- 100.000 EUR (bei 5 Mio. EUR) negativ zu Buche. Dies ist, da die Grundkosten für den Betrieb des Forums und des Kulturkinos (als Veranstaltungsort und pädagogisches Zentrum) sowie für das Geländemanagement und das Besucherzentrum zwingend aufgebracht werden müssen, mit einem verminderten Handlungsspielraum im Bereich der bildungsbezogenen Sonderaktivitäten der Akademie Vogelsang IP verbunden. Trotzdem ist ein qualifiziertes, umfangreiches und dem Gesellschaftszweck und den Förderrangbedingungen gerecht werdendes Bildungsangebot auch weiterhin gesichert. Der Geschäftsführer der GmbH wird hierzu im Rahmen der Sitzung näher ausführen. gez. Rosenke Landrat Stabsstelle: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift)