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Mitteilungsvorlage LIL/GM (Mittelumschichtungen im Wirtschaftsplan 2016 des KGL)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
21 kB
Datum
08.06.2016
Erstellt
25.05.16, 21:17
Aktualisiert
25.05.16, 21:17
Mitteilungsvorlage LIL/GM (Mittelumschichtungen im Wirtschaftsplan 2016 des KGL)

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Inhalt der Datei

Leopoldshöher Immobilienund Liegenschaftsverwaltung und Kommunales Gebäudemanagement Leopoldshöhe Die Betriebsleitung Mitteilungsvorlage - öffentlich - Drucksache 64/2016 zur Sitzung des Betriebsausschusses Immobilien Fachbereich: FB V Gemeindebetriebe und Gebäudemanagement Auskunft erteilt: Herr Sommer Telefon: 05208 / 991-101 Datum: 25. Mai 2016 der Gemeinde Leopoldshöhe Mittelumschichtungen im Wirtschaftsplan 2016 des KGL Beratungsfolge Betriebsausschuss Immobilien und Gebäudemanagement Termin 08.06.2016 Bemerkungen Sachdarstellung: a) Aus- und Umbau der Kita Schuckenbaum zur Erweiterung des U3-Bereiches um 3 Plätze Die geschätzten Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf 46.000 €. Lt. Bewilligungsbescheid des Kreises Lippe vom 04.02.2016 wird eine Gesamtzuwendung in Höhe von 36.000 € gewährt, so dass seitens des Kommunalen Gebäudemanagements Leopoldshöhe ein Eigenanteil in Höhe von 10.000 € verbleibt. b) Integrationszentrum Parkstraße in Asemissen Die geschätzten Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf 1.160.000 €. Lt. Bewilligungsbescheid der Bezirksregierung Detmold vom 05.04.2016 wird eine Gesamtzuwendung in Höhe von 812.000 € gewährt, so dass seitens des Kommunalen Gebäudemanagements Leopoldshöhe ein Eigenanteil in Höhe von 348.000 € verbleibt. Beide Maßnahmen sind aufgrund der kurzfristig gestellten Förderanträge nicht im Wirtschaftsplan des KGL für das Jahr 2016 enthalten. Ihrer Natur nach sind sie im investiven Teil abzuwickeln. Die Finanzierung der Eigenanteile kann dementsprechend durch Kreditmittel sichergestellt werden. Eine zusätzliche Kreditaufnahme ist hierfür nicht erforderlich, da aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Asylbereich ein Teil der im Wirtschaftsplan veranschlagten Mittel in Höhe von 500.000 € für den Erwerb eines Gebäudes zur Unterbringung von Asylbewerbern eingesetzt werden kann. Oortman