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Beschlussvorlage Gebäudemanagement (Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2015 des KGL)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
107 kB
Datum
15.12.2016
Erstellt
04.11.16, 11:14
Aktualisiert
04.11.16, 11:14
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Kommunales Gebäudemanagement Leopoldshöhe Die Betriebsleitung Beschlussvorlage - öffentlich Drucksache 131/2016 zur Sitzung des Betriebsausschusses Immobilien und Fachbereich: FB V Gemeindebetriebe Gebäudemanagement Auskunft erteilt: Herr Niebuhr der Gemeinde Leopoldshöhe Telefon: 05208/991-261 Datum: 4. November 2016 Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2015 des KGL Beratungsfolge Betriebsausschuss Immobilien und Gebäudemanagement Rat Termin 17.11.2016 Bemerkungen 15.12.2016 Sachdarstellung: Das Kommunale Gebäudemanagement Leopoldshöhe (KGL) wird seit dem 01.01.2008 nach § 107 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) als eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Gemeinde Leopoldshöhe im Sinne des § 1 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen geführt. Durch Honorarvertrag vom 14. / 15. September 2015 wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Röhricht – Dr. Schillen aus Bielefeld mit der Prüfung der Buchführung und des Jahresabschlusses einschl. des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2015 sowie der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gem. § 106 GO NRW unter Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt für das Land Nordrhein-Westfalen in Herne beauftragt. Der entsprechende Prüfungsbericht liegt der Verwaltung vor und soll im Rahmen der Sitzung des Rates am 15. Dezember 2016 abschließend beraten und die noch notwendigen Beschlüsse getroffen werden. Die wichtigsten Teile aus dem Prüfungsbericht (Bilanz zum 31. Dezember 2015, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht) sind beigefügt. Im Übrigen wird der Wirtschaftsprüfer in der Sitzung am 17. November 2016 nähere Erläuterungen zum Prüfungsbericht geben. Daraus resultierend schlägt die Betriebsleitung dem Ausschuss folgende Beschlussempfehlung vor: Beschlussvorschlag: a) Unter Bezugnahme auf den Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Röhricht – Dr. Schillen aus Bielefeld über die Prüfung des Jahresabschlusses einschl. des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2015 des Kommunalen Gebäudemanagements Leopoldshöhe empfiehlt der Betriebsausschuss Immobilien und Gebäudemanagement dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe gem. § 4 Buchstabe c der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) 1. den vorliegenden Jahresabschluss des KGL zum 31. Dezember 2015 nebst Anhang und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2015 festzustellen und 2. den Jahresüberschuss von 1.208.372,75 € auf neue Rechnung vorzutragen. -2- b) Gemäß § 5 Abs. 5 S. 2 EigVO erteilt der Betriebsausschuss der Betriebsleitung bezüglich der Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2015 nebst dem für das Wirtschaftsjahr 2015 erstellten Anhang und Lagebericht Entlastung und empfiehlt dem Rat, den Betriebsausschuss gem. § 4 Buchstabe c EigVO zu entlasten. Oortman