Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
104 kB
Datum
23.03.2017
Erstellt
10.02.17, 13:29
Aktualisiert
10.02.17, 13:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich Drucksache
1/2017
zur Sitzung
des Ausschusses für Generationen,
Soziales, Gleichstellung und Sport
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB I Zentrale Dienste / Hauptund Personalverwaltung
Auskunft erteilt:
Frau Sunkovsky
Telefon:
05208/991-114
Datum:
10. Februar 2017
Fortschreibung des Frauenförderplanes 2016 - 2018
Beratungsfolge
Ausschuss für Generationen,
Soziales, Gleichstellung und Sport
Rat
Termin
22.02.2017
Bemerkungen
23.03.2017
Sachdarstellung:
Nach dem Landesgleichstellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LGG NRW) ist jede Dienststelle
mit mindestens 20 Beschäftigten verpflichtet, einen Frauenförderplan aufzustellen und diesen alle drei Jahre
fortzuschreiben. Die Fortschreibung des Frauenförderplanes ist gemeinsam mit dem Bericht über die
Personalentwicklung und die durchgeführten Maßnahmen dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Die beiliegende Fortschreibung des Frauenförderplanes 2016 – 2018 wurde von der Dienststelle in
Zusammenarbeit mit der Gleichstellungsstelle und dem Personalrat in Anlehnung an die Strukturierung des
bisherigen Frauenförderplanes entwickelt und beinhaltet folgende Handlungsfelder:
- Bericht über die Personalentwicklung
- Bericht über die im Berichtszeitraum durchgeführten Maßnahmen
- Prognose für die nächsten 5 Jahre
- Zielvereinbarungen
- Auflistung grundsätzlicher Maßnahmen.
Als Anlage sind der Fortschreibung des Frauenförderplanes Tabellen und Grafiken beigefügt.
Die Fortschreibung des Frauenförderplanes ist mit allen Anlagen im Ratsinformationssystem hinterlegt.
Anmerkung:
Das Gesetz zur Neuregelung des Gleichstellungsrechts (LGG) ist am 14.12.2016 in Kraft getreten und sieht
die Umbenennung von „Frauenförderplan“ in „Gleichstellungsplan“ vor.
Die Fortschreibung des Frauenförderplanes der Gemeinde Leopoldshöhe 2016 - 2018 war bereits fertiggestellt, als sich das LGG noch in der Überarbeitung befand.
Ab 2019 wird die Fortschreibung als Gleichstellungsplan erfolgen.
Der Ausschuss für Generationen, Soziales, Gleichstellung und Sport empfiehlt dem Rat folgende
Beschlussfassung:
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, den Bericht über die Personalentwicklung, den Bericht über die durchgeführten
Maßnahmen sowie die Fortschreibung des Frauenförderplanes 2016 – 2018 in der vorgelegten Fassung.
Schemmel