Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
57 kB
Datum
24.06.2015
Erstellt
09.06.15, 14:47
Aktualisiert
09.06.15, 14:47
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Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 1 / V 128/2015
Datum: 08.06.2015
Vorabauszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für
Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang vom 01.06.2015
A)
TOP 7.1
Öffentliche Sitzung
Konversion Vogelsang:
Auswirkungen der Landesentscheidung zur Finanzierung
Forum Vogelsang
Herr Poth teilt mit, dass er in seiner Funktion als
Aufsichtsratsvorsitzender der SEV und in diesem Jahr auch der
Vogelsang IP gGmbH vor Eintritt in die Sachdiskussion einige
grundsätzliche Erläuterungen geben möchte:
Der Standort Vogelsang ist trotz noch nicht vorhandener
Ausstellungen seit fast 10 Jahren ein vielbesuchter Bildungs- und
Tourismusort in der strukturschwachen Eifelregion. Mehr als 1,7
Mio. Menschen haben den Standort bisher besucht und sich über
die NS-Zeit informiert oder haben einfach nur die grandiose
Landschaft im Nationalpark Eifel genossen. Pro Jahr nahmen im
Durchschnitt über 40.000 Menschen an den angebotenen
Bildungsprogrammen teil. Damit stehe der Standort in einer
Reihe mit dem Reichsparteitagsgelände in Nürnberg, der
Wewelsburg oder auch dem Obersalzberg bei Berchtesgaden.
Schon heute ist Vogelsang aus der Reihe der Gedenk- und
Erinnerungsorte nicht mehr wegzudenken.
Vom touristischen Aspekt her möchte Herr Poth hier noch einmal
festhalten, dass die Besucher lt. den regelmäßigen
Besucherbefragungen zu 50% „wegen Vogelsang“ in die Region
kommen und damit auch die touristischen Potentiale der Eifel
kennen lernen. Die Wertschöpfung beträgt bei einem
durchschnittlichen Ausgabeverhalten von 20 € bei 1,7 Mio.
Besucher etwa 35 Mio. €.
Bei diesen Zahlen möchte Herr Poth nicht unerwähnt lassen,
dass neben den Aktivitäten der Vogelsang IP gGmbH auch die
Bildungsaktivitäten des DRK zu diesem beeindruckenden
Ergebnis beigetragen haben. Auch der SSV Schleiden reiht sich
hier nahtlos ein, ebenso die Aktivitäten der Kirche im
Nationalpark.
Letztlich ist es gelungen, bisher etwa 40 Arbeitsplätze zu
schaffen und zu verhindern, dass Vogelsang zu einem
Wallfahrtsort der Neonazis geworden ist.
Trotz dieser in den Augen von Herrn Poth absolut positiven
Entwicklungen gelinge es im Kreis Euskirchen immer wieder, die
kritischen Punkte in der Standortentwicklung in den Vordergrund
zu stellen - von der Meinungsbildung in den Medien der
V 128/2015
Städteregion Aachen ganz zu schweigen.
Schlagzeilen wie
"Der Großbaustelle gehen die Millionen aus"
"Krise im Nationalpark Eifel"
"…aber ich habe Zweifel, ob wir als Gesellschafter immer
rechtzeitig und umfassend informiert worden sind"
"Mögliche Insolvenz in Vogelsang"
„Wer stopft Millionen Loch in Vogelsang?"
"Die Stimmung in der Bevölkerung ist nicht gut"
mögen sich zwar gut anhören und verkaufen lassen, sind der
Standortentwicklung aber alles andere als zuträglich und machen
es den Verantwortlichen vor Ort noch schwerer, als es ohnehin
schon ist. Deshalb wirbt Herr Poth sehr dafür, dass langsam
wieder die Vorzüge der Standortentwicklung in den Fokus rücken
und gemeinsam daran gearbeitet wird, dass die Besucherzahlen
sich weiter so entwickeln wie es prognostiziert wird.
Im Übrigen ist Herr Poth vom Aufsichtsrat der Vogelsang IP
gGmbH autorisiert, zu erklären, dass der Aufsichtsrat sich von
der Geschäftsführung stets gut informiert gefühlt hat und fühlt.
Alle Risiken und Maßnahmen seien immer im Aufsichtsrat
dargestellt und diskutiert worden. Der Aufsichtsrat hält eine
angemessene Klarstellung und ggf. Zurückweisung offenkundiger
Falschdarstellungen für erforderlich. Dies gilt insbesondere für die
immer wieder behauptete "Nichtinformation" und die "Vermutung
der eingeplanten Förderreserve", die immer wieder von der
Geschäftsführung zurückgewiesen worden seien. Der
Aufsichtsrat stehe voll hinter der Geschäftsführung.
An dieser Feststellung ändere auch die inzwischen vom Land
NRW abgelehnte Förderung der eingetreten Mehrkosten bis zu
einer Höhe von 3 Mio. € nichts.
Die nach der Förderabsage geführten Gespräche mit dem Land
auf unterschiedlichen Ebenen fasst er wie folgt zusammen:
Der Hinweis im Ablehnungsschreiben zur bekannten Deckelung
des ursprünglichen Förderbetrages wurde insofern ergänzt, als
man grundsätzlich keinen Förderzugang zur Städtebauförderung
sehe. Evtl. Ausnahmen seien zwar möglich, aber damit
verbunden, dass eine landesseitig korrespondierende Akquise
von Bundesstädtebaumitteln dann nicht möglich sei. Insofern
wolle man keinen Präzedenzfall schaffen.
Trotzdem sehe man landesseitig die Konversion Vogelsang
weiterhin positiv und erkenne die bisherige Entwicklung an. Im
Übrigen beteilige sich das Land indirekt über die Mietzahlungen
des Landesbetriebes für die Nationalparkausstellung an den
Mehrkosten, deren Höhe man im Übrigen für nachvollziehbar und
nicht ungewöhnlich halte.
Auch wurde signalisiert, dass es ggf. zusätzliche
Projektförderungen aus anderen Fördertöpfen geben könne.
Eine Rücknahme der Förderabsage wurde grundsätzlich
ausgeschlossen.
Nunmehr gelte es, den bereits definierten „Plan B“ zu realisieren
und der Geschäftsführung die Möglichkeit einzuräumen, die
auflaufenden Mehrkosten durch Kreditaufnahmen zu finanzieren.
Da der aktuell bekannte Mehrkostenbetrag ca. 3,4 Mio. € beträgt,
wird gebeten, nunmehr auch für den Kreis Euskirchen den
Beschluss gem. Vorlage zu fassen und damit die Besicherung bis
zu einem Höchstbetrag von 5 Mio. € zu genehmigen. Damit wird
die Geschäftsführung in die Lage versetzt, die konkreten
Kreditverhandlungen zu führen und die notwendigen noch zu
tätigen Aufträge zur Fertigstellung des Gesamtprojektes zu
vergeben.
Auch wenn die Kreditfinanzierung zu Einsparungen in der
Wirtschaftsplanung der Gesellschaft führen wird, liegt Herrn Poth
viel an der Feststellung, dass die Bildungsarbeit auch weiterhin
auf hohem Niveau betrieben wird. Einzelheiten wird der
Geschäftsführer nachfolgend erläutern.
Herr Poth spricht sich dafür aus, gemeinsam dafür sorgen, dass
das Projekt Forum Vogelsang bis zum Jahresende erfolgreich zu
Ende geführt wird. Gemeinsam sollen die notwendigen
bildungsorientierten und tourismusorientierten Produkte zur
Vermarktung des Standortes geschaffen werden und die
positiven Entwicklungen endlich auch entsprechend positioniert
werden.
Außerdem plädiert er dafür, sich gemeinsam für die Realisierung
der weiteren Konversionsprojekte wie DJH-Projekt und NPVerwaltung einzusetzen.
Abschließend teilt Herr Poth mit, dass er sich auf die baldige
Eröffnung des Forums Vogelsang freue und davon überzeugt sei,
dass dann Vogelsang die prognostizierte überregionale Bildungs, Kultur- und Tourismusdestination wird.
Der Ausschussvorsitzende bedankt sich bei Herrn Poth für seine
Ausführungen, begrüßt den Geschäftsführer der Vogelsang IP
gGmbH, Herrn Moritz, und bittet ihn um einen Sachstandsbericht.
Herr Moritz erklärt, dass er der Einladung zur Sitzung gerne
gefolgt sei und teilt mit, dass der Sachstand gegenüber dem
letzten Stand der öffentlichen Verlautbarungen unverändert sei.
Im Folgenden führt er aus:
Zeitschiene:
Der weitere Projektablauf ist in drei Etappen geplant:
Anfang Juli soll ein Geländezugang zum Adlerhof in Abstimmung
mit dem Bauzustand geöffnet werden. Dies solle parallel zur
Fertigstellung der neuen, vom Kreis Euskirchen realisierten
Bushaltestelle und dem Abschluss der dortigen Restmaßnahmen
erfolgen.
Anfang September soll die Verlagerung der temporären
Besucheranlaufstelle vom Kulturkino zum Adlerhof erfolgen und
zeitgleich die Gastronomie mit dem Namen „Wolkenschmaus“
eröffnet werden. Gleichzeitig solle dann auch die Übergabe der
Ausstellungsräume des Nationalparkzentrums an die
Ausstellungsbauer erfolgen. Für den Einbau der Ausstellung
werden 14 Kalenderwochen (knapp 3,5 Monate) Bauzeit benötigt,
daher resultiert dann auch das Eröffnungsdatum Anfang
Dezember.
Anfang Dezember soll die Gesamteröffnung des neuen Forums
mit Besucherzentrum, den beiden Ausstellungen und dem
Tagungsbetrieb erfolgen. Ab diesem Zeitpunkt startet dann der
„Normalbetrieb“ am Standort.
Handicaps:
Herr Moritz teilt mit, dass vor Ort zur Zeit ca. 130 Arbeiter,
Bauleiter und Projektleiter tätig seien, allerdings unvermindert
regelmäßige Handicaps die Arbeit vor Ort erschweren. Er nennt
folgende Beispiele:
- Tod eines Sachverständigen (nach Prüfung aber ohne
entsprechende Unterlagen, somit musste eine neue Prüfung
erfolgen),
- Insolvenz der mit den Blitzschutzarbeiten beauftragten Firma,
- Kündigung der Fensterbaufirma (heute Submission Restgewerk,
ca. ¾ des Auftrages),
- Situation am „Adler-Relief“- Teilausbruch Jan/Fe mit weiteren
festgestellten Schäden am Mauerwerk, intensive Einbindung
Denkmalpflege,
- Stahlbauarbeiten Eingangsbau mit einem kurzzeitigen Baustopp
wegen notwendiger Mängelbeseitigungen,
- personelle Probleme bei einzelnen Unternehmen
Zitat aus der Presse:
Zu dem Zitat aus der Presse „In der freien Marktwirtschaft wären
Herr Poth und sein Schalträger weg vom Fenster“ bemerkt Herr
Moritz, dass das Projekt nach seiner Einschätzung in der
Privatwirtschaft schon lange fertig gestellt wäre. Dies alleine
schon wegen der vergabe- und prüfungsrechtlichen
Vereinfachungen und dementsprechend möglichem
Pragmatismus im Krisenfalle.
Außerdem stellt Herr Moritz klar, dass er nicht Angestellter des
Kreises Euskirchen sei. Er als Geschäftsführer sei ein eigenes
Organ der GmbH. Neben der Satzung gelten hierzu die
einschlägigen Regelungen des GmbH-Gesetzes und
Handelsrechts, insbesondere auch im Hinblick auf die
Geschäftsführer-Haftung. Allein Aufsichtsrat und
Gesellschafterversammlung seien im Rahmen der Satzung
weisungsbefugt. Die GmbH bestehe aus sieben Gesellschaftern.
Dass man eine gewisse Synchronizität der Zielrichtung,
Initiativen, Kommunikation etc. zwischen Geschäftsführung und
jeweiligen Aufsichtsratsvorsitzendem voraussetzen könne,
verstehe sich wohl und sei auch für eine effektive Arbeit der
GmbH mehr als sinnvoll.
Kosten:
Die ihm zur Zeit bekannten Mehrkosten liegen unverändert bei
3,4 Mio. €.
Herr Moritz weist auf folgende Risiken hin:
- Natursteinarbeiten (Adlerrelief mit einer Dimension von 100-200
T€, schon enthalten)
- Maßnahme Stützmauer
- Ggf. weiteres Unvorhergesehenes
- Ausstehende Firmenrechnungen und Schlussrechnungen (ggf.
verdeckte Mengenmehrungen)
- Auswirkungen der Bauzeitverlängerung (Dimension)
- Komplikationen auf Seiten der Firmen (Firmenkonkurs,
Personalausfälle,…)
- Ausschreibungsergebnisse
- Prüfrisiken
Herr Moritz teilt mit, dass das Endergebnis der Gesamtkosten
erst mit dem Schlussverwendungsnachweis vorliegen wird.
Bezüglich der Einsparmöglichkeiten teilt er mit, dass die großen
Dinge schon benannt wurden und jetzt „nur“ noch kleinteilige
Optionen bestünden, die allerdings auch ergriffen werden.
Heutiger Beschlussvorschlag:
Herr Moritz teilt mit, dass die GmbH aufgrund des heute
vorgeschlagenen Beschlusses Handlungsfähigkeit erlangen
würde. Zum einen solle aufbauend darauf kurzfristig ein
entsprechender Beschluss im Aufsichtsrat der GmbH getroffen
werden. Außerdem diene der Beschluss als Grundlage für die
Diskussion und Sicherung der Bankenkonditionen.
Herr Moritz stellt ergänzend fest, dass dieser Beschluss natürlich
kein Freibrief für zusätzliche Ausgaben sei, es finde weiterhin das
Controlling / die Freigabe durch den Aufsichtsrat der Vogelsang
IP gGmbH statt.
Zitat Life-Magazin:
Zu seinem (angeblichen) Zitat aus dem Life-Magazin bezüglich
der Insolvenz der Vogelsang IP gGmbH teilt Herr Moritz mit, dass
dies nicht zutreffend sei und er diese Aussage auch nicht
getroffen habe. Er habe dies auch gegenüber dem Verlag
klargestellt. Als letzten wichtigen Schritt bezeichnet Herr Moritz
die nun zu treffenden Beschlüsse (s.v. Punkt).
Artikel in Aachener Zeitung:
Zum Artikel in der Aachener Zeitung „Der Großbaustelle gehen
die Millionen aus…
Krise im Nationalpark Eifel: Wer ist für die immer neuen Probleme
auf der früheren NS-Ordensburg Vogelsang verantwortlich?...“
Herr Moritz führt im Hinblick auf die Schuldfrage, welche ja auch
von den hiesigen Redakteuren schon mehrfach gestellt wurde,
aus, dass i.d.R. nicht der Überbringer der schlechten Botschaft
für diese Schuld trage – dies reklamiere er auch für sich. Die
Gründe und Hintergründe für die Kostensteigerungen seien
ausreichend dargestellt worden. Unvermeidbare und SowiesoKosten wurden dargelegt und waren auch durch
Standardsenkungen etc. nicht mehr kompensierbar.
Außerdem möchte er Folgendes richtig stellen:
- er habe nicht, wie dort zitiert, „…mit Mehrkosten von 7 Mio. €
gerechnet“.
- es habe keine „still und leise“ Maßnahmenstreichung gegeben.
- es habe keine „stillschweigende Einpreisung“ stattgefunden und
auch keinen „abgelehnten Antrag“ gegeben.
Er weist nochmals darauf hin, dass NRW.URBAN im Jahr 2010
den Antrag geprüft habe und zitiert:
„… Projekt … lässt sich im … Kostenrahmen von 35,1 Mio. €
realisieren.“
Weiterhin:
„…die Ermittlung der Flächen und Massen ist korrekt …
Einheitspreise … den aktuellen Marktpreisen 2010
entsprechen…“
Bekanntheit Vogelsang:
Herr Moritz führt aus, dass viele Menschen (gerade auch in
NRW) den Standort noch nicht kennen und demzufolge noch ein
hohes Besucherpotenzial zu erreichen wäre.
In diesem Zusammenhang teilt er mit, dass bezogen auf Umsatz
und offene Geländeführungen der Mai 2015 der stärkste Mai seit
der Öffnung des Geländes gewesen sei. Gegenüber dem Mai
letzten Jahres sei ein Plus von 50 % zu verzeichnen.
Positiv hierfür seien sicher auch die günstig gelegenen
Wochenenden im Mai sowie das Wetter gewesen. Auch die
positive Auswirkung der im WDR ausgestrahlten Dokumentation
„Geheimnisvolle Orte“ sei spürbar gewesen.
Vernetzung / Wertschätzung Erinnerungslandschaft:
Als Beispiel für die Vernetzung / Wertsschätzung in der
Erinnerungslandschaft nennt Herr Moritz den jüngsten Besuch
des Vorstands des Landesverbandes der jüdischen Gemeinden
Nordrhein zusammen mit dem Sozialdezernat Düsseldorf.
Hieraus haben sich bereits Kooperationsansätze in der „Arbeit
gegen Rechts“ ergeben.
Bildungsangebot:
Herr Moritz führt aus, dass die nunmehr notwendige
Kreditaufnahme durch die Vogelsang IP gGmbH und die damit
verbundenen Kosten in Höhe von 70-100 T€ nicht ohne Spuren
bleiben könnten, aber trotzdem auch weiterhin ein qualifiziertes
und sehr umfängliches Bildungsangebot bleibe. Es seien jedoch
Streichungen bzw. Reduzierungen nötig, insbesondere was
vertiefende Bildungsveranstaltungen und kulturelle Programme
angehe. Außerdem müssten alle bestehenden und künftigen
Vernetzungen und Kontakte unter Kosten-/Nutzen-Aspekten
kritisch geprüft werden. Prioritär müsse mit den gegebenen
Ressourcen die Basis-Arbeit geleistet werden.
Kompensation für verwehrte Mehrförderung:
Im Hinblick auf die von der Landesregierung avisierte
Kompensation der verwehrten Mehrförderung weist Herr Moritz
darauf hin, dass es sich bei vielen Dingen um SowiesoFörderungen handelt. Abschließend teilt er mit, dass aber
sicherlich gerade im Bildungsbereich einige
Unterstützungsmöglichkeiten bestünden, die zu gegebener Zeit
eingefordert werden müssten.
Der Ausschussvorsitzende bedankt sich bei Herrn Moritz für
seine Ausführungen.
Herr Reidt, CDU-Fraktion, teilt mit, dass er die Begründung für
die Ablehnung der Fördermittel nicht nachvollziehen könne.
Seiner Meinung nach hätte es dem Land gut gestanden, die
Fördermittel für dieses überregional bedeutsame Projekt zu
bewilligen. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass eine
landesseitige Förderung einer Jugendherberge am Standort
ebenfalls negativ beschieden wurde. Er nimmt zur Kenntnis, dass
das Land als Kompensation die Förderung anderer Bereiche
zugesagt habe, hier müssten seiner Ansicht nach auch
personelle Maßnahmen (z.B. weitere Lehrerstellen) möglich sein.
Seitens seiner Fraktion möchte man merken, dass das Land in
dieser Angelegenheit tätig wird.
Außerdem äußert er, dass er die Aktivitäten des Landrates in
dieser Angelegenheit beklagenswert und charakterlos finde.
Frau Kalnins, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt fest, dass sie
sich über die Ablehnung der Fördermittel nicht gewundert habe,
da die Fördermittel von Beginn an gedeckelt waren.
Sie hofft, dass der Bildungsauftrag nicht leidet. Grundsätzlich sei
man seitens ihrer Fraktion bereit, über die Besicherung der
Kreditaufnahme in Höhe von 3.4 Mio. € zu beraten, nicht aber
über die angegebene Gesamtsumme von 5 Mio. €. Außerdem
mahnt sie die zahlenmäßige Erläuterung der Mehrkosten an.
Der Ausschussvorsitzende weist darauf hin, dass so ein
umfangreiches Projekt zahlenmäßig nicht einfach zu erklären sei.
Seiner Meinung nach hätte man bereits in der Januar-Sitzung des
Ausschusses einen Beschluss zur Besicherung des
Kreditrahmens von 5 Mio. € fassen sollen.
Herr Cremer, SPD-Fraktion führt aus, dass man sich in der
Verantwortung sehe, das Projekt zu einem guten Ende zu
bringen. Er sei der Überzeugung, dass sich noch andere
Fördermöglichkeiten ergeben werden. Die Beschlussvorlage
finde die Zustimmung der SPD-Fraktion.
Herr Bell, DIE LINKE, teilt mit, dass man seitens seiner Fraktion
nur zustimmen könne, wenn die Anteile der Gesellschafter der
Vogelsang IP gGmbH am Verlustausgleich entsprechend der
durch die Kreditaufnahme zu erwartenden Mehrbelastung erhöht
würden. Aus seiner Sicht sei das für die Gesellschafter in einem
tragbaren Rahmen.
Außerdem merkt er an, dass er die Äußerungen über den Landrat
in der Sitzung nicht in Ordnung findet, man habe dies in einem
Gremium anbringen können, bei dem der Landrat anwesend
gewesen wäre.
Herr Kolvenbach, CDU-Fraktion, findet es bezeichnend, dass der
Landrat bei der heutigen Sitzung des Ausschusses nicht
anwesend ist. Er habe erwartet, dass er teilnimmt, aber: Jjeder
setze für sich selbst Prioritäten.
Herr Schulte, SPD-Fraktion, schließt sich Herrn Poth an und
spricht sich dafür aus, einen positiven Weg einzuschlagen.
Herr Dr. Milz, FDP-Fraktion, bittet Herrn Moritz hinsichtlich der
aufzunehmenden Kredite um Prüfung, ob eine längere
Zinsbindung nicht sinnvoller wäre.
Herr Moritz teilt mit, dass die entsprechenden Angebote zur Zeit
eingeholt würden und man in der nächsten Sitzung des
Aufsichtsrats der Vogelsang IP gGmbH die verschiedenen
Varianten intensiv diskutieren werde. In diesem Zusammenhang
wären alle Parameter, u.a. auch die Laufzeit der Zinsbindung,
abschließend zu diskutieren.
Herr Hassen, AfD, spricht sich dafür aus, Vogelsang und den
damit verbundenen Bildungsauftrag durchaus positiv zu sehen,
da sich hier tolle Chancen bieten würden. Er mahnt insbesondere
nicht nur historisch orientierte Angebote an.
Herr Poth führt hierzu aus, dass die Bildungsarbeit in Vogelsang
bereits sehr innovativ ist.
Außerdem teilt er auf die Nachfrage von Frau Kalnins mit, dass
die Mitglieder des Ausschusses zu gegebener Zeit über die
Zahlen informiert würden.
Herr Schmitz, UWV-Fraktion, teilt mit, dass man sich seitens
seiner Fraktion eine Beratung im Kreisausschuss wünsche und er
sich aus diesem Grund bei der heutigen Abstimmung enthalten
werde. Er wünsche dem Projekt alle Gute.
Die Mitglieder der Ausschusses für Wirtschaftsförderung,
Tourismus und Konversion Vogelsang empfehlen folgende
Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt:
a) über den beschlossenen Rahmen von 3 Mio. € (D8/2014 vom
17.12.2014) hinaus eine Ausfallbürgschaft zugunsten der
Vogelsang IP gGmbH zur Besicherung der zur Finanzierung der
Mehrkosten erforderlich werdenden Kreditaufnahmen in Höhe
von gegebenenfalls bis zu einem Gesamtbetrag von 5 Mio. € zu
übernehmen. Der Höchstbetrag für die zu übernehmende
Ausfallbürgschaft beträgt 1.818.182 €.
b) für die Gewährung der Bürgschaft wird ein einmaliges Entgelt
in Höhe von 9.092 € erhoben, zahlbar binnen eines Monats nach
Unterzeichnung der Bürgschaftsurkunde.
c) die Geschäftsführung und die Gremien der Vogelsang IP
gGmbH werden gebeten, zu prüfen, ob eine Änderung der
Landeshaltung in Bezug auf die Nachfinanzierung bewirkt werden
kann bzw. ob alternative Fördermöglichkeiten in der
Stadtentwicklung o.a. Landesprogrammen, gegebenenfalls auch
Möglichkeiten der Betriebsförderung, gegeben sind.
d) die Geschäftsführung der Vogelsang IP gGmbH zu bitten, dem
Ausschuss für Bildung und Inklusion sowie dem Ausschuss für
Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang das
Konzept der Bildungsarbeit der Akademie Vogelsang IP unter
Berücksichtigung der neuen Rahmenbedingungen bei nächster
Gelegenheit dezidiert vorzustellen. Hierbei ist das Interesse des
Kreistages an einer qualifizierten und breiten Bildungsarbeit zu
berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dafür bei 3 Gegenstimmen
(Bündnis 90/Die Grünen und DIE
LINKE) und 1 Enthaltung (UWV)
i. V.
Poth
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Landrat