Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
101 kB
Datum
24.06.2015
Erstellt
18.05.15, 10:11
Aktualisiert
18.05.15, 10:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 118/2015
29.04.2015
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
28.05.2015
Kreisausschuss
17.06.2015
Kreistag
24.06.2015
Verlängerung der Leistungsvereinbarung zwischen der Stadt Rheinbach,
Fachbereich Jugend, Schule und Sport, und dem Kreis Euskirchen zur Durchführung
von sozialen Trainingskursen bis zum 31.12.2018
Sachbearbeiter: Herr Firmenich
x
Tel.: 15 624
Abt.: 51.1
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
x
Es entstehen Folgekosten im Haushaltsjahr 2016.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses, die Leistungsvereinbarung
zwischen der Stadt Rheinbach, Fachbereich Jugend, Schule und Sport, und dem Kreis Euskirchen
über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der Belegung und
Durchführung von sozialen Trainingskursen bis zum 31.12.2018 zu verlängern.
-2Begründung:
Das Jugendamt ist gemäß § 52 Abs. 1 SGB VIII in Verbindung mit §§ 38, 50 JGG verpflichtet, in
allen Teilen eines jugendgerichtlichen Verfahrens mitzuwirken.
Hierzu gehört auch die Unterstützung des Gerichtes bei der Überwachung und Vermittlung von
sozialen Trainingskursen nach § 10 JGG.
Die Jugendgerichtshilfe führt seit dem Jahr 2000 diese Kurse in Zusammenarbeit mit dem
Jugendhilfezentrum der Stadt Rheinbach durch, um möglichst zeitnah die verhängten Weisungen
umzusetzen bzw. die Kurse anbieten zu können.
Letztmalig wurde mit der Stadt Rheinbach ab dem 01.01.2012 eine Leistungsvereinbarung über
Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele abgeschlossen (V 264/2012).
Gefördert werden die Personalkosten einer Fachkraft zuzüglich der dem Träger entstehenden Sachund Gemeinkosten. Sachkosten werden in Höhe der KGSt-Sachkostenpauschale (ohne IT) und
Gemeinkosten in Höhe von 20 % der Personalkosten anerkannt.
Des Weiteren werden Sach- und Maßnahmenmittel in Höhe von bis zu maximal 9.000 € bezuschusst.
Die Berechnung erfolgt auf der Basis der jeweiligen Jugendeinwohner der Städte Meckenheim,
Bornheim, Rheinbach, der Gemeinden Alfter und Wachtberg (Kreisjugendamt Jugendhilfezentrum
für Alfter und Wachtberg) sowie des Kreises Euskirchen.
Die Vereinbarung ist bis zum 31.12.2018 befristet.
Die Kooperation mit der Stadt Rheinbach erweist sich weiterhin als sehr zuverlässig und effizient.
Dies wird auch von den Staatsanwälten und den Richtern bestätigt.
Daher schlägt die Verwaltung vor, die Leistungsvereinbarung – unter Berücksichtigung evtl.
Personalkostensteigerungen bei der Stadt Rheinbach – bis zum 31.12.2018 zu verlängern.
Die Kosten der Maßnahme betragen voraussichtlich insgesamt bis zu 102.000 €
(2014: 100.262,72 €). Davon entfallen je nach Entwicklung der Jugendeinwohner ca. 55 % auf den
Kreis Euskirchen (2014: 55,55 %)
Ein konkreter Kostenvoranschlag der Stadt Rheinbach für 2016 liegt noch nicht vor.
Der Entwurf der Leistungsvereinbarung ist als Anlage beigefügt.
gez. i. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiter:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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