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Beschlussvorlage Abwasserwerk (Gebührenkalkulation Abwasser 2017)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
141 kB
Datum
15.12.2016
Erstellt
18.11.16, 12:34
Aktualisiert
18.11.16, 12:34
Beschlussvorlage Abwasserwerk (Gebührenkalkulation Abwasser 2017) Beschlussvorlage Abwasserwerk (Gebührenkalkulation Abwasser 2017)

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Abwasserwerk Leopoldshöhe Die Betriebsleitung Beschlussvorlage - öffentlich Drucksache 144/2016 zur Sitzung des Betriebsausschusses Wasser/Abwasser Fachbereich: der Gemeinde Leopoldshöhe FB V Gemeindebetriebe Auskunft erteilt: Herr Friedrich Telefon: 05208/991-268 Datum: 18. November 2016 Gebührenkalkulation Abwasser 2017 Beratungsfolge Betriebsausschuss Wasser/Abwasser Termin 28.11.2016 Rat Bemerkungen 15.12.2016 Sachdarstellung: Die anliegende Kanal-Gebührenberechnung wurde nach dem üblichen und mittlerweile gerichtlich überprüften Muster der Vorjahre aufgestellt. Dadurch, dass einige Baumaßnahmen mittlerweile abgeschrieben sind, reduzieren sich die in erheblichem Maße gebührenrelevanten Abschreibungen, so dass sowohl die Regen- wie auch die Schmutzwassergebühr deutlich sinken können. Bedingt durch die für 2016 gezahlte Landesgebührenhilfe reduzieren sich auf den Bescheiden die Gebühren nochmals: Jahr Regenwasser je m² Satzung Bescheid Schmutzwasser je m³ Satzung Bescheid 2017 1,07 0,98 4,30 3,99 2016 2015 2014 1,16 1,33 1,33 5,02 5,41 5,41 4,71 5,09 5,41 1,07 1,22 1,33 Auf folgende Punkte soll besonders hingewiesen werden: 1) Die Regenwassergebühren müssen ab 2017 m²-genau (bislang volle 10 m²) abgerechnet werden. Da bislang auf volle 10 m² abgerundet wurde, verteilen sich die Kosten nun auf etwa 2,5 % mehr Einheiten/m². Dies führt ebenfalls zu einer Senkung des m²-Preises. 2) Hinsichtlich der Kostenaufteilung Regenwasser: Schmutzwasser haben sich die Kosten mittlerweile zu Lasten des Regenwassers verschoben. Grund hierfür sind die immer häufiger erforderlichen Regenwasserbehandlungsanlagen (z.B. Regenrückhaltebecken, Regenkläranlagen) 3) Für Druckleitungsanschlüsse reduzieren sich die o.g. Einheitspreise auf 80 %. 4) Durch die sinkenden Gebühren werden auch die Landeszuschüsse (Gebührenhilfe) geringer ausfallen, so dass sich in den Folgejahren die Differenz zwischen der Satzungs- und der -2- Bescheidgebühr verringern würde. Dies kann bzw. muss aber zumindest in den Jahren 2018 und 2019 durch die Auflösung von Rückstellungen kompensiert werden. Für die darauf folgenden Jahre kann noch keine seriöse Prognose erstellt werden. Beschlussvorschlag: Der Betriebsausschuss Wasser/ Abwasser empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die beigefügte Gebührenkalkulation/ Wirtschaftlichkeitsberechnung für das Jahr 2017 zu beschließen. Lange