Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
107 kB
Datum
15.12.2016
Erstellt
04.11.16, 11:14
Aktualisiert
04.11.16, 11:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Kommunales Gebäudemanagement
Leopoldshöhe
Die Betriebsleitung
Beschlussvorlage
- öffentlich Drucksache
131/2016
zur Sitzung
des Betriebsausschusses Immobilien und
Fachbereich:
FB V Gemeindebetriebe
Gebäudemanagement
Auskunft erteilt:
Herr Niebuhr
der Gemeinde Leopoldshöhe
Telefon:
05208/991-261
Datum:
4. November 2016
Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2015 des KGL
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Immobilien und
Gebäudemanagement
Rat
Termin
17.11.2016
Bemerkungen
15.12.2016
Sachdarstellung:
Das Kommunale Gebäudemanagement Leopoldshöhe (KGL) wird seit dem 01.01.2008 nach § 107 Abs. 2
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) als eigenbetriebsähnliche Einrichtung
der Gemeinde Leopoldshöhe im Sinne des § 1 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
geführt. Durch Honorarvertrag vom 14. / 15. September 2015 wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr.
Röhricht – Dr. Schillen aus Bielefeld mit der Prüfung der Buchführung und des Jahresabschlusses einschl.
des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2015 sowie der wirtschaftlichen Verhältnisse und der
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gem. § 106 GO NRW unter Zustimmung der
Gemeindeprüfungsanstalt für das Land Nordrhein-Westfalen in Herne beauftragt.
Der entsprechende Prüfungsbericht liegt der Verwaltung vor und soll im Rahmen der Sitzung des Rates am
15. Dezember 2016 abschließend beraten und die noch notwendigen Beschlüsse getroffen werden. Die
wichtigsten Teile aus dem Prüfungsbericht (Bilanz zum 31. Dezember 2015, Gewinn- und Verlustrechnung
sowie Lagebericht) sind beigefügt. Im Übrigen wird der Wirtschaftsprüfer in der Sitzung am 17. November
2016 nähere Erläuterungen zum Prüfungsbericht geben. Daraus resultierend schlägt die Betriebsleitung dem
Ausschuss folgende Beschlussempfehlung vor:
Beschlussvorschlag:
a) Unter Bezugnahme auf den Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Röhricht – Dr. Schillen aus
Bielefeld über die Prüfung des Jahresabschlusses einschl. des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2015
des Kommunalen Gebäudemanagements Leopoldshöhe empfiehlt der Betriebsausschuss Immobilien und
Gebäudemanagement dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe gem. § 4 Buchstabe c der
Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO)
1. den vorliegenden Jahresabschluss des KGL zum 31. Dezember 2015 nebst Anhang und Lagebericht
für das Wirtschaftsjahr 2015 festzustellen und
2. den Jahresüberschuss von 1.208.372,75 € auf neue Rechnung vorzutragen.
-2-
b) Gemäß § 5 Abs. 5 S. 2 EigVO erteilt der Betriebsausschuss der Betriebsleitung bezüglich der Aufstellung
des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2015 nebst dem für das Wirtschaftsjahr 2015 erstellten Anhang
und Lagebericht Entlastung und empfiehlt dem Rat, den Betriebsausschuss gem. § 4 Buchstabe c EigVO
zu entlasten.
Oortman