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Beschlussvorlage GB (Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Kreis Euskirchen und der Stadt Euskirchen zur Erhebung von Elternbeiträgen zu den Kosten der Offenen Ganztagsschule (OGS) an der kreiseigenen Förderschule Matthias-Hagen-Schule)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
34 kB
Datum
21.10.2015
Erstellt
10.08.15, 14:46
Aktualisiert
10.08.15, 14:46
Beschlussvorlage GB (Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Kreis Euskirchen und der Stadt Euskirchen zur Erhebung von Elternbeiträgen zu den Kosten der Offenen Ganztagsschule (OGS) an der kreiseigenen Förderschule Matthias-Hagen-Schule) Beschlussvorlage GB (Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Kreis Euskirchen und der Stadt Euskirchen zur Erhebung von Elternbeiträgen zu den Kosten der Offenen Ganztagsschule (OGS) an der kreiseigenen Förderschule Matthias-Hagen-Schule)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 140/2015 20.07.2015 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Bildung und Inklusion 25.08.2015 Kreisausschuss 30.09.2015 Kreistag 21.10.2015 Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Kreis Euskirchen und der Stadt Euskirchen zur Erhebung von Elternbeiträgen zu den Kosten der Offenen Ganztagsschule (OGS) an der kreiseigenen Förderschule Matthias-Hagen-Schule Sachbearbeiter/in: Frau Fathmann Tel.: 02251/15531 Abt.: 40 - Schulen X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt die in der Anlage beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Erhebung von Elternbeiträgen zu den Kosten der Offenen Ganztagsschule an der Matthias-Hagen-Schule. -2Begründung: Der Kreis Euskirchen hat mit Wirkung zum 01.08.2015 die Trägerschaft der Matthias-Hagen-Schule, Förderschule mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache, sowie emotionale und soziale Entwicklung von der Stadt Euskirchen übernommen. Gemäß Kreistagsbeschluss vom 24.06.2015 V 119/2015 wird das bestehende Betreuungsangebot der offenen Ganztagsschule (OGS) im Primarbereich im bisherigen Umfang fortgeführt. Die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der OGS im Primarbereich wurde erlassen. Die Stadt Euskirchen ist bereit, nach wie vor die Elternbeiträge zur OGS für die Schüler der MatthiasHagen-Schule zu erheben und hat dies dem Kreis angeboten. Als Gegenleistung hat die Stadt darum gebeten, für eine städtische Ferienbetreuungsmaßnahme für behinderte Kinder das Gebäude der kreiseigenen Förderschule Hans-Verbeek-Schule zur Verfügung zu stellen. Für die Stadt Euskirchen stellt die Anzahl von Schülerinnen und Schülern der Matthias -Hagen-Schule (derzeit 24), die an der OGS teilnehmen, einen relativ geringen Anteil an allen Schülerinnen und Schülern im Stadtgebiet Euskirchen dar, die an OGS-Angeboten teilnehmen, und für die Elternbeiträge erhoben werden müssen. Für den Kreis Euskirchen wäre die Erhebung der Elternbeiträge zur OGS eine neue Verwaltungsaufgabe, weil bislang an keiner der kreiseigenen Schulen eine OGS eingerichtet war. Die Hans-Verbeek-Schule für die Ferienmaßnahme der Stadt zur Verfügung zu stellen, ist eine angemessene Gegenleistung für die Erhebung der Elternbeiträge. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und im Hinblick auf die begrenzten Personalressourcen beim Kreis wird daher vorgeschlagen, das Angebot der Stadt Euskirchen anzunehmen und die Erhebung der Elternbeiträge auf die Stadt zu übertragen. Die Erhebung der Elternbeiträge ist nach dem Übergang der Schulträgerschaft auf den Kreis Euskirchen eine Aufgabe des Kreises. Zur Übertragung der Aufgabe auf die Stadt Euskirchen ist daher eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung gemäß §§ 23 ff des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) erforderlich. Die Vereinbarung bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde gemäß § 24 Abs. 2 GkG. gez. i.V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)