Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
23 kB
Datum
21.10.2015
Erstellt
10.08.15, 14:46
Aktualisiert
10.08.15, 14:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung
zwischen dem Kreis Euskirchen, vertreten durch den Landrat, Jülicher Ring 32,
53879 Euskirchen,
nachfolgend Kreis genannt,
und
der Stadt Euskirchen, vertreten durch den Bürgermeister, Kölner Str.75, 53879 Euskirchen,
nachfolgend Stadt genannt,
zur Erhebung von Elternbeiträgen zu den Kosten der Offenen Ganztagsschule (OGS)
an der kreiseigenen Matthias-Hagen-Schule.
Der Kreis Euskirchen und die Stadt Euskirchen schließen gemäß §§ 23 ff des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) vom 01.10.1979 (GV.NRW S. 621)
in der zur Zeit gültigen Fassung in Verbindung mit Nr. 8.2 des RdErl. d. Ministeriums
für Schule und Weiterbildung v. 23.12.2010 Gebundene und offene Ganztagsschulen
sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und
Sekundarstufe I (ABl. NRW. 1/11 S. 38, berichtigt 2/11 S. 85) folgende öffentlichrechtliche Vereinbarung:
Präambel
Aufgrund des Beschlusses des Kreistages des Kreises Euskirchen vom 09.04.2015
und des Beschlusses des Stadtrates der Stadt Euskirchen vom 20.05.2014 übernimmt der Kreis Euskirchen von der Stadt Euskirchen ab dem 01.08.2015 die Trägerschaft der Matthias-Hagen-Schule, Förderschule für die Förderschwerpunkte Lernen, Sprache und emotionale und soziale Entwicklung.
Das bereits bestehende Betreuungsangebot einer Offenen Ganztagsschule (OGS)
wird vom Kreis im bisherigen Umfang fortgeführt.
Der Kreis hat eine Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen zu den Kosten
der Offenen Ganztagsschule erlassen.
§1
Die Stadt Euskirchen übernimmt die Erhebung der Elternbeiträge zu den Kosten der
OGS an der Matthias-Hagen-Schule in ihre Zuständigkeit gemäß § 23 Abs. 1 erste
Alternative, Abs. 2 Satz 1 GkG.
-2-
§2
Die Erhebung richtet sich nach den Bestimmungen der Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der "Offenen Ganztagsschule im Primarbereich" vom 24.06.2015 in der jeweils gültigen Fassung.
§3
Im Rahmen der Übertragung verfolgt die Stadt alle Ansprüche des Kreises gegen
Beitragspflichtige, erforderlichenfalls auch im Zwangswege.
§4
Die Stadt leitet die monatlich erhobenen und bis zum Quartalsende bzw. bis zum
19.12. des Jahres eingezahlten Elternbeiträge wie folgt an die Kreiskasse weiter:
1) für das erste bis dritte Quartal eines jeden Haushaltsjahres innerhalb der ersten 5
Werktage nach Ablauf des Quartals,
2) für das vierte Quartal eines jeden Haushaltsjahres bis zum 20.12. des Jahres.
§5
Der Kreis ist im Hinblick auf die Umlegung der Gesamtkosten der Matthias-HagenSchule über eine differenzierte Kreisumlage berechtigt, die ordnungsgemäße Durchführung der Beitragserhebung von der Rechnungsprüfung des Kreises prüfen zu lassen.
§6
Der Kreis stellt der Stadt für die Durchführung einer städtischen Ferienbetreuungsmaßnahme für behinderte Kinder die Räumlichkeiten der kreiseigenen Förderschule
Hans-Verbeek-Schule in Euskirchen zur Verfügung. Diese Maßnahme wird derzeit in
der Trägerschaft des Diakonischen Werkes durchgeführt.
Die Räumlichkeiten werden in den Sommerferien für 2 Wochen zur Verfügung gestellt, jeweils montags bis freitags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr.
Weitere Einzelheiten der Nutzung werden in einem gesonderten Vertrag geregelt,
den der Kreis mit dem Träger der Maßnahme schließt.
-3§7
1. Diese öffentlich-rechtliche Vereinbarung bedarf gemäß § 24 GkG der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Die Vereinbarung wird am Tage nach der Bekanntmachung der Genehmigung im Veröffentlichungsblatt der Aufsichtsbehörde wirksam.
2. Sie gilt zunächst bis zum 31.12.2016. Sie verlängert sich um jeweils ein weiteres
Jahr, wenn nicht eine der Parteien die Vereinbarung schriftlich bis zum 30.09. des
laufenden Jahres kündigt.
3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Für den Kreis Euskirchen:
Euskirchen, den _________________
____________________
Landrat
Für die Stadt Euskirchen:
Euskirchen, den _________________
______________________
Bürgermeister