Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
26 kB
Datum
23.06.2016
Erstellt
25.05.16, 21:17
Aktualisiert
25.05.16, 21:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
69/2016
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB IV Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Herr Raddatz
Telefon:
05208/991-272
Datum:
25. Mai 2016
22. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 05/04
„Am Gieselmannkreisel“
hier: - Beratung und Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der
Öffentlichkeit / der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der
Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB
- Feststellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes als Empfehlung
an den Rat
- Satzungsempfehlung an den Rat über den Bebauungsplan
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
09.06.2016
Rat
23.06.2016
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Die Gemeinde Leopoldshöhe beabsichtigt, südlich der Schötmarschen Straße Flächen baulich zu
entwickeln.
Wesentliche Ziele sind ein Wohngebiet und ein Gewerbegebiet. Zur Umsetzung der
städtebaulichen Ziele sind eine Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines
Bebauungsplanes erforderlich. Die Bauleitplanverfahren wurden im November 2015 eingeleitet.
Der Hochbau- und Planungsausschuss beschloss in seiner Sitzung am 16.03.2016 die Beteiligung
der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange für die 22.
Änderung des Flächennutzungsplanes und den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am
Gieselmannkreisel“.
Die Verwaltung hat die Verfahrensschritte durchgeführt. Der Öffentlichkeit wurde 1 Monat Zeit zur
Äußerung zu den Planunterlagen gegeben, ebenso den Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange. Die Äußerungen und Stellungnahmen sind in zusammengefasster Form mit
Beschlussvorschlägen als Anlage dieser Vorlage beigefügt.
Aus dem bisherigen Verlauf der beiden Bauleitplanverfahren ist nicht erkennbar, dass die
Entwicklung des Baugebietes “Am Gieselmannkreisel“ nicht durchführbar ist. Wesentliche
-2-
Änderungen der Bauleitplanungen ergeben sich durch die Auswertung der Beteiligung der
Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nicht. Im
Flächennutzungsplan wird der Zuschnitt der Fläche für Gemeinbedarf geringfügig geändert.
Die Gespräche zur abschließenden, rechtlichen Sicherstellung der Entwässerung werden noch
geführt. Die Verwaltung geht davon aus, dass bis zur Ausschusssitzung eine Lösung erreicht wird.
Die Verwaltung berichtet über das Ergebnis in der Ausschusssitzung. Einzelne Festsetzungen im
Bebauungsplan sind zu ändern. Die Grundzüge der Planung werden hierdurch aber nicht berührt.
Die geänderten Festsetzungen können der Anlage „Übersicht über die Änderung im
Flächenutzungsplan und Bebauungsplan“ entnommen werden.
Die Begründungen der Entwürfe des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes müssen
nur geringfügig redaktionell angepasst werden.
Die Verwaltung schlägt dem Ausschuss als Fortsetzung und Abschluss des Verfahrens die
Empfehlung der Feststellung der Flächennutzungsplanänderung und der Satzungsempfehlung an
den Rat der Gemeinde vor (Beschlussvorschläge 2 – 6). Der Rat muss auch über die Äußerungen
und Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange beschließen. Aus diesem Grund wurde Beschlussvorschlag
1 mit aufgenommen.
Folgende Unterlagen werden nachgesandt:
⎯ Der Umweltbericht zur 22. Änderung des Flächennutzungsplanes
⎯ Die zusammenfassende Erklärung zum Flächennutzungsplan
⎯ Die Planzeichnung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“.
⎯ Die Begründung zum Bebauungsplan
⎯ Der Umweltbericht zum Bebauungsplan
⎯ Der Artenschutzbeitrag zum Bebauungsplan
⎯ Das Entwässerungskonzept zum Bebauungsplan
⎯ Das Beiblatt mit den geplanten Straßenhöhen
⎯ Die zusammenfassende Erklärung zum Bebauungsplan
Beschlussvorschlag:
1. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die
„Vorschläge zur Abwägung“ (Vorlage 36/2016) zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3(1) BauGB
und § 4(1) BauGB zu beschließen.
2. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die in
der Anlage aufgeführten „Vorschläge zur Abwägung“ – zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie
der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3(2) BauGB und § 4(2) BauGB aus zu den
Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu
beschließen.
3.
Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die
22. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung einschließlich Umweltbericht im
Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB endgültig zu beschließen.
4. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, den
Bebauungsplan Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ mit Text und Begründung einschließlich
Umweltbericht als SATZUNG nach § 10 (1) BauGB zu beschließen.
5. Nach Durchführung des Genehmigungsverfahrens zur 22. Änderung des
Flächennutzungsplanes sind die Erteilung der Genehmigung für die
Flächennutzungsplanänderung sowie der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr.
05/04 „Am Gieselmannkreisel“ gemäß §§ 6 (5), 10 (3) BauGB öffentlich bekannt zu machen.
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6. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die
zusammenfassenden Erklärungen zur 22. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum
Bebauungsplan Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ zu beschließen.
Schemmel
Anlagen:
- Übersicht über die Änderung im Flächennutzungsplan und Bebauungsplan
- Vorschläge zur Abwägung Flächennutzungsplan/ Bebauungsplan
- Flächennutzungsplan: Planzeichnung, Begründung