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Kommune
Kall
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17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
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Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
30/2004
30.03.2004
Federführung: Fachbereich II
An den
Haupt- und Finanzausschuss
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Krause
Herr Krause
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den Rat
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 3
Vorschläge für die Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen für die
Geschäftsjahre 2005 bis 2008
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die nachstehend aufgeführten Personen in die Vorschlagsliste für die Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen aufzunehmen:
1. Dr. Thiel Wolfgang, Urft, Zum Eichtal 7, Kall
2. Schöneborn Gerhard, Urft, Urfttalstr. 37, Kall
3. Ansorge Friedrich, Steinfelderheistert, Blütenstr. 2, Kall
4. Lülsdorf Michael, Beerenweg 14, Kall
5. Hillebrecht Evelin, Sötenich, Am Spielberg 16, Kall
6. Stork Frank, Wahlen, Hornhofstr. 1, Kall
7. Jeß Markus, Scheven, Hühnergasse 2, Kall
8. Herrmann Frank, Eichelhäherweg 14, Kall
9. Klein Ingo, Krekel, Rüther Str. 2, Kall
10. Scheidtweiler Hans Peter, Keldenicher Str. 35, Kall
11. Goebel Wolfgang, Weißdornweg 6, Kall
12. Kühl Elisabeth, Auf dem Büchel 43, Kall
13. Vitt Peter, Keldenich, Klein-Köln 19, Kall
14. Schulz Ellen, Keldenich, Klein-Köln 19, Kall
15. Hansen Karl, Wahlen, Klosterstr. 20, Kall
16. Hövel Elfriede, Auelstr. 30, Kall
17. Müller Doris, Sötenich, In den Stöcken 17, Kall
18. Hansen Christel, Wahlen, Klosterstr. 20, Kall
19. Biermann Eleonore, Keldenicher Str. 2, Kall
20. Dreßen Eduard, Sötenich, Am Spielberg 2 a, Kall
21. Zahler Robert, Sötenich, Auf der Höll 3, Kall
Vorlagen-Nr. 30/2004
Seite 2
Sachdarstellung:
In diesem Jahr steht wiederum die Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen für die
Geschäftsjahre 2005 bis 2008 an. Zur Vorbereitung dieser Wahl sind von den
Gemeinden Vorschlagslisten aufzustellen.
Der Präsident des Landgerichts Aachen hat bestimmt, dass auf die Gemeinde Kall 6
Haupt- und Hilfsschöffen entfallen. Nach § 36 Abs. 4 des Gerichtsverfassungsgesetzes
(GVG) sollen mindestens doppelt soviele Personen in die Vorschlagsliste aufgenommen
werden, wie Haupt- und Hilfsschöffen zu bestimmen sind. Demnach sind von der Gemeinde Kall mindestens 12 Personen in die Vorschlagsliste aufzunehmen.
Bei der Aufstellung der Vorschlagslisten sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach
Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt werden. Da es
auch entscheidend darauf ankommt, für das Schöffenamt Personen zu gewinnen, die für
diese Tätigkeit ein besonderes Interesse haben, sollen die Personen, die sich bewerben,
bei gegebener Eignung auch nach Möglichkeit berücksichtigt werden.
Die im Beschlussentwurf aufgeführten Personen haben sich für diese Tätigkeit beworben. Alle Personen sind für die Aufnahme in die Vorschlagsliste geeignet.
Über die Aufnahme einer Person in die Vorschlagsliste hat der Rat der Gemeinde zu
entscheiden. Hierzu bedarf es der Zustimmung von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl
der Mitglieder des Rates (§§ 36, 77 GVG).
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
30/2004
30.03.2004
Federführung: Fachbereich II
An den
Rat
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
Öffentliche Sitzung
Herr Krause
Herr Krause
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den Rat
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 5
Vorschläge für die Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen für die
Geschäftsjahre 2005 bis 2008
Beschlussvorschlag:
Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 30.03.2004 - TOP 3 - beschließt der Rat, die nachstehend aufgeführten Personen in die Vorschlagsliste für die
Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen aufzunehmen:
1. Dr. Thiel Wolfgang, Urft, Zum Eichtal 7, Kall
2. Schöneborn Gerhard, Urft, Urfttalstr. 37, Kall
3. Ansorge Friedrich, Steinfelderheistert, Blütenstr. 2, Kall
4. Lülsdorf Michael, Beerenweg 14, Kall
5. Hillebrecht Evelin, Sötenich, Am Spielberg 16, Kall
6. Stork Frank, Wahlen, Hornhofstr. 1, Kall
7. Jeß Markus, Scheven, Hühnergasse 2, Kall
8. Herrmann Frank, Eichelhäherweg 14, Kall
9. Klein Ingo, Krekel, Rüther Str. 2, Kall
10. Scheidtweiler Hans Peter, Keldenicher Str. 35, Kall
11. Goebel Wolfgang, Weißdornweg 6, Kall
12. Kühl Elisabeth, Auf dem Büchel 43, Kall
13. Vitt Peter, Keldenich, Klein-Köln 19, Kall
14. Schulz Ellen, Keldenich, Klein-Köln 19, Kall
15. Hansen Karl, Wahlen, Klosterstr. 20, Kall
16. Hövel Elfriede, Auelstr. 30, Kall
17. Müller Doris, Sötenich, In den Stöcken 17, Kall
18. Hansen Christel, Wahlen, Klosterstr. 20, Kall
19. Biermann Eleonore, Keldenicher Str. 2, Kall
20. Dreßen Eduard, Sötenich, Am Spielberg 2 a, Kall
21. Zahler Robert, Sötenich, Auf der Höll 3, Kall
Vorlagen-Nr. 30/2004
Seite 5
Sachdarstellung:
In diesem Jahr steht wiederum die Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen für die
Geschäftsjahre 2005 bis 2008 an. Zur Vorbereitung dieser Wahl sind von den
Gemeinden Vorschlagslisten aufzustellen.
Der Präsident des Landgerichts Aachen hat bestimmt, dass auf die Gemeinde Kall 6
Haupt- und Hilfsschöffen entfallen. Nach § 36 Abs. 4 des Gerichtsverfassungsgesetzes
(GVG) sollen mindestens doppelt soviele Personen in die Vorschlagsliste aufgenommen
werden, wie Haupt- und Hilfsschöffen zu bestimmen sind. Demnach sind von der
Gemeinde Kall mindestens 12 Personen in die Vorschlagsliste aufzunehmen.
Bei der Aufstellung der Vorschlagslisten sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach
Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt werden. Da es
auch entscheidend darauf ankommt, für das Schöffenamt Personen zu gewinnen, die für
diese Tätigkeit ein besonderes Interesse haben, sollen die Personen, die sich bewerben,
bei gegebener Eignung auch nach Möglichkeit berücksichtigt werden.
Die im Beschlussentwurf aufgeführten Personen haben sich für diese Tätigkeit beworben. Alle Personen sind für die Aufnahme in die Vorschlagsliste geeignet.
Über die Aufnahme einer Person in die Vorschlagsliste hat der Rat der Gemeinde zu
entscheiden. Hierzu bedarf es der Zustimmung von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl
der Mitglieder des Rates (§§ 36, 77 GVG).
Die Angelegenheit wird in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am
30.03.2004 vorberaten. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet.