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Beschlussvorlage (Besetzung der Ausschüsse hier: Wahl von beratenden Mitgliedern aus den gemeindlichen Schulen)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
100 kB
Datum
22.09.2016
Erstellt
09.09.16, 10:40
Aktualisiert
09.09.16, 10:40
Beschlussvorlage (Besetzung der Ausschüsse
hier: Wahl von beratenden Mitgliedern aus den gemeindlichen Schulen)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache zur Sitzung des Rates 82/2016 der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FSB FamilienServiceBüro Auskunft erteilt: Frau Holzapfel Telefon: 05208 / 991-194 Datum: 9. September 2016 Besetzung der Ausschüsse hier: Wahl von beratenden Mitgliedern aus den gemeindlichen Schulen Beratungsfolge Rat Termin 22.09.2016 Bemerkungen Sachdarstellung: Gemäß § 85 Abs. 2 Satz 3 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW – SchulG) können Vertreterinnen und Vertreter der Schulen zur ständigen Beratung in den Schulausschuss berufen werden. Wird kein Schulausschuss, sondern ein gemeinsamer Ausschuss gebildet, so findet § 85 Abs. 3 SchulG Anwendung. Demnach gilt § 85 Abs. 2 Satz 3 SchulG entsprechend, wobei die Mitwirkung der benannten Vertreter auf Gegenstände des Schulausschusses beschränkt bleibt. Durch das Ausscheiden von Herrn Uwe Scheele (Felix-Fechenbach-Gesamtschule) aus dem Schuldienst, wird eine Nachbenennung erforderlich. Neuer Schulleiter ist seit dem 1. August 2016 Herr Manfred Kurtz. Seitens der Felix-Fechenbach-Gesamtschule wurde deshalb vorgeschlagen, die neue Leitung als Mitglied mit beratender Stimme in den Ausschuss für Bildung und Kultur zu entsenden. Daraus ergibt sich folgender Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, Herrn Manfred Kurtz als Mitglied mit beratender Stimme für die Felix-FechenbachGesamtschule in den Ausschuss für Bildung und Kultur zu entsenden. Schemmel