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Beschlussvorlage (B-Plan Zusammenfassende Erklärung)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
273 kB
Datum
23.06.2016
Erstellt
03.06.16, 11:10
Aktualisiert
03.06.16, 11:10
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Inhalt der Datei

GEMEINDE LEOPOLDSHÖHE Aufstellung des Gieselmannkreisel“ Bebauungsplanes Zusammenfassende Erklärung Stand: Satzung– Juni 2016 Nr. 05/04 „Am Bebauungsplan Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ - Zusammenfassende Erklärung - Juni 2016 1. Zusammenfassende Erklärung Das Baugesetzbuch sieht gem. § 10 (4) BauGB eine Zusammenfassende Erklärung für Bebauungspläne vor. In dieser soll die Art und Weise wie Umweltbelange berücksichtigt worden sind und die Berücksichtigung der Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie die Gründe für die gewählte Planungsalternative dargelegt werden. 2. Bebauungsplan Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ Der Bebauungsplan dient dazu eine bisher zu landwirtschaftlichen Zwecken genutzte Ackerfläche einer Bebauung zuzuführen. Im Bebauungsplangebiet sollen sowohl Grundstücke für Wohnzwecke wie auch für Gewerbebetriebe zur Verfügung gestellt werden. Im Gemeindegebiet besteht eine starke Nachfrage nach Grundstücken für Ein- und Zweifamilienhäuser und für Geschosswohnungsbau. Die Bevölkerungsvorausberechnung von IT NRW für den Prognosezeitraum bis 2040 geht von einem Bevölkerungswachstum von 11,5 % aus. In der Alterklasse 25 Jahre bis zu 40 Jahren rechnet IT NRW mit einer Bevölkerungszunahme von 8,6 %. Bauflächen für gewerbliche Zwecke stehen im Gemeindegebiet derzeit nicht mehr zur Verfügung. Ein Bedarf an Gewerbeflächen ist deutlich erkennbar. Im Gewerbegebiet sollen vorwiegend kleinteilige Gewerbebetriebe angesiedelt werden. Im nördlichen Bereich des Bebauungsplan setzt der rechtskräftige Bebauungsplan bereits ein allgemeines Wohngebiet und eine Grünfläche (Zweckbestimmung: Spielplatz) fest. Der Bebauugsplan Nr. 05/04 ändert dort die Baurechte, um eine zeitgemäßere Ausnutzung bereits von Bebauung beeinflusster Flächen umzusetzen. Das Bebauungsplangebiet schließt unmittelbar an die Wohnbebauung des Ortsteiles Leopoldshöhe an. Im Norden des Gebietes liegt die vorhandene Wohnbebauung nördlich der Schötmarschen Straße. Der Ortskern des Ortsteiles Leopoldshöhe mit Infrastruktureinrichtungen wie Rathaus und Bibliothek sowie mit seinen Einkaufsmöglichkeiten zur Deckung des täglichen Bedarfes liegt in fußläufiger Entfernung. Im Süden und Osten des Planungsgebietes verläuft die L 751 n, daran schließen sich landwirtschaftliche Flächen an, wie auch unmittelbar im Osten des Planungsgebietes. Den westlichen Abschluss des Plangebietes bildet ebenso die Schötmarsche Straße, mit sich daran anschließenden landwirtschaftlich genutzten Flächen. Das Gelände ist flach. Im Norden erreicht es ca. 124 m N.N. Im Süden des Planungsgebietes werden Höhen von ca. 120 m N.N. erreicht. Innerhalb des Änderungsbereiches stehen lehmige Böden an. Die Flächen werden überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Teile des Plangebietes werden bereits durch Verkehrsflächen in Anspruch genommen. Im Westen des Plangebietes befindet sich eine Kindertagestätte mit Außengelände. Im Norden des Plangebietes sind einzelne Grundstücke bereits mit Wohngebäuden bebaut. A Bebauungsplan Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ - Zusammenfassende Erklärung - Juni 2016 3. Umweltbelange Die Belange der Umwelt einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege wurden in einem Umweltbericht ermittelt und bewertet. Dieser bildet einen eigenständigen Teil der Begründung. Der Bebauungsplan Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ erzeugt einen Kompensationsbedarf von 49.800 ökologischen Wertpunkten Der Gesamtbedarf wird dem Ökokonto „Freesenberg“ (KA-LH-AE-001) zugeordnet (Gemarkung Asemissen, Flur 3, Flurstück 21). Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens erfolgt eine Umweltprüfung gem. § 1 (6) BauGB. Diese Umweltprüfung liegt als Umweltbericht der Begründung bei (Bebauungsplan Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ – Umweltbericht, erstellt durch Kortemeier Brokmann Landschaftsarchitekten GmbH, im Juni 2016). Darin werden die Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege dargestellt. Weiterhin erfolgt die Beurteilung der umweltbezogenen Auswirkungen der Planung auf folgende Schutzgüter: • Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, • Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, • Boden, • Wasser, • Klima und Luft, • Landschaft, • Kultur- und sonstige Sachgüter, • Wechselwirkungen zwischen diesen einzelnen Belangen Die Erfassung und Bewertung der Bestandssituation erfolgt auf der Grundlage und Auswertung vorhandener Unterlagen (z.B. Fachplanungen) und zusätzlicher Erhebungen (z.B. Begehungen). Zur Betrachtung der Umweltbelange werden Kriterien verwendet, die aus gesetzlichen Vorgaben und planungsrechtlichen Zielsetzungen abgeleitet werden. Der Umweltbericht kommt zum Ergebnis, Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter ausgehen. dass keine erheblichen Im Rahmen von Bauleitplanverfahren ist eine Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) durchzuführen. Dies ergibt sich aus den § 44 (1) BNatschG i.v.m. §§ 44 (5) und 6 und 45 (7) BNatschG. Nach der erfolgten artenschutzrechlichen Betrachtung im Umweltbericht, kann davon ausgegangen werden, dass die Planung keinerlei artenschutzrechtliche Verbotstatbestände auslöst. Potenzielle Störungen sind trotzdem weitgehend zu minimieren, insbesondere während der Brut- und Aufzuchtzeit. Dieses wird durch Festsetzungen im Bebauungsplan sichergestellt. B Bebauungsplan Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ - Zusammenfassende Erklärung - Juni 2016 4. Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung Die Gemeinde hat die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB als ersatzweise Auslegung vom 24.11.2015 bis zum 23.12.2015 durchgeführt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauB wurde vom 1.4.2016 bis zum 3.5.2016 durchgeführt. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde zur frühzeitigen Unterrichtung gem. § 4(1) BauGB ein Monat Zeit bis zum 23.12.2015 zur Stellungnahme gegeben und zur Beteiligung gem. § 4(2) BauGB wurde den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ebenfalls ein Monat Zeit zur Stellungnahme gegeben, bis zum 3.5.2016. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange („Auslegung“) wurden abwägungsrelevante Stellungnahmen abgegeben. Wesentliche abwägungsrelevante Anregungen und Stellungnahmen waren: Öffentlichkeit Die Notwendigkeit der grundsätzlichen Flächeninanspruchnahme/ -versiegelung durch die Planung wurde thematisiert. Eine Entwicklung der Flächen zum Baugebiet ist nicht zu vermeiden. Die Flächen werden für Siedlungszwecke benötigt. Der Bedarf an Wohnbaugrundstücken wie an Gewerbegrundstücken im Gemeindegebiet muss gedeckt werden. Die Entwässerung des Plangebietes wurde ausführlich thematisiert. Die vorgestellte Entwässerung wird abgelehnt und eine Entwässerung in nördlicher Richtung befürwortet. Die Gemeinde stellt die Entwässerung des Plangebietes rechtlich und technisch sicher. Die Flächen im Bebauungsplan, die für die Entwässerung des Plangebietes vorgesehen sind, reichen aus, um eine Entsorgung von Schmutz- und Oberflächenwasser zu gewährleisten. Die Einleitung des Oberflächenwassers in den Eselsbach wird gesichert. Die Entwässerung in südlicher Richtung ist aus technischen Gründen notwendig. Es wurde auf die Notwendigkeit von Fachgutachten (Lärm, Geruch und Brandschutz) hingewiesen. Die notwendigen Fachgutachten (Lärm) lag zur Auslegung vor. Der Anregung wurde daher nur teilweise gefolgt. Äußerungen zum Untersuchungsumfang für die Umweltbelange wurden vorgetragen. Diese bereffen Emissionen und Immissionen (u.a. Stickstoff und Gerüche) und die damit verbundenen Belange der menschlichen Gesundheit. Den Anregungen wurde nicht gefolgt. Der Untersuchungsumfang für die artenschutzrechtlichen Untersuchungen (vor allem „Zugvögel“) wurde thematisiert. Der Anregung wurde durch zusätzliche Recherchen teilweise gefolgt. Es wurde gebeten, die Feldzufahrten in den Bebauungsplan aufzunehmen bzw. zu vergrößern. Dieser Anregung wurde gefolgt. Die grünordnerischen Festsetzungen wurden auf Anregung der Öffentlichkeit geringfügig verändert. C Bebauungsplan Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ - Zusammenfassende Erklärung - Juni 2016 Die Sicherstellung der Drainierung der verbleibenden landwirtschaftlichen Flächen wurde gefordert. Die Gemeinde wird die Drainierung sicherstellen. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange Kreis Lippe Der Kreis Lippe wies auf die Sicherung der Entwässerung hin und die noch zu erbringende Kompensation für ein Bestandsgebäude. Die Gemeinde hat die Entwässerung des Plangebietes sichergestellt. Die geforderte Kompensation wird gewährleistet. Weiterhin wurden bauordnungsrechtliche Hinweise und Hinweise zum Brandschutz gegeben und auf die Notwendigkeit einzuholender Erlaubnisse zur Entwässerung und zur Darstellung von Katastergrundlagen hingewiesen. Den Anregungen wurde gefolgt. IHK Die IHK wies auf die weitere Notwendigkeit von Gewerbeflächen hin, die über die jetzt festgesetzten Flächen hinausgehen. Die Betriebsarten und die Gestaltung der Gebäude im Wohngebiet sollten überprüft werden sowie die Notwendigkeit der Größe der Flächen für die Wasserwirtschaft. Die Gemeinde konnte den Anregungen nur teilweise folgen. Weitere Flächen für gewerbliche Entwicklungen stehen im Gemeindegebiet derzeit nicht zur Verfügung. Die Festsetzungen im Bebauungsplan, die die Gebäudegestaltung und die Betriebsarten sowie die Flächengrößen betreffen, sind städtebaulich notwendig. Landwirtschaftskammer Es wurde auf die sehr gute Eignung der Flächen für die Landwirtschaft hingewiesen und die Sicherung der Erschließung der verbleibenden landwirtschaftlichen Flächen. Weiterhin wurde auf Entwässerungsprobleme hingewiesen. Den Anregungen konnte nur teilweise gefolgt werden. Die Inanspruchnahme der Flächen ist nicht zu vermeiden. Die Sicherung der Zufahrten ist erfolgt. Die fachgerechte Entwässerung wird gewährleistet. Telekom Die Deutsche Telekom bat darum, geeignete Leitungstrassen freizuhalten und dinglich zu sichern. Der Anregung wird nicht gefolgt. Die Verkehrsflächen sind ausreichend groß, um Versorgungsleitungen aufzunehmen. Westfalen Weser Netz Westfalen Weser bat um Aufnahme von Versorgungsleitungen der Bitte wurde gefolgt. Straßen NRW Straßen.NRW wies auf den notwendigen Ausschluss von Werbeanlagen und das Verbot von direkten Zufahrten zur L 751 n hin. Den Anregungen wurde gefolgt. 5. Planungsentscheidung Die Notwendigkeit einer Überplanung der Fläche besteht, da ein Bedarf für Grundstücke für Ein- und Zweifamilienhäuser und Geschosswohnungsbau sowie Gewerbetreibende weiterhin vorhanden ist. Die Deckung des Bedarfes an baureifen D Bebauungsplan Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ - Zusammenfassende Erklärung - Juni 2016 Grundstücken durch Baulücken ist derzeit nicht möglich. Die Bebauungsplanfestsetzungen entsprechen dem Planungsziel (Einund Zweifamilienhäuser in offener Bauweise, Geschosswohnungsbau sowie die Ansiedelungsmöglichkeit für nicht störende Gewerbebetriebe). Die Bebauung schließt an die bereits vorhandene Wohnsiedlung an. Die Flächen sind verfügbar und die Planungsziele schnell umsetzbar, um einen Beitrag zur dringend erforderlichen Bedarfsdeckung für baureife Grundstücke zu leisten. Im Entwurfsprozess wurden anderweitige Planungsmöglichkeiten (Baukörper und Erschließung) für das Baugebiet geprüft. Der gewählte städtebauliche Entwurf setzt die Planungsziele der Gemeinde, unter Berücksichtigung einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung, am geeignetsten um. Der Flächennutzungsplan wird mit der 22. Änderung parallel zum Bebauungsplan geändert. Die grundsätzliche Standort- und Planungsdiskussion hinsichtlich der Siedlungsentwicklung wird in diesem geführt. Leopoldshöhe, Juni 2016 E