Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
44 kB
Datum
23.06.2016
Erstellt
03.06.16, 11:10
Aktualisiert
03.06.16, 11:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Zusammenfassung der Umweltberichte und Fachgutachten
Für die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes wurden ein Umweltbericht und
Fachgutachten erstellt.
Die Zusammenfassung der Umweltberichte und der Fachgutachten stellt sich wie
folgt dar:
A. Auszug aus dem Umweltbericht zur 22. Änderung des
Flächennutzungsplanes:
Kapitel 6. Nichttechnische Zusammenfassung
Die Gemeinde Leopoldshöhe plant im Randbereich des Ortsteils Leopoldshöhe
zwischen dem Gieselmannkreisel und der neuen „Schötmarsche Straße (L 751n)“ die
bedarfsgerechte Entwicklung von Wohnbauflächen für Ein- bis Zweifamilienhäuser
sowie die additive Entwicklung von Gewerbeflächen. Ergänzt werden sollen diese
durch „Fläche für den Gemeinbedarf“ sowie „Fläche für Aufschüttungen“, sodass die
als Teilbereich B zusammengefassten Flächen insgesamt eine Größenordnung von
ca. 5 ha umfassen. Die genannten Planungen erfordern eine Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde, der die Flächen derzeit noch als „Fläche für
die Landwirtschaft“ abbildet. Diese soll als 22. FNP-Änderung durchgeführt werden,
die durch eine gleichzeitige Rücknahme von Wohnbauflächen (ca. 2,9 ha) im Bereich
Schuckenbaum (Teilbereich A) ergänzt wird. Mit dieser Rücknahme kommt die
Gemeinde den Anforderungen der Bezirksregierung Detmold nach, den von ihr
ermittelten Überhang an Wohnbaufläche zu beheben.
Der vorliegende Umweltbericht mit integrierter Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4
BauGB dient im Rahmen der Planungen einer frühzeitigen Berücksichtigung der
umweltrelevanten Gesichtspunkte im Planungsprozess und der sachgerechten
Aufbereitung der Umweltaspekte für die Abwägung. Dabei werden das geplante
Vorhaben, die planerischen Vorgaben im Untersuchungsraum sowie die vorhandene
Umweltsituation beschrieben. Anschließend werden der Planungsebene
entsprechend die zu erwartenden Umweltauswirkungen auf der Basis der
wesentlichen vorhabenbedingten Wirkfaktoren aufgezeigt und bewertet.
In der Summe kommt der Umweltbericht zu dem Ergebnis, dass unter
Berücksichtigung der im Raum bestehenden Vorbelastungen sowie der im
Umweltbericht für die jeweiligen Schutzguter der Planungsebenen entsprechend
genannten Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen die mit dem Planvorhaben
verbundenen Beeinträchtigungen so reduziert werden können, dass keine
erheblichen Beeinträchtigungen verbleiben bzw. die Kompensationserfordernisse im
Sinne des § 15 BNatSchG erfüllt werden können. Ergänzend wird darauf
hingewiesen, dass im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung, wie z. B. der im
Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB seitens der Gemeinde im Teilbereich B
verfolgten Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“, eine
entsprechende Konkretisierung der Maßnahmen vorzunehmen ist bzw. diese
verbindlich
festzusetzen
sind.
Ergänzend
sind
die
für
das
Bebauungsplanvorverfahren erforderlichen Fachgutachten einschließlich daraus ggf.
resultierender Maßnahmen auszuarbeiten und im Rahmen der Gesamtplanungen
entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu berücksichtigen.
Kapitel „7. Nachtrag zum Satzungsbeschluss“
Im Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB haben sich keine
Informationen oder Hinweise auf besondere neue umweltrelevante Fragestellungen
oder zusätzliche Probleme im Plangebiet ergeben.
Die dargelegten Inhalte des Umweltberichts zum Entwurf der 22. Änderung des
Flächennutzungsplanes (Stand: März 2016) erfordern somit keine weitergehende
Prüfung oder inhaltliche Änderungen für den Satzungsbeschluss. Geringfügige
redaktionelle Änderungen wurden fach- und sachgerecht berücksichtigt.
Herford, Juni 2016
B. Auszug aus dem Umweltbericht zur Aufstellung
Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“:
des
Kapitel „7. Nichttechnische Zusammenfassung „
Die Gemeinde Leopoldshöhe plant am Siedlungsrand des Ortsteils Leopoldshöhe
zwischen dem Gieselmannkreisel und der neuen „Schötmarsche Straße (L 751n)“ die
bedarfsgerechte Entwicklung von Wohnbauflächen für Ein- bis Zweifamilienhäuser,
ergänzende Flächen für den Gemeinbedarf sowie gewerblicher Bauflächen. Zur
planungsrechtlichen Absicherung hat dazu die Gemeinde die Aufstellung des
Bebauungsplans Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ beschlossen.
Die derzeit im Wesentlichen ackerbaulich genutzten Planflächen mit einer
Gesamtflächengröße von ca. 6,7 ha liegen innerhalb der Gemarkung Krentrup, Flur 3
und Flur 5 sowie der Gemarkung Leopoldshöhe, Flur 1. Ergänzend werden
Abschnitte der den Standort begrenzenden Straßenanbindungen („Schötmarsche
Straße (L 751n)“ einschließlich „Lothar-Gieselmann-Kreisel“, „Heinrichstraße“ und
„Wilhelmstraße“) in den Geltungsbereich mit eingebunden. Gleiches gilt für die im
nördlichen Teilbereich anteilig bestehende Wohnbebauung sowie eine am
„Gieselmannkreisel“ gelegene Kindertagesstätte.
Zukünftig sollen die Flächen über den Bebauungsplan im Wesentlichen als
„Allgemeines Wohngebiet“ gem. § 9 (1) Nr. 1 BauGB i. V. m. § 4 BauNVO sowie als
„Gewerbegebiet“ gem. § 9 (1) Nr. 1 BauGB i. V. m. § 8 BauNVO festgesetzt werden.
Innerhalb des Gewerbegebietes werden nur „das Wohnen nicht störende Betriebe“
zulässig sein. Ergänzend erfolgen Festsetzungen von „Flächen für den
Gemeinbedarf“ (Zweckbestimmung: Kindergarten) gem. § 9 (1) Nr. 5 BauGB,
„öffentlichen Verkehrsflächen“ gem. § 9 (1) Nr. 11 BauGB, „öffentlichen Grünflächen“
gem. § 9 (1) Nr. 15 BauGB mit verschiedenen Zweckbestimmungen, „Wasserflächen
und Flächen für die Wasserwirtschaft“ gem. § 9 (1) Nr. 14 BauGB sowie „Flächen für
Aufschüttungen“ (Zweckbestimmung: Lärmschutzwall) gem. § 9 (1) Nr. 17 BauGB.
Zuletzt genannte werden z. T. mit einem Pflanzgebot gem. § 9 (1) Nr. 25 BauGB
überlagert.
Als planungsrechtliche Voraussetzung für die mit der Aufstellung des
Bebauungsplanes vorgesehenen Festsetzungen wird im Parallelverfahren gem. § 8
Abs. 3 BauGB die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Leopoldshöhe durchgeführt. Heute werden die Flächen als „Fläche für die
Landwirtschaft“ dargestellt. Das Änderungsverfahren zielt auf die anteilige
Neudarstellung von „Wohnbaufläche“, „Gewerblicher Baufläche“, „Fläche für den
Gemeinbedarf“ und „Fläche für Aufschüttung“ ab. Damit werden die Festsetzungen
des Bebauungsplans Nr. 05/04 zukünftig den FNP-Darstellungen entsprechen.
Da der Standort schon heute über die rechtskräftigen Bebauungspläne Nr. 06/02
„Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt A) und Bebauungsplan Nr. 06/06 „Schötmarsche Straße“
bauleitplanerisch abgedeckt wird, werden die für die Planflächen bisher getroffenen
Festsetzungen mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes Nr. 05/04 ersetzend
überlagert.
Der vorliegende Umweltbericht mit integrierter Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4
BauGB dient im Rahmen der Planungen einer frühzeitigen Berücksichtigung der
umweltrelevanten Gesichtspunkte im Planungsprozess und der sachgerechten
Aufbereitung der Umweltaspekte für die Abwägung. Das geplante Vorhaben, die
planerischen Vorgaben im Untersuchungsraum sowie die vorhandene
Umweltsituation wurden dazu beschrieben und anschließend die zu erwartenden
Umweltauswirkungen auf der Basis der wesentlichen vorhabenbedingten
Wirkfaktoren aufgezeigt und bewertet. Externe Fachgutachten sowie der als
separates Dokument angefertigte Artenschutzbeitrag wurden dabei entsprechend
berücksichtigt und in die Auswirkungsprognose eingebunden.
In der Summe kommt der Umweltbericht zu dem Ergebnis, dass unter
Berücksichtigung der im Raum bestehenden Vorbelastungen sowie der im
Umweltbericht für die jeweiligen Schutzguter genannten Vermeidungs- und
Minderungsmaßnahmen die mit dem Planvorhaben verbundenen Beeinträchtigungen
so reduziert werden können, dass keine erheblichen Beeinträchtigungen verbleiben
bzw. die Kompensationserfordernisse im Sinne des § 15 BNatSchG erfüllt werden
können. Der im Rahmen der Eingriffsbilanzierung ermittelte externe
Kompensationsbedarf wird dem anerkannten gemeindeeigenen Ökokonto
„Freesenberg“ (Bezeichnung: KA-LH-AE-001) zugeordnet.
Herford, März 2016
Kapitel „8. Nachtrag zum Satzungsbeschluss“
Im Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB haben sich keine
Informationen oder Hinweise auf besondere neue umweltrelevante Fragestellungen
oder zusätzliche Probleme im Plangebiet ergeben. Die dargelegten Inhalte des
Umweltberichts zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am
Gieselmannkreisel“ erfordern somit keine weitergehende Prüfung oder erhebliche
inhaltliche Änderungen für den Satzungsbeschluss. Geringfügige redaktionelle
Änderungen wurden fach- und sachgerecht berücksichtigt. Diese beziehen sich auf
die
Themenpunkte
„Rastvögel“
sowie
„örtliche
Pflanzfestsetzungen“
(Pflegemaßnahme).
Herford, Juni 2016
C. Auszug aus dem
Umweltberichtes
zum
Gieselmannkreisel“:
Kapitel „4. Zusammenfassung“
Artenschutzbeitrag Anhang I des
Bebauungsplan
Nr.
05/04
„Am
Die Ermittlung möglicher artenschutzrechtlicher Restriktionen, die im Zuge der
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ im
Gemeindegebiet Leopoldshöhe entstehen könnten, wurde auf der Basis der Daten
der Fachinformationssysteme des LANUV NRW „Geschützte Arten in NordrheinWestfalen“ und „@LINFOS – Landschaftsinformationssystem“, allgemeiner
Kenntnisse über Habitat- und Lebensraumansprüche der einzelnen Arten sowie
aktueller Brutvogelkartierungen aus dem Jahr 2015 vorgenommen. In der Summe
kommt der vorliegende Artenschutzbeitrag zu dem Ergebnis, dass aufgrund der
intensiven landwirtschaftlichen Flächennutzung des Geltungsbereichs, der engen
Anbindung an bzw. in den Siedlungsraum und den darüber schon heute
bestehenden Vorbelastungen (Beunruhigungen, Barrierewirkungen, Licht- und
Geräuschimmissionen etc.) artenschutzrechtliche Restriktionen im Sinne des § 44
BNatSchG ausgeschlossen werden können, sofern die gesetzlichen Vorgaben gem.
§ 39 BNatSchG i. V. m. § 64 LG NW und entsprechende Vermeidungsmaßnahmen
im Rahmen der Planungen berücksichtigt werden.
Kapitel „5. Nachtrag zum Satzungsbeschluss“
Im Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB haben sich keine
Informationen oder Hinweise auf besondere neue umweltrelevante Fragestellungen
oder zusätzliche Probleme im Plangebiet ergeben. Die dargelegten Inhalte des
Artenschutzbeitrags zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am
Gieselmannkreisel“ (Stand: März 2016) erfordern somit keine weitergehende Prüfung
oder inhaltliche Änderungen für den Satzungsbeschluss. Geringfügige redaktionelle
Änderungen wurden fach- und sachgerecht berücksichtigt.
D. Zusammenfassung Schalltechnisches Gutachten
Auszug: Schalltechnisches Gutachten im Rahmen des
Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.
05/04 sowie zur 22. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Gemeinde Leopoldshöhe
Kapitel „5. Zusammenfassung“
Die Gemeinde Leopoldshöhe führt derzeit für die in Anlage 1 gekennzeichnete
Fläche Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 04/05 „Am
Gieselmannkreisel“ sowie zur 22. Änderung des Flächennutzungsplanes durch.
Im nordwestlichen Plangebiet sollen allgemeine Wohngebiete (WA), im südöstlichen
Plangebiet ein eingeschränktes Gewerbegebiet (GE) für „das Wohnen nicht
wesentlich störende“ Betriebe ausgewiesen werden.
Auf die geplante Wohnbaufläche wirken die Geräuschimmissionen des
Straßenverkehrs insbesondere auf der „Schötmarsche Straße“ (L 751 bzw. L 751n)
sowie des geplanten Gewerbegebietes und eines westlich gelegenen
Gewerbebetriebes (Gewerbelärm) ein.
Das hier vorliegende Gutachten ermittelt und bewertet den auf das geplante Wohnen
einwirkenden Verkehrslärm und Gewerbelärm. Die diesbezüglich durchgeführten
Schallausbreitungsberechnungen ergeben:
• Verkehrslärm:
In dem gesamten geplanten allgemeinen Wohngebiet sind gesunde
Wohnverhältnisse im Sinne des Bau-Gesetzbuches gegeben.
Die insbesondere nachts vorherrschenden Pegel oberhalb der idealtypischen
Orientierungswerte stellen zwar – bezogen auf das Planungsziel „allgemeines
Wohngebiet“ - schädliche Umwelteinwirkungen dar, allerdings mit nur belästigendem
Charakter.
• Gewerbelärm:
Die Immissionsrichtwerte der TA Lärm für allgemeine Wohngebiete werden tags und
nachts in dem geplanten Wohngebiet eingehalten.
Insgesamt zeigt sich somit, dass die geplante WA-Nutzung unter
schalltechnischen Aspekten sowohl bzgl. des Verkehrslärms als auch bzgl. des
Gewerbelärms möglich ist.
gez.
Der Sachverständige
Dipl.-Met. v. Bachmann
E. Entwässerungskonzept zum Bebauungsplan 05/04 „Am
Gieselmannkreisel“
Entwässerungskonzept
Die Abwasserbeseitigung erfolgt den Anforderungen des § 51a LWG entsprechend
im Trennverfahren.
Schmutzwasserbeseitigung
Das im Plangebiet anfallende Schmutzwasser wird über Schmutzwasserkanäle
abgeleitet. Da die topographischen Verhältnisse einen Freispiegelanschluss an die
Kläranlage Heipke nicht zulassen, werden die Kanäle zunächst dem neu zu
erstellenden
Schmutzwasserpumpwerk
zugeführt
und
von
dort
zur
Freispiegelkanalisation in der Heinrichstraße gepumpt, über die das Schmutzwasser
weiter zur Kläranlage Heipke gelangt. Die Kläranlage Heipke verfügt über die
erforderlichen Kapazitäten zur Reinigung des zusätzlichen Abwassers.
Niederschlagswasserbeseitigung
Die Beseitigung des Niederschlagswassers erfolgt durch ortsnahe Einleitung gemäß
§ 51a LWG. Eine Versickerung ist aufgrund der geringen Durchlässigkeit der
anstehenden Böden nicht möglich.
Vor der Einleitung in das ortsnahe Gewässer Eselsbach werden umfangreiche
Maßnahmen (u.a. Retention und Behandlung) ergriffen, damit sich im
Zusammenhang mit der Erschließung und Entwässerung des Gebietes die
wasserwirtschaftliche Situation für Gewässer und Unterlieger nicht verschlechtert.
Für die Einleitung ist eine Erlaubnis bei der Unteren Wasserbehörde einzuholen, die
Beantragung ist in Bearbeitung.
Die Erweiterung des Kanalnetzes ist bei der Aufsichtsbehörde anzuzeigen und für
den Bau und Betrieb der Behandlungsanlage bei der Aufsichtsbehörde eine
Genehmigung gemäß §58 LWG zu beantragen, dies ist ebenfalls in Bearbeitung.
Leopoldshöhe, den 9. März 2016
F. Verkehrsuntersuchung Alte Schötmarsche Straße
Im Rahmen der Verkehrsuntersuchung wurden die Auswirkung des
Bebauungsplanes auf die Verkehrsströme und die Verkehrserzeugung durch das
Plangebiet untersucht.
Die erhobenen und berechneten Verkehrszahlen dienen als Grundlage zur
Verkehrslärmberechnung im schalltechnischen Gutachten.