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Allgemeine Vorlage (Vorschläge für die Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen für die Geschäftsjahre 2005 bis 2008)

Daten

Kommune
Kall
Größe
15 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Allgemeine Vorlage (Vorschläge für die Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen für die
Geschäftsjahre 2005 bis 2008) Allgemeine Vorlage (Vorschläge für die Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen für die
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Geschäftsjahre 2005 bis 2008)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 30/2004 30.03.2004 Federführung: Fachbereich II An den Haupt- und Finanzausschuss mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Krause Herr Krause Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 3 Vorschläge für die Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen für die Geschäftsjahre 2005 bis 2008 Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die nachstehend aufgeführten Personen in die Vorschlagsliste für die Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen aufzunehmen: 1. Dr. Thiel Wolfgang, Urft, Zum Eichtal 7, Kall 2. Schöneborn Gerhard, Urft, Urfttalstr. 37, Kall 3. Ansorge Friedrich, Steinfelderheistert, Blütenstr. 2, Kall 4. Lülsdorf Michael, Beerenweg 14, Kall 5. Hillebrecht Evelin, Sötenich, Am Spielberg 16, Kall 6. Stork Frank, Wahlen, Hornhofstr. 1, Kall 7. Jeß Markus, Scheven, Hühnergasse 2, Kall 8. Herrmann Frank, Eichelhäherweg 14, Kall 9. Klein Ingo, Krekel, Rüther Str. 2, Kall 10. Scheidtweiler Hans Peter, Keldenicher Str. 35, Kall 11. Goebel Wolfgang, Weißdornweg 6, Kall 12. Kühl Elisabeth, Auf dem Büchel 43, Kall 13. Vitt Peter, Keldenich, Klein-Köln 19, Kall 14. Schulz Ellen, Keldenich, Klein-Köln 19, Kall 15. Hansen Karl, Wahlen, Klosterstr. 20, Kall 16. Hövel Elfriede, Auelstr. 30, Kall 17. Müller Doris, Sötenich, In den Stöcken 17, Kall 18. Hansen Christel, Wahlen, Klosterstr. 20, Kall 19. Biermann Eleonore, Keldenicher Str. 2, Kall 20. Dreßen Eduard, Sötenich, Am Spielberg 2 a, Kall 21. Zahler Robert, Sötenich, Auf der Höll 3, Kall Vorlagen-Nr. 30/2004 Seite 2 Sachdarstellung: In diesem Jahr steht wiederum die Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen für die Geschäftsjahre 2005 bis 2008 an. Zur Vorbereitung dieser Wahl sind von den Gemeinden Vorschlagslisten aufzustellen. Der Präsident des Landgerichts Aachen hat bestimmt, dass auf die Gemeinde Kall 6 Haupt- und Hilfsschöffen entfallen. Nach § 36 Abs. 4 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) sollen mindestens doppelt soviele Personen in die Vorschlagsliste aufgenommen werden, wie Haupt- und Hilfsschöffen zu bestimmen sind. Demnach sind von der Gemeinde Kall mindestens 12 Personen in die Vorschlagsliste aufzunehmen. Bei der Aufstellung der Vorschlagslisten sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt werden. Da es auch entscheidend darauf ankommt, für das Schöffenamt Personen zu gewinnen, die für diese Tätigkeit ein besonderes Interesse haben, sollen die Personen, die sich bewerben, bei gegebener Eignung auch nach Möglichkeit berücksichtigt werden. Die im Beschlussentwurf aufgeführten Personen haben sich für diese Tätigkeit beworben. Alle Personen sind für die Aufnahme in die Vorschlagsliste geeignet. Über die Aufnahme einer Person in die Vorschlagsliste hat der Rat der Gemeinde zu entscheiden. Hierzu bedarf es der Zustimmung von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Rates (§§ 36, 77 GVG). Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 30/2004 30.03.2004 Federführung: Fachbereich II An den Rat mit der Bitte um X FBL: SB: Öffentliche Sitzung Herr Krause Herr Krause Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 5 Vorschläge für die Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen für die Geschäftsjahre 2005 bis 2008 Beschlussvorschlag: Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 30.03.2004 - TOP 3 - beschließt der Rat, die nachstehend aufgeführten Personen in die Vorschlagsliste für die Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen aufzunehmen: 1. Dr. Thiel Wolfgang, Urft, Zum Eichtal 7, Kall 2. Schöneborn Gerhard, Urft, Urfttalstr. 37, Kall 3. Ansorge Friedrich, Steinfelderheistert, Blütenstr. 2, Kall 4. Lülsdorf Michael, Beerenweg 14, Kall 5. Hillebrecht Evelin, Sötenich, Am Spielberg 16, Kall 6. Stork Frank, Wahlen, Hornhofstr. 1, Kall 7. Jeß Markus, Scheven, Hühnergasse 2, Kall 8. Herrmann Frank, Eichelhäherweg 14, Kall 9. Klein Ingo, Krekel, Rüther Str. 2, Kall 10. Scheidtweiler Hans Peter, Keldenicher Str. 35, Kall 11. Goebel Wolfgang, Weißdornweg 6, Kall 12. Kühl Elisabeth, Auf dem Büchel 43, Kall 13. Vitt Peter, Keldenich, Klein-Köln 19, Kall 14. Schulz Ellen, Keldenich, Klein-Köln 19, Kall 15. Hansen Karl, Wahlen, Klosterstr. 20, Kall 16. Hövel Elfriede, Auelstr. 30, Kall 17. Müller Doris, Sötenich, In den Stöcken 17, Kall 18. Hansen Christel, Wahlen, Klosterstr. 20, Kall 19. Biermann Eleonore, Keldenicher Str. 2, Kall 20. Dreßen Eduard, Sötenich, Am Spielberg 2 a, Kall 21. Zahler Robert, Sötenich, Auf der Höll 3, Kall Vorlagen-Nr. 30/2004 Seite 5 Sachdarstellung: In diesem Jahr steht wiederum die Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen für die Geschäftsjahre 2005 bis 2008 an. Zur Vorbereitung dieser Wahl sind von den Gemeinden Vorschlagslisten aufzustellen. Der Präsident des Landgerichts Aachen hat bestimmt, dass auf die Gemeinde Kall 6 Haupt- und Hilfsschöffen entfallen. Nach § 36 Abs. 4 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) sollen mindestens doppelt soviele Personen in die Vorschlagsliste aufgenommen werden, wie Haupt- und Hilfsschöffen zu bestimmen sind. Demnach sind von der Gemeinde Kall mindestens 12 Personen in die Vorschlagsliste aufzunehmen. Bei der Aufstellung der Vorschlagslisten sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt werden. Da es auch entscheidend darauf ankommt, für das Schöffenamt Personen zu gewinnen, die für diese Tätigkeit ein besonderes Interesse haben, sollen die Personen, die sich bewerben, bei gegebener Eignung auch nach Möglichkeit berücksichtigt werden. Die im Beschlussentwurf aufgeführten Personen haben sich für diese Tätigkeit beworben. Alle Personen sind für die Aufnahme in die Vorschlagsliste geeignet. Über die Aufnahme einer Person in die Vorschlagsliste hat der Rat der Gemeinde zu entscheiden. Hierzu bedarf es der Zustimmung von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Rates (§§ 36, 77 GVG). Die Angelegenheit wird in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30.03.2004 vorberaten. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet.