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Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/07 „Holzkamp“ im Bereich zwischen Grester Straße und Kastanienweg)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
236 kB
Datum
10.11.2016
Erstellt
28.10.16, 09:35
Aktualisiert
28.10.16, 09:35
Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/07 „Holzkamp“ im Bereich zwischen Grester Straße und Kastanienweg)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich Drucksache 128/2016 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses Fachbereich: FB IV Bauen / Planen / Umwelt der Gemeinde Leopoldshöhe Auskunft erteilt: Herr Raddatz Telefon: 05208/991-272 Datum: 28. Oktober 2016 Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/07 „Holzkamp“ im Bereich zwischen Grester Straße und Kastanienweg Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 10.11.2016 Bemerkungen Sachdarstellung: Grundeigentümer eines Grundstückes an der Grester Straße haben einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/07 „Holzkamp“ gestellt. Konkret sollen die Baumöglichkeiten in einem Bereich zwischen Grester Straße und Kastanienweg erweitert werden. Ziel des Antrages ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines freistehenden Einfamilienhauses auf dem Grundstück Grester Straße 84 zu schaffen. Die angestrebte Änderung des B-Planes erweitert die Baumöglichkeiten und stellt eine Nachverdichtung dar. Zur Erschließung von Nachverdichtungspotentialen ist die Gemeinde Leopoldshöhe durch das Baugesetzbuch angehalten. Es ist planungsrechtlich geboten, auch die Nachbargrundstücke in eine Änderung des Bebauungsplanes einzubeziehen, besonders das Grundstück Grester Straße Nr. 86. In der Anlage ist der rechtskräftige B-Plan dargestellt. Die Baukörper, die in einer maximalen Nachverdichtungsvariante zusätzlich möglich wären, sind die blauen Vierecke. Die Verwaltung würde vor Einleitung des Verfahrens klären, welche Grundstückseigentümer an einer Änderung des Bebauungsplanes teilnehmen. Der Geltungsbereich wird dann mit den Grundeigentümern abgestimmt. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag zu befürworten. Die Durchführung des Verfahrens sollte durch Dritte erfolgen. Die Antragsteller haben sich bereits zur Übernahme der Kosten bereit erklärt. Beschlussvorschlag: Der Hochbau- und Planungsausschuss stimmt dem vorliegenden Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/07 „Holzkamp“ zu. Vor Einleitung des Änderungsverfahren wird der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung mit den direkt betroffenen Grundeigentümern abgestimmt. Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsteller. I.V. Lange Anlagen