Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
141 kB
Datum
15.12.2016
Erstellt
18.11.16, 12:34
Aktualisiert
18.11.16, 12:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Abwasserwerk Leopoldshöhe
Die Betriebsleitung
Beschlussvorlage
- öffentlich Drucksache
144/2016
zur Sitzung
des Betriebsausschusses
Wasser/Abwasser
Fachbereich:
der Gemeinde Leopoldshöhe
FB V Gemeindebetriebe
Auskunft erteilt:
Herr Friedrich
Telefon:
05208/991-268
Datum:
18. November 2016
Gebührenkalkulation Abwasser 2017
Beratungsfolge
Betriebsausschuss
Wasser/Abwasser
Termin
28.11.2016
Rat
Bemerkungen
15.12.2016
Sachdarstellung:
Die anliegende Kanal-Gebührenberechnung wurde nach dem üblichen und mittlerweile gerichtlich
überprüften Muster der Vorjahre aufgestellt.
Dadurch, dass einige Baumaßnahmen mittlerweile abgeschrieben sind, reduzieren sich die in erheblichem
Maße gebührenrelevanten Abschreibungen, so dass sowohl die Regen- wie auch die Schmutzwassergebühr
deutlich sinken können.
Bedingt durch die für 2016 gezahlte Landesgebührenhilfe reduzieren sich auf den Bescheiden die Gebühren
nochmals:
Jahr
Regenwasser je m²
Satzung
Bescheid
Schmutzwasser je m³
Satzung
Bescheid
2017
1,07 0,98
4,30
3,99
2016
2015
2014
1,16
1,33
1,33
5,02
5,41
5,41
4,71
5,09
5,41
1,07
1,22
1,33
Auf folgende Punkte soll besonders hingewiesen werden:
1) Die Regenwassergebühren müssen ab 2017 m²-genau (bislang volle 10 m²) abgerechnet werden.
Da bislang auf volle 10 m² abgerundet wurde, verteilen sich die Kosten nun auf etwa 2,5 % mehr
Einheiten/m². Dies führt ebenfalls zu einer Senkung des m²-Preises.
2) Hinsichtlich der Kostenaufteilung Regenwasser: Schmutzwasser haben sich die Kosten mittlerweile
zu Lasten des Regenwassers verschoben. Grund hierfür sind die immer häufiger erforderlichen
Regenwasserbehandlungsanlagen (z.B. Regenrückhaltebecken, Regenkläranlagen)
3) Für Druckleitungsanschlüsse reduzieren sich die o.g. Einheitspreise auf 80 %.
4) Durch die sinkenden Gebühren werden auch die Landeszuschüsse (Gebührenhilfe) geringer
ausfallen, so dass sich in den Folgejahren die Differenz zwischen der Satzungs- und der
-2-
Bescheidgebühr verringern würde. Dies kann bzw. muss aber zumindest in den Jahren 2018 und
2019 durch die Auflösung von Rückstellungen kompensiert werden. Für die darauf folgenden Jahre
kann noch keine seriöse Prognose erstellt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss Wasser/ Abwasser empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die beigefügte
Gebührenkalkulation/ Wirtschaftlichkeitsberechnung für das Jahr 2017 zu beschließen.
Lange