Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
98 kB
Datum
27.08.2015
Erstellt
17.08.15, 14:46
Aktualisiert
17.08.15, 14:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 129/2015
12.06.2015
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
27.08.2015
Antrag des Vereins "Förderverein Johann-Hugo-von-Orsbeck-Schule Weilerswist-Vernich"
auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGV VIII
Sachbearbeiter: Herr Lorbach
x
Tel.: 15-694
Abt.: 51.4
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, den Verein „Förderverein Johann-Hugo-von-Orsbeck-Schule
Weilerswist-Vernich“ als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII anzuerkennen.
-2Begründung:
Der Förderverein der Johann-Hugo-von-Orsbeck-Grundschule in Weilerswist- Vernich übernahm im
Jahre 2007 die Trägerschaft für die Betreuung der Offenen Ganztagsschule.
Ein entsprechendes Konzept - mit der Zielsetzung, die Persönlichkeit der einzelnen Kinder und deren
Selbständigkeit zu stärken sowie den rücksichtsvollen Umgang miteinander zu fördern - wurde auf
Basis des Schulprogramms der Schule vom Förderverein erarbeitet.
Das Konzept beinhaltet neben dem Mittagstisch die Hausaufgabenbetreuung der Schülerinnen und
Schüler sowie sportliche, musische und umweltpädagogische Freizeitangebote.
Darüber hinaus werden spezielle Fördermaßnahmen unter Einbezug schulischer
Unterrichtsmaterialien sowie entsprechender Software angeboten.
Die zur Anerkennung erforderlichen Unterlagen (Satzung, Eintragung in das Vereinsregister beim
Amtsgericht Bonn, Freistellungsbescheid des Finanzamtes) liegen bei Bedarf in der Fachabteilung
zur Einsichtnahme aus.
Die Verwaltung schlägt vor, den Verein „Förderverein Johann-Hugo-von-Orsbeck-Schule WeilerswistVernich“ als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII anzuerkennen.
gez.
i.V.
Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiter:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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