Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
34 kB
Datum
21.10.2015
Erstellt
10.08.15, 14:46
Aktualisiert
10.08.15, 14:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 140/2015
20.07.2015
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Inklusion
25.08.2015
Kreisausschuss
30.09.2015
Kreistag
21.10.2015
Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Kreis Euskirchen und
der Stadt Euskirchen zur Erhebung von Elternbeiträgen zu den Kosten der Offenen
Ganztagsschule (OGS) an der kreiseigenen Förderschule Matthias-Hagen-Schule
Sachbearbeiter/in: Frau Fathmann
Tel.: 02251/15531
Abt.: 40 - Schulen
X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt die in der Anlage beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Erhebung
von Elternbeiträgen zu den Kosten der Offenen Ganztagsschule an der Matthias-Hagen-Schule.
-2Begründung:
Der Kreis Euskirchen hat mit Wirkung zum 01.08.2015 die Trägerschaft der Matthias-Hagen-Schule,
Förderschule mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache, sowie emotionale und soziale
Entwicklung von der Stadt Euskirchen übernommen.
Gemäß Kreistagsbeschluss vom 24.06.2015 V 119/2015 wird das bestehende Betreuungsangebot
der offenen Ganztagsschule (OGS) im Primarbereich im bisherigen Umfang fortgeführt. Die Satzung
über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der OGS im Primarbereich wurde erlassen.
Die Stadt Euskirchen ist bereit, nach wie vor die Elternbeiträge zur OGS für die Schüler der MatthiasHagen-Schule zu erheben und hat dies dem Kreis angeboten.
Als Gegenleistung hat die Stadt darum gebeten, für eine städtische Ferienbetreuungsmaßnahme für
behinderte Kinder das Gebäude der kreiseigenen Förderschule Hans-Verbeek-Schule zur Verfügung
zu stellen.
Für die Stadt Euskirchen stellt die Anzahl von Schülerinnen und Schülern der Matthias -Hagen-Schule
(derzeit 24), die an der OGS teilnehmen, einen relativ geringen Anteil an allen Schülerinnen und
Schülern im Stadtgebiet Euskirchen dar, die an OGS-Angeboten teilnehmen, und für die
Elternbeiträge erhoben werden müssen.
Für den Kreis Euskirchen wäre die Erhebung der Elternbeiträge zur OGS eine neue
Verwaltungsaufgabe, weil bislang an keiner der kreiseigenen Schulen eine OGS eingerichtet war.
Die Hans-Verbeek-Schule für die Ferienmaßnahme der Stadt zur Verfügung zu stellen, ist eine
angemessene Gegenleistung für die Erhebung der Elternbeiträge.
Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und im Hinblick auf die begrenzten Personalressourcen
beim Kreis wird daher vorgeschlagen, das Angebot der Stadt Euskirchen anzunehmen und die
Erhebung der Elternbeiträge auf die Stadt zu übertragen.
Die Erhebung der Elternbeiträge ist nach dem Übergang der Schulträgerschaft auf den Kreis
Euskirchen eine Aufgabe des Kreises. Zur Übertragung der Aufgabe auf die Stadt Euskirchen ist
daher eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung gemäß §§ 23 ff des Gesetzes über kommunale
Gemeinschaftsarbeit (GkG) erforderlich.
Die Vereinbarung bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde gemäß § 24 Abs. 2 GkG.
gez.
i.V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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