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Beschlussvorlage (22. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ hier: - Beratung und Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit / der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB - Feststellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes als Empfehlung an den Rat - Satzungsempfehlung an den Rat über den Bebauungsplan)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
26 kB
Datum
23.06.2016
Erstellt
25.05.16, 21:17
Aktualisiert
25.05.16, 21:17
Beschlussvorlage (22. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“
hier: - Beratung und Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit / der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB
- Feststellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes als Empfehlung an den Rat
- Satzungsempfehlung an den Rat über den Bebauungsplan) Beschlussvorlage (22. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“
hier: - Beratung und Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit / der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB
- Feststellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes als Empfehlung an den Rat
- Satzungsempfehlung an den Rat über den Bebauungsplan) Beschlussvorlage (22. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“
hier: - Beratung und Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit / der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB
- Feststellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes als Empfehlung an den Rat
- Satzungsempfehlung an den Rat über den Bebauungsplan)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 69/2016 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB IV Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Herr Raddatz Telefon: 05208/991-272 Datum: 25. Mai 2016 22. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ hier: - Beratung und Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit / der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB - Feststellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes als Empfehlung an den Rat - Satzungsempfehlung an den Rat über den Bebauungsplan Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 09.06.2016 Rat 23.06.2016 Bemerkungen Sachdarstellung: Die Gemeinde Leopoldshöhe beabsichtigt, südlich der Schötmarschen Straße Flächen baulich zu entwickeln. Wesentliche Ziele sind ein Wohngebiet und ein Gewerbegebiet. Zur Umsetzung der städtebaulichen Ziele sind eine Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Die Bauleitplanverfahren wurden im November 2015 eingeleitet. Der Hochbau- und Planungsausschuss beschloss in seiner Sitzung am 16.03.2016 die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange für die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“. Die Verwaltung hat die Verfahrensschritte durchgeführt. Der Öffentlichkeit wurde 1 Monat Zeit zur Äußerung zu den Planunterlagen gegeben, ebenso den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange. Die Äußerungen und Stellungnahmen sind in zusammengefasster Form mit Beschlussvorschlägen als Anlage dieser Vorlage beigefügt. Aus dem bisherigen Verlauf der beiden Bauleitplanverfahren ist nicht erkennbar, dass die Entwicklung des Baugebietes “Am Gieselmannkreisel“ nicht durchführbar ist. Wesentliche -2- Änderungen der Bauleitplanungen ergeben sich durch die Auswertung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nicht. Im Flächennutzungsplan wird der Zuschnitt der Fläche für Gemeinbedarf geringfügig geändert. Die Gespräche zur abschließenden, rechtlichen Sicherstellung der Entwässerung werden noch geführt. Die Verwaltung geht davon aus, dass bis zur Ausschusssitzung eine Lösung erreicht wird. Die Verwaltung berichtet über das Ergebnis in der Ausschusssitzung. Einzelne Festsetzungen im Bebauungsplan sind zu ändern. Die Grundzüge der Planung werden hierdurch aber nicht berührt. Die geänderten Festsetzungen können der Anlage „Übersicht über die Änderung im Flächenutzungsplan und Bebauungsplan“ entnommen werden. Die Begründungen der Entwürfe des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes müssen nur geringfügig redaktionell angepasst werden. Die Verwaltung schlägt dem Ausschuss als Fortsetzung und Abschluss des Verfahrens die Empfehlung der Feststellung der Flächennutzungsplanänderung und der Satzungsempfehlung an den Rat der Gemeinde vor (Beschlussvorschläge 2 – 6). Der Rat muss auch über die Äußerungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschließen. Aus diesem Grund wurde Beschlussvorschlag 1 mit aufgenommen. Folgende Unterlagen werden nachgesandt: ⎯ Der Umweltbericht zur 22. Änderung des Flächennutzungsplanes ⎯ Die zusammenfassende Erklärung zum Flächennutzungsplan ⎯ Die Planzeichnung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“. ⎯ Die Begründung zum Bebauungsplan ⎯ Der Umweltbericht zum Bebauungsplan ⎯ Der Artenschutzbeitrag zum Bebauungsplan ⎯ Das Entwässerungskonzept zum Bebauungsplan ⎯ Das Beiblatt mit den geplanten Straßenhöhen ⎯ Die zusammenfassende Erklärung zum Bebauungsplan Beschlussvorschlag: 1. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die „Vorschläge zur Abwägung“ (Vorlage 36/2016) zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3(1) BauGB und § 4(1) BauGB zu beschließen. 2. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die in der Anlage aufgeführten „Vorschläge zur Abwägung“ – zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3(2) BauGB und § 4(2) BauGB aus zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beschließen. 3. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung einschließlich Umweltbericht im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB endgültig zu beschließen. 4. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, den Bebauungsplan Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ mit Text und Begründung einschließlich Umweltbericht als SATZUNG nach § 10 (1) BauGB zu beschließen. 5. Nach Durchführung des Genehmigungsverfahrens zur 22. Änderung des Flächennutzungsplanes sind die Erteilung der Genehmigung für die Flächennutzungsplanänderung sowie der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ gemäß §§ 6 (5), 10 (3) BauGB öffentlich bekannt zu machen. -3- 6. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die zusammenfassenden Erklärungen zur 22. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ zu beschließen. Schemmel Anlagen: - Übersicht über die Änderung im Flächennutzungsplan und Bebauungsplan - Vorschläge zur Abwägung Flächennutzungsplan/ Bebauungsplan - Flächennutzungsplan: Planzeichnung, Begründung