Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
23.06.2016
Erstellt
25.05.16, 21:17
Aktualisiert
25.05.16, 21:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Kommunales Gebäudemanagement
Leopoldshöhe
Die Betriebsleitung
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
65/2016
zur Sitzung
des Betriebsausschusses Immobilien
Fachbereich:
FB V Gemeindebetriebe
und Gebäudemanagement
Auskunft erteilt:
Herr Sommer
der Gemeinde Leopoldshöhe
Telefon:
05208 / 991-101
Datum:
25. Mai 2016
Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2014 des KGL
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Immobilien und
Gebäudemanagement
Termin
08.06.2016
Rat
23.06.2016
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Das Kommunale Gebäudemanagement Leopoldshöhe (KGL) wird seit dem 01.01.2008 nach § 107 Abs. 2
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) als eigenbetriebsähnliche Einrichtung
der Gemeinde Leopoldshöhe im Sinne des § 1 der Eigenbetriebsverordnung für das Land NordrheinWestfalen geführt.
Durch Honorarvertrag vom 14. / 15. September 2015 wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Röhricht
– Dr. Schillen aus Bielefeld mit der Prüfung der Buchführung und des Jahresabschlusses einschl. des
Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2014 sowie der wirtschaftlichen Verhältnisse und der
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gem. § 106 GO NRW unter Zustimmung der
Gemeindeprüfungsanstalt für das Land Nordrhein-Westfalen in Herne beauftragt.
Der entsprechende Prüfungsbericht liegt der Verwaltung vor und soll im Rahmen der Sitzung des Rates am
23. Juni 2016 abschließend beraten und die noch notwendigen Beschlüsse getroffen werden.
Die wichtigsten Teile aus dem Prüfungsbericht (Bilanz zum 31. Dezember 2014, Gewinn- und
Verlustrechnung sowie Lagebericht) sind beigefügt. Im Übrigen wird der Wirtschaftsprüfer in der Sitzung am
08. Juni 2016 nähere Erläuterungen zum Prüfungsbericht geben. Daraus resultierend schlägt die
Betriebsleitung dem Ausschuss folgende Beschlussempfehlung vor:
Beschlussvorschlag:
a) Unter Bezugnahme auf den Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Röhricht – Dr. Schillen aus
Bielefeld über die Prüfung des Jahresabschlusses einschl. des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr
2014 des Kommunalen Gebäudemanagements Leopoldshöhe empfiehlt der Betriebsausschuss
Immobilien und Gebäudemanagement dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe gem. § 4 Buchstabe c der
Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO)
-2-
1. den vorliegenden Jahresabschluss des KGL zum 31. Dezember 2014 nebst Anhang und Lagebericht
für das Wirtschaftsjahr 2014 festzustellen und
2. den Jahresfehlbetrag von 992.820,90 € auf neue Rechnung vorzutragen.
b) Gemäß § 5 Abs. 5 S. 2 EigVO erteilt der Betriebsausschuss der Betriebsleitung bezüglich der Aufstellung
des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2014 nebst dem für das Wirtschaftsjahr 2014 erstellten
Anhang und Lagebericht Entlastung und empfiehlt dem Rat, den Betriebsausschuss gem. § 4 Buchstabe
c EigVO zu entlasten.
Oortman