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Beschlussvorlage (Einleitung)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,7 kB
Datum
23.06.2016
Erstellt
03.06.16, 11:10
Aktualisiert
03.06.16, 11:10
Beschlussvorlage (Einleitung)

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Inhalt der Datei

Mit der Drucksache 69/2016 wurden die Unterlagen für den Bebauungsplan Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ und die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes versendet. Wie in der Vorlage angekündigt, liegen die Nachsendungen nun vor. Konkret sind das die Umweltberichte mit dem Artenschutzbeitrag. Die Fachgutachten die zur Auslegung erstellt wurden, brauchen nicht geändert zu werden. Die NHN-Straßenhöhen-Punkte liegen jetzt vor. Anstatt sie dem Bebauungsplan als Beiblatt beizufügen, werden sie direkt in die Planzeichnung aufgenommen und die textliche Festsetzung entsprechend angepasst. Zusätzlich werden noch Maßlinien in den Bebauungsplan aufgenommen. Die Änderungen im Bebauungsplan Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ – vom Stand Entwurf (Beteiligung der Öffentlichkeit und der sonstigen Träger öffentlicher Belange) zum Stand Satzung damit folgende (1-5 bereits in der Vorlage 69/2016 aufgeführt): Festsetzungen: 1. Aufnahme einer textlichen Festsetzung zum Ausschluss von Werbeanlagen entlang der L 751 n. 2. Festsetzung der vorhandenen Zuwegung einer landwirtschaftlichen Fläche von der „Querspange“. 3. Geringfügige Erweiterung der Feldzufahrt auf die im Norden an das Plangebiet angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen 4. Grünfestsetzung – Bepflanzung auf dem Lärmschutzwall zur landwirtschaftlichen Fläche 5. Zeichnerische Darstellung einer 30 KV Leitung 6. Aufnahme der Höhenpunkte mit entsprechender Anpassung der Festsetzung 7. Aufnahme der Maßlinien Die Begründung des Bebauungsplanes wird, soweit es die oben aufgeführten geänderten Festsetzungen betrifft, ergänzt. Die aufgeführten Änderungen berühren die Grundzüge der Planung nicht. Die Zusammenfassungen der Umweltberichte, des Artenschutzbeitrages und der Fachgutachten- und beiträge liegen der Vorlage bei. Die kompletten Fassungen können im SD NET eingesehen werden. Die endgültigen Fassungen kommen zum Ergebnis, dass keine erheblichen Umweltauswirkungen und artenschutzrechtliche Verbotsbestände durch die Planungen ausgelöst werden. Die Anforderungen an gesundes Wohnen im Bebauungsplangebiet sind erfüllt. Die Einschätzung der Verwaltung, dass durch die endgültige Fassung der Fachbeiträge keine Planänderungen notwendig sind, hat sich damit bestätigt. Die Abwägungsvorschläge wurden ergänzt. Die Ergänzungen sind durch Fettdruck und Unterstreichung kenntlich gemacht und liegen der Vorlage bei.