Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
236 kB
Datum
10.11.2016
Erstellt
28.10.16, 09:35
Aktualisiert
28.10.16, 09:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich Drucksache
128/2016
zur Sitzung
des Hochbau- und Planungsausschusses
Fachbereich:
FB IV Bauen / Planen / Umwelt
der Gemeinde Leopoldshöhe
Auskunft erteilt:
Herr Raddatz
Telefon:
05208/991-272
Datum:
28. Oktober 2016
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/07 „Holzkamp“ im Bereich zwischen Grester
Straße und Kastanienweg
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
10.11.2016
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Grundeigentümer eines Grundstückes an der Grester Straße haben einen Antrag auf Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 01/07 „Holzkamp“ gestellt.
Konkret sollen die Baumöglichkeiten in einem Bereich zwischen Grester Straße und Kastanienweg erweitert
werden. Ziel des Antrages ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines freistehenden
Einfamilienhauses auf dem Grundstück Grester Straße 84 zu schaffen.
Die angestrebte Änderung des B-Planes erweitert die Baumöglichkeiten und stellt eine Nachverdichtung dar.
Zur Erschließung von Nachverdichtungspotentialen ist die Gemeinde Leopoldshöhe durch das Baugesetzbuch
angehalten.
Es ist planungsrechtlich geboten, auch die Nachbargrundstücke in eine Änderung des Bebauungsplanes
einzubeziehen, besonders das Grundstück Grester Straße Nr. 86.
In der Anlage ist der rechtskräftige B-Plan dargestellt. Die Baukörper, die in einer maximalen
Nachverdichtungsvariante zusätzlich möglich wären, sind die blauen Vierecke.
Die Verwaltung würde vor Einleitung des Verfahrens klären, welche Grundstückseigentümer an einer
Änderung des Bebauungsplanes teilnehmen. Der Geltungsbereich wird dann mit den Grundeigentümern
abgestimmt.
Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag zu befürworten.
Die Durchführung des Verfahrens sollte durch Dritte erfolgen. Die Antragsteller haben sich bereits zur
Übernahme der Kosten bereit erklärt.
Beschlussvorschlag:
Der Hochbau- und Planungsausschuss stimmt dem vorliegenden Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 01/07 „Holzkamp“ zu.
Vor Einleitung des Änderungsverfahren wird der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung mit den direkt
betroffenen Grundeigentümern abgestimmt.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsteller.
I.V.
Lange
Anlagen