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Beschlussvorlage GB (Antrag des Vereins "Förderverein Johann-Hugo-von-Orsbeck-Schule Weilerswist-Vernich" auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGV VIII)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
98 kB
Datum
27.08.2015
Erstellt
17.08.15, 14:46
Aktualisiert
17.08.15, 14:46
Beschlussvorlage GB (Antrag des Vereins "Förderverein Johann-Hugo-von-Orsbeck-Schule Weilerswist-Vernich"
auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGV VIII) Beschlussvorlage GB (Antrag des Vereins "Förderverein Johann-Hugo-von-Orsbeck-Schule Weilerswist-Vernich"
auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGV VIII)

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Kreis Euskirchen Der Landrat V 129/2015 12.06.2015 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 27.08.2015 Antrag des Vereins "Förderverein Johann-Hugo-von-Orsbeck-Schule Weilerswist-Vernich" auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGV VIII Sachbearbeiter: Herr Lorbach x Tel.: 15-694 Abt.: 51.4 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Jugendhilfeausschuss beschließt, den Verein „Förderverein Johann-Hugo-von-Orsbeck-Schule Weilerswist-Vernich“ als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII anzuerkennen. -2Begründung: Der Förderverein der Johann-Hugo-von-Orsbeck-Grundschule in Weilerswist- Vernich übernahm im Jahre 2007 die Trägerschaft für die Betreuung der Offenen Ganztagsschule. Ein entsprechendes Konzept - mit der Zielsetzung, die Persönlichkeit der einzelnen Kinder und deren Selbständigkeit zu stärken sowie den rücksichtsvollen Umgang miteinander zu fördern - wurde auf Basis des Schulprogramms der Schule vom Förderverein erarbeitet. Das Konzept beinhaltet neben dem Mittagstisch die Hausaufgabenbetreuung der Schülerinnen und Schüler sowie sportliche, musische und umweltpädagogische Freizeitangebote. Darüber hinaus werden spezielle Fördermaßnahmen unter Einbezug schulischer Unterrichtsmaterialien sowie entsprechender Software angeboten. Die zur Anerkennung erforderlichen Unterlagen (Satzung, Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht Bonn, Freistellungsbescheid des Finanzamtes) liegen bei Bedarf in der Fachabteilung zur Einsichtnahme aus. Die Verwaltung schlägt vor, den Verein „Förderverein Johann-Hugo-von-Orsbeck-Schule WeilerswistVernich“ als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII anzuerkennen. gez. i.V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiter: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)