Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
273 kB
Datum
23.06.2016
Erstellt
03.06.16, 11:10
Aktualisiert
03.06.16, 11:10
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE LEOPOLDSHÖHE
Aufstellung
des
Gieselmannkreisel“
Bebauungsplanes
Zusammenfassende Erklärung
Stand: Satzung– Juni 2016
Nr.
05/04
„Am
Bebauungsplan Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“
- Zusammenfassende Erklärung - Juni 2016
1. Zusammenfassende Erklärung
Das Baugesetzbuch sieht gem. § 10 (4) BauGB eine Zusammenfassende Erklärung
für Bebauungspläne vor. In dieser soll die Art und Weise wie Umweltbelange
berücksichtigt worden sind und die Berücksichtigung der Ergebnisse der
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie die Gründe für die gewählte
Planungsalternative dargelegt werden.
2. Bebauungsplan Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“
Der Bebauungsplan dient dazu eine bisher zu landwirtschaftlichen Zwecken genutzte
Ackerfläche einer Bebauung zuzuführen.
Im Bebauungsplangebiet sollen sowohl Grundstücke für Wohnzwecke wie auch für
Gewerbebetriebe zur Verfügung gestellt werden.
Im Gemeindegebiet besteht eine starke Nachfrage nach Grundstücken für Ein- und
Zweifamilienhäuser
und
für
Geschosswohnungsbau.
Die
Bevölkerungsvorausberechnung von IT NRW für den Prognosezeitraum bis 2040
geht von einem Bevölkerungswachstum von 11,5 % aus. In der Alterklasse 25 Jahre
bis zu 40 Jahren rechnet IT NRW mit einer Bevölkerungszunahme von 8,6 %.
Bauflächen für gewerbliche Zwecke stehen im Gemeindegebiet derzeit nicht mehr
zur Verfügung. Ein Bedarf an Gewerbeflächen ist deutlich erkennbar. Im
Gewerbegebiet sollen vorwiegend kleinteilige Gewerbebetriebe angesiedelt werden.
Im nördlichen Bereich des Bebauungsplan setzt der rechtskräftige Bebauungsplan
bereits ein allgemeines Wohngebiet und eine Grünfläche (Zweckbestimmung:
Spielplatz) fest. Der Bebauugsplan Nr. 05/04 ändert dort die Baurechte, um eine
zeitgemäßere Ausnutzung bereits von Bebauung beeinflusster Flächen umzusetzen.
Das Bebauungsplangebiet schließt unmittelbar an die Wohnbebauung des Ortsteiles
Leopoldshöhe an. Im Norden des Gebietes liegt die vorhandene Wohnbebauung
nördlich der Schötmarschen Straße.
Der Ortskern des Ortsteiles Leopoldshöhe mit Infrastruktureinrichtungen wie Rathaus
und Bibliothek sowie mit seinen Einkaufsmöglichkeiten zur Deckung des täglichen
Bedarfes liegt in fußläufiger Entfernung.
Im Süden und Osten des Planungsgebietes verläuft die L 751 n, daran schließen
sich landwirtschaftliche Flächen an, wie auch unmittelbar im Osten des
Planungsgebietes. Den westlichen Abschluss des Plangebietes bildet ebenso die
Schötmarsche Straße, mit sich daran anschließenden landwirtschaftlich genutzten
Flächen.
Das Gelände ist flach. Im Norden erreicht es ca. 124 m N.N. Im Süden des
Planungsgebietes werden Höhen von ca. 120 m N.N. erreicht.
Innerhalb des Änderungsbereiches stehen lehmige Böden an.
Die Flächen werden überwiegend landwirtschaftlich genutzt.
Teile des Plangebietes werden bereits durch Verkehrsflächen in Anspruch
genommen. Im Westen des Plangebietes befindet sich eine Kindertagestätte mit
Außengelände. Im Norden des Plangebietes sind einzelne Grundstücke bereits mit
Wohngebäuden bebaut.
A
Bebauungsplan Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“
- Zusammenfassende Erklärung - Juni 2016
3. Umweltbelange
Die Belange der Umwelt einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege
wurden in einem Umweltbericht ermittelt und bewertet. Dieser bildet einen
eigenständigen Teil der Begründung.
Der Bebauungsplan Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ erzeugt einen
Kompensationsbedarf von 49.800 ökologischen Wertpunkten
Der Gesamtbedarf wird dem Ökokonto „Freesenberg“ (KA-LH-AE-001) zugeordnet
(Gemarkung Asemissen, Flur 3, Flurstück 21).
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens erfolgt eine Umweltprüfung gem. § 1 (6)
BauGB. Diese Umweltprüfung liegt als Umweltbericht der Begründung bei
(Bebauungsplan Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ – Umweltbericht, erstellt durch
Kortemeier Brokmann Landschaftsarchitekten GmbH, im Juni 2016).
Darin werden die Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und
der Landschaftspflege dargestellt.
Weiterhin erfolgt die Beurteilung der umweltbezogenen Auswirkungen der Planung
auf folgende Schutzgüter:
• Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit,
• Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt,
• Boden,
• Wasser,
• Klima und Luft,
• Landschaft,
• Kultur- und sonstige Sachgüter,
• Wechselwirkungen zwischen diesen einzelnen Belangen
Die Erfassung und Bewertung der Bestandssituation erfolgt auf der Grundlage und
Auswertung vorhandener Unterlagen (z.B. Fachplanungen) und zusätzlicher
Erhebungen (z.B. Begehungen).
Zur Betrachtung der Umweltbelange werden Kriterien verwendet, die aus
gesetzlichen Vorgaben und planungsrechtlichen Zielsetzungen abgeleitet werden.
Der
Umweltbericht
kommt
zum
Ergebnis,
Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter ausgehen.
dass
keine
erheblichen
Im Rahmen von Bauleitplanverfahren ist eine Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP)
durchzuführen. Dies ergibt sich aus den § 44 (1) BNatschG i.v.m. §§ 44 (5) und 6
und 45 (7) BNatschG. Nach der erfolgten artenschutzrechlichen Betrachtung im
Umweltbericht, kann davon ausgegangen werden, dass die Planung keinerlei
artenschutzrechtliche Verbotstatbestände auslöst.
Potenzielle Störungen sind trotzdem weitgehend zu minimieren, insbesondere
während der Brut- und Aufzuchtzeit. Dieses wird durch Festsetzungen im
Bebauungsplan sichergestellt.
B
Bebauungsplan Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“
- Zusammenfassende Erklärung - Juni 2016
4. Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Die Gemeinde hat die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
als ersatzweise Auslegung vom 24.11.2015 bis zum 23.12.2015 durchgeführt. Die
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauB wurde vom 1.4.2016 bis zum
3.5.2016 durchgeführt.
Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde zur frühzeitigen
Unterrichtung gem. § 4(1) BauGB ein Monat Zeit bis zum 23.12.2015 zur
Stellungnahme gegeben und zur Beteiligung gem. § 4(2) BauGB wurde den
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ebenfalls ein Monat Zeit zur
Stellungnahme gegeben, bis zum 3.5.2016.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Beteiligung der Öffentlichkeit und der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange („Auslegung“) wurden
abwägungsrelevante Stellungnahmen abgegeben.
Wesentliche abwägungsrelevante Anregungen und Stellungnahmen waren:
Öffentlichkeit
Die Notwendigkeit der grundsätzlichen Flächeninanspruchnahme/ -versiegelung
durch die Planung wurde thematisiert. Eine Entwicklung der Flächen zum Baugebiet
ist nicht zu vermeiden. Die Flächen werden für Siedlungszwecke benötigt. Der
Bedarf an Wohnbaugrundstücken wie an Gewerbegrundstücken im Gemeindegebiet
muss gedeckt werden.
Die Entwässerung des Plangebietes wurde ausführlich thematisiert. Die vorgestellte
Entwässerung wird abgelehnt und eine Entwässerung in nördlicher Richtung
befürwortet.
Die Gemeinde stellt die Entwässerung des Plangebietes rechtlich und technisch
sicher. Die Flächen im Bebauungsplan, die für die Entwässerung des Plangebietes
vorgesehen sind, reichen aus, um eine Entsorgung von Schmutz- und
Oberflächenwasser zu gewährleisten. Die Einleitung des Oberflächenwassers in den
Eselsbach wird gesichert. Die Entwässerung in südlicher Richtung ist aus
technischen Gründen notwendig.
Es wurde auf die Notwendigkeit von Fachgutachten (Lärm, Geruch und Brandschutz)
hingewiesen. Die notwendigen Fachgutachten (Lärm) lag zur Auslegung vor. Der
Anregung wurde daher nur teilweise gefolgt.
Äußerungen zum Untersuchungsumfang für die Umweltbelange wurden vorgetragen.
Diese bereffen Emissionen und Immissionen (u.a. Stickstoff und Gerüche) und die
damit verbundenen Belange der menschlichen Gesundheit. Den Anregungen wurde
nicht gefolgt. Der Untersuchungsumfang für die artenschutzrechtlichen
Untersuchungen (vor allem „Zugvögel“) wurde thematisiert. Der Anregung wurde
durch zusätzliche Recherchen teilweise gefolgt.
Es wurde gebeten, die Feldzufahrten in den Bebauungsplan aufzunehmen bzw. zu
vergrößern. Dieser Anregung wurde gefolgt.
Die grünordnerischen Festsetzungen wurden auf Anregung der Öffentlichkeit
geringfügig verändert.
C
Bebauungsplan Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“
- Zusammenfassende Erklärung - Juni 2016
Die Sicherstellung der Drainierung der verbleibenden landwirtschaftlichen Flächen
wurde gefordert. Die Gemeinde wird die Drainierung sicherstellen.
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange
Kreis Lippe
Der Kreis Lippe wies auf die Sicherung der Entwässerung hin und die noch zu
erbringende Kompensation für ein Bestandsgebäude. Die Gemeinde hat die
Entwässerung des Plangebietes sichergestellt. Die geforderte Kompensation wird
gewährleistet.
Weiterhin wurden bauordnungsrechtliche Hinweise und Hinweise zum Brandschutz
gegeben und auf die Notwendigkeit einzuholender Erlaubnisse zur Entwässerung
und zur Darstellung von Katastergrundlagen hingewiesen. Den Anregungen wurde
gefolgt.
IHK
Die IHK wies auf die weitere Notwendigkeit von Gewerbeflächen hin, die über die
jetzt festgesetzten Flächen hinausgehen. Die Betriebsarten und die Gestaltung der
Gebäude im Wohngebiet sollten überprüft werden sowie die Notwendigkeit der
Größe der Flächen für die Wasserwirtschaft.
Die Gemeinde konnte den Anregungen nur teilweise folgen. Weitere Flächen für
gewerbliche Entwicklungen stehen im Gemeindegebiet derzeit nicht zur Verfügung.
Die Festsetzungen im Bebauungsplan, die die Gebäudegestaltung und die
Betriebsarten sowie die Flächengrößen betreffen, sind städtebaulich notwendig.
Landwirtschaftskammer
Es wurde auf die sehr gute Eignung der Flächen für die Landwirtschaft hingewiesen
und die Sicherung der Erschließung der verbleibenden landwirtschaftlichen Flächen.
Weiterhin wurde auf Entwässerungsprobleme hingewiesen. Den Anregungen konnte
nur teilweise gefolgt werden. Die Inanspruchnahme der Flächen ist nicht zu
vermeiden. Die Sicherung der Zufahrten ist erfolgt. Die fachgerechte Entwässerung
wird gewährleistet.
Telekom
Die Deutsche Telekom bat darum, geeignete Leitungstrassen freizuhalten und
dinglich zu sichern. Der Anregung wird nicht gefolgt. Die Verkehrsflächen sind
ausreichend groß, um Versorgungsleitungen aufzunehmen.
Westfalen Weser Netz
Westfalen Weser bat um Aufnahme von Versorgungsleitungen der Bitte wurde
gefolgt.
Straßen NRW
Straßen.NRW wies auf den notwendigen Ausschluss von Werbeanlagen und das
Verbot von direkten Zufahrten zur L 751 n hin. Den Anregungen wurde gefolgt.
5. Planungsentscheidung
Die Notwendigkeit einer Überplanung der Fläche besteht, da ein Bedarf für
Grundstücke für Ein- und Zweifamilienhäuser und Geschosswohnungsbau sowie
Gewerbetreibende weiterhin vorhanden ist. Die Deckung des Bedarfes an baureifen
D
Bebauungsplan Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“
- Zusammenfassende Erklärung - Juni 2016
Grundstücken
durch
Baulücken
ist
derzeit
nicht
möglich.
Die
Bebauungsplanfestsetzungen
entsprechen
dem
Planungsziel
(Einund
Zweifamilienhäuser in offener Bauweise, Geschosswohnungsbau sowie die
Ansiedelungsmöglichkeit für nicht störende Gewerbebetriebe). Die Bebauung
schließt an die bereits vorhandene Wohnsiedlung an. Die Flächen sind verfügbar und
die Planungsziele schnell umsetzbar, um einen Beitrag zur dringend erforderlichen
Bedarfsdeckung für baureife Grundstücke zu leisten.
Im Entwurfsprozess wurden anderweitige Planungsmöglichkeiten (Baukörper und
Erschließung) für das Baugebiet geprüft. Der gewählte städtebauliche Entwurf setzt
die Planungsziele der Gemeinde, unter Berücksichtigung einer nachhaltigen
städtebaulichen Entwicklung, am geeignetsten um.
Der Flächennutzungsplan wird mit der 22. Änderung parallel zum Bebauungsplan
geändert. Die grundsätzliche Standort- und Planungsdiskussion hinsichtlich der
Siedlungsentwicklung wird in diesem geführt.
Leopoldshöhe, Juni 2016
E