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Beschlussvorlage Wasserwerk (Jahresabschluss 2015 des Wasserwerkes Leopoldshöhe)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
108 kB
Datum
15.12.2016
Erstellt
18.11.16, 12:34
Aktualisiert
18.11.16, 12:34
Beschlussvorlage Wasserwerk (Jahresabschluss 2015 des Wasserwerkes Leopoldshöhe) Beschlussvorlage Wasserwerk (Jahresabschluss 2015 des Wasserwerkes Leopoldshöhe)

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Inhalt der Datei

Wasserwerk Leopoldshöhe Die Betriebsleitung Beschlussvorlage - öffentlich Drucksache 139/2016 zur Sitzung des Betriebsausschusses Wasser/Abwasser Fachbereich: der Gemeinde Leopoldshöhe FB II Finanzen Auskunft erteilt: Herr Aust Telefon: 05208 / 991-200 Datum: 18. November 2016 Jahresabschluss 2015 des Wasserwerkes Leopoldshöhe Beratungsfolge Betriebsausschuss Wasser/Abwasser Rat Termin 28.11.2016 Bemerkungen 15.12.2016 Sachdarstellung: Der Jahresabschluss ist durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Röhricht – Dr. Schillen geprüft worden. Gegenstand der Prüfung ist die Buchführung, der Jahresabschluss und der Lagebericht sowie die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften zur Rechnungslegung. Auf den Bericht sowie den mündlichen Vortrag wird verwiesen. Die Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht stehen in Kürze im Sitzungsinformationsdienst zur Verfügung. Die Prüfung führte zu keinen Einwendungen und der Bestätigungsvermerk wurde erteilt. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft übermittelt den Jahresabschluss der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA). Sobald die Beschlüsse über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Behandlung des Ergebnisses vorliegen, wird die GPA ihren abschließenden Vermerk zu dem Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfer übersenden, der bekannt zu geben ist. Gem. § 4 Buchstabe c) EigVO stellt der Rat den Jahresabschluss fest (Beschlussvorschlag 1) und entscheidet über die Verwendung des Jahresergebnisses (Beschlussvorschlag 2). Von dem Jahresüberschuss werden 69.000,00 € (brutto) ausgeschüttet. Weiterhin entscheidet der Rat über die Entlastung des Betriebsausschusses (Beschlussvorschlag 3). Der Betriebsausschuss hat sich in seinen Sitzungen mit dem Wirtschaftsplan, den Berichten und dem Jahresabschluss eingehend befasst. Er ist seiner Kontroll- und Gestaltungsfunktion nachgekommen. Es wird deshalb vorgeschlagen, dem Betriebsausschuss die Entlastung zu erteilen. Gem. § 5 Abs. 5 S. 2 EigVO entscheidet der Betriebsausschuss über die Entlastung der Betriebsleitung (separate Vorlage). -2- Beschlussvorschlag: 1. Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe stellt den Jahresabschluss des Wasserwerkes Leopoldshöhe für das Wirtschaftsjahr 2015 mit einer Bilanzsumme von 5.881.124,42 € und einem Jahresüberschuss von 69.075,14 € fest. Der Rat nimmt den Lagebericht zur Kenntnis. 2. Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe fasst folgenden Verwendungsbeschluss: Das Jahresergebnis (Jahresüberschuss) wird in Höhe von 75,14 € vorgetragen und der Rücklage zugeführt sowie in Höhe von 69.000,00 € an die Gemeinde Leopoldshöhe in 2016 ausgeschüttet. 3. Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe erteilt dem Betriebsausschuss Wasser/Abwasser die Entlastung. Lange