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Beschlussvorlage GB (Verlängerung der Leistungsvereinbarung zwischen der Stadt Rheinbach, Fachbereich Jugend, Schule und Sport, und dem Kreis Euskirchen zur Durchführung von sozialen Trainingskursen bis zum 31.12.2018)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
101 kB
Datum
24.06.2015
Erstellt
18.05.15, 10:11
Aktualisiert
18.05.15, 10:11
Beschlussvorlage GB (Verlängerung der Leistungsvereinbarung zwischen der Stadt Rheinbach, 
Fachbereich Jugend, Schule und Sport, und dem Kreis Euskirchen zur Durchführung 
von sozialen Trainingskursen bis zum 31.12.2018) Beschlussvorlage GB (Verlängerung der Leistungsvereinbarung zwischen der Stadt Rheinbach, 
Fachbereich Jugend, Schule und Sport, und dem Kreis Euskirchen zur Durchführung 
von sozialen Trainingskursen bis zum 31.12.2018)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 118/2015 29.04.2015 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 28.05.2015 Kreisausschuss 17.06.2015 Kreistag 24.06.2015 Verlängerung der Leistungsvereinbarung zwischen der Stadt Rheinbach, Fachbereich Jugend, Schule und Sport, und dem Kreis Euskirchen zur Durchführung von sozialen Trainingskursen bis zum 31.12.2018 Sachbearbeiter: Herr Firmenich x Tel.: 15 624 Abt.: 51.1 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: x Es entstehen Folgekosten im Haushaltsjahr 2016. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses, die Leistungsvereinbarung zwischen der Stadt Rheinbach, Fachbereich Jugend, Schule und Sport, und dem Kreis Euskirchen über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der Belegung und Durchführung von sozialen Trainingskursen bis zum 31.12.2018 zu verlängern. -2Begründung: Das Jugendamt ist gemäß § 52 Abs. 1 SGB VIII in Verbindung mit §§ 38, 50 JGG verpflichtet, in allen Teilen eines jugendgerichtlichen Verfahrens mitzuwirken. Hierzu gehört auch die Unterstützung des Gerichtes bei der Überwachung und Vermittlung von sozialen Trainingskursen nach § 10 JGG. Die Jugendgerichtshilfe führt seit dem Jahr 2000 diese Kurse in Zusammenarbeit mit dem Jugendhilfezentrum der Stadt Rheinbach durch, um möglichst zeitnah die verhängten Weisungen umzusetzen bzw. die Kurse anbieten zu können. Letztmalig wurde mit der Stadt Rheinbach ab dem 01.01.2012 eine Leistungsvereinbarung über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele abgeschlossen (V 264/2012). Gefördert werden die Personalkosten einer Fachkraft zuzüglich der dem Träger entstehenden Sachund Gemeinkosten. Sachkosten werden in Höhe der KGSt-Sachkostenpauschale (ohne IT) und Gemeinkosten in Höhe von 20 % der Personalkosten anerkannt. Des Weiteren werden Sach- und Maßnahmenmittel in Höhe von bis zu maximal 9.000 € bezuschusst. Die Berechnung erfolgt auf der Basis der jeweiligen Jugendeinwohner der Städte Meckenheim, Bornheim, Rheinbach, der Gemeinden Alfter und Wachtberg (Kreisjugendamt Jugendhilfezentrum für Alfter und Wachtberg) sowie des Kreises Euskirchen. Die Vereinbarung ist bis zum 31.12.2018 befristet. Die Kooperation mit der Stadt Rheinbach erweist sich weiterhin als sehr zuverlässig und effizient. Dies wird auch von den Staatsanwälten und den Richtern bestätigt. Daher schlägt die Verwaltung vor, die Leistungsvereinbarung – unter Berücksichtigung evtl. Personalkostensteigerungen bei der Stadt Rheinbach – bis zum 31.12.2018 zu verlängern. Die Kosten der Maßnahme betragen voraussichtlich insgesamt bis zu 102.000 € (2014: 100.262,72 €). Davon entfallen je nach Entwicklung der Jugendeinwohner ca. 55 % auf den Kreis Euskirchen (2014: 55,55 %) Ein konkreter Kostenvoranschlag der Stadt Rheinbach für 2016 liegt noch nicht vor. Der Entwurf der Leistungsvereinbarung ist als Anlage beigefügt. gez. i. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiter: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)