Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,7 kB
Datum
23.06.2016
Erstellt
03.06.16, 11:10
Aktualisiert
03.06.16, 11:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Mit der Drucksache 69/2016 wurden die Unterlagen für den Bebauungsplan Nr.
05/04 „Am Gieselmannkreisel“ und die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes
versendet.
Wie in der Vorlage angekündigt, liegen die Nachsendungen nun vor. Konkret sind
das die Umweltberichte mit dem Artenschutzbeitrag. Die Fachgutachten die zur
Auslegung erstellt wurden, brauchen nicht geändert zu werden.
Die NHN-Straßenhöhen-Punkte liegen jetzt vor. Anstatt sie dem Bebauungsplan als
Beiblatt beizufügen, werden sie direkt in die Planzeichnung aufgenommen und die
textliche Festsetzung entsprechend angepasst.
Zusätzlich werden noch Maßlinien in den Bebauungsplan aufgenommen.
Die Änderungen im Bebauungsplan Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ –
vom Stand Entwurf (Beteiligung der Öffentlichkeit und der sonstigen Träger
öffentlicher Belange) zum Stand Satzung damit folgende (1-5 bereits in der Vorlage
69/2016 aufgeführt):
Festsetzungen:
1. Aufnahme einer textlichen Festsetzung zum Ausschluss von Werbeanlagen
entlang der L 751 n.
2. Festsetzung der vorhandenen Zuwegung einer landwirtschaftlichen Fläche
von der „Querspange“.
3. Geringfügige Erweiterung der Feldzufahrt auf die im Norden an das Plangebiet
angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen
4. Grünfestsetzung – Bepflanzung auf dem Lärmschutzwall zur
landwirtschaftlichen Fläche
5. Zeichnerische Darstellung einer 30 KV Leitung
6. Aufnahme der Höhenpunkte mit entsprechender Anpassung der Festsetzung
7. Aufnahme der Maßlinien
Die Begründung des Bebauungsplanes wird, soweit es die oben aufgeführten
geänderten Festsetzungen betrifft, ergänzt.
Die aufgeführten Änderungen berühren die Grundzüge der Planung nicht.
Die Zusammenfassungen der Umweltberichte, des Artenschutzbeitrages und der
Fachgutachten- und beiträge liegen der Vorlage bei.
Die kompletten Fassungen können im SD NET eingesehen werden.
Die endgültigen Fassungen kommen zum Ergebnis, dass keine erheblichen
Umweltauswirkungen und artenschutzrechtliche Verbotsbestände durch die
Planungen ausgelöst werden. Die Anforderungen an gesundes Wohnen im
Bebauungsplangebiet sind erfüllt.
Die Einschätzung der Verwaltung, dass durch die endgültige Fassung der
Fachbeiträge keine Planänderungen notwendig sind, hat sich damit bestätigt.
Die Abwägungsvorschläge wurden ergänzt. Die Ergänzungen sind durch Fettdruck
und Unterstreichung kenntlich gemacht und liegen der Vorlage bei.